Staatliches Bedrohungsmanagement: Psychisch kranke Personen mit Risikopotential
Von Heise — 19. April 2026 um 08:02
(Bild: KomootP/Shutterstock.com)
Psychisch krank und potenziell gefährlich? Bund und Länder bauen ihre Frühwarnsysteme auf – mit Datenaustausch, Fallmanagement und Risikoanalyse.
Wer ist gefährlich – und wer ist krank? Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung von CDU, CSU und SPD wurde im Frühjahr 2025 festgelegt, dass zur Verhinderung von Gewalttaten eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement für "die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten" eingeführt werden soll.
Da Gefahrenabwehr Ländersache ist, erhielt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Früherkennung und Bedrohungsmanagement (BLAG FEBM) den Auftrag, bundesweit Standards zur Verhinderung von Gewalttaten psychisch Kranker zu entwickeln. Dafür befasste sie sich auch mit Fragen der ressortübergreifenden Netzwerkarbeit und des Datenaustausches. Erkenntnisse von Gesundheits-, Sicherheits-, Justiz- und Ausländerbehörden sollen zusammengeführt werden, um eine belastbare Risikobewertung zu ermöglichen.
Bei identifizierten Gefährdern soll ein gemeinsames Fallmanagement alle präventiven Möglichkeiten – gesundheitlich, polizeilich, aufenthaltsrechtlich – ausschöpfen. Laut Beschluss [1] der Innenministerkonferenz vom 27. Januar 2025 soll die BLAG FEBM auch prüfen, wie die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten „insbesondere nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKGen) der Länder angepasst bzw. erweitert werden können".
Am 30. Januar forderte der Bundesrat [2] in der Entschließung „Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen“ zügige Anpassungen: Bei erkennbarem Fremdgefährdungspotenzial müsse „schnell und zum Wohle sowohl der Bevölkerung als auch des betroffenen Menschen“ gehandelt werden. Dafür solle der Austausch von Gesundheitsdaten mit Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben geprüft und eine bessere bundesweite Vernetzung zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und anderen relevanten Behörden erreicht werden.
Ein BMI-Sprecher teilte heise online mit, dass man die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Früherkennung und des Bedrohungsmanagements auf Bundes- und Länderebene aktiv vorantreiben wolle. Der Erörterungsprozess zur Bewertung und Entwicklung geeigneter Maßnahmen sei vom BMI und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit den Ländern gemäß den Beschlüssen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) und der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) begonnen worden. In den Austausch seien „auch Vertreter der Justiz eingebunden“.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte den Bund in ihrem Beschluss [3] aus der 98. Sitzung ihrerseits aufgefordert, zur Prävention von Gewaltdelikten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen ausreichende Forschungsmittel für Frühdiagnostik und die Entwicklung von Prädiktoren bereitzustellen, auch unter Einsatz von KI.
Der Bericht der BLAG FEBM liegt inzwischen vor, befindet sich aber noch in der kriminalpolizeilichen Gremienberatung. Über eine Veröffentlichung werde dort entschieden; weitergehende Auskünfte erteilte das BMI derzeit nicht.
Einige Bundesländer haben aber bereits angefangen, Ergebnisse aus der BLAG FEBM in ihre Prozesse zum Gefährdungsmanagement zu integrieren, wo nötig werden auch das jeweilige PsychKGen insbesondere im Bereich der Datenweitergabe geändert. Ziel ist die Früherkennung von Warnzeichen, um rechtzeitig präventiv tätig zu werden und schwere Gewalttaten zu verhindern.
Polizeiliches Risiko- und Bedrohungsmanagement
Die Ergebnisse der BLAG FEBM betreffen „Personen mit Risikopotential mit psychischer Auffälligkeit“. Eine psychische Erkrankung allein macht niemanden zum Ziel polizeilicher Maßnahmen – es muss konkretes Verhalten vorliegen, das auf eine Gefährlichkeit im Sinne einer Bedrohung hindeutet. Solche Personen sollen frühzeitig erkannt und im Rahmen eines Fallmanagements einer Risikobeurteilung unterzogen werden: Anhand von Risiko- und Verhaltensfaktoren wird eine Risikostufe bestimmt, die entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen auslöst.
Konzepte zur Früherkennung von potenziellen Gewalttätern gibt es in Bezug auf verschiedene Personengruppen schon länger. Sei es die Suche nach „potentiellen Amokläufern“ mit dem Konzept zur Früherkennung von und zum Umgang mit Personen mit Risikopotenzial, das als Projekt "PeRiskoP" in Nordrhein-Westfalen seit 2022 zur Anwendung kommt. Oder das seit 2017 bundesweit bei der Polizei eingeführte Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE [5] (Regelbasierte Analyse potenziell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos - islamistischer Terrorismus) mit dem „Personen des islamistischen Spektrums, die polizeilich bekannt sind, hinsichtlich ihres Risikos für die Begehung einer politisch motivierten schweren Gewalttat in Deutschland bewertet werden“.
Einige Länder setzen im Umgang mit Stalking-Fällen oder häuslicher Gewalt ebenfalls auf standardisierte Prozesse, um Gefährdungspotentiale besser abschätzen zu können. Und unabhängig von Projekten und Konzepten geht die Polizei grundsätzlich Hinweisen nach, wenn es zur Gefahrenabwehr im Einzelfall nötig ist. So erklärt die bayrische Regierung im März in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage [6] (PDF), dass „in einer akuten Gefahrensituation (...) eine erste Einschätzung zum Vorliegen einer psychischen Störung sowie eine Gefährdungsbewertung regelmäßig auch durch die eingesetzten Polizeikräfte“ erfolgt, die dann abhängig vom Einzelfall den (psychiatrischen) Krisendienst hinzuzieht, der bei der Einschätzung von Gefährdungen hilft. Derzeit beschäftige sich eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) mit der Frage, wie Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen besser verhindert werden können – einschließlich möglicher Änderungen am BayPsychKHG.
Dauergefahr bei psychisch kranken Gefährdern?
In mehreren Bundesländern soll es Änderungen der Landes-PsychKG geben, um den Datenaustausch zu verbessern. Ein zentraler Punkt ist die Information der Sicherheitsbehörden über die Rückkehr potenziell gefährlicher Personen in den öffentlichen Raum. Dafür werden die Gefahrenkategorien ausgeweitet. Neben der gegenwärtigen Gefahr ermöglicht so auch die Prognose einer Dauergefahr das Treffen entsprechender Maßnahmen.
Gehen die Entwürfe in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen durch, liegt eine Gefahr auch dann vor, wenn ein schadenstiftendes Ereignis zwar unvorhersehbar ist, aber aufgrund mangelnder Einsichtsfähigkeit oder besonderer Umstände ein gefährdendes Verhalten der psychisch kranken Person „jederzeit zu erwarten ist“.
Die bereits erfolgte Änderung am Psychisch-Kranke-Gesetz [7] von Hessen schreibt vor, dass psychiatrische Krankenhäuser die Polizei und Ordnungsbehörden unverzüglich über eine bevorstehende Entlassung einer aufgrund einer Fremdgefährdung untergebrachten Person informieren müssen, wenn „von der untergebrachten Person in absehbarer Zeit ohne ärztliche Weiterbehandlung eine erhebliche Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder andere bedeutende Rechtsgüter Anderer ausgehen könnte“. In Niedersachsen sieht der Gesetzesentwurf [8] eine abgestufte Meldeverpflichtung vor. Wenn absehbar eine erhebliche Fremdgefährdung besteht und eine Behandlung voraussichtlich nicht erfolgt, können Einrichtungen und Sozialpsychiatrische Dienste relevante Daten an die Polizei übermitteln – bei wiederholter Unterbringung aufgrund von Fremdgefährdung in den letzten 12 Monaten sollen sie die Daten übermitteln. War es im zurückliegenden Jahr bereits zu einer Schädigung Dritter gekommen, müssen die Daten übermittelt werden. Nordrhein-Westfalen will in seinem Gesetzentwurf [9] darüber hinaus vorschreiben, dass Behörden auch über Beurlaubungen oder Belastungserprobungen informiert werden, sofern die ursprüngliche Unterbringung aufgrund von Fremdgefährdung erfolgte.
Praktische Umsetzung
Im Hamburger Netzwerk für personenbezogenes Risikomanagement [10] arbeiten bereits seit August 2025 die Innen-, Sozial- und Justizbehörden enger zusammen, um potenziell gefährliche Entwicklungen bei psychisch erkrankten Personen früher zu erkennen. Kern ist ein strukturierter Informationsaustausch sowie anlassbezogene Fallkonferenzen, die bereits bei erstem Risiko ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten auslösen sollen. Maßnahmen reichen von Therapie- und Hilfsangeboten über sozialpsychiatrische Betreuung bis hin zu Gefahrenabwehr wie Gefährderansprachen, längerfristiger Observation oder gerichtlicher Unterbringung.
Zu den Daten, die zur Risikobewertung einer Person im Netzwerk gesammelt und verarbeitet werden, gehören nicht nur Daten aus Vorgängen bei der Polizei und Justiz (Straf- und Gefahrenabwehrverfahren, Verurteilungen, Gerichtliche Beschlüsse zur Unterbringung), sondern auch Daten zu politischen Meinungen, religiösen/weltanschaulichen Überzeugungen und umfangreiche Gesundheitsdaten: „insbesondere Diagnosen, Auszüge aus Arztberichten und Gutachten, Krankheits- und Behandlungsverlauf, Verhalten im Vollzugsverlauf bezogen auf alle Bereiche: Konflikte, Arbeit, Freizeit etc.“ – das geht aus der Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten [11] (PDF) des Netzwerkes hervor.
In Berlin führt die Polizei als Ergebnis aus der BLAG in einem Pilotprojekt ein Drei-Stufen-Modell ein, um psychisch erkrankte Menschen mit Gefährdungspotenzial früher zu erkennen und schwere Gewalttaten zu verhindern. Zunächst erhalten Einsatzkräfte klare Kriterien zur Einschätzung vor Ort, anschließend erfolgt eine zentrale Risikoanalyse in der Polizeidirektion. Verdichtet sich der Verdacht, übernimmt das LKA mit einer vertieften Bewertung unter Einbeziehung psychotherapeutischer Expertise. Je nach Ergebnis können Fallkonferenzen, sozialpsychiatrische Maßnahmen oder auch Unterbringungen angestoßen werden. Die Polizeipräsidentin von Berlin, Slowik Meisel betonte gegenüber der dpa: „Es bleibt in erster Linie ein kranker Mensch“ und ergänzte, dass die Polizei versuchen könne „diese Menschen zu identifizieren und der Allgemeinheit durch polizeiliche Maßnahmen einen ersten Schutzmantel vor schwerer Gewalt umlegen“.
Psychisch Kranke in Polizeidatenbanken
Die CDU erklärte in ihrem Anfang 2025 gefassten Beschluss [12] "Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit" das NRW-Projekt PeRiskoP zu einem Vorbild, das sie "bundesweit ausdehnen" will. Mit der Forderung nach der Einführung einer Gefährderkategorie "Gefährder mit gemischter und instabiler Motivation (GIM)" für psychisch kranke Gewalttäter scheiterte sie aber.
Der Sprecher des BMI teilte gegenüber heise online mit, dass derzeit keine Planungen für ein Register für psychisch auffällige Personen oder eine gemeinsame Datenbank der Länder mit dem Bund bestehen und es keine geplanten Änderungen in der Praxis zur Speicherung von Personen mit psychischen Erkrankungen in INPOL gibt. In der Polizeidatenbank INPOL gibt es bereits die Kategorie „Psychische und Verhaltensstörungen“. Ein solcher personenbezogener Hinweis (PHW) wird bei Abfragen deutlich hervorgehoben angezeigt.
Solange keine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, lösen psychische Erkrankungen oder Störungen grundsätzlich keine polizeilichen Maßnahmen aus und führen auch nicht zu einer Speicherung in INPOL. Dafür braucht es immer einen relevanten Anlass. Ein PHW kann auch nur vergeben werden, wenn zu einer Person bereits Daten im Verbundsystem eingestellt sind und der PHW zum Schutz dieser Person und/oder zur Eigensicherung von Polizeibediensteten erforderlich ist, wie aus einer Antwort der Bundesregierung [13] (PDF) zur Erfassung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Sicherheitsbehörden letztes Jahr hervorging.
Die Person ist also entweder mit einer Straftat bereits in Erscheinung getreten und/oder es handelt sich um eine gefährdete oder gefährliche Person. Eine gefährdete Person kann zum Beispiel jemand sein, von dem bekannt ist, dass er oder sie Suizid begehen will. Eine hilflose Person könnte eine vermisste Person in einem psychischen Ausnahmezustand sein. Polizisten sind weder Psychologen noch Psychiater, die Polizei kann daher nicht einfach aus ihrer eigenen Einschätzung heraus eine Person als psychisch Krank (bundesweit) in INPOL deklarieren.
Der Leitfaden zur Vergabe personengebundener Hinweise (PHW) im INPOL-Verbund [14] gibt vor, dass der PHW psychische Störungen und Verhaltensstörung (PSYV) „nur vergeben werden (darf), wenn ärztlich festgestellt ist, dass die betroffene Person an einer psychischen Erkrankung leidet und daraus Gefahren für ihn selbst oder andere, insbesondere für Polizeibedienstete, resultieren können“. Wie die Polizei an diese ärztlichen Stellungnahmen kommt, ist Sache der Länder, erklärt das BMI auf Anfrage von heise online; „hinsichtlich eines etwaigen Datenzugriffs der Polizei auf die elektronische Patientenakte oder entsprechender Auskunftsansprüche und Beschlagnahmeregelungen liegen dem BMI keine Erkenntnisse zu entsprechenden Planungen vor“.
Mit Stand 15. Juli 2025 waren 16.043 Personendatensätze in INPOL mit dem PHW PSYV gespeichert. Laut Auskunft des Sprechers des BMI waren im März 2026 noch ca. 15.000 Personen mit diesem Hinweis gespeichert. Personen, die mit dem PHW PSYV gespeichert wurden, werden darüber nicht durch die Polizei informiert. Betroffene können dies jedoch im Fall von INPOL (Bund) beim BKA [15] durch die Stellung eines Antrags auf Auskunftserteilung in Erfahrung bringen.
Ein gesondertes bundesweites Register für psychisch Kranke existiert also nicht. Stattdessen führen die Länder in eigener Regie Bedrohungsmanagements für Hochrisikofälle ein; Speicherung und Weitergabe der Daten richten sich nach Landesrecht. Der Datenaustausch zwischen Polizei und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr ist dabei gelebte Praxis: Hinweise auf psychische Erkrankungen können im Waffen- und Fahrerlaubnisrecht relevant sein, wenn Zweifel an Zuverlässigkeit oder Eignung bestehen – entscheidend sind dabei nicht Diagnosen, sondern konkrete Gefahrenmomente. Gibt es Hinweise auf eine gesundheitsbedingte Gefährdung, erhält grundsätzlich das Gesundheitsamt beziehungsweise der Sozialpsychiatrische Dienst Kenntnis.
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As Deep as the Grave: KI-Version von Val Kilmer in erstem Trailer zu sehen
Von Ingo Pakalski — 19. April 2026 um 11:38
Eine KI -Version des verstorbenen Schauspielers Val Kilmer soll im Abenteuerfilm As Deep as the Grave über eine Stunde zu sehen sein.
Val Kilmer als KI-Rekonstruktion in As Deep as the GraveBild:
Trailer zu As Deep As the Grave/Screenshot: Golem
In dem US-Abenteuerfilm As Deep as the Grave wird Val Kilmer als KI-Version zu sehen sein. Auf der Filmmesse Cinemacon in Las Vegas wurde ein weiterer Trailer des Films gezeigt, der mittlerweile veröffentlicht wurde. Vor seinem Tod hatte der Schauspieler keinen Fuß auf das Set gesetzt. Doch die Familie des Hollywood-Schauspielers setzte sich mit dafür ein, dass er bei diesem Film nach seinem Tod mitmachen kann, berichtet unter anderem das Branchenmagazin Variety .
Bisher sollte der Abenteuerfilm Canyon of the Dead heißen, wurde nun aber in As Deep as the Grave umbenannt. Vor zwei Monaten wurde möglichen Käufern des Film auf dem European Film Market (EFM) in Berlin ein erster Trailer gezeigt, in dem Val Kilmer bereits als KI-Variante zu sehen war.
Regisseur und Drehbuchautor Coerte Voorhees gab an, dass die KI-Version von Val Kilmer im Film etwa eine Stunde lang zu sehen sein wird. Nach den derzeit vorliegenden Informationen wird der Abenteuerfilm eine Laufzeit von einer Stunde und 51 Minuten haben.
Familie von Val Kilmer ist stark involviert
Vor seinem Tod hatte Val Kilmer einen Vertrag unterschrieben, um an dem Abenteuerfilm mitzuarbeiten. Dann kam es allerdings zu Verzögerungen bei der Produktion, die dafür sorgten, dass er selbst nicht eine Szene für den Film drehen konnte, so dass alles Material mit ihm nun mit KI generiert wurde.
Nach Kilmers Tod "betonte seine Familie immer wieder, wie wichtig ihnen der Film sei und dass Val unbedingt daran mitwirken wollte" , erklärte Voorhees. Der Film soll unter aktiver Beteiligung der Angehörigen von Val Kilmer entstanden sein und Mercedes Kilmer unterstrich diesen Wunsch. Sie ist die Tochter des Schauspielers.
"Er betrachtete neue Techniken stets mit Optimismus als Mittel, um die Möglichkeiten des Geschichtenerzählens zu erweitern" , sagte Mercedes Kilmer. "Diesen Geist würdigen wir alle in diesem Film, an dem er maßgeblich beteiligt war."
Im Film sind unter anderem folgende Schauspieler zu sehen, die nicht mit KI erzeugt wurden: Abigail Lawrie, Tom Felton, Abigail Breslin, Jacob Fortune-Lloyd, Ewen Bremner, Wes Studi, Finn Jones und Bronson Webb.
Der Einsatz einer KI-Rekonstruktion eines verstorbenen Schauspielers könnte die Debatte um digitale Darsteller erneut anheizen. In Hollywood wird seit Jahren über ethische, rechtliche und kreative Fragen diskutiert, die mit computergenerierten Abbildern realer Personen verbunden sind.
Anzeige: Einhells 18V-Astkettensäge bei Amazon noch nie günstiger
Von Benjamin Gründken — 19. April 2026 um 11:22
Eine viel gekaufte Akku-Astkettensäge von Einhell für den 18V-Akku ist jetzt zum Amazon-Tiefstpreis zu haben.
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Einhell nutzt wie andere Hersteller einen 18V-Akku für verschiedene Werkzeuge.Bild:
Erzeugt mit ChatGPT; Amazon, Einhell; Montage: Golem.de
Die Einhell-Akku-Astkettensäge GE-PS 18/15 Li BL-Solo Power X-Change ist aktuell für 60,99 Euro erhältlich. Wie ein Blick beim Preistracker Keepa zeigt, wurde dieser Kurs durch Amazon noch nie unterboten. Beliebt war die Säge aber schon vorher: 500-mal hat sie sich laut Produktseite allein im letzten Monat verkauft. Außerdem erreicht sie beim Händler 4,7 von 5 Sternen bei über 2.000 Bewertungen.
Was hat die Astkettensäge zu bieten?
Als Teil der Power-X-Change-Familie von Einhell setzt die Astkettensäge auf das vorhandene Akkusystem. Bereits im Besitz befindliche 18V-Akkus und Ladegeräte aus der Serie lassen sich dementsprechend weiterverwenden. Das reduziert die Anschaffungskosten und schont die Umwelt. Zu beachten ist allerdings, dass dieses Modell ohne Akku und Ladegerät ausgeliefert wird.
Im Inneren arbeitet ein bürstenloser Motor, der gegenüber klassischen Motoren Vorteile bietet. Auf dem Papier sind das ein geringerer Verschleiß, weniger Wartungsaufwand sowie eine effizientere Energienutzung.
Die Kette erreicht laut Hersteller eine Geschwindigkeit von bis zu 4,8 m/s, während die Schnittlänge laut Angaben bei 12,5 Zentimetern liegt.
Schwert und Kette lassen sich werkzeuglos wechseln, was laut Einhell mit einem geringeren Wartungsaufwand einhergeht. Für das Nachspannen der Kette ist ein Innensechskantschlüssel vorgesehen. Er wird direkt am Gerät verstaut und soll damit jederzeit griffbereit sein.
Zudem ist von einer manuellen Kettenschmierung und einer mitgelieferten Dosierhilfe die Rede.
Einordnung des Angebots
Wie eingangs schon erwähnt, wurden die derzeit aufgerufenen 60,99 Euro
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durch Amazon bisher nie unterboten. Knapp über 80 Euro zahlte man laut Preistracker noch im 90-Tage-Schnitt. Das Angebot wird zwar nicht als befristet bis einschließlich Sonntag gekennzeichnet, der Preisfall erfolgte aber Samstagnacht parallel zu anderen Preissenkungen, die ihrerseits als limitiert ausgewiesen werden. Möglicherweise hat Amazon bei der Ast-Säge diese Markierung vergessen.
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Der um Einhell laufende Wochenendsale von Amazon umfasst unter anderem auch Kettensägen und Bohrschrauber. Die Kollegen von PC Games Hardware hatten diesen gestern schon aufgegriffen und dabei einige Deals herausgestellt. Sämtliche Deals der heute endenden Aktion sind bei Amazon in der Übersicht
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Amazon: Es wird keinen neuen Fire TV Stick mit Fire OS geben
Von Ingo Pakalski — 19. April 2026 um 11:09
Amazons Entwicklerunterlagen machen es offiziell: Alle künftigen Fire TV Sticks laufen mit Vega OS – einschließlich der damit verbundenen Beschränkungen.
Nach dem neuen Fire TV Stick HD werden auch alle künftigen Fire TV Sticks mit Vega OS laufen.Bild:
Amazon
Amazon fällt mit einem sonderbaren Kommunikationsverhalten auf: Obwohl das Unternehmen in Entwicklerunterlagen offiziell bereits seit Oktober 2025 darauf hinweist, dass keine neuen Fire TV Sticks mit Vega OS erscheinen werden, tut das Unternehmen bei Pressenachfrage so, als ob das noch nicht entschieden sei.
Neue Fire-TV-Geräte mit Fire OS nicht ausgeschlossen
Als Amazon mit dem Fire TV 4K Select im Herbst 2025 ein erstes Fire-TV-Gerät mit Vega OS vorstellte, betonte das Unternehmen, dass weiterhin neue Fire-TV-Produkte mit Fire OS erscheinen werden . Amazon bietet auch Smart-TVs an, und mit dem Fire TV Cube gibt es ein weiteres externes Streaminggerät. Nach den derzeit vorliegenden Informationen werden neue Modelle noch mit Fire OS laufen.
Laut Amazon ist Vega OS vornehmlich für Produkte entwickelt, die möglichst preiswert angeboten werden sollen. Davon merken Kunden bei der Vorstellung des neuen Fire TV Stick HD allerdings nichts. Das neue Modell kommt sogar zum gleichen Preis wie das Vorgängermodell auf den Markt. Käufer erhalten also keine geringeren Anschaffungskosten.
Ganz im Gegenteil: Der Fire TV Stick HD ist bei der Hardwareausstattung sogar eindeutig schlechter, so dass sich das Preis-Leistungs-Verhältnis deutlich verschlechtert. Denn Amazon lässt beim neuen Modell sowohl das USB-Netzteil als auch die HDMI-Verlängerung weg. Allein für das Netzteil verlangt Amazon 20 Euro , und die HDMI-Verlängerung ist im deutschen Amazon-Shop nicht zu finden. In den USA kostet der HDMI-Extender 5,99 US-Dollar. Wer diese Dinge benötigt, zahlt also beim neuen Modell rund 25 Euro mehr als beim Fire-TV-Modell mit Fire OS.
Vega OS hat im Vergleich mit Fire OS viele Nachteile
Im Test des Fire TV Stick 4K Select (g+) zeigten sich viele Nachteile. Es war das erste Fire-TV-Modell mit Vega OS: Die sonst üblichen Toneinstellungen Nachtmodus und Dialogverstärkung sowie alle Alexa-Heimkinofunktionen fehlten, und es gab kein Matter Casting. Außerdem dekodiert das Select-Modell keine Dolby-Signale mehr, was bei der Alexa-Nutzung zu unschönen Effekten führt.
Generell bieten Geräte mit Vega OS kein Sideloading von Apps mehr. Es können also nur Apps aus Amazons Store installiert werden. Die Auswahl an Apps für Vega OS ist dabei wesentlich geringer als für Geräte mit Fire OS. Im Unterschied zu bisherigen Fire-TV-Geräten mit Fire OS lassen sich zudem keine USB-Speicher mehr an den Vega-OS-Geräten betreiben.
Bei der Vorstellung des zweiten Fire-TV-Modells mit Vega OS unternimmt Amazon alles, um den Einsatz des Betriebssystems zu verschweigen. Weder in Pressematerialien noch auf der Produktseite taucht der Begriff auch nur einmal auf. Lediglich der Hinweis auf das fehlende Sideloading liefert Eingeweihten den entscheidenden Hinweis, dass es sich um ein Gerät mit Vega OS handelt.
Ransomware-Banden setzen auf KI und das Darknet, um kritische Infrastruktur zu treffen. Ermittler in Koblenz agieren zunehmend proaktiv.
Im Kampf gegen Computerkriminalität sind im vergangenen Jahr deutlich weniger Ermittlungsverfahren an der Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bearbeitet worden. Während im Jahr 2023 noch 2439 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte abgeschlossen wurden, waren es im Jahr 2024 rund 1650 und im Jahr 2025 dagegen nur 371, wie der Leiter der LZC, Oberstaatsanwalt Jörg Angerer, der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Weniger Verfahren – warum?
Die Gesamtzahl der bearbeiteten Verfahren dürfte jedoch deutlich höher sein, da auch „häufig“ Verfahren gegen unbekannte Täter geführt werden, wie Angerer weiter sagte. „Die deutlichen Unterschiede in den Eingangszahlen resultieren daraus, dass nach Abschluss eines größeren Verfahrenskomplexes üblicherweise eine große Zahl von Folgeverfahren anfallen, die abgearbeitet werden müssen“, erklärte Angerer.
Gibt es in einem Jahr keinen größeren Komplex, ist die Zahl der Verfahren demnach insgesamt geringer. Zudem war die Stelle 2025 nicht voll besetzt und konnte daher weniger Verfahren bearbeiten, wie Angerer ausführte. In der LZC sei man bei Cyber-Attacken nur in Verfahren mit besonderer Bedeutung befasst: Das sei etwa dann der Fall, wenn Unternehmen oder Behörden betroffen seien, die zu den „kritischen Infrastrukturen“ (Kritis) gehörten und so als besonders schützenswert gelten würden. Zu Kritis zählen beispielsweise Krankenhäuser [1] oder Energieunternehmen.
Hack-and-leak als wachsendes Problem
Bei den Verfahren handele es sich vor allem um Ransomware-Attacken. Bei einem Ransomware-Angriff verschlüsseln die Täter die Daten ihrer Opfer und versuchen, ein Lösegeld zu erpressen. Häufig drohen die Kriminellen auch mit der Veröffentlichung von vertraulichen Daten im Netz, die zuvor bei dem Angriff erbeutet wurden. Angerer zufolge veröffentlichen Ransomware-Gruppierungen erfolgreich durchgeführte Angriffe oft im Internet auf eigenen Leak-Portalen, also ihren Enthüllungsseiten. „Auf diesen Portalen bieten sie auch die erlangten Daten zum Verkauf an oder veröffentlichen diese“, sagte der Experte.
Diese Blogs seien meist im Darknet zu finden. Herausforderungen in der Strafverfolgung von Cybercrime-Delikten seien die Auswertung von Massendaten, die zunehmende Verschlüsselung von Kommunikation und die Verwendung von KI durch die Täter [2], so Angerer. Das erfordere mehr Zeit und mehr Personal. „Die Auswertung der sichergestellten Daten wird in naher Zukunft ohne KI-Unterstützung nicht mehr möglich sein“, sagte der LZC-Leiter.
Kriminelle Akteure auch mit staatlichem Hintergrund
Staatliche und terroristische Angriffe fallen nicht in die Zuständigkeit der LZC. Doch die Trennung sei nicht immer leicht, sagte Angerer. „Da kriminelle, staatliche und terroristische Cyber-Angriffe jedoch im Wesentlichen identisch ablaufen, ist häufig nicht klar erkennbar, wer hinter dem jeweiligen Angriff steht“, sagte er. Noch schwieriger wird es demnach, da einige Akteure sowohl kriminell aktiv sind, als auch eine gewisse Nähe zu bestimmten Staaten aufweisen [3].
„Überschneidungen in der Motivation sind daher nicht unüblich“, sagte der Experte. Ein wesentlicher Unterschied zu lokalen Staatsanwaltschaften: Die LZC agiert in der Regel nicht reaktiv, sondern proaktiv. Was bedeutet, dass sie nicht nur auf Strafanzeigen reagiert, sondern aktiv geeignete Ziele wie etwa kriminelle Foren sucht und Verfahren gegen die Betreiber einleitet, wie Angerer ausführte. Grund sei, dass derartige Foren meist nicht angezeigt würden, weil es keine Geschädigten gebe.
URL dieses Artikels: https://www.heise.de/-11263064
Links in diesem Artikel: [1] https://www.heise.de/news/Naechster-Cyberangriff-auf-Krankenhaus-Caritas-Klinik-Dominikus-betroffen-9616113.html [2] https://www.heise.de/news/Nordkoreanische-Cyberkriminelle-setzen-KI-generierte-PowerShell-Backdoor-ein-11154421.html [3] https://www.heise.de/news/Warnung-aus-UK-Russische-Cyberkriminelle-kapern-Router-zum-Passwort-Klau-11247959.html [4] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner [5] mailto:nie@heise.de
Durchblick bei Technik & Features moderner Monitore | c’t uplink
Von Heise — 18. April 2026 um 17:19
Wie ist der Stand der Technik aktueller Bildschirme – und worauf muss man achten, wenn man im Jahr 2026 einen Monitor kaufen will?
Monitore sind preiswert wie nie zu haben – oder extrem hochauflösend, kontrast- und farbstark und auch flexibel in Sachen Anschlussmöglichkeiten. Wer einen Monitor kaufen will oder muss, steht daher vor allerhand Abkürzungen von WQHD, 4K, 16:10 und 21:9 über HDMI, Displayport und USB-C mit PD bis hin zu sRGB, DCI-P3, AdobeRGB und HDR1000. Und hat möglicherweise ein paar Fragezeichen überm Kopf schweben.
Angelehnt an unseren vor kurzem erschienenen Vergleichstest von 5K- und 6K-Monitoren mitsamt Kaufberatung sprechen wir in dieser Folge des c’t uplink über all diese Features – und welche davon überhaupt für welche Zielgruppen wichtig, essenziell oder völlig egal sind.
Zu Gast im Studio: Benjamin Kraft, Ulrike Kuhlmann Host: Jan Schüßler Produktion: Tobias Reimer
Im Newsletter c't Open Source Spotlight [9] ordnen Keywan und Niklas aktuelle Entwicklungen rund um freie Software ein und stellen innovative Open-Source-Anwendungen vor. Jetzt anmelden [10] und an jedem zweiten Freitag eine neue Ausgabe erhalten.
In der Umlaufbahn des Erdtrabanten wird es demnach vorerst keine Station geben. Die zukünftigen Mondastronauten sollen direkt vom Orion-Raumschiff an die Landefähre andocken und umsteigen.
Jedoch war das Gateway ein Gemeinschaftsprojekt, ähnlich wie die Internationale Raumstation ISS. Sowohl die Europäer als auch Japaner , Kanadier und die Vereinigten Arabischen Emirate sollten Module und Technologien bereitstellen.
Der Verlust von Missionszeit durchs Gateway-Aus
Besonders die europäische Raumfahrtbehörde Esa trifft die Entscheidung hart: Ihre Module I-Hab, View und Link sind exakt auf das Gateway zugeschnitten. Die Zukunft dieser bereits laufenden Entwicklungen muss nun bis zur Ratstagung im Juni 2026 politisch geklärt werden.
Vertraglich sind die genannten Länder immer noch Partner des Artemis-Programms. Die Nasa stellte in Aussicht, die ausgewählten Gateway-Technologien und die finanzielle Mittel dafür in die Entwicklung einer dauerhaften Präsenz auf der Mondoberfläche einfließen zu lassen.
Die Module sind allerdings für den Einsatz in der Schwerelosigkeit konzipiert. Es wären also eine massive Umplanung als Oberflächen-Habitat und hohe Umrüstungskosten nötig.
Ohne das Gateway in der strategisch günstigen Halo-Umlaufbahn (NRHO) entfällt nicht nur ein stabiler Kommunikations-Hub für den Südpol des Mondes und eine kontinuierliche Sicht auf diesen, sondern auch die Basis für Langzeitmissionen. Statt auf bis zu 90 Tage im All ist der Aufenthalt der Crew in der Orion-Kapsel auf maximal 21 Tage limitiert. Besonders für Langzeitmissionen auf der Mondoberfläche wäre die Station ein wichtiger Vorteil.
Lunar Gateway als Milliardengrab?
Die ersten Elemente des Gateways sollten voraussichtlich 2027 starten, wodurch der operative Betrieb erst ab 2028 möglich gewesen wäre. In den ursprünglichen astronautischen Mondlandeplänen spielte die Mond-Raumstation ohnehin keine Rolle, da Raumschiff und Landefähre auch während Artemis III ( mittlerweile Artemis IV ) ohne Zwischenstopp am Gateway aneinander andocken sollen.
Der Stopp (und die mögliche Streichung) schwächt das Modell, verlagert die Zusammenarbeit hin zu eher bilateralen oder missionsspezifischen Vereinbarungen und untergräbt das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und die langfristige Programmführung der USA.
Die Anfangsinvestitionen der Nasa für das Gateway beliefen sich für die Jahre von 2019 bis 2025 auf etwa 4,4 Milliarden US-Dollar. Weitere Milliarden waren bis zum Ende des Jahrzehnts veranschlagt.
Dem gegenüber soll das Infrastrukturprogramm für die Mondoberfläche einen Umfang von etwa 20 Milliarden US-Dollar haben. Immerhin stärkt die Verlagerung hin zu einer vorrangigen Oberflächenarchitektur (Surface First) die Bedeutung des Aufbaus einer Mondbasis am lunaren Südpol . Dort will auch China eine Station errichten und wird mit der bevorstehenden robotischen Mission Chang'e-7 ab Sommer 2026 nach Wassereis suchen.
Full Self Driving: Tesla rät zu "Geduld" nach 7 Jahren Wartezeit auf FSD
Von Tobias Költzsch — 18. April 2026 um 13:40
Ein niederländischer Model-3 -Besitzer hat Tesla 2019 6.400 Euro für FSD gezahlt – wird es aber wohl nicht bekommen.
FSD (Supervised) in einem Model 3Bild:
Friedhelm Greis/Golem
Der Niederländer Mischa Sigtermans hat bei Tesla nachgefragt, wann er Full Self Driving (FSD) für sein 2019 gekauftes Model 3 bekommen werde. Das berichtet Electrek . Hintergrund ist, dass die niederländische Zulassungsbehörde das teilassistierte autonome Fahren FSD (Supervised) von Tesla erstmals in Europa zugelassen hat. Allerdings bekommen Besitzer von Tesla-Modellen mit der HW3-Hardware kein FSD.
Um ein solches Fahrzeug handelt es sich bei Sigtermans Model 3. Auf die Frage beim Tesla-Kundenservice, wann sein HW3-Auto FSD bekommt, konnte ihm kein Zeitpunkt genannt werden – und auch nicht, ob es überhaupt erscheinen werde.
Als er nach dem versprochenen kostenlosen Hardware-Upgrade fragte, wurde ihm geantwortet, dass es diesbezüglich keine Informationen für Europa gäbe. Elon Musk hatte Anfang 2025 erklärt, dass FSD nicht auf HW3 laufen würde und die Hardware ausgetauscht werden müsse.
Sigtermans solle sich einfach noch gedulden
Nachdem Sigtermans dem Bericht zufolge gebeten hatte, mit einem Tesla-Sprecher verbunden zu werden, wurde ihm als finale Antwort mitgeteilt, dass er sich einfach noch gedulden müsse. Anschließend wurde der Anruf beendet und die Support-Anfrage als gelöst geschlossen.
Sigtermans hatte bereits zuvor eine Kampagne gestartet, in der er weitere Betroffene für eine Sammelklage sucht. Bislang sollen sich um die 3.000 Besitzer von HW3-Teslas gemeldet haben, die jeweils 6.800 Euro an Schadensersatz fordern. Die Forderung soll als EU-Sammelklage eingereicht werden.
Beim Kauf hatte Sigtermans das Geld für FSD bezahlt, nicht FSD Supervised, wie der Dienst nun genannt werden muss. Trotz des Namens handelt es sich nicht um autonomes Fahren; Fahrer müssen weiterhin bereit zum Eingreifen sein. Sigtermans besteht aber offenbar darauf, für sein Geld echtes FSD zu bekommen.
Rechenzentren: Tech-Firmen sollen gegen Informationspflicht lobbyiert haben
Von Tobias Költzsch — 18. April 2026 um 13:05
Details zur Umweltbilanz von Rechenzentren in Europa sind unter Verschluss – offenbar haben Tech-Konzerne erfolgreich Lobby betrieben.
Ein Rechenzentrum von Amazon nahe Saragossa in SpanienBild:
VALENTIN BONTEMPS/AFP via Getty Images
Tech-Konzerne wie Microsoft und Amazon sollen durch Lobbyarbeit eine entscheidende Änderung an der Informationspflicht zu Rechenzentren erreicht haben. Wie die Zeit berichtet, sollen in den entsprechenden Vorschriften Geheimhaltungsklauseln zu Umweltaspekten durchgesetzt worden sein, die wortgleich mit Vorschlägen von Microsoft und der Lobbyvereinigung Digital Europe sind.
Digital Europe gehören unter anderem Amazon, Google und Meta an. Den Recherchen zufolge wurde das europäische Gesetz, demzufolge Unternehmen Kennzahlen wie Wasserverbrauch und Energieeffizienz von Rechenzentren an die Kommission melden und so offenlegen müssen, 2024 auf Druck der Branche geändert.
Seitdem gelten diese Informationen als vertraulich und dürfen nicht mehr für einzelne Rechenzentren veröffentlicht werden. Zahlreiche von der Zeit befragte Rechtsexperten sehen in dieser Vorgehensweise einen Bruch der Transparenzvorschriften der EU sowie der Aarhus-Konvention. Diese regelt den Zugang zu Umweltinformationen.
Mitgliedstaaten sollen Informationen nicht weitergeben
Der Recherche zufolge soll ein Vertreter der Kommission den Mitgliedstaaten sogar nahegelegt haben, Informationsanfragen aus der Öffentlichkeit zu einzelnen Rechenzentren abzulehnen.
2023 wurde die Energieeffizienz-Richtlinie der EU überarbeitet, um der wachsenden Anzahl an Rechenzentren in Europa gerecht zu werden. Diese benötigen eine große Menge an Energie; für die Kühlung der Anlagen ist zudem viel Wasser notwendig. Anfang 2024 haben Microsoft und Digital Europe identische neue Artikel vorgeschlagen, die eine Geheimhaltung der entsprechenden Informationen enthielten.
Die Formulierung fand sich in der überarbeiteten Richtlinie schließlich nahezu wortgleich wieder. Auf Nachfrage der Zeit erklärt die Kommission, dass ihr Vorschlag immer eine Vertraulichkeitsklausel enthalten habe. Doch auch auf andere Regelungen sollen Tech-Konzerne Einfluss genommen haben, etwa bezüglich der Genehmigungen von größeren Bauvorhaben.
Developer-Häppchen fürs Wochenende – Kleinere News der Woche
Von Heise — 18. April 2026 um 09:23
(Bild: Natalia Klenova / Shutterstock.com)
Kleine, aber interessante Meldungshäppchen vom News-Buffet zu Azure MCP Server, Angular, nbgitpuller, MantisBT, ESLint, Servo, NiFi, Symfony und GitLab.
In unserem leckeren Häppchen-Überblick servieren wir alles, was es zwar nicht in die News geschafft hat, wir aber dennoch für spannend halten:
Microsoft veröffentlicht Azure MCP Server 2.0 als stabile Version [1] und führt vor allem die Möglichkeit ein, den Server selbst gehostet und remote als zentralen Dienst für die eigenen Teams zu betreiben. Zusätzlich bringt das Update mehr Sicherheit, bessere Performance sowie erweiterte Unterstützung für Unternehmens- und Compliance-Szenarien.
VoidZero stellt einen experimentellen Angular-Compiler [2] vor, der mithilfe von AI und einer Rust-basierten Toolchain (Oxc) entwickelt wurde und offenbar deutlich schnellere Kompilierzeiten erreichen kann. Neu ist vor allem der Ansatz, Template-Compilation direkt in Rust statt über den TypeScript-Compiler umzusetzen, was je nach Projekt spürbare Geschwindigkeitsvorteile bringen soll.
nbgitpuller [3], ein Tool zum einfachen Verteilen von Jupyter-Notebooks per Link, erhält eine überarbeitete User Experience (UX) mit kontextbezogenen Fehlermeldungen, die Probleme beim Synchronisieren verständlicher erklären sollen. Zudem führen neue Optionen wie „Proceed without syncing“ und „Backup and resync“ wohl zu einem einfacheren Umgang mit Fehlern und weniger Abhängigkeit vom Terminal.
MantisBT, ein Open-Source-Bugtracker zur Verwaltung von Fehlern und Aufgaben in Softwareprojekten, hebt mit Version 2.29 [4] die Mindestanforderung auf PHP 8.1 an und stellt die Unterstützung für ältere Versionen wie PHP 7.4 und 8.0 ein.
Das Tool für statische JS-Codeanalyse ESLint ist in Version 10.2.0 [7] erschienen. Es bietet durch die neue Eigenschaft meta.languages Support für an Sprachen orientierte Regeln: Autorinnen und Autoren von Regeln können damit explizit festlegen, für welchen Sprachen eine Regel gültig ist. Sollte sie für eine nicht unterstützte Sprache aktiviert werden, gibt ESLint einen Laufzeitfehler aus.
Die Plattform zur Datenflussautomatisierung Apache NiFi 2.9.0 führt Konnektoren ein [9] und bietet eine Anbindung an Google Cloud Storage für das Tabellenformat Apache Iceberg.
Symfony UX [10], die Frontend-JavaScript-Libraries für das PHP-Framework Symfony, räumt in Version 3.0 vor allem Altlasten auf, die in Version 2.x bereits als veraltet (deprecated) gekennzeichnet waren, darunter die Pakete Swup, LazyImage, Typed und TogglePassword.
GitLab und Google Cloud geben den Ausbau ihrer Partnerschaft [11] bekannt: Developer-Teams können nun agentische Projekte auf der Basis von Googles Vertex AI in ihre DevSecOps-Workflows bei GitLab integrieren. Zudem können Unternehmen das GitLab AI Gateway direkt in der Google Cloud betreiben.
Solltest du ein schmackhaftes Thema vermissen, freuen wir uns über deine Mail [12].
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(g+) Tipps für die Jobsuche - Teil 3: Die fünf typischen Bewerberfehler und wie man sie vermeidet
Von Markus Kammermeier — 18. April 2026 um 10:00
Im letzten Teil dieser Reihe blicken wir auf die häufigsten Fehler, befassen uns mit KI als Helfer und geben einen 3-Schritte-Plan für eine erfolgreiche Bewerbung.
Bei vielen, die heute einen Job suchen, ist das letzte Mal schon lange her. Inzwischen hat sich einiges geändert: wie Firmen suchen, wie Bewerber sich präsentieren müssen. Wir wollen ITlern auf Jobsuche zu besseren Bewerbungschancen verhelfen.
Der Mensch beeinflusst den Zustand der Erde nicht nur durch den Ausstoß von Treibhausgasen. Neue Forschung zeigt, wie dringend wir gegensteuern müssen.
So sah die Erde für die Astronauten der Artemis-II-Mission aus.Bild:
Nasa
Dieser Golem-Plus-Text ist 24 Stunden lang frei verfügbar.
Immer wieder wird infrage gestellt, ob der Einfluss des Menschen auf unseren Planeten einzigartig ist. Mitunter wird bestritten, dass der Klimawandel vom Menschen verursacht wird – obwohl die wissenschaftliche Beweislage eindeutig ist und mit elementaren physikalischen Kenntnissen vom Prinzip her nachvollzogen werden kann.
Doch neben den steigenden Temperaturen gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Parameter, bei denen sich der negative Einfluss des Menschen bemerkbar macht. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) hat das in seinem Planetary Health Check ausführlich untersucht.
"Bei den meisten planetaren Belastungsgrenzen spitzt sich die Lage weiter zu," sagt Boris Sakschewski , Wissenschaftler am PIK . "Letztes Jahr wurden sieben von neun planetaren Belastungsgrenzen überschritten, eine mehr als im Vorjahr. Hierbei handelt es sich um die Ozeanversauerung, die jetzt ebenfalls den als sicher erachteten Bereich verlassen hat."
Alarmierendes Bild
Insgesamt zeichnet der Bericht ein alarmierendes Bild. Nur bei zwei Belastungsgrenzen gibt es positive Entwicklungen: Sowohl bei der Ozonschicht als auch bei den Aerosolen bleibt die Lage konstant beziehungsweise hat sich sogar leicht verbessert. "Dazu muss man wissen, dass dies kein Zufallsergebnis ist, sondern das Ergebnis internationaler Abkommen, die über die Jahre und Jahrzehnte sehr positive Wirkung gezeigt haben. Die Ozonschicht, die uns vor der UV-Strahlung der Sonne schützt, war durch die Fluorchlorkohlenwasserstoffe aus Kühlschränken, Klimaanlagen, Spraydosen etc. teilweise schon stark zersetzt worden. Das Montreal-Abkommen hat diese Stoffgruppe streng geregelt und dadurch zum Schutz der Ozonschicht geführt," sagt Sakschewski. Ähnlich sieht es mit internationalen Abkommen aus, die etwa den Einsatz stark aerosolproduzierender Treibstoffe im Schiffsverkehr regulieren.
Doch bei den anderen Belastungsgrenzen bleiben solche internationalen Abkommen leider aus – beziehungsweise gestaltet sich die Diplomatie als äußerst schwerfällig. "Eines der Kardinalprobleme ist natürlich der Klimawandel" , sagt der Forscher. "Er sorgt für eine Bandbreite von Problemen von Wetterextremen bis zum Meeresspiegelanstieg."
Die menschengemachten Treibhausgasemissionen sind der größte Treiber für Umweltprobleme und den Verlust von Biodiversität.
Die Forscher identifizierten aber noch weitere Belastungsgrenzen. Jede für sich kann unseren Planeten destabilisieren. So ist zum Beispiel die Ozeanversauerung ein Prozess, der ebenfalls durch CO₂-Emissionen angetrieben wird. Diese Grenze wurde nun erstmalig überschritten.
Durch den steigenden CO₂-Gehalt in der Atmosphäre wird auch mehr CO₂ im Ozeanwasser gelöst. Das führt primär zur Versauerung, also mehr Kohlensäure im Wasser, und sorgt dafür, dass bestimmte Lebewesen wie Muscheln oder manche Korallen ihre kalkhaltigen Schalen nicht mehr wie gewünscht ausbilden können – einfach, weil das etwas saurer gewordene Wasser den Kalk angreift.
Unterschiedliche Wassertemperaturen haben auch eine Auswirkung auf die Versauerung. Während kälteres Wasser mehr CO₂ aufnehmen kann und daher stärker von Versauerung betroffen ist, spielt in wärmeren Regionen die Kombination aus höheren Temperaturen, geringerer Pufferkapazität und weiteren Stressfaktoren – etwa durch marine Hitzewellen – eine große Rolle. Diese unterschiedlichen regionalen Bedingungen verstärken insgesamt den Druck auf marine Ökosysteme weltweit.
Das hat auch massive Auswirkungen auf Korallenriffe. Die Korallenbleichen werden zwar durch zu hohe Temperaturen hervorgerufen. Aber bei einem steigenden Säuregehalt geht vielerorts auch die Fähigkeit zur Regeneration verloren, weil dies die Bildung der Kalkskelette behindert.
Biodiversität schützt
"Auch bei den anderen Belastungsgrenzen sehen wir stabil schlechte Trends, etwa beim Eintrag menschengemachter Substanzen, den biogeochemischen Kreisläufen oder bei der Integrität der Biosphäre" , sagt Sakschewski. Diese Faktoren hängen alle eng zusammen.
So ist etwa das Ausbringen von Pestiziden oder Düngemitteln mit dem Verlust von Biodiversität verknüpft. Und damit gehen auch wichtige Selbstheilungskräfte von Ökosystemen verloren, die wir gerade bei steigenden Temperaturen dringend brauchen.
Der Forscher appelliert deshalb: "Wir müssen alle besser werden, was den Schutz des Klimas und der Umwelt betrifft. Dabei dürfen wir nie vergessen, dass Klimaschutz gleichzeitig Umweltschutz ist und umgekehrt."
Resiliente Ökosysteme können dem Klimawandel besser standhalten und ihn abmildern. Neben einer schnellen und massiven Reduzierung der Treibhausgasemissionen benötigen wir also ausgedehnte Naturschutzgebiete – sowohl zu Land wie auf den Weltmeeren.
Doch beim Blick in die Erdgeschichte zeigt sich, dass immer wieder Massenaussterben und große Veränderungen in der Biosphäre stattgefunden haben. Das wirft die Frage auf: Lassen sich solche Veränderungen mit dem aktuellen Einfluss des Menschen vergleichen?
Darroch sagt: "Wir haben nach zahlreichen Diskussionen herausgefunden, dass wir zwischen zwei Ebenen unterscheiden müssen: dem klassischen 'Ecosystem Engineering' und dem 'Earth System Engineering'."
Ersteres beschreibt, wie manche Lebewesen durch ihre Tätigkeit lokal ihr ganzes Ökosystem mitgestalten. Ein Beispiel hierfür ist der Biber, der durch den Bau von Dämmen seine Umgebung unter Wasser setzt und dadurch Auenlandschaften erzeugt. Das schafft Lebensraum für zahlreiche andere Arten.
Ein anderes Beispiel sind die Herden großer pflanzenfressender Tiere, die Gras- und Savannenlandschaften erzeugen. Dazu zählen nicht nur Ziegen, Büffel oder Elefanten, sondern etwa vor vielen Jahrmillionen auch die Sauropoden, die zu den pflanzenfressenden Dinosauriern zählen. Doch auch wenn diese Tiere ganze Landschaften verändern können, ist ihr Einfluss auf die gesamte Erde doch sehr begrenzt.
Genau darum geht es beim Earth System Engineering. Das sind Prozesse, die wichtige Parameter auf dem ganzen Planeten verschoben haben, also global und über viele Jahrmillionen. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Große Sauerstoffkatastrophe. Vor rund 2,4 Milliarden Jahren wurde sie durch Cyanobakterien hervorgerufen, die große Mengen an Sauerstoff erzeugten, der sich dann in der Atmosphäre anreicherte. Bis dahin bestand die Erdatmosphäre vor allem aus Stickstoff, Kohlendioxid und Wasserdampf.
Massenaussterben und warum es verhindert werden sollte
Der Sauerstoff war für viele Lebewesen giftig, da sie ihn nicht gewohnt waren. "Das hat vermutlich zu einem Massenaussterben vieler – damals noch primitiver – Spezies geführt" , erklärt Darroch. Auf der anderen Seite hat das Aufkommen von frei verfügbarem Sauerstoff aber erst die Evolution ganz neuer Spezies ermöglicht. Die Große Sauerstoffkatastrophe ist vermutlich das heftigste Einzelereignis, das man zum Earth System Engineering zählt.
Neben der Sauerstoffproduktion zählen zum Earth System Engineering zum Beispiel auch das Bilden von dichten Wäldern – die das Klima des ganzen Planeten beeinflussten – oder die Durchmischung von Bodenschichten durch Bodentiere wie Würmer und Ameisen. Auf diese Weise haben Wälder über die Jahrmillionen gigantische Mengen Kohlendioxid aus der Luft aufgenommen und im Untergrund fixiert. Aktuell ist die Menschheit dabei, diese fossilen Energieträger rasant wieder in großem Maßstab in die Atmosphäre zu befördern.
Damit ändern sich die planetaren Rahmenbedingungen – wie oben bei den planetaren Belastungsgrenzen angesprochen. "Viele Spezies sterben aus, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern – vor allem, wenn sie sich sehr rasch ändern" , so Darroch. "Andere wiederum schaffen es, sich anzupassen. Dann können auch neue Arten entstehen, wenn ökologische Nischen frei werden. Uns interessiert dabei insbesondere, welche dieser Prozesse welche ökologischen Folgen hatten. Also wir wollen untersuchen, inwiefern die Prozesse für die Weiterentwicklung des Lebens hinderlich waren oder das Entstehen neuer Arten befördert haben."
Unwiederbringlich verloren
Die Wissenschaftler wollen eine umfangreiche Datenbank erstellen, um solche Fragen in einfachen und didaktisch illustrativen Grafiken darstellen zu können, und zwar über Hunderte Millionen Jahre. Dazu müssen sie viele fossile Daten auswerten. Es wird interessant sein zu sehen, inwieweit der menschliche Einfluss damit vergleichbar ist.
Dabei ist stets zu bedenken, dass es viele Jahrtausende oder gar Jahrmillionen dauert, bis sich neue Spezies entwickeln und an neue Rahmenbedingungen anpassen. Für unsere Kinder und Enkel und für viele weitere Generationen sind deshalb nicht nur die einmal verlorenen Spezies unwiederbringlich verloren. Es wird geradezu ewig dauern, bis Menschen wieder eine derart vielfältige und artenreiche Natur erleben können – falls es dann noch Menschen gibt.
Dirk Eidemüller ist freiberuflicher Wissenschaftsjournalist in Berlin. Er schreibt vor allem über Naturwissenschaft, Technik, Energie- und Klimathemen.
Dieser Artikel erscheint bei Golem Plus, weil ... ... er anhand aktueller Forschung globale Zusammenhänge und die langfristigen Konsequenzen umweltschädlichen menschlichen Handelns beschreibt und damit zu einem tieferen Verständnis der Klimawandelfolgen beiträgt.
Apple-Läden bekommen Hardware zum Zurücksetzen der Apple Watch
Von Heise — 17. April 2026 um 13:56
Eine Apple Watch der Series 11 zeigt den Schlafwert.
(Bild: Apple)
Mangels physischem Zugang können User Apples Computeruhr nicht komplett resetten. Die Läden bislang auch nicht – das soll sich nun ändern.
Wer seine Apple Watch „kaputtgespielt“ hat, steht derzeit vor einem Problem: Es gibt im Gegensatz zu den meisten anderen Apple-Geräten keine Möglichkeit, die Computeruhr in allen Fällen zurückzusetzen und einem Software-Restore zu unterziehen. Der Grund: Der physische Zugriff per Kabel ist Nutzern nicht möglich, die Apple Watch wird drahtlos aufgeladen und auch drahtlos mit Software beschickt (via WLAN oder Mobilfunk) und ist daher besonders geschützt. In der Uhr versteckte sich zwar vor einigen Jahren ein interner Anschluss [1], der war aber nur für Apple selbst zugänglich und soll seit der Series 7 [2] nicht mehr existieren. Deshalb ist Spezialtechnik notwendig, die Apple bislang nur in seinen eigenen Reparaturzentren vorhielt. Weder Apples Ladengeschäfte noch autorisierte Servicepartner (ASPs) hatten die Hardware. Einem Bericht zufolge soll sich das allerdings künftig ändern.
„Repair Dock“ im Anflug
Apple-Retail-Quellen, die mit Macrumors gesprochen haben, gaben an, dass die Computeruhr bei Software-Fehlern demnächst nicht mehr an ein Servicezentrum des Konzerns eingeschickt werden müsse, was ASPs und Apple-Läden derzeit noch zugemutet wird.
Derzeit wird demnach ein sogenanntes Repair Dock [3] vorbereitet, das mit einem Mac verbunden wird, der dann die Software auf der Apple Watch wiederherstellen kann. „Software-basierte Reparaturen gehen so viel schneller”, hieß es. Dazu gehören Probleme bei Updates, die zum Bricking führen, Bootschleifen und andere Software-Fehler.
Wiederherstellung durch Nutzer – aber nicht immer
Zwar kann seit watchOS 8.5 und iOS 15.4 [4] ein Drahtlos-Restore via iPhone angestoßen werden. Dieser funktioniert allerdings bei weitem nicht in allen Fällen. So muss ein spezieller Restore-Prompt auf der Watch auftauchen. Bei schwerwiegenden Problemen wird dieser aber erst gar nicht erreicht und Apples Spezialtechnik muss her. Aktuell ist noch unklar, ab wann die Repair Docks an die Apple-Läden und Reparaturpartner verschifft werden.
Nutzer dürften es merken, wenn sie plötzlich nicht mehr bis zu einer Woche (oder auch länger) warten müssen und der Apple-Supporter im Store die Wiederherstellung am selben Tag durchführen kann. Welche Hardware genau in den Geräten steckt, ist unbekannt.
URL dieses Artikels: https://www.heise.de/-11261193
Links in diesem Artikel: [1] https://www.heise.de/news/Apple-Watch-kann-angeblich-ueber-versteckten-Anschluss-geladen-werden-2632217.html [2] https://www.heise.de/news/Apple-Watch-Series-7-groesseres-Display-flacheres-Gehaeuse-6191947.html [3] https://www.macrumors.com/2026/04/15/apple-stores-apple-watch-software-restore/ [4] https://www.heise.de/news/Mit-iOS-18-iPhone-kann-iPhone-16-wiederherstellen-9947036.html [5] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html [6] https://www.heise.de/mac-and-i [7] mailto:bsc@heise.de
OpenAI rüstet Codex auf: Der Assistent steuert nun andere Apps, merkt sich Vorlieben und übernimmt laufende Arbeit im Hintergrund.
OpenAI hat seine Codex-Anwendung für Desktops mit einem großen Update erweitert. Die wichtigste Neuerung ist die Computernutzung im Hintergrund: Codex soll Anwendungen auf dem eigenen Rechner direkt bedienen können, indem es Bildschirminhalte erkennt, klickt und Texte eingibt. Laut OpenAI können mehrere Agenten parallel im Hintergrund arbeiten, ohne andere Apps zu stören. Die Funktion ist zunächst auf macOS beschränkt und soll bald auch in der EU verfügbar werden.
Zusätzlich arbeitet die Codex-Anwendung künftig direkt mit dem Web: Eine integrierte Browseransicht erlaubt es, Seiten zu kommentieren und dem Agenten so gezielt Anweisungen zu geben. Die Anwendung kann nun zudem Bilder generieren und direkt im Arbeitsprozess verfeinern, etwa für Entwürfe von Benutzeroberflächen, Mockups oder Spielgrafiken. Ergänzend baut OpenAI die Integration in bestehende Werkzeuge aus: Mehr als 90 neue Plug-ins verbinden Codex mit Diensten wie Jira, GitLab Issues oder der Microsoft Suite. So kann der Assistent mehr Kontext aus verschiedenen Anwendungen einbeziehen und darüber auch Aktionen ausführen.
OpenAI bringt zudem eine Vorschau auf eine Erinnerungsfunktion: Die Anwendung kann sich künftig Vorlieben, Korrekturen und bereits gesammelte Informationen merken. Das soll helfen, künftige Aufgaben schneller und mit weniger zusätzlicher Anleitung zu erledigen. Darauf aufbauend soll die App proaktiv Vorschläge machen, etwa für nächste Arbeitsschritte, und relevante Aufgaben aus verschiedenen Diensten bündeln und priorisieren. Die meisten dieser Funktionen werden ab sofort verfügbar gemacht, die Erinnerungsfunktion soll in der EU in Kürze folgen.
Mit Codex Richtung „Super-App“
Das Codex-Update ist Teil einer größeren Strategie, die die Entwicklung einer „Super-App“ [1] vorsieht, die die Coding-Plattform Codex, den Chatbot ChatGPT und den Atlas-Browser [2] in einer einzigen Desktop-Anwendung kombinieren soll.
Ähnliche agentische Arbeitsfunktionen wie OpenAI bündelt Anthropic bereits in seiner Claude-App mit Cowork und Claude Code. Mit dem jüngsten Codex-Update schließt OpenAI nun in mehreren Bereichen zum großen Konkurrenten auf, setzt aber auch eigene Akzente. Anthropic hatte mit „Computer Use“ bereits im Oktober 2024 den Grundstein gelegt und die Funktion im März 2026 auch in Claude Cowork und Claude Code integriert [3]. OpenAI zieht mit vergleichbaren Funktionen in der Codex-App nach, hebt dabei aber vor allem die parallele Hintergrundarbeit mehrerer Agenten und die Fähigkeit hervor, Aufgaben über längere Zeiträume eigenständig fortzuführen.
Apple erhöht Recycling-Anteil in Produkten – aber immer noch nur bei 30 Prozent
Von Heise — 17. April 2026 um 13:24
Goldig: Leiterplatten bestehend aus Recylingmaterial. Die Vergoldung ist bereits bei 100 Prozent.
(Bild: Apple)
Es gibt durchaus Materialien, bei denen Apple zu 100 Prozent auf Recyclinganteil setzt. Über die gesamte Produktpalette hinweg sind es jetzt 30 Prozent.
Apple will die Quote an recycelten Rohstoffen und Herstellungsmaterialien, die für seine Produkte verwendet werden, weiter erhöhen. Der Konzern teilte im Rahmen seines neuen „Umweltfortschrittsberichts“ mit, den bislang „höchsten Anteil an recycelten Materialien aller Zeiten in seinen Produkten” erreicht zu haben. Das Problem: Über die gesamte Modellpalette sind dies bislang nur 30 Prozent. Allerdings gibt es bei einzelnen Gerätebestandteilen eine deutlich höhere Quote.
Kobalt, Gold, Papier
In Verpackungen will Apple schon seit längerem keinen Kunststoff mehr verwenden, dies wurde nun auch bei den letzten noch verbliebenen Geräten umgesetzt. Die Verpackungen auf Faserbasis könnten problemlos recycelt werden, zum Anteil an Altpapier machte Apple keine Angaben, Frischpapier werde aber „verantwortungsvoll“ beschafft. In Akkus sollen „ab sofort“ 100 Prozent recyceltes Kobalt stecken. Die seltenen Erden für Magneten sind ebenfalls zu 100 Prozent wiedergewonnen – das ist angesichts weltweiter Verknappungen auch wirtschaftlich sinnvoll.
Bei Leiterplatten verwendet Apple nun zu 100 Prozent recycelte Vergoldungen samt Lötzinn. Apple gab an, durch Verpackungsumstellungen „mehr als 15.000 Tonnen Plastik“ eingespart zu haben. Besonders große Kartons lassen sich für das Recycling zusammenfalten. Displayschutzfolien wurden durch papierbasierte Materialien ersetzt oder ganz weggelassen.
Müll maschinell erfassen
Apple berichtet im Umweltfortschrittsbericht, der hier nachgelesen [1] werden kann, auch über neuartige Recyclinganlagen. Im sogenannten Advanced Recovery Center in Kalifornien steht demnach „Cora“, die dank fortschrittlicher Sensorik eine „Präzisionszerkleinerung” mit höheren Raten der Materialrückgewinnung erlaubt.
„Apple hat zusätzlich A.R.I.S.entwickelt, ein neues, auf maschinellem Lernen basierendes Erkennungssystem, das Recyclingunternehmen dabei unterstützt, Elektronikschrott effizient zu klassifizieren und zu sortieren“, so das Unternehmen. Ein technisches Paper [2] zu dem System wurde frei veröffentlicht. A.R.I.S. läuft auf einem Mac mini, das System wird gerade mit verschiedenen Partnern aus der Müllbranche getestet, um möglichst auch bei anderen Unternehmen zum Einsatz zu kommen. Apple gibt seine Umwelttechnologie traditionell auch an Konkurrenten weiter, falls diese sie wünschen.
URL dieses Artikels: https://www.heise.de/-11262217
Links in diesem Artikel: [1] https://www.apple.com/environment/ [2] https://machinelearning.apple.com/research/automated-recycling-identification-system [3] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html [4] https://www.heise.de/mac-and-i [5] mailto:bsc@heise.de
EU-App zur Altersprüfung: Experten knacken „Sorglos-Paket“ in Minuten
Von Heise — 17. April 2026 um 18:33
(Bild: Pe3k / Shutterstock.com)
Die EU-Kommission will den Jugendschutz im Netz per App revolutionieren. Doch rasch entpuppt sich das Versprechen von Anonymität und Sicherheit als sehr fragil.
Es war als technologischer Meilenstein für den Jugendschutz gedacht: Eine EU-App, die das Alter verifiziert, ohne die Privatsphäre zu opfern [1]. Doch wenige Stunden nach der Vorstellung durch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geriet das Projekt unter Beschuss. Der Security-Experte Paul Moore demonstrierte auf X, wie er das System in weniger als zwei Minuten „knackte“.
Seine Analyse offenbart [2], dass sensible Daten ungeschützt auf dem Gerät bleiben. So werden PIN-Codes unzureichend gesichert, Ratenbegrenzungen lassen sich durch das Zurücksetzen einfacher Konfigurationsdateien aushebeln, die biometrische Authentifizierung ist mit einem Klick deaktivierbar. Moore warnt: „Dieses Produkt wird der Katalysator für einen gewaltigen Datenabfluss sein.“
Der französische Hacker Baptiste Robert bestätigte Moores Funde [3]. Es wäre auch möglich, den PIN-Code oder Touch ID einfach zu überspringen. Der Kryptologe Olivier Blazy sieht ein praktisches Problem: „Nehmen wir an, ich lade die App herunter und beweise, dass ich über 18 bin. Dann kann mein Neffe mein Telefon nehmen, die App entsperren und sie nutzen, um sich selbst als volljährig auszuweisen.“
Die Kommission verteidigt ihr Tool. Eine Sprecherin räumte nur ein, es ließen sich noch Dinge verbessern. Zudem hieß es aus Brüssel, die Hacker hätten eine veraltete Demoversion getestet, was diese aber bestritten. Später kam die Erläuterung, dass auch die online verfügbare „finale Version“ noch eine Demo sei. Das Endprodukt für Bürger werde erst später angeboten, der Code laufend aktualisiert.
Open Source als Korrektiv
Dass diese Lücken überhaupt so schnell gefunden wurden, liegt auch daran, dass die App Open Source ist. Blazy lobt diesen Ansatz. Er moniert aber, dass der Quelltext bisher nicht den erwarteten Sicherheitsstandards entspreche. Ein überstürzter Start könne das Vertrauen in künftige Projekte wie die digitale Identität EUDI [4] untergraben.
Daneben scheint die von der Kommissionschefin versprochene Anonymität fraglich. Experten wie Anja Lehmann vom Hasso-Plattner-Institut widersprechen. Da die App auf Pseudonyme setzt, könnten Website-Betreiber Nutzeraktivitäten über längere Zeiträume verknüpfen. Ein Werbevideo sorgt für Irritation [5]: Es zeigt einen biometrischen Abgleich zwischen Gesichtsscan und Ausweisdokument – ein Verfahren, das von der Leyen bei Plattformbetreibern stets abgelehnt hatte. Judith Simon von der Universität Hamburg mahnt, die Unverknüpfbarkeit sei die Voraussetzung für echte Privatsphäre.
Viele Experten fragen sich, warum die EU eine parallele Infrastruktur zur bereits geplanten EUDI aufbaut. Lehmann hält eine separate App für „wenig sinnvoll“, da sie in wichtigen Sicherheitskriterien von etablierten Standards abweiche. Thomas Lohninger von der NGO Epicenter.works mahnt, die Kommission müsse ihre Initiative überdenken und sich auf die überfällige Durchsetzung bestehender Online-Gesetze konzentrieren.
Nicht zuletzt bleibt das Problem der Wirksamkeit. Tibor Jager von der Uni Wuppertal bezeichnet die Altersprüfung als „trivial zu umgehen“. Mittels VPN-Diensten ließe sich ein Standort außerhalb der EU vortäuschen, wo die Regeln nicht greifen. Der Forscher plädiert statt technischer Barrieren für „digitale Verkehrserziehung“. Die Kommission hält indes am Zeitplan fest. Acht Staatschefs unterstützen den Vorstoß prinzipiell, um soziale Medien für Minderjährige einzuschränken. Da die App noch nicht im regulären Einsatz ist, bleibt Zeit für Korrekturen. Der Weg zum „Goldstandard für Privatsphäre“ ist noch weit.
URL dieses Artikels: https://www.heise.de/-11262838
Links in diesem Artikel: [1] https://www.heise.de/news/EU-Ausweis-App-fuer-Minderjaehrige-EU-Kommission-macht-Ernst-beim-Jugendschutz-11259317.html [2] https://x.com/Paul_Reviews/status/2044723123287666921 [3] https://www.politico.eu/article/online-age-checks-are-coming-europe-children-social-media [4] https://www.heise.de/news/EU-Parlament-beschliesst-Online-Ausweis-beschraenkt-staatliche-Root-Zertifikate-9643681.html [5] https://www.youtube.com/watch?v=ULFTrTznG7Y [6] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner [7] mailto:mki@heise.de