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Störungsmeldung vom 02.12.2025 08:00

Von heise online — 02. Dezember 2025 um 08:00

Neue Störungsmeldung für Provider Netcologne

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Beginn
02.12.2025 08:00
Region
Köln (0221)
Provider
Netcologne
Zugangsart
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Störungsmeldung vom 02.12.2025 00:59

Von heise online — 02. Dezember 2025 um 00:59

Neue Störungsmeldung für Provider Netcologne

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02.12.2025 00:59
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Köln (0221)
Provider
Netcologne
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Störungsmeldung vom 29.11.2025 06:54

Von heise online — 29. November 2025 um 06:54

Neue Störungsmeldung für Provider Vodafone Kabel

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Beginn
29.11.2025 06:54
Region
München (089)
Provider
Vodafone Kabel
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Kabel

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Vorinstallation von Sicherheits-App: Indien nimmt Hersteller in die Pflicht

Von Heise — 02. Dezember 2025 um 05:15
Person an einem Smartphone, darüber ein Sicherheitsschloss

(Bild: Shutterstock.com/PeopleImages.com - Yuri A)

Indien will Smartphone-Hersteller zur Vorinstallation einer staatlichen App für Cybersicherheit verpflichten. Der Schritt dürfte für Missfallen sorgen.

Das indische Telekommunikationsministerium hat Smartphone-Hersteller aufgefordert, auf allen Neu-Geräten eine staatliche Cybersicherheits-App vorzuinstallieren, die nicht gelöscht werden kann. Die Regierung in Neu-Delhi begründet den Schritt mit dem Vorgehen gegen die Zunahme von Cyberkriminalität. Das berichtete am Montag die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich auf einen entsprechenden Regierungserlass.

Zu den von der neuen Verfügung betroffenen Unternehmen gehören der US-Konzern Apple, Samsung aus Südkorea oder chinesische Technologiekonzerne wie Vivo, Oppo und Xiaomi. Laut Reuters [1] gibt die Verordnung vom 28. November den Herstellern neunzig Tage Zeit, um sicherzustellen, dass die staatliche Sanchar Saathi-App – so der Name der App – auf neuen Smartphones vorinstalliert ist. Nutzer dürfen sie nicht deinstallieren können, lautet eine der Auflagen.

Bei Mobiltelefonen, die bereits das Werk verlassen haben, soll die App über Software-Updates auf die Geräte übertragen werden, heißt es in der Verordnung. Diese wurde bislang nicht veröffentlicht, sondern nur ausgewählten Unternehmen zugestellt, schreibt Reuters. Eine Zustimmung der Nutzer ist nicht vorgesehen. Das Vorgehen erinnert an Russland. Die Regierung in Moskau ordnete Ende August an, dass der vom Staat geförderte Messenger MAX ab September auf allen verkauften Smartphones und Tablets vorinstalliert werden muss [2].

Regierung: App bekämpft Cyber-Bedrohungen

Die indische Regierung erklärte, die Sanchar Saathi-App sei unerlässlich, um eine Gefährdung der Cybersicherheit im Telekommunikationsbereich durch doppelte oder gefälschte IMEI-Nummern zu bekämpfen. Die IMEI (International Mobile Equipment Identity) ist eine 14- bis 17-stellige Nummer, die für jedes Mobiltelefon einzigartig ist. Sie wird zum Beispiel verwendet, um den Netzwerkzugang für als gestohlen gemeldete Telefone zu sperren. IMEI-Nummern ermöglichen aber auch Betrug und Netzwerkmissbrauch.

Die App wurde laut Reuters in erster Linie entwickelt, damit Nutzer verlorene oder gestohlene Smartphones über ein zentrales Register in allen Telekommunikationsnetzen sperren und verfolgen können. Zudem können sie mit der App betrügerische Mobilfunkverbindungen identifizieren und trennen. Seit ihrer Einführung im Januar wurde die App mehr als fünf Millionen Mal heruntergeladen. Nach Angaben der Regierung in Neu-Delhi hat die mobile Anwendung dazu beigetragen, mehr als 700.000 verlorene Mobiltelefone wiederzufinden und mehr als 3,7 Millionen gestohlene oder verlorene Mobiltelefone zu sperren, während mehr als 30 Millionen betrügerische Verbindungen gekappt wurden. Mit mehr als 1,2 Milliarden Menschen ist Indien einer der größten Telekommunikationsmärkte weltweit.

Apples interne Richtlinien

Bei den Tech-Unternehmen dürfte die Verordnung auf wenig Gegenliebe stoßen. So verbieten etwa die internen Richtlinien von Apple die Installation von Apps von Behörden oder Drittanbietern vor dem Verkauf eines Smartphones, wie Reuters mit Verweis auf eine Quelle mit direktem Wissen über die Angelegenheit berichtet. „Apple hat solche Anfragen von Behörden in der Vergangenheit stets abgelehnt“, erklärte Tarun Pathak, Forschungsdirektor bei dem Marktforschungsunternehmen Counterpoint Research, gegenüber Reuters. Es sei wahrscheinlich, dass das Unternehmen einen Mittelweg suchen werde. „Anstelle einer obligatorischen Vorinstallation könnte man verhandeln und um eine Option bitten, mit der die Nutzer zur Installation der App angeregt werden.“

Apple sieht sich in Indien bereits einem Kartellverfahren gegenüber. Wie in diversen anderen Ländern geht es um Apples App-Store-Modell, das dem Konzern angeblich ein „missbräuchliches Verhalten“ ermöglicht hat. Apple droht in Indien eine Kartellstrafe in Höhe von fast 33 Milliarden Euro [3].


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11099155

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.reuters.com/sustainability/boards-policy-regulation/india-orders-mobile-phones-preloaded-with-government-app-ensure-cyber-safety-2025-12-01/
[2] https://www.heise.de/news/Russland-WhatsApp-Alternative-muss-bald-auf-Mobilgeraeten-vorinstalliert-sein-10567432.html
[3] https://www.heise.de/news/Indien-Apple-droht-Kartellstrafe-in-Hoehe-von-fast-33-Milliarden-Euro-11094108.html
[4] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
[5] mailto:akn@heise.de

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OLED- vs. LCD-Fernseher im Test: Wer macht bei Mittelklasse-TVs das Rennen?

Von Heise — 01. Dezember 2025 um 17:08

HDR-Inhalte mit Glanzlichtern und sattem Schwarz waren bislang eine Domäne der organischen Displays. Im Test zeigen aktuelle LCDs, dass sie mithalten können.

Wer Nachrichten schauen möchte, schaltet heute nicht mehr um acht Uhr den Fernseher an, sondern ruft die News auf den sozialen Kanälen, in den Mediatheken oder per App ab, wenns gerade passt. Damit wählt man oft nur einen anderen Zugang, viele der Inhalte werden wie für den linearen Abruf bei ARD, RTL & Co. produziert. Smarte Fernseher geben Nutzern die Wahl, indem sie lineare Angebote ebenso abspielen wie sämtliche Streamingvarianten. Sie halten diverse Apps bereit und dienen damit als komfortable Medienzentrale, die sich obendrein per Sprache steuern lässt.

Unser Test versammelt sechs smarte Fernseher mit 1,65 Meter Diagonale (65 Zoll) zu Preisen zwischen 800 und 1200 Euro. Alle Modelle gibt es auch in 55 Zoll mit 1,40 Meter Diagonale, die meisten noch kleiner oder größer. Alle Modelle einer Serie sind identisch ausgestattet, besitzen also dieselben Anschlüsse, Betriebssysteme und Apps und meistens– aber nicht immer – auch ein vergleichbares Display. Sie können deshalb im Großen und Ganzen von den hier genannten Testergebnissen auf andere TV-Modelle aus derselben Serie schließen.

Unter den sechs Kandidaten finden sich zwei Geräte mit organischen Panels (OLED) und vier mit Flüssigkristalldisplays (LCD). Die OLED-TVs sind deutlich günstiger als noch vor einem Jahr: Man bekommt heute Geräte mit 65 Zoll Diagonale für den vormaligen Preis eines 55-Zoll-TVs. Und Sonderangebote könnten sogar unter die 1000-Euro-Schwelle fallen.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11084754

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/tests/OLED-vs-LCD-Fernseher-im-Test-Wer-macht-bei-Mittelklasse-TVs-das-Rennen-11084754.html
[2] https://www.heise.de/ratgeber/Smart-TVs-Auswahlkriterien-fuer-den-Fernseherkauf-11084551.html
[3] https://www.heise.de/hintergrund/Dolby-Vision-2-Mit-Metadaten-gegen-ruckelnde-Bilder-10636271.html
[4] https://www.heise.de/hintergrund/IFA-Mehr-RGB-Mini-LEDs-im-TV-billigere-OLEDs-10498478.html
[5] https://www.heise.de/hintergrund/Wie-die-Zukunft-des-Fernsehens-aussieht-10476892.html
[6] https://www.heise.de/tests/Leuchtkraft-von-OLED-Panels-mit-Tandemstruktur-im-Test-10312023.html
[7] https://www.heise.de/news/Das-bringt-die-Oxidtechnik-im-Display-10307252.html

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Smart-Home-Hub für die Wand: Aqara S1 Plus mit Siri- und AirPlay-Anbindung

Von Heise — 01. Dezember 2025 um 19:02
Aqara Hub mit altem Siri-Interface

(Bild: Screencap Aqara-Video)

Aqara hat sein Smart-Home-Kontrollzentrum für Apple-Nutzer aufgerüstet – bevor Apple voraussichtlich selbst ein solches Produkt auf den Markt bringt.

Der Aqara-Hub S1 Plus unterstützt nun Siri: Auf der zur Wandmontage gedachten Smart-Home-Zentrale lässt sich Apples Sprachassistenzsystem aktivieren – auch auf „Hey Siri“-Zuruf, wie der Hersteller mitteilte. Es sei weltweit das erste derartige Steuerpanel mit „eingebauter Siri“. Komplett autark ist Siri allerdings nicht auf dem S1 Plus, die Integration funktioniert nur, wenn ein HomePod respektive HomePod mini ebenfalls im heimischen Netzwerk als Steuerzentrale dient. Die Siri-Befehle werden offensichtlich über die Apple-Hardware abgewickelt, das S1 Plus dürfte lediglich als zusätzliche Mikrofon-Lautsprecher-Kombination dienen. Als Interface kommt bei Aqara einem Werbevideo zufolge noch die alte Siri-Bedienoberfläche zum Einsatz [1].

Aqara liefert Siri- und AirPlay-Support

Neben der Siri-Anbindung bringt die neue Firmware 4.5.1 des S1 Plus auch Support für Apples AirPlay-Protokoll, sodass sich Audioinhalte an den Aqara-Hub streamen lassen. Diese Funktion befindet sich offenbar noch im Betastadium. Auch Apples Intercom-Sprechanlage wird laut Aqara unterstützt, um innerhalb des Hauses (und von unterwegs) Sprachnachrichten auszutauschen.

Eine ähnliche Siri-Integration gibt es etwa bei Ecobee-Thermostaten seit mehreren Jahren [2], andere Smart-Home-Hersteller zeigten daran bislang aber wenig Interesse.

Siri unzuverlässig, Neuerungen erst 2026

Gerüchten zufolge plant Apple seit geraumer Zeit eine eigene Smart-Home-Initiative mitsamt einer neuen Steuerzentrale mit integriertem Bildschirm. Der Marktstart wurde schon 2025 erwartet, musste aber möglicherweise zurückgestellt werden, weil Siri nicht vom Fleck kommt. Das System gilt als veraltet, unzuverlässig und wirkt im Vergleich zu Chatbots, die auf modernen Sprachmodellen basieren, unglaublich wenig clever. Weitreichende neue KI-Funktionen, die Apple ursprünglich für Apple Intelligence in iOS 18 angekündigt hatte, lassen bis heute auf sich warten – nur die Siri-Bedienoberfläche erhielt einen frischen Anstrich. Die Funktionalität soll nach Angabe des Konzerns im kommenden Jahr folgen, Berichten zufolge kommt im Unterbau dafür eine Variante von Google Gemini zum Einsatz [3].


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11099052

Links in diesem Artikel:
[1] https://forum.aqara.com/t/siri-just-got-a-permanent-home-introducing-the-s1-plus-with-built-in-siri-synergy/153059
[2] https://www.heise.de/news/Erstes-Zubehoer-lernt-per-Update-Hey-Siri-6215711.html
[3] https://www.heise.de/news/Fuer-eine-Milliarde-US-Dollar-im-Jahr-Siri-kriegt-wohl-ein-Google-Gemini-Herz-11067255.html
[4] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[5] https://www.heise.de/mac-and-i
[6] mailto:lbe@heise.de

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USA: App-Store-Betreiber sollen Alterskontrollen übernehmen

Von Heise — 01. Dezember 2025 um 18:26
Der App Store auf dem iPhone

(Bild: tre / Mac & i)

Ein neuer Gesetzentwurf in den USA will App-Store-Betreiber wie Apple und Google für Alterskontrollen verantwortlich machen. Apple soll nicht begeistert sein.

Im lange währenden Streit, ob App-Entwickler oder App-Store-Betreiber für Alterskontrollen verantwortlich sein sollten, kommt Bewegung: In den USA nimmt ein Gesetzentwurf Form an, der Betreiber wie Apple und Google in die Pflicht nehmen will. Befürworter argumentieren unter anderem, dass es aus Datenschutzgründen für Nutzer vorteilhafter wäre, wenn sie nur an einer Stelle den Altersnachweis führen müssen, anstatt dies bei verschiedenen Anbietern zu erledigen.

Die Initiative für ein Bundesgesetz in den USA („App Store Accountability Act“) knüpft an die vorhandene Gesetzgebung in einzelnen Bundesstaaten an. In Utah sind Apple und Google bereits zur Altersprüfung verpflichtet. Weitere Bundesstaaten prüfen, ob sie dem Beispiel folgen. Die Initiatoren des Bundesgesetzes vergleichen die App Stores dabei mit dem Einzelhandel: Dort ist etwa bei Tabak oder Alkohol auch nicht jeder Hersteller eines Produkts für die Altersprüfung verantwortlich, sondern der Händler.

Apple ist nicht begeistert

Apple soll laut The Verge [1] alles andere als begeistert von dem Gesetzesvorhaben sein. Während US-Tech-Unternehmen wie Meta, X und Snap zu den Befürwortern gehörten, möchte Apple ungern präzise Altersangaben und möglicherweise weitere persönliche Details an App-Entwickler weitergeben. Mitte 2025 hatte der iPhone-Hersteller deshalb auch seine Jugendschutz-Funktionen deutlich erweitert [2] und zeigte sich zugleich stolz darüber, dass zum Beispiel das Alter dabei trotzdem im Ungefähren bleibt, weil stattdessen Alterskorridore mit App-Entwicklern geteilt werden.

Das Aufhängen von Alterskontrollen bei den App-Store-Betreibern dürfte es auch vereinfachen, Social-Media-Verbote umzusetzen, wie sie in vielen Ländern für Kinder und Jugendliche diskutiert oder umgesetzt werden. Statt dass jeder Anbieter einzeln Schutzmechanismen etablieren muss, könnten entsprechende Schnittstellen auf Betriebssystemebene geschaffen werden. Dies könnte allerdings leicht mit den Datenschutzversprechen in Konflikt geraten, die Firmen wie Apple an ihre Nutzer abgeben.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11099044

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.theverge.com/policy/830877/app-store-age-verification-act-pinterest-endorsement
[2] https://www.heise.de/news/Wichtig-fuer-Entwickler-Apple-ueberholt-Jugendschutz-Rating-System-10503121.html
[3] https://www.heise.de/mac-and-i
[4] mailto:mki@heise.de

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Bitcoin im freien Fall: Kryptomarkt hat bereits eine Billion Dollar verloren

Von Bernd Müller — 01. Dezember 2025 um 21:24

Bernd Müller

Bitcoin-Münze mit fallendem Chart im Hintergrund.

(Bild: DUSAN ZIDAR / Shutterstock.com)

Der größte institutionelle Bitcoin-Halter droht mit Zwangsverkäufen – und ein Stablecoin-Riese verliert sein Top-Rating.

Bitcoin [1]und andere Kryptowährungen haben am Montag massiv an Wert verloren. Ersterer verlor fast acht Prozent und rutschte auf unter 84.000 US-Dollar ab. Ether ging sogar noch stärker ins Minus und büßte rund zehn Prozent ein und fiel auf 2.719 US-Dollar.

Damit setzt sich eine Verkaufswelle [2]fort, die bereits den dritten Monat andauert und den Gesamtmarkt um über eine Billion Dollar schrumpfen ließ.

Betroffen waren nicht nur die großen Kryptowährungen: Besonders hart traf es kleinere Token mit geringerer Liquidität, wie es bei Bloomberg heißt. Ein MarketVector-Index, der laut Bericht die untere Hälfte der 100 größten digitalen Vermögenswerte abbildet, ist in diesem Jahr um fast 70 Prozent gefallen.

Strategy unter Druck: Reserve gegen Zwangsverkäufe

Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht Strategy. Das Unternehmen hält inzwischen Bitcoin-Bestände im Wert von rund 56 Milliarden US-Dollar und ist damit der größte institutionelle Halter der Kryptowährung.

Am Montag senkte das Unternehmen seine Gewinnprognose für 2025 drastisch und verwies dabei auf die schwache Bitcoin-Entwicklung. Die Aktie stürzte daraufhin laut [3] Reuters um über zehn Prozent ab.

Um Befürchtungen zu zerstreuen, kündigte das Unternehmen die Bildung einer Reserve von 1,4 Milliarden US-Dollar an. Diese soll künftige Dividenden- und Zinszahlungen finanzieren.

Dennoch bleibt die Sorge bestehen: Der sogenannte mNAV-Wert des Unternehmens lag am Montag bei etwa 1,11. Diese Kennzahl vergleicht den Unternehmenswert mit dem Wert der Bitcoin-Bestände. Sollte sie negativ werden, könnte das Unternehmen laut Strategy-Chef Phong Le gezwungen sein, einen Teil seiner Bitcoin zu verkaufen, so Bloomberg.

Die Aktien des Unternehmens liegen mittlerweile rund 66 Prozent unter ihrem Allzeithoch vom November 2024. Auch andere Krypto-Unternehmen spüren den Druck: Die Aktie der Handelsplattform Coinbase Global fiel um sechs Prozent.

Stablecoin USDT: Herabstufung schürt Systemrisiken

Zusätzliche Unsicherheit brachte eine Entscheidung von S&P Global Ratings. Die Ratingagentur stufte laut Reuters die Stabilitätsbewertung von Tether (USDT), dem weltweit größten Stablecoin, auf die niedrigste Stufe herab. Die Begründung: Ein weiterer Wertverlust von Bitcoin könnte dazu führen, dass der Token unterbesichert ist.

S&P verwies zudem auf einen Anstieg risikoreicherer Vermögenswerte in den Reserven von Tether sowie auf "anhaltende Lücken in der Offenlegung". Tether selbst weist die Herabstufung entschieden zurück. Die Warnung trifft jedoch einen empfindlichen Punkt, denn Stablecoins gelten als Rückgrat des Kryptohandels.

Die People's Bank of China [4]verschärfte die Lage zusätzlich. Am Samstag gab die chinesische Zentralbank eine Warnung vor den Risiken virtueller Währungen heraus, einschließlich Stablecoins. Regierungsbehörden sollten ihre Zusammenarbeit verstärken, um illegale Aktivitäten zu bekämpfen, hieß es.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11099100

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/tp/article/Bitcoin-Kurs-bei-87-000-Dollar-Kommt-jetzt-die-Wende-oder-der-naechste-Absturz-11091172.html
[2] https://www.heise.de/tp/article/Bitcoin-Crash-Das-Warnsignal-fuer-Tech-und-Krypto-Anleger-11087975.html
[3] https://www.reuters.com/business/finance/bitcoin-falls-5-below-90000-investors-ditch-risk-assets-2025-12-01/
[4] https://www.heise.de/tp/article/Bitcoin-Mining-in-China-Comeback-trotz-offiziellen-Verbots-11090261.html

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Störungsmeldung vom 02.12.2025 00:16

Von heise online — 02. Dezember 2025 um 00:16

Neue Störungsmeldung für Provider O2

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Beginn
02.12.2025 00:16
Region
Wuppertal (0202)
Provider
O2
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Illegaler „Cryptomixer“ von Strafverfolgern zerschlagen

Von Heise — 01. Dezember 2025 um 13:37
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(Bild: Europol)

Europol meldet einen Schlag gegen die Geldwäscheplattform „Cryptomixer“. Server, Domain und Krypto-Assets wurden beschlagnahmt.

Mit der Unterstützung durch Europol haben Strafverfolger aus Deutschland und der Schweiz die Geldwäsche-Plattform „Cryptomixer“ zerschlagen. Domain und Server konnten die Verbrechensbekämpfer beschlagnahmen.

Wie Europol mitteilt [1], lief die gemeinsame „Operation Olympia“ vom 24. bis zum 28. November 2025. Das BKA datiert die Aktion [2] auf den vergangenen Mittwoch, den 26.11.2025. Die Ermittler haben sich dabei auf das Stilllegen des illegalen Kryptowährungsmixers „Cryptomixer“ konzentriert. Das ist ein Dienst, der Kryptowährungen vermischt, um Quelle und Ziel von Transaktionen zu verschleiern und sie so anonymisiert. Vereinfacht werfen sie die Coins der Nutzer in einen Topf und verteilen sie von dort wieder an die Einzahler. Kriminelle nutzen das zur Geldwäsche.

Umfangreiche Beschlagnahmungen

Die Strafermittler konnten Kryptowährungen im Wert von rund 25 Millionen Euro beschlagnahmen. Außerdem stellten sie die in der Schweiz befindliche Infrastruktur, Mail-Konten und die Domain „cryptomixer.io“ sicher. Auch bei einem Filehosting-Dienst liegende Beweismittel konnten sie sichern und das zugehörige Konto deaktivieren. Die Webseite des illegalen Dienstes ziert nun ein Beschlagnahme-Banner der Strafverfolgungsbehörden.

Die Beamten erklären, dass „cryptomixer.io“ als einer der größten Bitcoin-Mixer galt und Umsätze in Milliardenhöhe verzeichnet, „welche größtenteils kriminellen Ursprungs waren“. Europol hat Umsätze in Höhe von 1,3 Milliarden Euro seit dem Gründungsjahr verzeichnet. Die Plattform bestand seit 2016. Sie ermöglichte anonyme Ein- und Auszahlungen und verschleierte so Finanzströme. Die Rückverfolgbarkeit erschwerte zudem, dass Maßnahmen zur Identitätsfeststellung von Kunden fehlten. Sie war sowohl im Clear- als auch im Darknet erreichbar gewesen.

Am Anfang des Jahres hatten Strafermittler mit Unterstützung von Europol zwei Cybercrime-Foren mit rund 10 Millionen Nutzern [3] stillgelegt. Den Behörden gelingen immer wieder Ermittlungserfolge gegen Online-Kriminalität. Cyberkriminelle dürfen sich daher nicht zu sicher fühlen.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11098583

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.europol.europa.eu/media-press/newsroom/news/europol-and-partners-shut-down-cryptomixer
[2] https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/251201_EV_Olympia.html
[3] https://www.heise.de/news/Europol-legt-zwei-Cybercrime-Foren-mit-10-Millionen-Nutzern-still-10263789.html
[4] https://aktionen.heise.de/heise-security-pro?LPID=39555_HS1L0001_27416_999_0&wt_mc=disp.fd.security-pro.security_pro24.disp.disp.disp
[5] mailto:dmk@heise.de

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Datenkrake neues Outlook: Klassisches Outlook bis 2029 erhältlich

Von Heise — 01. Dezember 2025 um 10:56
Startmenü zeigt neues Outlook und Outlook (Classic)

(Bild: heise online / dmk)

Das neue Outlook basiert auf Webdiensten und überträgt Zugangsdaten und Mails an Microsofts Server. Klassisches Outlook tut das nicht.

Das neue Outlook [1] von Microsoft benimmt sich wie die Mobilversionen der Groupware: Es setzt auf Webdienste auf Microsofts Servern und sendet daher Zugangsdaten für eingebundene E-Mail-Konten an die Cloud-Infrastruktur des Unternehmens. Dadurch landen auch E-Mails aus diesen Konten in Microsofts Cloud, wo sie dann etwa mit KI-Funktionen verarbeitbar sind.

Das sind keine neuen Erkenntnisse [2] – Ende 2023 alarmierte die Änderung für die Desktop-PC-Software [3] etwa Datenschützer. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sieht den Cloudzwang ebenfalls kritisch [4]. Ein derartiges Verhalten fiel Anfang 2023 etwa auch unter macOS [5] auf, die Mobil-Apps für Smartphones und Tablets machten das zudem ebenfalls länger so. Dennoch erreichen uns derzeit vermehrt Leserhinweise zu dem Thema – offenbar ist es nun etwa populäreren Youtubern aufgefallen.

Abhilfe ist möglich

Natürlich gibt es Möglichkeiten, diesem Verhalten aus dem Weg zugehen. So ist klassisches Outlook etwa mit Microsoft 365-Abonnement oder Office LTSC 2021 noch bis Oktober 2026 [6] erhältlich. Unter macOS gibt es dann etwa keinen Weg zurück [7] vom neuen zum klassischen Outlook mehr. Da Microsoft Office 2024 LTSC auch klassisches Outlook LTSC 2024 [8] enthält, gelten auch dafür fünf Jahre Support, also sogar bis ins Jahr 2029 – die Fassung gibt es sowohl für macOS als auch für Windows.

Office 2024 LTSC ist laut Microsofts Angaben insbesondere für die Szenarien gedacht, bei denen die Office-Apps lokal bleiben sollen und nicht die Funktionen benötigen, die Microsoft-365-Apps liefern. „Daher haben Benutzer keinen Zugriff auf Zusammenarbeit in Echtzeit, KI-gesteuerte Automatisierung oder erweiterte Sicherheits- und Compliancetools, die auf eine hybride Arbeitsumgebung zugeschnitten sind“, erklärt Microsoft die Einschränkungen.

Bis dahin entwickelt sich möglicherweise der Mail-Client Mozilla Thunderbird [10] zur ausgewachsenen Alternative. Mit der Mitte November veröffentlichten Version Thunderbird 145 haben die Entwickler eine native Exchange-Unterstützung [11] allgemein verfügbar gemacht. Zwar ist der Support zunächst lediglich auf E-Mails beschränkt. Der Fahrplan sieht jedoch auch die Unterstützung für Kalender und Kontakte vor sowie die künftige Nutzung der Microsoft-Graph-API – derzeit setzt Thunderbird auf die EWS-API. Die Pläne der Mozilla-Foundation sind ambitioniert, schon im ersten Quartal 2026 sollen viele der Exchange-Funktionen nachgeliefert werden.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11098133

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/thema/Microsoft-Outlook
[2] https://www.heise.de/news/Microsoft-krallt-sich-Zugangsdaten-Achtung-vorm-neuen-Outlook-9357691.html
[3] https://www.heise.de/news/Zugangsdatenabfluss-im-neuen-Outlook-Datenschuetzer-raet-zum-Verzicht-9535170.html
[4] https://www.heise.de/news/Neue-Outlook-App-BSI-sieht-Cloudzwang-kritisch-9536892.html
[5] https://www.heise.de/news/Microsoft-IMAP-Umleitung-in-Outlook-nach-Office-Update-jetzt-auch-auf-Macs-7477743.html
[6] https://learn.microsoft.com/de-de/lifecycle/end-of-support/end-of-support-2026
[7] https://www.heise.de/news/Microsoft-erinnert-an-Ende-des-klassischen-Outlooks-fuer-Mac-10454336.html
[8] https://learn.microsoft.com/de-de/office/ltsc/2024/overview
[9] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[10] https://www.heise.de/thema/Mozilla-Thunderbird
[11] https://www.heise.de/news/Thunderbird-145-bringt-native-Exchange-Unterstuetzung-mit-11080601.html
[12] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[13] https://aktionen.heise.de/heise-security-pro?LPID=39555_HS1L0001_27416_999_0&wt_mc=disp.fd.security-pro.security_pro24.disp.disp.disp
[14] mailto:dmk@heise.de

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Französischer Fußballverband meldet Cyberangriff mit Datendiebstahl

Von Heise — 01. Dezember 2025 um 08:47
Fans bei einem Fußballspiel im Stadion

(Bild: Shutterstock/Csaba Peterdi)

Cyberangreifer haben Daten aus der zur Verwaltung etwa der Mitglieder beim französischen Fußballverband FFF genutzten Software kopiert.

Cybercrime trifft den französischen Fußballverband: Bei einem Cyberangriff [1] haben die Täter Daten aus der Verwaltungssoftware etwa für die Mitglieder gestohlen. Das hat der Verband am Wochenende eingeräumt.

In einer Mitteilung schreibt der französische Fußballverband [2] (FFF), dass bösartige Akteure ein Konto kompromittieren und darüber unbefugten Zugriff auf den Dienst erlangen konnten. Nachdem der Verband diese Zugriffe bemerkt hat, deaktivierte er das betroffene Konto und veranlasste das Zurücksetzen aller Benutzerpasswörter.

Der Fußballverband hat die zuständigen Behörden ANSSI (Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information, in etwa das französische BSI-Pendant) und CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés, die französische Datenschutzbehörde) informiert und außerdem Anzeige erstattet. Der FFF will alle Betroffenen, deren E-Mail-Adresse in der kopierten Datenbank enthalten ist, über den IT-Vorfall informieren.

Datenklau beim französischen Fußballverband

Die Täter konnten vollständige Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie Führerscheinnummern abgreifen. Wie viele Mitglieder oder Personen davon betroffen sind, nennt der FFF nicht.

Allerdings sollten FFF-Mitglieder äußerste „Wachsamkeit gegenüber allen verdächtigen oder ungewöhnlichen Mitteilungen walten“ lassen, die etwa als SMS, Anruf, E-Mail oder Ähnliches eintreffen und den Anschein erwecken, vom FFF, dem zugehörigen Verein oder anderen damit verbandelten Absendern zu stammen. Das gilt insbesondere dann, wenn diese zum Öffnen von Dateianhängen, der Angabe von Kontodaten oder dem Übermitteln von Passwörtern oder Bankinformationen auffordern.

Der Verband beteuert zudem: „Der FFF ist bestrebt, alle ihr anvertrauten Daten zu schützen und verstärkt und passt seine Sicherheitsmaßnahmen ständig an, um – wie viele andere Akteure auch – der zunehmenden Anzahl und den neuen Formen von Cyberangriffen begegnen zu können.“

Ende vergangener Woche wurde bekannt, dass der OpenAI-Dienstleister Mixpanel Opfer eines Cyberangriffs [3] wurde. Auch dabei sind offenbar Daten in falsche Hände gelangt – speziell von Nutzern der OpanAI-Angebote über eine API.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11097903

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/thema/Cyberangriff
[2] https://www.fff.fr/article/15831-communique-du-26-novembre-relatif-au-vol-de-donnees.html
[3] https://www.heise.de/news/OpenAI-meldet-Datenklau-bei-Webanalyse-Dienstleister-Mixpanel-11093777.html
[4] https://aktionen.heise.de/heise-security-pro?LPID=39555_HS1L0001_27416_999_0&wt_mc=disp.fd.security-pro.security_pro24.disp.disp.disp
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Anzeige: Samsungs Cyber Week bei Media Markt - satte Rabatte sichern

Von Simon Krebs — 01. Dezember 2025 um 16:50
Die Zeit der starken Angebote wird verlängert. Bis zum 8. Dezember läuft bei Media Markt Samsungs Cyber Week mit satten Rabatten.
Cyber Week von Samsung bei Media Markt (Bild: Media Markt/Samsung/Golem)
Cyber Week von Samsung bei Media Markt Bild: Media Markt/Samsung/Golem

Wer den Black Friday verpasst hat, muss sich nicht grämen. Bei Media Markt wird die Schnäppchenzeit mit verschiedenen Angeboten verlängert. Besonders spannend ist die Cyber Week von Samsung. Diese läuft bis zum kommenden Montag und bietet noch einmal die Gelegenheit, diverse Produkte des Herstellers zu Sparpreisen abzugreifen, darunter Smartphones, Tablets, Fernseher und vieles mehr. Einzelne Produkte können allerdings jederzeit vor Ablauf der Cyber Week bereits vergriffen sein, daher sollte nicht zu lang gewartet werden.

Samsung Smartphon bei Media Markt mit sattem Rabatt

Im Rahmen von Samsungs Cyber Week ist das beliebte Samsung Galaxy A36 zuTop-Konditionen erhältlich. Das Mittelklasse-Smartphone ist mit einem 6,7 Zoll großen FHD+ Super AMOLED-Display ausgestattet, der mit einer Bildwiederholrate von 120 Hz gestochen scharfe Bilder durchgehend flüssig und ruckelfrei anzeigt. Die Helligkeit von 1.500 Nits ermöglicht eine gute Sicht auf das Display. Für den Antrieb sorgt ein Snapdragon 6 Gen 3 von Qualcomm. Auffällig ist auch der leistungsstarke Akku mit einer Kapazität von 5.000 mAh, die bis zu 29 Stunden Video-Playback am Streifen ermöglichen soll.

Das Samsung Galaxy A36 ist außerdem mit allerlei KI-Funktionen ausgestattet. Dazu zählen die Circle-to search-Funktion für vereinfachte Suchen mit Bildern sowie der Objektradierer, der unerwünschte Hintergründe aus Bildern entfernt. Auf der Rückseite ist ein System mit drei Kameras verbaut, das aus einer 50-MP-Weitwinkel-, einer 8-MP-Ultraweitwinkel- sowie einer 5-MP-Makrokamera besteht. Mit diversen Filtern und fotografischen Stilen lassen sich Fotos individuell verändern. Die Frontkamera kommt auf 12 Megapixel.

Samsung Galaxy A36 bei Samsung Cyber Week

Das Mittelklasse-Smartphone Samsung Galaxy A36 mit einem internen Speicher von 128 GByte gibt es im Rahmen von Samsungs Cyber Week bei Media Markt mit 150 Euro Rabatt für 229 Euro. Da das Angebot jederzeit enden kann, sollte nicht zu lange gezögert werden.

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150 Euro Rabatt

Samsung Galaxy S25 zum Sparpreis sichern

Während der Cyber Week ist auch das Samsung Galaxy S25 bei Media Markt reduziert. Es misst 6,2 Zoll und ist mit einem Snapdragon 8 Elite for Galaxy ausgestattet. Zudem kommt das Samsung-Smartphone mit 12 GByte RAM und 128 GByte internem Speicher. Auch das Galaxy S25 hat ein Triple-Kamera-System, die Ultraweitwinkelkamera kommt auf 12 MP. Außerdem gibt es ein Teleobjektiv mit 10 MP. Aktuell wird es bei Media Markt mit 300 Euro Rabatt für 599 Euro angeboten.

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300 Euro Rabatt sichern

Samsung-Tablets bei Media Markt während der Cyber Week

Beliebt sind auch Samsungs Tablets der Mittelklasse. Das Samsung Galaxy Tab A11+ mit einem 11 Zoll großen TFT-Bildschirm bietet eine Auflösung von 1.920 x 1.200 Pixel. Angetrieben wird es von einem MediaTek (MT8775) Octa-Core-Prozessor. Mit 6 GByte Arbeitsspeicher und 128 GByte internem Speicher kostet es aktuell 259 Euro.

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Wer sich für ein Oberklasse-Modell interessiert, schaut sich das Samsung Galaxy Tab S11 an, das unter anderem mit einem stärkeren Prozessor und einem besseren Display ausgestattet ist. Mit 12 GByte RAM und 128 GByte internem Speicher wird es während der Cyber Week mit 250 Euro Preisnachlass angeboten und kostet 649 Euro.

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250 Euro günstiger

Das Top-Modell der Reihe ist das Samsung Galaxy S11 Ultra mit 256 GByte internem Speicher und noch mehr Leistung. Mit 340 Euro Rabatt wird es derzeit für 999 Euro angeboten.

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Samsungs Cyber Week bei Media Markt: Weitere Top-Deals sichern

Einen satten Rabatt gibt es auf den 4K-Fernseher Samsung OLED GQ55S90F . Der 55 Zoll große Fernseher ist mittlerweile 1.400 Euro günstiger als zum Marktstart und kostet 999 Euro.

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1.400 Euro günstiger

Die beliebte Smartwatch Samsung Galaxy Watch 8 mit einer Größe von 44 mm ist von 409 Euro auf 349 Euro reduziert.

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Nur 349 Euro

Während der Cyber Week von Samsung bei Media Markt sind darüber hinaus spannende Produkte deutlich im Preis gesenkt. Zu allen weiteren Deals geht es hier.

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Anzeige: Wireless CarPlay Adapter am Cyber Monday unter 40 Euro

Von Boris Connemann — 01. Dezember 2025 um 16:35
Bei Amazon am Cyber Monday zum bis jetzt besten Preis: Dieser CarPlay Adapter macht aus jedem CarPlay-System eine kabellose Lösung.
Unter 40 Euro bei Amazon: Apple CarPlay Adapter am Cyber Monday zum neuen Amazon-Bestpreis. (Bild: Amazon.de)
Unter 40 Euro bei Amazon: Apple CarPlay Adapter am Cyber Monday zum neuen Amazon-Bestpreis. Bild: Amazon.de

Viele Autofahrer kennen das Problem: Jedes Mal, wenn CarPlay genutzt werden soll, muss das iPhone per Kabel angeschlossen werden. Das sorgt für Unordnung in der Mittelkonsole und ist auf Dauer unpraktisch. Mit dem AIZEO Wireless CarPlay Adapter gehört dieses Szenario der Vergangenheit an. Der kleine Stecker wird einfach in den USB-Port des Autos eingesteckt und verwandelt kabelgebundenes CarPlay in eine kabellose Lösung. Alle bekannten Funktionen wie Navigation mit Apple Maps oder Google Maps, Sprachbefehle über Siri, Musik-Streaming und Telefonieren bleiben uneingeschränkt erhalten. Das sorgt für mehr Komfort und einen aufgeräumteren Innenraum.

Wireless CarPlay auf kleinem Raum

Technisch setzt der Car-Play-Adapter auf aktuelle Standards: Ein fortschrittlicher Chip mit Bluetooth 5.3 und Dual-Band-WLAN sorgt für eine stabile und schnelle Verbindung ohne Verzögerungen. Besonders praktisch ist, dass nach der einmaligen Einrichtung keine weitere manuelle Verbindung mehr nötig ist. Das iPhone koppelt sich bei jedem Start automatisch mit dem Adapter, so dass man direkt losfahren kann. Damit eignet sich das Gerät für längere Fahrten und für den täglichen Arbeitsweg, wenn es auf Sekunden ankommt.

Auch optisch ist das Gerät auf unauffälligen Einsatz ausgelegt. Mit gerade einmal 5,4 Zentimetern Länge ist es kaum größer als ein USB-Stick. Das kompakte Format passt in jeden Anschluss, ohne störend zu wirken oder den Blick auf Bedienelemente zu verdecken. Eine dezente LED zeigt den Status an, ohne den Innenraum grell zu beleuchten. Zum Lieferumfang gehören USB-A- und USB-C-Verlängerungskabel, so dass der Adapter flexibel positioniert werden kann. Das Metallgehäuse sorgt für eine gute Wärmeableitung und erhöht die Lebensdauer.

CarPlay-Adapter für unter 40 Euro am Cyber Monday

Der AIZEO Wireless CarPlay Adapter ist am Cyber Monday bei Amazon für 39,99 Euro bei Amazon erhältlich, die unverbindliche Preisempfehlung lag bei knapp 90 Euro. Damit sparen Käufer mehr als 50 Euro verglichen mit dem regulären Preis. Über 1.400 Nutzer haben den Adapter bislang bewertet, im Schnitt erhält er 4,3 Sterne. Allein im letzten Monat wurde er mehr als 2.000 Mal bestellt. Das Angebot gilt allerdings nur noch bis heute um Mitternacht, dann findet die Black-Friday-Woche ihr Ende.

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Wireless CarPlay Adapter, Superschnelle Upgrade von Wired auf Wireless, Plug und Play, Mini & Stabiler, kompatibel mit iPhone iOS 10+ & Autos mit Wired CarPlay, Black

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Die Uhr tickt bis zum Ende der Black-Friday-Woche, bis Mitternacht ist Cyber Monday. Wer noch Lust hat, sich die besten Deals der Woche anzusehen, bekommt hier eine Übersicht der besten Deals, die diese Rabattschlacht mit sich gebracht hat:

Die besten Deals der Black-Friday-Woche im Überblick

Das sagen Käufer des Apple CarPlay-Adapters

Viele Kunden heben in den Amazon-Bewertungen hervor, dass die kabellose Verbindung stabil ist und sich das iPhone nach dem ersten Pairing sofort wieder verbindet. Auch längere Fahrten werden ohne Abbrüche oder Verzögerungen gemeistert. Navigation, Musik und Telefonie laufen genauso flüssig wie bei kabelgebundenem CarPlay. Besonders gelobt wird zudem, dass der Adapter klein und unauffällig ist und nicht ständig neu eingesteckt werden muss. Kritische Stimmen merken an, dass eine dauerhafte Stromversorgung nötig ist. Ein typisches Merkmal aller CarPlay-Adapter.

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Wer sich jetzt für die Visa-Kreditkarte von Amazon entscheidet, sichert sich als Prime-Mitglied eine Startgutschrift von 40 Euro, ohne Prime-Account sind es 30 Euro. Auf die Karte entfällt keine Jahresgebühr, auf Einkäufe bei Amazon erhalten Kunden ein Prozent in Punkten auf ihr Konto gutgeschrieben. Bei Käufen bei allen anderen Händlern, die Visa akzeptieren, sind es 0,5 Prozent. Prime-Mitglieder erhalten in der Zeit vom 27. November bis zum Cyber Monday zwei Prozent Gutschrift.

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Anzeige: Starkes Xiaomi Redmi Tablet mit 70 Euro Black Friday Rabatt

Von Antje Lüth — 01. Dezember 2025 um 16:04
Für kurze Zeit gibt es das Xiaomi Redmi Pad 2 Pro mit 12,1 Zoll, 120 Hz und 12.000 mAh noch zum günstigen Black Friday Preis.
Xiaomi Redmi Pad 2 Pro (Bild: amazon.de/xiaomi)
Xiaomi Redmi Pad 2 Pro Bild: amazon.de/xiaomi

Mit dem Xiaomi Redmi Pad 2 Pro hat Amazon ein leistungsstarkes Tablet im Angebot, das mit attraktiven Display-Eigenschaften, einer starken Prozessorleistung und einer langen Akkulaufzeit für Videostreaming und Online-Gaming geeignet ist. Zum Ende der Black Friday Woche ist es am Cyber Monday letztmals zum reduzierten Aktionspreis erhältlich.

Xiaomi Redmi Pad 2 Pro: Tablet mit Gaming-Display

Das Xiaomi Redmi Pad 2 Pro hat ein 12,1 Zoll großes Display, das Anwendungen mit 2K-Auflösung, 1,07 Millionen Farben und Dolby Vision in kristallklaren und lebendigen Bildern darstellt. Die adaptiven Bildwiederholraten bis zu 120 Hz erlauben eine flüssige Wiedergabe von Videos und Games, die mit einer maximalen Helligkeit von 600 Nits auch bei Lichteinstrahlung ihre Wirkung entfalten. Vier Lautsprecher mit Dolby Atmos steuern einen kraftvollen Stereosound bei. Front- und Hauptkameras mit jeweils 8 MP runden die Ausstattung ab.

Starker Prozessor für reibungslose Performance

Angetrieben wird das Tablet von einem Snapdragon 7s Gen 4 Prozessor, der mit acht Kernen und Taktraten von bis zu 2,7 GHz arbeitet und eine reibungslose Performance bietet. In Kombination mit 8 GByte RAM sind auch komplexe Anforderungen und Multitasking mühelos zu bewältigen. Zum Speichern von Apps und Dateien stehen 256 GByte zur Verfügung, die sich durch eine microSD-Speicherkarte um bis zu 2 TByte erweitern lassen.

Langanhaltende Power mit 10.000-mAh-Akku

Aufgrund eines 12.000-mAh-Akkus soll das Xiaomi Redmi Pad 2 Pro genug Power für stundenlangen Mediengenuss haben. Laut Angaben des Herstellers sind 14 Stunden Videowiedergabe ebenso möglich wie 105 Stunden Musikstreaming oder 83 Tage Standby. Mit 33 W Fast-Charging über ein separat erhältliches Ladegerät ist der Akku schnell wieder aufgeladen. Zusätzlich unterstützt das Gerät Reverse Charging mit bis zu 27 W, so dass man das Tablet auch als Powerbank verwenden kann, um andere Mobilgeräte aufzuladen.

Größe und Design

Mit einer Größe von 27,9 x 18,2 x 0,8 Zentimetern und einem Gewicht von 610 Gramm ist das Xiaomi Redmi Pad 2 Pro gut zu transportieren. Ein stylisches Metall-Finish verleiht dem Gerät einen Hauch von Eleganz.

Das Xiaomi Redmi Pad 2 Pro zum Black Friday Preis

Am Cyber Monday gibt es das Xiaomi Redmi Pad 2 Pro letztmals mit 70 Euro Black Friday Rabatt für 279,90 statt 349,90 Euro. Wer sich das leistungsstarke Tablet zum Sparpreis sichern möchte, sollte schnell zugreifen, denn die Aktion endet am 1. Dezember 2025 um Mitternacht.

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XIAOMI REDMI Pad 2 Pro, 8+256GB, 12,1" 2,5K 120Hz Display, Riesiger 12.000mAh (typ) Akku, 4nm Prozessor, Nahtlose Konnektivität, Graphitgrau

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Auch weitere Modelle wie das Xiaomi Redmi Pad 2 Pro 5G oder das Xiaomi Redmi Pad 2 4G sind zu reduzierten Preisen erhältlich.

Eine Übersicht über alle Black Friday Angebote ist unter folgendem Link zu finden:

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Die besten Deals stellen wir außerdem fortlaufend in unserer Deals-Übersicht vor.

Noch mehr Sparmöglichkeiten bietet die Visa-Kreditkarte von Amazon . Damit sammelt man bei jedem Einsatz Punkte, die bei späteren Einkäufen eingelöst werden können. Prime-Mitglieder profitieren von Extrapunkten an Aktionstagen wie dem Black Friday oder dem Prime Day und erhalten bis zu 40 Euro Startguthaben, wenn sie die Karte bis zum 15. Dezember 2025 beantragen. Nichtmitglieder erhalten bis zu 30 Euro.

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Wie der Digital-Omnibus die EU-Datenschutz- und KI-Regulierung ändern soll

Von Heise — 01. Dezember 2025 um 08:00

Mit neuen Gesetzen will die EU Hand an die DSGVO und die KI-Verordnung legen. Vieles soll einfacher werden. Kritiker befürchten den Abbau von Bürgerrechten.

Was sich derzeit in der EU abspielt, wirkt in Teilen kurios: Die EU-Kommission arbeitet intensiv daran, viele Gesetze, die sie in den letzten Jahrzehnten selbst vorgeschlagen und abgesegnet hat, abzuschwächen beziehungsweise zu entschlacken. Insbesondere will man bürokratischen Aufwand für die heimische Wirtschaft und die Bürger reduzieren. Wie so oft zuvor verpasste man auch diesem Großprojekt einen sperrigen Namen und nennt es „Simplifizierungsagenda“.

Diese Vereinfachungen setzt die Kommission derzeit mit diversen Gesetzesvorschlägen um, die eines eint: Sie kommen als sogenannte Omnibusgesetze auf den Verhandlungstisch. Das Omnibusverfahren wählen Gesetzgeber, wenn sie mehrere bestehende Gesetze ohne viel Gegenwehr in einem Rutsch ändern beziehungsweise miteinander kompatibel machen wollen. Im laufenden Jahr 2025 hat die Kommission bereits sechs solcher Vorschläge gemacht, beispielsweise zur Agrarregulierung und zu Nachhaltigkeitsregeln im Rahmen des Green Deals.

Am 19. November 2025 stellte sie ihren Vorschlag zur Verordnung 2025/837 vor, den sie „Digital-Omnibus“ nennt, der in der bisherigen Nomenklatur aber als „Omnibus VII“ auf die Strecke geht. Dieser Omnibus läutet einen Kurswechsel bei der Digitalregulierung ein. Offensichtlich beschäftigte man sich mit der Frage, wie kompliziert Regulierung sein darf und wie einfach sie sein muss, wenn sie etwas so Umfassendes wie die Spielregeln für das digitale Miteinander und Geschäftemachen in Europa betrifft.

Die Antwort, die die EU in den vergangenen 30 Jahren darauf gab, war fast immer: Irgendetwas fehlt noch. Jetzt will die Kommission den Rückwärtsgang einlegen. Sie schlägt vor, Vorschriften anzupassen, zu lockern, auszusetzen und sogar zu streichen. Tief in den Unterlagen, mit denen die Kommission den Digital-Omnibus vorgestellt hat, findet sich ein brutales Eingeständnis: Die „Platform-to-Business-Regulation“, zu Deutsch die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“, aus dem Jahr 2019 sei weitgehend unbekannt geblieben. Die darin formulierten Rechte habe kaum jemand wahrgenommen. Wenn Sie also noch nie von diesem Gesetz gehört haben: Sie sind damit nicht allein.

Fehlender Durchblick

Und das ist nicht das einzige Gesetzeswerk zur Digitalregulierung, das zum Entstehungszeitpunkt irgendwie wichtig und richtig schien, sowohl für die EU-Kommission als Initiator als auch für die Mitgliedstaaten der Union und das Europaparlament als Mitverhandler. Dennoch haben fast alle dieser Gesetze neue Anforderungen an Unternehmen mit sich gebracht. Hinzu kommen stets Wechselwirkungen mit anderen Gesetzen und Querbezüge. Ein Regulierungswust, bei dem auch Experten den Überblick zu verlieren drohten. Sogar die EU-Kommission selbst scheint sich da mal zu vertippen: Im vorgeschlagenen Verordnungspaket zum Digital-Omnibus bezog sie Passagen irrtümlich auf eine Verordnung zu Fischfangverboten (2016/1679) statt auf die gemeinte Datenschutz-Grundverordnung (2016/679).

Vieles an dem Paket scheint mit heißer Nadel gestrickt, und das ist kein Wunder. Seitdem im Dezember 2024 Ursula von der Leyens zweite Amtsperiode begann, steht die Kommissionspräsidentin unter massivem Druck, vor allem aus den Mitgliedstaaten. Deutschland erhöhte diesen Druck nochmals, nach dem Friedrich Merz (CDU) seit Mai die Bundesregierung anführt. Brüssel soll die Regeln entbürokratisieren, so die Forderung. Politisch schiebt man sich den schwarzen Peter hin und her: Wer trägt Schuld am mäßigen Wirtschaftswachstum?

Für den konservativeren und wirtschaftsliberalen Teil des politischen Spektrums ist klar: Zu viele Regeln im digitalen Bereich würgen unternehmerische Initiative ab und führen dazu, dass diese anderswo auf der Welt stattfindet. Die günstigste Gegenmaßnahme kostet fast nichts. Man ändert einfach die Regeln. Der Digital-Omnibus soll Berechnungen der Kommission zufolge bis 2029 fünf Milliarden Euro an Wirtschaftskraft freisetzen, weil Unternehmen weniger bürokratischen Aufwand hätten.

Schrauben an der KI-Verordnung

Insbesondere beim Thema KI, wo Europa kaum etwas Konkurrenzfähiges zu den bekannten US-amerikanischen oder chinesischen Produkten vorzuweisen hat, ist für viele der Schuldige schnell benannt. Dabei wollte die EU mit der 2024 verabschiedeten KI-Verordnung wenigstens einmal vor die Welle kommen und Regeln setzen, bevor eine neue Technik Fakten geschaffen hat. Anbieter sollten frühzeitig an Standards gebunden werden.

Doch davon ist nun keine Rede mehr. Die für den Digital-Omnibus zuständige Digitalkommissarin und Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen betonte zwar, dass das allgemeine Schutzniveau nicht abgesenkt werde. Doch ein Blick ins Gesetzespaket zeigt, dass es die KI-Verordnung faktisch schwächen würde, ohne dass für Unternehmen nennenswerter Mehrwert entstünde, zumal sie nun ihre Anpassungen noch schlechter planen können.

Valdis Dombrovskis (links) ist EU-Kommissar für Wirtschaft, Produktivität, Umsetzung und Vereinfachung. Zusammen mit Justiz- und Verbraucherschutz-Kommissar Michael McGrath stellte er am 19. November in Brüssel den Digital-Omnibus vor. (Bild: EU-Kommission)

So sollen die Umsetzungsfristen nun dynamisch gelten, insbesondere bei den Hochrisiko-KI-Systemen. Die Fristen sollen erst dann greifen, wenn die EU-Kommission Spezifikationen und Verhaltensleitlinien veröffentlicht hat. Die fehlen nämlich bisher immer noch. Erst wenn sie vorliegen, sollen Fristen laufen, aber nicht für jede Hochrisiko-KI dieselben. Anbieter von KI-Systemen fürs Personalwesen oder kritische Infrastrukturen hätten etwa nur sechs Monate Zeit, Anbieter von KI für Medizinprodukte oder Spielzeug dagegen 12 Monate. Spätestens am 2. August 2028 soll aber fast alles gelten, außer für KI-Systeme, die in Behörden eingesetzt werden, hier gelten zwei weitere Jahre Aufschub. Alles klar so weit?

Auch Anbieter generativer KI sollen ein wenig mehr Zeit erhalten. Wenn sie ihr System vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht haben, müssen sie dem Entwurf zufolge nun erst ab Februar 2027 die Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 Abs. 2 KI-Verordnung umsetzen. Dies gilt sowohl für digitale Wasserzeichen für künstlich generierte Inhalte als auch für nutzerlesbare Hinweise zu KI-Manipulationen in Bildern oder Videos. Allerdings: Die Umsetzungsfrist zur Kennzeichnung von Deepfakes bleibt; es gilt auch im Omnibus-Vorschlag weiter der 2. August 2026. Weder für Unternehmen noch für Nutzer dürften diese Pläne mehr Klarheit bringen.

Profitieren sollen die KI-Unternehmen auch von einem anderen Vorhaben: Die EU-Kommission möchte gleich vier geltende Rechtsakte zu einem einzigen verschmelzen. Da ist die Open-Data-Richtlinie (ODD), mit der staatliche Stellen zur Offenlegung nicht geheimhaltungsbedürftiger Daten verpflichtet wurden. Es folgen die „Verordnung über den freien Fluss nichtpersonenbezogener Daten innerhalb der EU“ (FDDR) und der Data Governance Act (DGA). Diese drei Verordnungen sollen künftig nur in einem, dem vierten betroffenen Gesetz überleben, dem Data Act. Er soll eine Art zentrales europäisches Datennutzungsgesetz für alle Daten ohne Personenbezug werden.

Damit will die Kommission ein kohärentes, klares Regelwerk schaffen und so auch die Nachnutzung von Datenbeständen durch Dritte erleichtern, etwa fürs KI-Training. Will ein Start-up Algorithmen mit den Daten eines Wartungsdienstleisters für Industriemaschinen trainieren, soll das möglichst einfach und verlässlich möglich sein. Zugleich sollen, auch durch die aktuellen Änderungen, Datenexporte geschäftskritischer Daten erschwert werden.

Löcher in der DSGVO

Der neue Data Act soll nach dem Willen der Kommission nun besser mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verzahnt sein. Deshalb stehen auch dort Änderungen an, und die haben es in sich. 2016 hatte der EU-Gesetzgeber die DSGVO verabschiedet, unter anderem unter dem Eindruck der Snowden-NSA-Enthüllungen. Kritiker aus der Wirtschaft attestieren ihr ein zu enges Korsett, das EU-Unternehmen zu wenig erlauben würde.

Bürgerrechtler hingegen werfen den politisch Verantwortlichen vor, sie nicht wirksam durchzusetzen und so schleichend zu entkernen. Genau das, fürchtet etwa der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems, würde mit dem Digital-Omnibus nun noch weiter vorangetrieben. Aus Sicht der EU-Kommission dagegen handelt es sich bei den wichtigsten der vorgeschlagenen Änderungen um bloße Klarstellungen.

So will sie die grundlegende Definition des Personenbezugs in der DSGVO anpassen (Art. 4 Abs.1). Wenn dieser Bezug dem Datenhalter ohne weitere Informationen nicht möglich ist, soll das künftig die Anwendung der DSGVO ausschließen. Damit möchte die Kommission den sogenannten „subjektiven Personenbezug“ manifestieren. Sie erklärt das als logische Folge eines Urteils (Az. C413-23 P) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September dieses Jahres. Diese Entscheidung enthielt allerdings keineswegs einen Freifahrtschein für die Nutzung pseudonymer Daten, sondern vielmehr betonte das Gericht die „Beurteilung der Identifizierbarkeit der betroffenen Person wesentlich nach den Umständen der Datenverarbeitung im Einzelfall“. Es setzte voraus, dass selbst durch einen „Abgleich mit anderen Elementen“ eine Identifizierbarkeit nicht möglich ist.

Außerdem will die Kommission die Betroffenenrechte nach Art. 13 bis 15 DSGVO einschränken. Anträge auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten sollen künftig abgelehnt werden können, wenn sie „missbräuchlich“ seien. Die Ausübung dieser Rechte soll nur noch gestattet sein, wenn sie „Datenschutzzwecken“ dient. Ganz sicher haben viele Bürger die Auskunftsrechte missbraucht, um Unternehmen in die Suppe zu spucken. Der nun vorgezeichnete enge Rahmen könnte allerdings künftig dazu führen, dass Unternehmen mit fadenscheinigem Missbrauchsverdacht legitime Ansprüche Betroffener erst einmal vermehrt ablehnen.

Auch beim Thema KI sieht der Digital-Omnibus Erleichterungen für Unternehmen vor. KI-Anbieter sollen sich künftig auf die Rechtsgrundlage des „berechtigten Interesses“ berufen dürfen, wenn sie personenbezogene Daten fürs Training ihrer Modelle nutzen. Eine Einwilligung (Opt-in) wäre dann nicht mehr erforderlich, lediglich ein aktiver Widerspruch möglich (Opt-out). Ein neuer Erlaubnistatbestand würde sogar die Aufnahme von sensiblen Datenkategorien wie Gesundheitsdaten ins Trainingsmaterial ermöglichen, wenn die Anbieter einige Schutzmechanismen vorhalten.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, forderte: „Statt unter dem Deckmantel von Entbürokratisierung Verbraucherschutz und Grundrechte abzubauen, muss die EU für klare Regeln sorgen und gleichzeitig das bestehende Schutzniveau erhalten.“ (Bild: Britta Pedersen / dpa)

Der Europäische Datenschutzausschuss hatte im Dezember 2024 zu dieser Problematik Stellung genommen und tatsächlich erklärt, dass in bestimmten Szenarien beim KI-Training mit personenbezogenen Daten nicht die Erlaubnis der betroffenen Personen vorliegen muss. Außerdem existiert eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in einem Eilverfahren, wonach Meta für den Abgriff von Nutzerdaten fürs KI-Training keine Einwilligungen benötigt. Diese umstrittene Ansicht nun ins Gesetz aufzunehmen, halten Kritiker für einen Kniefall vor den US-Tech-Konzernen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, spricht etwa vom geplanten Abbau von Verbraucherschutz und Grundrechten „unter dem Deckmantel von Entbürokratisierung“.

Selbst im umstrittenen Digital-Omnibus-Vorschlag gibt es aber auch konsensfähige Ideen. Eine davon betrifft viele Fälle, unter denen auch die Datenschutzaufsichtsbehörden leiden. Die Schwelle, ab der Datenpannen gemeldet werden müssen, soll endlich erhöht werden. Künftig soll die verpflichtende Benachrichtigung der Aufsichtsbehörden in Art. 33 DSGVO an die Voraussetzungen des Art. 34 DSGVO geknüpft sein. Das heißt: Unternehmen oder Behörden sollen die zuständige Datenschutzaufsicht nur noch benachrichtigen müssen, wenn ein „hohes Risiko“ statt lediglich ein „Risiko“ für persönliche Rechte und Freiheiten Betroffener besteht.

Cookie-Neuregelung

Profitieren könnten Internetnutzer von einer weiteren Aufräumaktion: Die EU-Kommission will die veraltete E-Privacy-Richtlinie aus dem Jahr 2009, die das Kommunikationsgeheimnis ergänzend zu den Datenschutzregeln schützen soll, teilweise in die DSGVO integrieren. Insbesondere geht es um eine Reform der Cookie-Regeln.

Nutzer sollen gemäß einem neu eingefügten Art. 88a DSGVO Tracking-Cookies künftig mit einem Klick ablehnen dürfen. Website-Betreiber sollen sich diese Entscheidungen sechs Monate merken müssen. Außerdem soll es möglich werden, über Browser, Apps oder Betriebssysteme automatisch Ablehnungen zu signalisieren. Die geplante Reglung klingt danach, dass sich Webseiten endlich an vom Browser gesandte „Do Not Track“-Signale halten müssen. Doch diese Funktion ist per Voreinstellung mittlerweile allerorten deaktiviert, Mozilla hat sie mangels Akzeptanz sogar wieder aus dem Browser Firefox entfernt.

Sollte die Regelung so kommen, könnte sie tatsächlich dazu führen, dass man beim Surfen deutlich seltener nervige Cookie-Banner zu sehen bekommt. Die Lösung der Cookie-Frage ist für die EU-Kommission eigenen Angaben im Omnibus-Entwurf zufolge aber auch aus einem anderen Grund relevant. Hier stecke, so rechnen die EU-Kommissionsbeamten vor, ein bislang schier unvorstellbares Einsparpotenzial für Unternehmen: 400 Euro würden pro eingerichtetem Cookie-Banner ausgegeben, was 1,64 Milliarden Euro jährliche Kosten verursache. Mit der Annahme, dass der durchschnittliche EU-Nutzer pro Monat 85 Webseiten mit Cookie-Bannern aufrufe und dafür jeweils 3,5 Sekunden verschwende, würden beim europäischen Durchschnittslohn weitere 11,2 Milliarden Euro jährlich durch die nervigen Klickhöllen vernichtet. Bereinigt um reduzierende Effekte entstünden immerhin zwischen 3,36 und 5 Milliarden Euro Einsparpotenzial, so die Rechnung.

Doch während die EU-Kommission mit den vorgeschlagenen Regelungen Einsparungen und Klarheit zu schaffen glaubt, haben andere daran noch massive Zweifel. „Der neue Artikel 88a schafft mehr Chaos als Klarheit“, bemängelt etwa Philipp Hagen, Director Legal Affairs und Data Privacy beim Bundesverband Digitale Wirtschaft. „Überall wo die Einwilligung für den Endgerätezugriff benötigt wird, kommen nun neue Einschränkungen hinzu“, meint er. Auch die Signalisierung auf Browser- oder Betriebssystem-Ebene sieht der Verband äußerst kritisch, denn damit würden Nutzer gar nicht mehr im jeweiligen Kontext entscheiden.

Wie es weitergeht

Die EU-Kommission darf als einzige der drei EU-Gesetzgebungsinstitutionen Gesetze einbringen. Nun liegt der Digital-Omnibus-Vorschlag vor, und es schlägt die Stunde des Rats der EU, also der Vertreter der Mitgliedsstaaten, sowie des EU-Parlaments. Als wahrscheinlich gilt, dass der Rat die Vorschläge für gut befindet. Vieles entspricht dem, was etwa Deutschlands Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) im Vorhinein als Wunschliste nach Brüssel übermittelt hatte, vom kleinen KI-Moratorium bis zu einigen der Änderungen am Datenschutzregime.

Mit einem „Factsheet“ wirbt die EU-Kommission für ihren Gesetzesvorschlag. Bis zu fünf Milliarden Euro könnte die Wirtschaft damit bis 2029 einsparen, behauptet sie. (Bild: EU-Kommission)

Insbesondere die KI-Entwicklung in Europa soll möglichst schnell Fahrt aufnehmen – nicht nur nach dem Willen der EU-Kommission, sondern auch mächtiger Politiker wie Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron und des deutschen Bundeskanzlers Friedrich Merz. Sie fürchten, im globalen Wettrennen ins Hintertreffen zu geraten. Der Bundeskanzler erklärt den Digital-Omnibus gar zum „Lackmustest, ob Bürokratierückbau in Brüssel und auch in Straßburg wirklich gelingt.“ Merz war selbst von 1989 bis 1994 Europaparlamentarier. Seitdem hat das Parlament allerdings viel mehr Gewicht und ist entsprechend selbstbewusster. Viele Parlamentarier sind keineswegs gewillt, die Vorschläge der Kommission und die Vorstellungen der Mitgliedstaaten einfach durchzuwinken.

Die Sozialdemokratin Birgit Sippel beispielsweise kritisiert die Pläne zur DSGVO-Änderung scharf: „Das bestraft diejenigen, die sich Gedanken gemacht haben, wie man in Europa datenschutzfreundliche Angebote entwickelt.“ Und auch die Grünen-Abgeordnete Alexandra Geese hat Bedenken bei manchen der vorgeschlagenen Regelungen. Wie viel Widerstand den Kommissionsplänen zumindest an einigen, einzelnen Stellen entgegenschlagen wird, ist derzeit nicht absehbar. Klar ist, dass es zu Änderungen kommt. Und wie viel Zeit sich die EU-Institutionen tatsächlich nehmen werden, um zu beraten, hängt auch davon ab, wie nervös sie sich vom Druck machen lassen, der insbesondere aus den USA kommt.

Man könnte den Digital-Omnibus tatsächlich in Teilen so lesen, dass Europa im Bereich KI aufholen will. Da allerdings bislang keine europäischen KI-Unternehmen nennenswerter Größe existieren und das Recht nicht zwischen inner- und außereuropäischen Unternehmen unterscheidet, könnte am Ende auch etwas ganz anderes herauskommen: Die EU und vor allem die antreibenden Mitgliedstaaten servieren den datengetriebenen Tech-Konzernen aus den USA und China durch weniger scharfe Regeln noch mehr Daten.


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[5] https://www.heise.de/hintergrund/Arbeitnehmerschutz-und-Mitbestimmung-beim-Einsatz-von-KI-10630850.html
[6] https://www.heise.de/hintergrund/Wenn-Richter-KI-benutzen-Warum-es-grosse-Probleme-in-den-USA-gibt-10578927.html
[7] https://www.heise.de/hintergrund/AI-Act-Was-im-KI-Verhaltenskodex-der-EU-fuer-Anbieter-steht-10517774.html
[8] https://www.heise.de/ct
[9] mailto:hob@ct.de

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Make-Adventskalender präsentiert 3D-Modelle

Von Ulrich Schmitz — 01. Dezember 2025 um 12:54
Schriftzug

Der Printember bringt bis Weihnachten jeden Tag eine 3D-Modellempfehlung aus der Make-Redaktion.

(Bild: Make)

Die Make-Redaktion feiert die Adventszeit mit dem Printember-Kalender. Jeder Tag bis zum 24. Dezember bringt ein inspirierendes 3D-Druck-Projekt für Maker.

Im Laufe des Jahres sammelt die Make-Redaktion viele Ideen. Doch nicht immer eignen sich die Projekte fürs Heft oder einen Online-Beitrag. Der Adventskalender bietet eine willkommene Gelegenheit, praktische Fundstücke und ganz persönliche Favoriten für den 3D-Druck vorzustellen.

Die täglichen Beiträge laden zum Selbermachen ein und versprechen Abwechslung. Das Spektrum reicht von Bausteinen bis zur festlichen Weihnachtsdekoration. Auf unseren Social-Media-Kanälen bei Facebook [1], Instagram [2] und TikTok [3] erscheinen Tag für Tag dazu passend insgesamt 24 kleine Videos, in denen die Redaktion jeweils ein Modell präsentiert. Die Download-Links für die gezeigten Modelldaten gibt es auf der Heise-Landingpage hier [4].

Den Auftakt macht der „Riesige Klemmbaustein-Adventskranz“. Ein modulares Adventskranz-Modell, das beim 3D-Druck ganz ohne Stützstrukturen auskommt und so auch Einsteigern beim Ausdrucken keine Probleme bereiten sollte. Das Modell steht kostenlos bei Printables als Download [5] zur Verfügung.


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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.facebook.com/share/1AE23okXhm/?mibextid=wwXIfr
[2] https://www.instagram.com/makemagazinde/?hl=de
[3] https://www.tiktok.com/@makemagazinde?_r=1&_t=ZN-91mbUJ6DRCg
[4] https://www.heise.de/hintergrund/Printember-24-grossartige-3D-Drucke-bis-Weihnachten-11097227.html
[5] https://www.printables.com/model/58424-giant-lego-wreath-no-supports-needed?lang=de
[6] https://www.heise.de/make
[7] mailto:usz@heise.de

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Netflix streicht Casting-Support für Smart-TVs und Streaming-Geräte

Von Heise — 01. Dezember 2025 um 13:19
Chromecast mit Google TV und Fernbedienung

(Bild: heise medien)

Netflix hat eine Funktion gestrichen, mit der Nutzer von der Smartphone-App aus Inhalte auf dem Fernseher über den Chromecast abspielen konnten.

Netflix [1] hat ohne große Ankündigung die Unterstützung für das Casting von seinen mobilen Apps auf die meisten Fernseher, einschließlich den Geräten Chromecast mit Google TV [2] und Google TV Streamer [3], gestrichen. Nur alte Chromecast-Dongles können noch über das Smartphone angespielt werden.

Netflix-App castet nicht mehr auf neuere Chromecasts

Diese Änderung scheint Netflix erst kürzlich eingeführt zu haben. Wie unter anderem Android Authority unter Berufung auf einen Reddit-Thread [4] berichtet, hat der Streaming-Anbieter die Funktion offenbar im Laufe der vergangenen Wochen entfernt.

Ein Support-Dokument [5] des Unternehmens mit dem Titel „Can't find 'Cast' button in Netflix app“ besagt: „Netflix unterstützt das Casting von Sendungen von einem Mobilgerät auf die meisten Fernseher und TV-Streaming-Geräte nicht mehr. Sie müssen die mit Ihrem Fernseher oder TV-Streaming-Gerät mitgelieferte Fernbedienung verwenden, um durch Netflix zu navigieren.“

Auf Reddit schreibt ein Nutzer [6], dass ein Kundendienst-Mitarbeiter ihm sagte: „Wenn das Gerät über eine eigene Fernbedienung verfügt, können sie nicht (über die App) casten.“ Durch das Streichen der Casting-Option soll das „Kundenerlebnis verbessert werden“, soll der Kundendienst-Mitarbeiter geschrieben haben.

Fernbedienung

Nutzerinnen und Nutzer, die noch einen älteren Chromecast besitzen und diesen für das Casting von Inhalten über die App verwenden, sind offenbar nicht betroffen. Diese verfügen schließlich nicht über eine Fernbedienung wie die relativ neuen Modelle mit „Google TV“. Die alten Chromecast-Dongles hatte Google mit der Einführung des Streamers im Jahr 2024 aus dem Sortiment genommen [7].

Laut Android Authority hatte Netflix die Cast-Funktion schon vorher für den werbefinanzierten Tarif gestrichen. Mit der aktualisierten Richtlinie setzt der Streaming-Anbieter dies konsequenter um, unabhängig davon, welchen Tarif man verwendet. Nun sind Nutzer dazu gezwungen, die Bedienoberfläche der Chromecasts (mit Fernbedienung) oder Fernseher zu nutzen.


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[1] https://www.heise.de/thema/Netflix
[2] https://www.heise.de/tests/Im-Test-Chromecast-mit-Google-TV-und-Fernbedienung-4950113.html
[3] https://www.heise.de/news/Google-TV-Streamer-Streaming-Box-und-Smart-Home-Zentrale-fuer-120-Euro-9826450.html
[4] https://www.androidauthority.com/netflix-casting-chromecast-google-tv-streamer-3620784/
[5] https://help.netflix.com/en/node/58351
[6] https://www.reddit.com/r/Chromecast/comments/1ox7in3/comment/nrbhp1q/
[7] https://blog.google/products/google-nest/chromecast-history/
[8] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
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Ausprobiert: Luftsensor Air-Q an Mac und iPhone

Von Heise — 01. Dezember 2025 um 07:21
Air-Q-Sensor mit App

Air-Q-Sensor mit App: Hier allerdings unter Android.

(Bild: Corant GmbH)

Was ist in meiner Raumluft und atme ich eventuell Schadstoffe? Luftsensoren sollen das herausfinden. Wir haben uns den Air-Q aus Sachsen angesehen.

Die Luft, die uns umgibt, ist je nach Wohngegend mit Schadstoffen belastet. Teilweise kommen diese auch aus den Gegenständen, die wir in der Wohnung haben, beispielsweise Ausdünstungen von Elektronikgeräten oder Möbeln. Oft tragen wir sie selbst durch Kochen, das Anzünden von Kerzen oder das Rauchen ein. Öffnen wir unsere Fenster zu selten, ist nicht genügend Sauerstoff (und zu viel Kohlendioxid) im Raum oder die Luftfeuchtigkeit zu hoch. Tun wir es zu oft, kommt womöglich Stickstoffdioxid aus dem Straßenverkehr in die Wohnung oder Luftfeuchtigkeit von außen.

All das bemerkt man nur durch Symptome wie Unwohlsein oder Kopfschmerzen, eventuell wird man auch häufiger krank. Erst mit einem Luftsensor lässt sich feststellen, was wirklich in der Raumluft passiert. Apple-Nutzer haben hier einige Möglichkeiten. Eine der bekanntesten sind die Geräte vom norwegischen Anbieter Airthings [1], beispielsweise der View Plus (ab 251,99 €) [2] mit seinem E-Ink-Display. Er verfügt über eine gut funktionierende App für iPhone, iPad und Mac. Aber auch ein deutscher Hersteller spielt mit: Die Corant GmbH aus Leipzig. Sie hat mit dem Air-Q [3] eine vielfältige Hardware zur Raumluftmessung im Angebot, die sich stark individualisieren lässt.

Große Anzahl verschiedener Varianten

Zunächst stellt sich die Frage, welchen Air-Q man anschafft. Die verfügbare Anzahl der Geräte ist groß [4] und reicht preislich von 329 bis 779 Euro. Die Hardware an sich ist gleich, doch ist sie jeweils mit unterschiedlich vielen Sensoren bestückt. Diese lassen sich später auch noch nachrüsten [5], allerdings sind die Preise teils gesalzen. Wer etwa sicherstellen will, dass seine Klimaanlage kein Propanleck hat, zahlt für einen C₃H₈-Sensor 599 Euro Aufpreis. Er wird dann selbst auf der Platine aufgesteckt. Ein professioneller VOC-Sensor, der für industrielle Anwendungen geeignet sein soll, schlägt gar mit 1750 Euro zu Buche, lässt sich dann auf ein bestimmtes VOC einstellen, wenn man über eine passende Probe samt Reinraum verfügt.

Unschön ist, dass eine ganze Reihe von Funktionen des Air-Q nur für Premium-Nutzer verfügbar sind, die ein Business-Abo [6] haben. Dazu gehört etwa die unbegrenzte Speicherung der Daten und der maximal darstellbare Datenzeitraum. Auch den „AI-Luft-Assistent“, der Messwerte (besser) erklären soll, gibt es nur für Geschäftskunden – und auch der vollständige Export aller Daten (als CSV) ist diesen vorbehalten. Was genau das Paket kostet, ist auf der Website nicht zu finden, man soll dafür "Kontakt aufnehmen".

Rauchen erkennen

Die Hardware wirkt optisch einfach, aber robust. Man kann sie leicht öffnen, um besagte Zusatzsensoren [7] nachzurüsten, was auch Einsteigern gelingen sollte. Es ist möglich, mehrere Air-Qs in unterschiedlichen Räumen zu betreiben. Der Air-Q hat im Gegensatz zum Airthings View Plus kein integriertes Display. Es gibt nur zwei LED-Reihen, eine in Grün und eine in Blau. Diese dienen dazu, die beiden Indexarten „Gesundheit“ und „Leistung“ darzustellen, die sich aus den aktuellen Messwerten ergeben. Da diese recht konservativ berechnet werden – so reicht etwa bei Gesundheit ein durch Kochen erhöhter Formaldehyd-Wert und bei Leistung eine zu hohe Luftfeuchtigkeit, um den Wert herunterzubringen – sind diese selten im positiven Vollausschlag zu sehen. Der Informationswert hält sich in Grenzen, man muss stets auf die App schauen oder ins Web gehen, um mehr zu erfahren.

Dafür kann man verschiedene Arten von Push-Nachrichten bestimmen, die sich breit konfigurieren lassen und auch zuverlässig auf dem Gerät (oder im E-Mail-Postfach) landen, manchmal mit einigen Minuten Verzögerung. Sehenswert sind die sogenannten virtuellen Sensoren. Diese ermöglichen durch die Kombination physischer Sensoren neue Anwendungsmöglichkeiten. So kann der von uns ausprobierte Air-Q Pro (589 Euro) auch Zigarettenrauch erkennen, indem verschiedene Sensoren kombiniert werden. Leider schlägt der Sensor aber auch manchmal bei Kerzen an (je nach Art).

Datenflut übersehen

Insgesamt droht bei der Datenvielfalt – unser Air-Q hat 13 physische Sensoren – natürlich das Problem, sich durch die Ergebnisse ein wenig „verrückt“ machen zu lassen. So ist je nach Wetterlage hohe Luftfeuchtigkeit normal und schwer aus dem Zimmer zu bekommen. Beim Kochen gehen die PM-Werte hoch. Wer seine Bettwäsche wechselt oder putzt, wirbelt womöglich Staub auf oder erzeugt VOCs. Selbst der Mensch, wenn er ausatmet oder Deo und Kosmetika trägt, tut das. Es gibt auch sogenannte Querempfindlichkeiten, die dafür sorgen, dass ein Sensor bei Dingen anschlägt, die eigentlich nichts mit dem tatsächlichen Wert zu tun haben. Wir erlebten etwa, dass die Arbeit mit Ananas in der Küche plötzlich den Formaldehyd-Wert hochzog – etwas, was auch der Hersteller nicht wirklich erklären konnte.

Unser ausprobierter Air-Q Pro kommt auch mit einem Stickstoffdioxid-Sensor. Der bei Verbrennungsprozessen (in der Küche und besonders im Auto und Lkw) entstehende Stoff sollte möglichst in der Atemluft vermieden werden. (Der von Air-Q verwendete Grenzwert liegt bei 40 µg/m³.) Bei Stickstoffdioxid fragt man sich manchmal, wo es herkommt. Oft scheint der Stoff auch durch geschlossene Fenster oder Lüftungen zu dringen – wir stellten in einer innenstädtischen Wohnung, die nicht direkt an der Straße lag, ein breites Spektrum an Werten fest. Einen Radon-Messer [8] umfasst der Air-Q leider nicht, dafür verkauft der Hersteller ein eigenes Gerät [9] mit zusätzlich vier weiteren Sensoren.

System regelt automatisch nach

Der Air-Q soll sich automatisch selbst nachregeln. Das tut er auch recht zuverlässig, wenn man ihm Zeit lässt. Am ersten Tag sind die Werte noch nicht perfekt, nach einer Woche sollten sich diese aber eingependelt haben. Wir stellten fest, dass unser Air-Q Pro dazu neigte, bei Luftfeuchtigkeit und Temperatur etwas höhere Werte zu liefern als ein danebenstehender View Plus. Es ist aber möglich, Geräte gegeneinander zu kalibrieren, wenn man das wünscht.

Weder die Air-Q-App noch das Web-Interface sind in ihrer Informationsdarstellung, besonders was die Datenkurven anbetrifft, wirklich übersichtlich. So neigt man eher dazu, Werte regelmäßig zu kontrollieren, als diese über Tage zu verfolgen, zumal wie erwähnt die vorhandenen Daten für Normalkunden zeitlich eingeschränkt sind. Die iOS-App ist nicht perfekt an die Oberfläche von Face-ID-iPhone mit Notch angepasst, so dass Designelemente fehlerhaft platziert sind – der Hersteller will hier aber nachbessern. Für den Mac selbst gibt es im Gegensatz zu den Airthings-Produkten keine eigene App. Man muss hier also zum Web-Interface greifen, das sich anders und teils umständlicher bedienen lässt. Die Möglichkeit, mittels iPhone-Mirroring auf die iOS-App zuzugreifen, bleibt EU-Nutzern leider versagt [10].

Fazit: Mehr Wissen kann helfen

Der Air-Q bietet Nutzern geballtes Wissen über die Luftqualität. Die große Zahl von Sensoren hat aber auch ihren monetären Preis. Man muss sich zudem bewusst sein, dass es Querempfindlichkeiten gibt, Werte sich also gegenseitig beeinflussen können. Man sollte sich Zeit nehmen, zu lesen, was die Messwerte wirklich bedeuten – dazu enthält die App jede Menge Infos zu Grenzwerten, in der Web-Anwendung ist zudem ein kleines Wiki vorhanden. Den kommenden „AI-Luft-Assistent“ konnten wir noch nicht ausprobieren, er könnte das Auslesen vereinfachen.

Die Frage bleibt stets, was man mit dem gewonnenen Wissen macht. Der Air-Q kann etwa für mehr Lüften sensibilisieren oder die Anschaffung eines Luftreinigers motivieren. Auch lernt man, dass Kerzen und Kamine Partikel erzeugen und man beim Kochen darauf achten sollte, wie und was man brät (und die Dunstabzugshaube stets aktivieren). Auch das von neuen Möbeln abgesonderte Formaldehyd lässt sich feststellen, oder die Tatsache, dass zu viel Kohlendioxid in der Luft ist, was das Arbeiten erschwert (Durchlüften hilft). VOCs werden erfasst, aber die Werte fallen sehr unterschiedlich aus (etwa gegenüber einem Airthings View Plus im gleichen Raum), da es sehr viele verschiedene der flüchtigen organischen Verbindungen gibt und Sensoren hier unterschiedlich „geeicht“ sind.

Störend fiel uns wie erwähnt auf, dass Funktionen wie der Export aller Daten und eine Aufzeichnung über mehr als 90 Tage hinweg nur für eine Business-Premium-Funktion freischaltbar sind. Daten sollten nicht hinter einem Aboangebot versteckt werden, sie gehören schließlich den Nutzern. Als Produkt aus Deutschland bekommt man für den Air-Q dafür adäquaten Support. Der Hersteller bemüht sich zudem, den Luftsensor regelmäßig mit Firmware-Updates zu verbessern. Die App könnte besser an Apple-Geräte angepasst sein, zudem fehlt wie berichtet die Mac-Anwendung.


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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.airthings.com/en/view-plus
[2] https://preisvergleich.heise.de/airthings-view-plus-innenraumklimamonitor-2960-a2593961.html?cs_id=1206858352&ccpid=hocid-mac-and-i
[3] https://www.air-q.com/produktvarianten
[4] https://shop.air-q.com/air-Q-kaufen
[5] https://shop.air-q.com/Sensoren-fuer-den-air-Q-Ersatz-oder-Aufruesten
[6] https://my.air-q.com/premium
[7] https://www.youtube.com/watch?v=2sPeDoViUg8
[8] https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/messen.html
[9] https://shop.air-q.com/air-Q-radon-Luftanalysator-5-Sensoren
[10] https://www.heise.de/news/iPhone-Mirroring-am-Mac-Noch-besser-aber-ohne-EU-10669171.html
[11] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[12] https://www.heise.de/mac-and-i
[13] mailto:bsc@heise.de

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Bürgerräte auf Eis – und die Politik versteht ihr Potenzial nicht

Von Timo Rieg — 01. Dezember 2025 um 15:00

Timo Rieg

Kleine deutsche Flaggen

Bild: Shutterstock.com

Wie die CDU die Bürgerräte im Bundestag ausbremst. Ein demokratisches Experiment endet, bevor es verstanden wurde. Ein Kommentar.

Vor allem die politisch rechte Seite jubelt: Die "Stabsstelle für Bürgerräte" im Bundestag ist aufgelöst worden, die Kontaktangaben zu ihr auf Bundestag.de fehlen schon seit September [1].

Damit muss das Instrument Bürgerrat auf Bundesebene zwar noch nicht beerdigt sein, aber von der in der letzten Legislaturperiode angestrebten Institutionalisierung ist damit nicht mehr viel zu sehen.

Beispielhaft für verbreitete Kritik: FAZ [2]-Redakteur Philip Eppelsheim kommentiert, Bürgerräte hätten nur als Feigenblatt fungiert. Sollte es tatsächlich Defizite in der parlamentarischen Demokratie geben, müssten diese vom Parlament selbst behoben werden.

Die ab 2019 in Deutschland aufgekommene Euphorie für ausgeloste Bürgergruppen habe ich von Anfang an skeptisch gesehen. Die Klischees bedienende Begründung wäre: Weil man hier lieber Untertan einer Obrigkeit ist, als selbst willig zu sein und sich fähig zu sehen, Probleme unserer Gesellschaft zu lösen.

Vorschreiben, verbieten und gebieten

Treffender ist aber eine rein empirische Beobachtung: Fast jeder möchte seinen Mitmenschen irgendetwas vorschreiben, verbieten oder gebieten [3]. Davon leben viele Umfragen, darum drehen sich viele private Gespräche.

Ob Cannabis-Konsum, Wehrpflicht, Rente, Gesundheitswesen – die Lösungsvorschläge beruhen regelmäßig auf einer Order: So muss es gemacht werden! Punkt. Aus. Ende.

Zwar mit viel mehr Brimborium, aber im Ergebnis genau so läuft unsere Politik seit jeher. Wo immer eine politische Diskussion zu lange währt, ruft irgendwer nach einem Machtwort des Kanzlers – oder des Ministerpräsidenten, Bürgermeisters, Vorsitzenden (Telepolis [4]).

Allenfalls wird ein wenig Aushandlung ertragen, an deren Ende dann eben ein Kompromiss steht.

Was gar nicht auf dem Plan steht: ein Ergebnis zu erzielen, mit dem alle leben können. Eben die Suche nach der besten Lösung – was nicht die Bewertung durch irgendeine außenstehende, unabhängige Stelle meint, sondern schlicht die Zustimmung aller oder wenigstens möglichst vieler der davon Betroffenen.

Urmodell Planungszelle

Schon lange vor den Bürgerräten gab es in Deutschland ein Verfahren, das zur Lösung von Entscheidungsproblemen geradezu genial geeignet ist. "Planungszelle [5]" nennt sich das etwas hölzern bis heute.

Beiden gemeinsam ist: Die Menschen, die ein Problem lösen sollen, werden per Los bestimmt, damit alle aus der Grundgesamtheit angemessen vertreten sind. Diese Grundgesamtheit bilden meist alle (wahlberechtigten) Bürger einer Kommune, eines Bundeslandes oder eben ganz Deutschlands.

Es können aber auch alle Schüler einer Stadt [6] sein oder alle Pferdebesitzer in einem Landkreis. Es geht um die Menschen, die von einer anstehenden Entscheidung irgendwie betroffen sein werden, und sei es, weil sie dafür mit ihren Steuern bezahlen sollen.

Role Model Citizens' Assembly

Die deutschen Bürgerräte haben sich – leider – an einem sehr speziellen Verfahren in Irland [7] orientiert, weil das dortige Ergebnis hier so viel Furore gemacht hatte (ZEIT [8]). Damit haben sie Kritik auf sich gezogen, die dem älteren deutschen Modell Planungszelle nicht berechtigt gemacht werden kann.

Denn bei Planungszellen tagen stets mehrere ausgeloste Bürgergruppen separat voneinander. Ihre Legitimation ziehen deren Empfehlungen (Bürgergutachten genannt) nämlich genau daraus, dass alle Gruppen zum selben Ergebnis gekommen sind.

Bei entsprechender Größe hat das Ergebnis dann nichts mehr mit Zufall zu tun. Denn der am häufigsten zu vernehmende Vorwurf gegenüber Bürgerräten lautet, sie seien jeweils nur eine kleine, vermutlich irgendwie manipulierte Gruppe, die dann beanspruche, für alle Bürger zu sprechen, obwohl sie dies gar nicht könne.

Wird das Verfahren korrekt durchgeführt, ist dieser Vorwurf aber unhaltbar. Wenn zehn oder zwanzig korrekt ausgeloste und objektiv informierte Gruppen zu einem bestimmten Ergebnis kommen, dann würde sich das auch nicht bei tausenden Gruppen ändern – also auch nicht, wenn alle Bürger beraten würden.

Jede Auslosung ist repräsentativer als Wahl

Das zeigt uns deutlich jede Wahlprognose, die auf der Befragung von meist nur Tausend Bürgern beruht, obwohl doch im Bund etwa 60 Millionen Menschen wahlberechtigt sind. So individuell, wie viele glauben, sind wir alle eben nicht.

Jedes Argument tragen auch andere vor, jede Vorliebe oder Abneigung eines einzelnen wird von vielen geteilt. Anders wäre – nebenbei bemerkt – eine allgemeine Wahl auch gar nicht demokratisch legitimierbar. Sie funktioniert überhaupt nur, weil man dem Einzelnen sagt: So etwas Besonderes, wie du denkst, bist du gar nicht. Und am Ende sollen schließlich 630 Berufspolitiker [9] im Bundestag vier Jahre lang stellvertretend für rund 84 Millionen Einwohner verbindliche Entscheidungen treffen können.

Bürgerräte verzichten ganz überwiegend auf diese Form der Ergebnisabsicherung.

Moderation nicht unproblematisch

Das zweite Handicap der Bürgerräte: sie setzen auf Moderation in den Kleingruppen der ausgelosten Bürger, unter anderem, damit jeder gleichermaßen zu Wort kommt. Bei Planungszellen gibt es das nicht, die relevanten Beratungen in Kleingruppen zu je fünf Personen finden völlig unmoderiert und unbeobachtet statt.

Und auch hier zeigt die Empirie, dass es klappt (u.a. ausgewiesen durch die zum Verfahren gehörende Evaluation). Auch ungewollte Beeinflussungen der Ausgelosten sind damit nicht möglich.

Das wesentliche Akzeptanzproblem zeigt sich in vielfältigen Aussagen von Politikern und auch von Bürgern, die darauf beharren, für Entscheidungen sei nun mal das Parlament zuständig und niemand sonst. Demnach kann alles, was von Bürgerräten oder eben auch Planungszellen kommt, allenfalls eine unverbindliche Empfehlung sein.

Oft ist es aber nicht einmal das. Stattdessen werden Bürgerräte als "dialogische Bürgerbeteiligung" verkauft, deren vorrangiger Zweck es ist, dass die Bürger sich gehört und beachtet fühlen. Ändern muss sich deshalb noch lange nichts. Das ist dann tatsächlich ein Feigenblatt.

Losgruppen müssen entscheiden

Die Idee zu solchen aleatorischen Verfahren entstand jedoch nicht, um Bürgern ein gutes Gefühl zu geben, sie einzulullen in vorgebliche Beteiligungsstrukturen.

Die Idee entstand – und zwar schon im antiken Griechenland -, um die Macht von herrschenden Cliquen zu brechen. Heute sortieren Wahlen die Macht nur noch etwas um, geben der einen Partei etwas mehr und der anderen etwas weniger. Aber grundsätzlich gilt: ihr wählt, aber wir Politiker entscheiden.

Gut auf den Punkt gebracht hat das die amtierende Bundestagspräsidentin Julia Klöckner [10] (CDU), die nun für die Auflösung der Stabsstelle Bürgerräte steht:

"Der größte Bürgerrat in Deutschland ist das demokratisch gewählte Parlament."

630 Abgeordnete reichen also aus, jede Lebensfrage zu beantworten, jedes Problem dieser Welt zu lösen – und die 630 repräsentieren die gesamte Vielfalt der Wahlbevölkerung.

Den Rest braucht es nicht – er ist ja auch nur "das Volk" oder "der Bürger", jedenfalls nicht "der Staat [11]", der die große Verantwortung trägt und deshalb auch alles entscheidet.

Wer so von oben herab auf diejenigen blickt, die vielleicht nur noch philosophisch "Mitmenschen" genannt werden, der kann mit Bürgerräten oder auch einem verbesserten aleatorischen Verfahren natürlich nichts anfangen.

Denn aus dieser Sicht können Bürger nur bestätigen, was die weise Politik bereits entschieden hat. Oder sie stören den ordentlichen Politikbetrieb mit ihren Meinungen, die zwar längst reichlich und sogar mit potentieller Reichweite medial verbreitet werden können, aber für den Betrieb eben belanglos sind – mit Ausnahme vielleicht eines kleinen Zeitfensters vor der nächsten Wahl.

Bürgerräte sind keine Ideenwerkstätten

Und ein drittes Problem hat das Konzept „Bürgerräte“ geschwächt: Sie werden landauf, landab als Ideenwerkstätten eingesetzt. Doch dafür sind Losverfahren gerade nicht geeignet [12]. Ausgeloste Bürger sollen Entscheidungen treffen, also bereits vorliegende Ideen prüfen, abwägen, diskutieren – und sich dann auf die beste einigen.

Für solche Entscheidungen sind aleatorische Verfahren sogar besser geeignet als Volksabstimmungen, weil hier Demokratie nicht auf ein Ja oder Nein reduziert wird. Und weil sich die ausgelosten Bürger intensiv mit dem Beratungsthema beschäftigen – regulär eine Woche lang.

Damit sind sie weit besser informiert als die allermeisten Urnengänger es sind bzw. wären (denn Volksentscheide [13] auf Bundesebene gibt es in Deutschland nicht).

Der erste Bürgerrat des Bundestags zum Thema Ernährung (Telepolis [14]) hatte seine Schwächen. Aber das Verfahren selbst hat großes Potential, das bisher gar nicht gehoben wurde – sondern vor allem von denen wegdiskutiert wird, die es noch gar nicht verstanden haben.


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Links in diesem Artikel:
[1] https://web.archive.org/web/20250802133532/https:/www.bundestag.de/parlament/buergerraete
[2] https://www.faz.net/aktuell/politik/buergerraete-als-feigenblatt-110791762.html
[3] https://www.deutschlandfunkkultur.de/restriktive-gesellschaft-verbote-verbote-verbote-100.html
[4] https://www.telepolis.de/article/Diktatur-oder-Demokratie-in-Krisenzeiten-6148522.html?seite=all
[5] https://www.aleatorische-demokratie.de/planungszelle/
[6] https://www.telepolis.de/article/Demokratie-Jugend-ist-Zukunft-wie-soll-sie-mitentscheiden-9589617.html
[7] https://www.aleatorische-demokratie.de/buergerrat-buergerparlament-und-andere-begriffe-aleatorischer-demokratie/
[8] https://www.zeit.de/2017/04/rechtspopulismus-demokratie-wahlen-buergerversammlungen-politisches-system-griechenland/komplettansicht
[9] https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/abgeordnetenzahl.html
[10] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-05/julia-kloeckner-bundestag-bundestagspraesidentin-buergerraete-kritik
[11] https://www.journalistenbuero.com/der-staat-sind-wir/
[12] https://www.machtlos.net/29-sendungsbesprechung-bringen-buergerraete-wirklich-mehr-beteiligung-dlf/
[13] https://www.heise.de/-10418468
[14] https://www.telepolis.de/article/Tierwohl-Abgabe-auf-Fleisch-Was-der-Buergerrat-wollte-und-was-Oezdemir-umsetzt-9622103.html

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