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ASP.NET Core 8.0 führt Code-Analyzer ein, die vor potenziellen Fehlern warnen und Best Practices empfehlen.
Für ASP.NET Core basierte WebAPIs gibt es nun einen Code-Analyzer, der Entwickler warnt, wenn sie mehrere Parameter mit [FromBody] annotieren. Der Inhalt einer HTTP-Anfrage kann immer nur auf einen Parameter einer WebAPI-Operation abgebildet werden.
Ein weiterer Analyzer empfiehlt Request.Headers.Add() zu vermeiden und stattdessen Append() oder den Indexer zu verwenden.
Bei Mininal-APIs gibt es eine Warnung, wenn TryParse() or BindAsync() nicht die richtige Signatur aufweisen.
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[1] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-1-Start-der-neuen-Blogserie-9574680.html
[2] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-2-Neue-Anwendungsarten-9581213.html
[3] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-3-Primaerkonstruktoren-in-C-12-0-9581346.html
[4] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-4-Collection-Expressions-in-C-12-0-9581392.html
[5] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-5-Typaliasse-in-C-12-0-9594693.html
[6] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-6-ref-readonly-in-C-12-0-9602188.html
[7] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-7-Optionale-Parameter-in-Lambda-Ausdruecken-in-C-12-0-9609780.html
[8] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-8-Verbesserungen-fuer-nameof-in-C-12-0-9616685.html
[9] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-9-Neue-und-erweiterte-Datenannotationen-9623061.html
[10] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-10-Plattformneutrale-Abfrage-der-Privilegien-9630577.html
[11] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-11-Neue-Zufallsfunktionen-9637003.html
[12] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-12-Eingefrorene-Objektmengen-9643310.html
[13] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-12-Leistung-von-FrozenSet-9649523.html
[14] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-14-Neue-Waechtermethoden-fuer-Parameter-9656153.html
[15] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-15-Geschluesselte-Dienste-bei-der-Dependency-Injection-9662004.html
[16] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-16-Neue-Methoden-fuer-IP-Adressen-9670497.html
[17] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-17-Zeitabstraktion-fuer-Tests-mit-Zeitangaben-9675891.html
[18] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-18-Ein-Zeitraffer-mit-eigenem-FakeTimeProvider-9683197.html
[19] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-19-Razor-HTML-Rendering-in-beliebigen-NET-Anwendungen-9691146.html
[20] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-20-Neue-Code-Analyzer-fuer-NET-Basisklassen-9706875.html
[21] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-20-Neue-Code-Analyzer-fuer-ASP-NET-Core-9710151.html
[22] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-22-Neues-Steuerelement-OpenFolderDialog-fuer-WPF-9722901.html
[23] mailto:rme@ix.de
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United Internet meldet moderaten Umsatzzuwachs im ersten Quartal 2024. Die Zahl der gebührenfreien E-Mail-Konten fällt rasch.
200.000 bezahlte Kundenverträge hat die United Internet AG (1&1) im ersten Quartal 2024 hinzugewonnen. Der Quartalsumsatz ist auf 1,565 Milliarden Euro gestiegen, wozu auch der Schalttag im Februar beigetragen hat. Im Jahresabstand ist das ein Zuwachs von 2,2 Prozent. Das entspricht exakt dem Anstieg des Verbraucherpreisindex' in Deutschland im März sowie im April; in den ersten beiden Monaten des Jahres lag die Inflation um ein paar Promillepunkte höher.
Das Unternehmen bezeichnet seinen Umsatzanstieg selbst als "moderat". Grund sei, dass es weniger Smartphones verkauft habe. Das ficht das Management aber nicht an: "Hardware-Umsätze sind margenschwach und haben keine nennenswerten Auswirkungen auf die Ergebniskennzahlen", erläutert die Firmenmitteilung vom Mittwoch [1].
In der Tat ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) um 7,3 Prozent auf 342 Millionen Euro gestiegen. Dafür steht beim Ergebnis vor Zinsen und Steuern (aber mit Abschreibungen, genannt EBIT) ein kleines Minus von acht Promille auf 187 Millionen Euro. Kein Wunder: United Internet baut das Glasfasernetz der Tochter 1&1 Versatel aus und errichtet derzeit ein eigenes 5G-Mobilfunknetz für 1&1 [2]. Das führt zu höheren Abschreibungen.
Aus den obgenannten Zahlen hat der Buchhalter den Stromverkauf und das sieche De-Mail herausgerechnet. Zumindest in der Bundesverwaltung wird De-Mail Ende August ausgedient [3] haben. Nach Angaben aus dem Vorjahr betreibt 1&1 rund 800.000 private De-Mail-Postfächer (auch unter den Marken Web.de und GMX). Außerdem gehörten rund 20.000 Unternehmen und Behörden zu den De-Mail-Kunden des Konzerns. United Internet hat mit De-Mail und Stromverkauf im ersten Quartal 6,6 Millionen Euro umgesetzt (-10%); das Minus beim EBITDA ist deutlich geschrumpft, nämlich von -4,2 auf -1,3 Millionen Euro.
Überraschend ist, dass die Investitionsausgaben des Konzerns gesunken sind, nämlich um 3,5 Prozent auf nicht ganz 140 Millionen Euro. (Im Gesamtjahr 2024 sollen sie aber 10-20 Prozent steigen.) Wichtige Kennzahlen wie operativen Cashflow, Betriebsgewinn und Reingewinn behält United Internet beim Quartalsergebnis für sich. Das Ergebnis je Aktie ist um 18,6 Prozent eingebrochen, der freie Cashflow mit -143 Millionen Euro weitaus negativer als vor einem Jahr (-4 Millionen). Folglich musste der Konzern mehr Schulden machen. Die Nettoverbindlichkeiten bei Banken sind um 7,3 Prozent auf gut 2,6 Milliarden Euro gewachsen.
Ende März zählte United Internet insgesamt 28,65 Millionen Verträge mit zahlenden Kunden, ein Zuwachs von 200.000 gegenüber dem Jahresbeginn (und von fast einer Million im Jahresabstand). Die Zahl der bereitgestellten Internetzugänge über Mobilfunk ist um 40.000 auf 12,29 Millionen gestiegen, die Festnetzbreitbandanschlüsse liegen stabil bei knapp über vier Millionen.
Dazu kommen noch zahlende Kunden für Dienstleistungen. Bei Geschäftskunden sind das beispielsweise Webhosting und Domains. In diesem Bereich konnte United Internet 100.000 Nettoneukunden gewinnen und verzeichnete Ende März 9,49 Millionen Verträge. An Privatkunden konnte das Unternehmen zusätzlich 60.000 kostenpflichtige E-Mail-Konten verkaufen und kam zum Quartalsschluss auf 2,86 Millionen. In dieser Statistik nicht enthalten sind 39,2 Millionen gebührenfreie E-Mail-Konten (-730.000 netto, was 2,4 Kontoschließungen pro Minute entspricht).
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[1] https://www.united-internet.de/investor-relations/publikationen/meldungen/meldungen-detail/news/united-internet-mit-erfolgreichem-start-ins-geschaeftsjahr-2024.html
[2] https://www.heise.de/news/1-1-beginnt-5G-Probebetrieb-7223637.html
[3] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-kuendigt-Ende-von-De-Mail-in-der-Verwaltung-an-9180138.html
[4] mailto:ds@heise.de
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Die neue Version 22 von Node.js ist erschreckend unspektakulär. Vielleicht ist es für mich nach 12 Jahren mit Node.js an der Zeit, die Beziehung zu beenden.
Vor rund zwei Wochen, am 24. April, wurde die neue Version 22 von Node.js [1] veröffentlicht. Daher werde ich in diesem Artikel zunächst die Neuerungen besprechen. Doch das ist nicht alles: Es wird auch um die eingeschlagene Richtung in der aktuellen Entwicklung von Node.js gehen, mit der ich persönlich nicht mehr ganz so zufrieden bin wie all die Jahre zuvor. Dass irgendwo ein Problem besteht, deutet schon der Titel dieses Artikels an: "Lass uns Freunde bleiben" ist eine Floskel, die in der Regel zwei Menschen nutzen, die sich nach einer Beziehung trennen und indirekt ausdrücken möchten, dass sie auf jeglichen weiteren Kontakt gut und gerne verzichten können.
Doch beginnen wir zunächst mit den Fakten. Node.js 22 ist offensichtlich eine gerade Versionsnummer, was bedeutet, dass diese Version im kommenden Oktober zur neuen LTS-Version (Long-Term Support) werden wird. Und was bietet diese neue Version? Um es kurz zu machen: Ich persönlich empfinde Node.js 22 als extrem unspektakulär, und das meine ich leider nicht im positiven Sinne. Denn Neuerungen muss man buchstäblich mit der Lupe suchen, und das, was dann tatsächlich neu ist, ist entweder uninteressant oder schon dermaßen lange überfällig, dass es mir schwerfällt, dafür noch Begeisterung aufzubringen.
Bitte verstehen Sie mich dabei nicht falsch: Es ist grundsätzlich natürlich erfreulich, dass die Entwicklung von Node.js mit der neuen Version wieder einen kleinen Schritt vorangeht, doch angesichts der aktuellen Entwicklungen bei Deno [2] und Bun [3] habe ich gewisse Bedenken, was die Zukunft von Node.js betrifft. Doch was genau sind diese unspektakulären Neuerungen?
Als Erstes ist zu erwähnen, dass Node.js nun über einen Watch-Mode verfügt und außerdem Websockets nativ unterstützt. Wenn Sie jetzt stocken, weil Sie dachten, dass es beides in Node.js bereits gab, dann liegen Sie richtig: Beide Features waren schon früher vorhanden, der Watch-Mode seit Version 19 [5], Websockets hingegen seit Version 21 [6]. Neu ist daher eigentlich nur, dass die beiden Features nicht mehr als experimentell, sondern als stabil gekennzeichnet sind. Beides ist grundsätzlich auch erfreulich, stellt jedoch kaum eine bahnbrechende Neuerung dar, insbesondere, da beides seit Jahren überfällig war.
Zum Thema experimentelle Features: Tatsächlich neu ist, dass man Skripte aus der package.json, die bisher über npm run ausgeführt wurden, jetzt auch über node --run starten kann. Das verbessert geringfügig die Performance beim Starten des jeweiligen Skriptes, aber abgesehen davon würde ich auch hier sagen: Ganz nett, aber nichts Weltbewegendes. Am interessantesten ist dabei vielleicht noch der Aspekt, dass die Skripte aus der package.json auf dem Weg unabhängig von npm werden, sodass der Aufruf auch mit anderen Paketmanagern konsistent funktioniert.
Zwei weitere neue Features sind ein vergrößerter interner Puffer für Streams und endlich die Unterstützung für Globs im fs-Modul. Aber auch hier gilt, dass diese Features nett sind, aber dass man auch weiterhin gut ohne sie ausgekommen wäre. Bis zu diesem Punkt, denke ich, werden Sie mir zustimmen, die Neuerungen in Node.js 22 sind eher überschaubar und tatsächlich sehr unspektakulär.
Damit kommen wir zum einzigen Feature, das tatsächlich nicht ganz so unspektakulär ist, das aber meiner persönlichen Meinung nach ungefähr fünf Jahre zu spät kommt: Ab Node.js 22 ist es nämlich möglich, zumindest experimentell, ein ESM-Modul per require zu laden. Bisher ging das nicht, und es stellte sich stets die Frage, wann man die eigene Anwendung am besten auf ESM umstellen solle beziehungsweise ab wann man ESM-basierte Module verwenden könne.
Dieses Problem erübrigt sich nun weitestgehend. Denn mit der neuen Fähigkeit wird endlich der Mischbetrieb von CommonJS und ESM möglich. Das ist grundsätzlich eine begrüßenswerte Sache, spielt aber in der Praxis kaum noch eine Rolle, weil sich ESM inzwischen (nicht zuletzt dank TypeScript) weit verbreitet und etabliert hat. Das Problem, das damit gelöst wird, war vor ein paar Jahren weitaus relevanter, als es das heute ist. Denn inzwischen funktioniert das Meiste problemlos mit ESM. Insofern ist das Feature beachtlich, nur kommt es, wie gesagt, ein paar Jahre zu spät.
Und das war’s. Das ist Node.js 22.
Ich habe vorhin bereits Deno und Bun angesprochen. Wer meine Arbeit näher verfolgt, weiß, dass ich Deno und Bun eher skeptisch gegenüberstehe [7]. Dennoch kann man nicht abstreiten, dass beide Projekte frischen Wind in die gesamte JavaScript-Welt bringen. Node.js hingegen hinkt seit vielen Versionen mehr schlecht als recht hinterher: Es fehlt immer noch ein integrierter Linter. Es fehlt ein integrierter Formatter. Zwar gibt es inzwischen einen Compiler, aber der ist derart umständlich zu benutzen, dass ihn praktisch niemand verwendet. Immer noch fehlt eine vernünftige Unterstützung für TypeScript. Es fehlt eine umfangreiche, auf Sandboxing basierende Sicherheitslösung. Es fehlt immer noch Unterstützung für JSX, geschweige denn für TSX. Und so weiter.
Und das ist irgendwie ein wenig dürftig. Mir ist klar, dass es viel einfacher ist, all diese Dinge in einem neuen Projekt einzubauen, als sie in einer bestehenden Codebasis nachzuziehen, aber trotzdem frage ich mich: Was ist denn bei Node.js in den vergangenen drei Jahren eigentlich überhaupt passiert? Denn den Eindruck, dass die jeweils neue Version nicht so viel zu bieten hat ist, habe ich leider nicht zum ersten Mal, sondern offen gestanden schon zum inzwischen fünften Mal in Folge!
Das hat nun im Laufe der Zeit dazu geführt, dass ich mich gedanklich schrittweise von Node mehr und mehr verabschiedet habe. Ich fühle mich inzwischen deutlich wohler bei Go und arbeite damit weitaus effizienter und produktiver.
Wer mich schon länger kennt, könnte mich nun kritisieren und mir vorwerfen: "Aber du bist doch die vergangenen zehn Jahre durch die Gegend gerannt und hast Node als die beste Erfindung seit der Erfindung von geschnittenem Brot angepriesen!" – und das wäre richtig. Sie könnten sogar noch einen Schritt weitergehen und sagen: "Und davor waren es zehn Jahre lang C# und .NET!" – und auch das wäre richtig. Aber ich habe momentan das Gefühl, dass ich mich, ähnlich wie ich mich um 2010 von C# und .NET verabschiedet habe, aktuell gedanklich auch von Node verabschiede.
Doch woran liegt das? Warum war ich zweimal für rund zehn Jahre mit einer Technologie sehr glücklich, und dann kam mehr oder weniger plötzlich der große Bruch? Liegt das an den Technologien selbst? Liegt es an mir? Was ist der Grund dafür? Um bei den Floskeln zu bleiben, könnte ich nun sagen: "Es liegt nicht an Dir, es liegt an mir." Doch ist das wirklich so?
Selbstverständlich habe ich mich weiterentwickelt und verändert, doch das gilt auch für die jeweiligen Technologien. C# und .NET waren um das Jahr 2010 nicht mehr dasselbe wie zehn Jahre zuvor, und auch Node.js hat sich in den vergangenen zehn Jahren weiterentwickelt. Nun stellt sich die Frage: Wie bewertet man das? Ich persönlich greife gerne auf eine sehr einfache Metrik zurück, um Technologien zu beurteilen. Ich frage mich nämlich, inwiefern die folgende Aussage zutrifft: "Make simple things simple, and complex things possible."
Meine Erfahrung zeigt mir, dass sich langfristig jene Technologien durchsetzen, die beides erfüllen – die also eine niedrige Einstiegshürde bieten und bei komplexen Anliegen nicht im Weg stehen. Genau das war um das Jahr 2000 herum der Grund, warum mich C# und .NET bereits mit der ersten Betaversion so begeistert haben. Sie waren viel einfacher zugänglich als zum Beispiel C++, aber zugleich weitaus mächtiger als Visual Basic. Sie waren simpler und boten gleichzeitig sehr viele Möglichkeiten. C# hat für mich damals die Anforderung "make simple things simple" definitiv erfüllt und mir im Vergleich zu dem, was ich zuvor gemacht hatte, ein ganzes Universum eröffnet. Insofern wurde "make complex things possible" ebenfalls erfüllt.
Doch C# und .NET haben (für mein Empfinden) leider nicht mit dem Zeitgeist Schritt gehalten, und um das Jahr 2010 kamen immer mehr Themen auf, bei denen ich nicht mehr das Gefühl hatte, dass diese beiden Anforderungen noch erfüllt waren. Das betraf insbesondere den Schritt in die Cloud und einige Jahre später dann auch das Thema Containerisierung – bei beiden hat sich Microsoft lange Zeit äußerst schwergetan.
Das Ergebnis: C# und .NET wirkten zunehmend schwerfälliger, umständlicher, komplexer und träger, und das hat mir damals immer weniger zugesetzt. In dieser Zeit kam ich mit Node.js in Berührung, das das genaue Gegenteil davon war: Klein, kompakt, leichtgewichtig und schnell. Es war so viel einfacher und effizienter, Web- und Cloud-APIs mit Node.js zu entwickeln als mit ASP.NET, dass Node.js für mich der logische nächste Schritt [8] war. Es hat "simple things" wieder "simple" gemacht und mir weit mehr Möglichkeiten geboten, auch "complex things" umzusetzen, weil Node im Vergleich zum damaligen (!) ASP.NET viel einfachere Möglichkeiten bot, nah am HTTP-Protokoll zu agieren.
Doch wie sieht die Entwicklung mit Node heutzutage aus? Zunächst benötigt man eine Myriade an Werkzeugen, selbst um ein einfaches Basis-Setup zu erhalten: TypeScript, ESLint, Prettier, Mocha, eine ganze Reihe von passenden Plug-ins, die passenden Regeln, alles will konfiguriert werden, vielleicht noch einen Bundler, und, und, und. Dann gab es jahrelang das Theater mit CommonJS versus ESM, der fehlenden oder mangelhaften Unterstützung durch diverse Tools, und so weiter.
Das entspricht einfach nicht mehr meiner Vorstellung von "make simple things simple". Zugegebenermaßen ist das im Backend nicht ganz so schlimm wie im Frontend [9], aber ein einfaches Hallo-Welt mit zeitgemäßem Tooling ist inzwischen leider ein ziemlicher Aufwand geworden.
Und hier schließt sich dann der Kreis zu dem, was ich vorhin geschrieben habe: Ja, ich bin kein allzu großer Freund von Deno und Bun, aber beide Projekte bringen die Developer-Experience für JavaScript auf einen Stand, der dem Jahr 2024 angemessen ist. Node.js hingegen hinkt nicht nur ein paar Schritte, sondern ganze Kilometer hinterher, und es passiert schlichtweg zu wenig. Deno und Bun zeigen, wie es laufen könnte: TypeScript ist integriert, ein Formatter ist integriert, ein Linter ist integriert, ein Compiler, der einfach zu benutzen ist und gut funktioniert, ist integriert, ebenso die Installation als Single-Binary und so weiter.
Das alles nützt jedoch nichts, wenn man nicht auf Deno oder Bun wechseln, sondern beim Platzhirsch bleiben möchte. Ich habe nun mehrere Jahre darauf gewartet, dass bei Node.js etwas Wesentliches in dieser Richtung passiert. Und es gibt zwar erste Schritte, zum Beispiel mit dem inzwischen integrierten Test-Runner, aber das ist im Vergleich so wenig, dass ich mich langsam frage, ob diese Richtung überhaupt noch weiterverfolgt wird.
Hinzu kam dann bei uns im Unternehmen [10] noch die Anforderung, Software nicht im Quellcode auszuliefern, sondern als Binärpakete. Das ist einer der Gründe, warum wir bei Go gelandet sind: Dort gibt es einen echten Compiler, der Binärcode erzeugen kann. Darüber hinaus hat Go noch einiges mehr zu bieten, das uns überzeugt hat – wie wir auch ausführlich dokumentiert haben [11]. Und: Go bietet all das von Haus aus. Zudem ist die Sprache sehr viel einfacher und klarer gehalten, es gibt nicht zig verschiedene Konzepte für asynchronen Code, es gibt auch sonst nicht zig verschiedene Wege für sonst etwas, sondern Go ist im Vergleich zu JavaScript extrem geradlinig.
Und damit landen wir genau wieder bei "make simple things simple, and complex things possible". Dieses Kriterium erfüllt Go für mich heute in viel stärkerem Maße als Node, und deswegen tue ich mir inzwischen mit Node so schwer. Natürlich weiß ich nicht, ob das vielleicht in weiteren zehn Jahren nicht auch wieder anders aussehen wird. Das muss ich einfach abwarten. Aber das ist zumindest meine Erklärung dafür, warum ich mich nach einer Phase der großen Begeisterung inzwischen nicht mehr so richtig für Node (und davor auch für C# und .NET) erwärmen kann. Man könnte sagen: Wir haben uns auseinandergelebt.
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[3] https://bun.sh/
[4] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[5] https://www.youtube.com/watch?v=W0x6CUAYX54
[6] https://www.youtube.com/watch?v=bbwbCrjLobc
[7] https://www.youtube.com/watch?v=WLklm8JQbjo
[8] https://www.youtube.com/watch?v=zuQRJ1dZ3RI
[9] https://www.heise.de/blog/Vanilla-Web-Der-Frontend-Trend-2024-9611002.html
[10] https://www.thenativeweb.io/
[11] https://www.youtube.com/watch?v=wc5adu6396A
[12] mailto:map@ix.de
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The end for another network specialist from Germany: Bintec Elmeg fails with its own restructuring.
No future for Bintec Elmeg: Shortly after the takeover of Gigaset by VTech Holdings Limited, the restructuring of the next German telecommunications and network specialist has now failed.
The Nuremberg-based subsidiary of the Spanish company Teldat had filed for insolvency proceedings under its responsibility in May 2023. The Nuremberg Local Court opened these proceedings on August 4th 2023. Last year, Bintec Elmeg was still confident that a solution could be found.
In a LinkedIn post by the company, which is no longer available, the restructuring was declared a failure. Current orders are still to be processed and production will continue until the end of May 2024.
Bintec Elmeg was well established in the SMB market in Germany with its versatile but not always easy-to-parameterize routers and telecommunications systems. This also applies to OEM products from Deutsche Telekom, such as the Standard, Smart and Premium digitalization boxes, which were marketed to many small companies as part of the migration to IP-based telephone services. The motto here is "search for alternatives in the short term". Bintec Elmeg also marketed some DECT telephones and IP DECT bases from Gigaset, as well as IP telephones from Gigaset as an OEM.
Updates will probably only be available for a short time. For many small and medium-sized business customers who are looking for a German manufacturer, the path should now point in the direction of Würselen to Lancom Systems.
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Aus für einen weiteren Netzwerkspezialisten aus Deutschland: Die Bintec Elmeg scheitert mit der eigenen Sanierung.
Keine Zukunft für die Bintec Elmeg: Kurz nach der Übernahme von Gigaset durch die VTech Holdings Limited scheitert nun die Sanierung des nächsten deutschen Telekommunikations- und Netzwerkspezialisten.
Das in Nürnberg ansässige Tochterunternehmen der spanischen Teldat hatte im Mai 2023 einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung gestellt. Das Amtsgericht Nürnberg hatte dieses am 04.08.2023 eröffnet. Vergangenes Jahr war man bei Bintec Elmeg noch zuversichtlich, eine Lösung zu finden.
In einem inzwischen nicht mehr aufrufbaren LinkedIn-Post des Unternehmens erklärte man die Sanierung für gescheitert. Laufende Aufträge sollen noch abgewickelt werden und die Produktion noch bis Ende Mai 2024 laufen.
Im SMB-Markt war Bintec Elmeg mit seinen vielfältig einsetzbaren, aber nicht immer einfach zu parametrisierenden Routern und Telekommunikationsanlagen in Deutschland durchaus verbreitet. So auch als OEM-Produkt der Deutschen Telekom, wie der Digitalisierungsbox Standard, Smart und Premium, die vielen Kleinunternehmen im Rahmen der Migration zu IP-basierenden Telefondiensten vermarktet wurden. Hier heißt es "kurzfristig nach Alternativen Ausschau halten". Bintec Elmeg vermarktete wiederum auch einige DECT-Telefone und IP-DECT-Basen von Gigaset, sowie IP-Telefone von Gigaset als OEM.
Updates werden wohl nur noch für kurze Zeit bereitstehen. Für viele kleine und mittlere Geschäftskunden, die auf der Suche nach einem deutschen Hersteller sind, dürfte der Weg nun in Richtung Würselen zu Lancom Systems zeigen.
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Die zusätzlichen Code-Analyzer bieten Verbesserungsvorschläge bei der Verwendung der .NET-Klassenbibliothek.
.NET 8.0 bietet neue Code-Analyzer, die den Entwicklerinnen und Entwicklern Verbesserungsvorschläge beim Verwenden der .NET-Klassenbibliothek machen.
Microsoft empfiehlt über die Code-Analyzer folgende Änderungen beim Umgang mit Zeichenketten und Objektmengen:
Length und Count statt Any() [1]StartsWith() statt IndexOf() == 0 [2]Equals() statt Case-Insensitive-Vergleichen [3] mit ToLower()/ToUpper()
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(Bild: Screenshot (Holger Schwichtenberg))
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[1] https://github.com/dotnet/runtime/issues/75933
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Ein Techniker verbindet Glasfasern mit einem sogenannten "Splicer".
(Bild: Noiz Stocker/Shutterstock.com)
Das Digitalministerium spricht bei seinem neuen Aufruf für die Gigabitförderung von "Optimierungen". Die Branche sieht den Ausbau indes gelähmt.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine neue Förderrunde eingeläutet, um den bis 2030 geplanten flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen voranzutreiben [1]. 2024 sollen demnach weitere drei Milliarden Euro für den Ausbau von Glasfasernetzen in Länder und Kommunen fließen.
Mit der Gigabitförderung 2.0 [2] sollen staatliche Gelder "so zielgerichtet und unbürokratisch wie möglich" eingesetzt werden, "ohne private Investitionen auszubremsen", versicherte Digitalminister Volker Wissing (FDP). Die Branche winkt dankend ab: Es werde immer noch viel zu viel staatliches Geld in den Markt gepumpt, was den Ausbau lähme.
Dabei reagiert das BMDV mit angepassten Förderrichtlinien auch auf Kritik aus der Branche. Im Dialog sollen Kommunen und Netzbetreiber die aktuelle Versorgungslage vor Ort und die privaten Ausbauvorhaben ermitteln. Dazu komme ein "Punktekompass", der den Kommunen eine Prognose zur Erfolgsaussicht eines möglichen Förderantrags erleichtere.
Im Juni werde ferner ein Pilotprogramm gestartet, "das speziell auf Lückenschlüsse ausgerichtet ist". Das soll ergänzend zu einem bereits geplanten, laufenden oder abgeschlossenen privatwirtschaftlichen Ausbau dazu beitragen, dass auch besonders schwer erreichbare Haushalte mit angeschlossen werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen dabei 500.000 Euro nicht übersteigen.
Der Wirtschaft reichen die Änderungen [3] nicht aus. Der Tenor ihrer Kritik: Wissing pumpe unnötige Milliarden in ein bürokratisches Förderregime [4], was den Ausbau immer mehr lähme.
Das BMDV verfehle sein selbst gestecktes Ziel, die Anzahl der Förderanträge deutlich zu senken, moniert der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko). "Wir erleben hier gerade ein Déjà-vu: Auf Basis der neuen Regelung werden erneut tausende aufwändige Förderanträge gestellt, die der Bund ablehnen muss." Es fehlten weiter verbindliche Vorgaben, um nur erfolgversprechende Projekte mit Steuergeld zu unterstützen.
Mit den drei Milliarden Euro allein in diesem Jahr werde "immer noch viel zu viel staatliches Geld in den Markt gepumpt". Eine langfristig angelegte, zielgerichtete Förderpolitik mit maximal einer Milliarde Euro pro Jahr würde den Glasfaserausbau insgesamt schneller voranbringen und den Bundeshaushalt entlasten.
Punktekompass und Branchendialog bleiben "mit Rücksicht auf Länder und Kommunen weiterhin unverbindlich", widerspricht der Branchenverband VATM dem Ministerium. Viel zu viele Förderverfahren könnten weiterhin auch dort ausgelöst werden, "wo sie gar nicht erforderlich sind". Die seit Jahren kritisierte "Überförderung" habe schlicht zu einem "Ausbaustau" geführt.
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[1] https://www.heise.de/news/Glasfaser-fuer-alle-Bundesregierung-beschliesst-Gigabitstrategie-7178814.html
[2] https://www.heise.de/news/Gigabitausbau-Bund-will-Obergrenzen-fuer-Foerdermittel-pro-Bundesland-7549916.html
[3] https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html
[4] https://www.heise.de/news/Gigabitfoerderung-Wirtschaft-sieht-viele-Stellschrauben-nicht-richtig-gestellt-8555413.html
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Open RAN mit Samsung-Hardware im Netz von O2.
(Bild: Telefónica Deutschland)
Telefónica Deutschland nimmt in Bayern einen Antennenstandort mit Open RAN in den Live-Betrieb – erstmals auch mit Technik von Samsung.
Telefónica Deutschland hat im Mobilfunknetz von O2 einen ersten Antennenstandort mit Open RAN und Technik von Samsung in Betrieb genommen. Für den südkoreanischen Ausrüster ist das sein Debüt in einem kommerziellen Netz in Deutschland, teilten die Unternehmen am Donnerstag mit. Die Antennen stehen im bayerischen Landsberg am Lech, weitere sollen in der Region folgen.
In Landsberg setzt Telefónica Deutschland auf ein virtualisiertes Funkzugangsnetz (vRAN) sowie Hardware und Antennen von Samsung. In Landsberg stellt die Technik LTE und 5G auf Frequenzen zwischen 700 Mhz und 3,6 GHz zur Verfügung. Seit Oktober 2023 testen die Partner die neue Technik, die nun live ins Netz gegangen ist. In den kommenden Monaten sollen sieben weitere Standorte in der Region folgen.
Im nächsten Schritt will O2 auch eine Netzwerk-Automatisierung von Samsung einführen. Mit der Software kann Telefónica die Lebenszyklen der Technik – von der Bereitstellung über den Betrieb bis hin zur Wartung – steuern. Zudem können damit tausende Mobilfunkstandorte parallel konfiguriert werden.
"Wir machen einen weiteren großen Schritt bei unserer Open-RAN-Entwicklung", sagte Mallik Rao, CTO von Telefónica Deutschland. "Open RAN ist ein Baustein, der uns dabei helfen kann, unser Netz stärker zu automatisieren, neue Updates schneller einzuspielen und Netzkomponenten flexibler einzusetzen."
Bei Open RAN kommen Anwendungen von verschiedenen Zulieferern und mehr Standard-Hardware zum Einsatz, Netzkomponenten werden in der Cloud virtualisiert. Open RAN verringert die Abhängigkeit eines Netzbetreibers von den klassischen Ausrüstern wie Ericsson und Nokia mit ihren geschlossenen Systemen und langfristigen Serviceverträgen. Auch im Hinblick auf Ersatz für den politisch in Ungnade gefallenen Marktführer Huawei ist Open RAN eine Option.
Alle großen Netzbetreiber testen Open RAN an einzelnen Standorten. Bei Telefónica Deutschland läuft parallel ein Test in Offenbach mit Technik von Ericsson [1]. Auch die Telekom hat ein paar Antennen im Live-Betrieb und will das in den nächsten Jahren ausbauen. Vodafone betreibt auch in Deutschland erste Tests und hatte zuletzt angekündigt, in Rumänien mit Open RAN in den Produktivbetrieb zu gehen.
Der Neuling unter den deutschen Netzbetreibern setzt für sein 5G-Netz vollständig auf Open RAN [2]. 1&1 baut sein Mobilfunknetz zusammen mit dem Rakuten-Konzern, der bereits ein Open-RAN-Netz in Japan betreibt. Bisher sind allerdings erst ein paar Standorte ausgebaut. Darüber hinaus versorgt 1&1 seine Kunden dank eines Roaming-Abkommens, das derzeit noch mit O2 besteht und im Sommer zu Vodafone wechselt.
Samsung spielt als Netzausrüster in den deutschen Mobilfunknetzen bisher keine Rolle, ist international aber alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. "Samsung setzt mit seinen innovativen vRAN- und Open RAN-Fähigkeiten neue Maßstäbe für Spitzenleistungen in der Telekommunikationsbranche", erklärte Junehee Lee, Executive Vice President von Samsungs Netzwerksparte. Die Koreaner sehen in Open RAN auch eine Gelegenheit, den drei Platzhirschen Huawei, Ericsson und Nokia Marktanteile abzunehmen.
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[1] https://www.heise.de/news/5G-Netz-O2-funkt-in-Offenbach-demnaechst-mit-Open-RAN-9639296.html
[2] https://www.heise.de/news/5G-Netz-von-1-1-Unterwegs-im-ersten-Open-RAN-in-Deutschland-9655979.html
[3] mailto:vbr@heise.de
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All the major US mobile phone companies betrayed their customers and sold their location data for years. Now they have to pay a fine – for a few months.
T-Mobile USA, AT&T, Verizon and Sprint have sold the location data of their mobile customers without obtaining customer consent. The buyers of the data should do this. However, they resold access to the data and left it to their buyers to claim with a click of the mouse that they had obtained the required consents from those affected. Dozens of companies gained access and used automatic interfaces (API). Now the network operators are to pay a fine, but only for a fraction of the time.
The US regulatory authority FCC (Federal Communications Commission) published the corresponding penalty notices [1] on Monday. Officially, the location services were advertised for more mundane purposes, such as finding lost devices or tracking cell phone use in prisons. In reality, bounty hunters, secret services, private investigators, various companies and even police authorities have illegally monitored Americans. Since 2007, location tracking has only been permitted with the consent of the person concerned or with judicial authorization or in certain emergencies.
One sheriff was sentenced to six months in prison for this. He had always clicked that his searches were legal. He uploaded random documents, such as a car insurance policy or individual pages from a police manual, but not the necessary judicial authorizations because he would not have received them. Nobody checked his queries - and quite deliberately so. The LBS company from which the sheriff bought the surveillance access believes that it is the sheriff's own responsibility to check his compliance with the regulations.
T-Mobile is now to pay a fine of over 80 million US dollars, AT&T more than 57 million, Verizon just under 47 million and Sprint over twelve million dollars. In total, this amounts to around 196 million dollars. The penalized network operators will probably fight the fines in court.
The method of calculating the penalties is strange. The authority does not count the number of people affected, but the number of direct purchasers of the location data (so-called aggregators) and their customers (so-called location-based services, LBS). At T-Mobile, for example, this was 81.
The authority multiplied this figure by 2,500 US dollars per day on which the LBS companies had direct API access – but not for the entire period of the infringement because by law the authority may only impose penalties retroactively for one year from the date the proceedings were initiated. But it is also not using one year, but June 9, 2018, which is 30 days after a New York Times report [2] on the indictment of the aforementioned sheriff.
The FCC therefore only considers the conduct of network operators from 30 days after this report to be worthy of punishment. The network operators continued to sell their customers' location data for up to ten months after the newspaper report. In addition, there is a base amount of 40,000 dollars per LBS partner and a surcharge of 50 to 100 percent, depending on how reprehensible the network operator's behavior was according to the authorities after the New York Times report.
The FCC initiated the proceedings under US President Donald Trump, at the time also with the approval of the Republican majority in the FCC. The Democrats now have a 3:2 majority there, and now the Republicans are suddenly against the penalties. One of them puts forward the obscure theory that the sale of location data is completely legal, except when the user is making a phone call. And another authority should have conducted the proceedings in the first place. The other Republican in the FCC believes that there was only a single violation of the law per network operator, and that the calculation by days and purchasing companies is inadmissible. The authority should not have imposed any penalties at all and instead have the network operators promise to be good in the future.
It is true that the network operators state that they have now stopped selling the location data. However, this does not mean that the LBS providers have become unemployed. Today, location data is secretly harvested from all kinds of smartphone apps [3] and sold, often to authorities that are not allowed to collect such data themselves, such as the NSA (National Security Agency). To a lesser extent, Wi-Fi hotspots, Bluetooth beacons and IMSI catchers are used to collect location data from cell phones and other devices.
Fun fact: The US intelligence agency NSA itself has been warning for at least four years about the danger of location monitoring of mobile phone users for national security. Nevertheless, the USA still lacks a comprehensive data protection law.
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[1] https://www.fcc.gov/document/fcc-fines-largest-wireless-carriers-sharing-location-data
[2] https://www.nytimes.com/2018/05/10/technology/cellphone-tracking-law-enforcement.html
[3] https://www.heise.de/news/Massenueberwachung-zum-Sparpreis-US-Polizei-kann-Bewegungsprofile-analysieren-7251554.html?from-en=1
[4] https://www.fcc.gov/document/fcc-fines-largest-wireless-carriers-sharing-location-data
[5] mailto:ds@heise.de
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Die Bundesnetzagentur stellt die Weichen für eine Verlängerung der begehrten Mobilfunkfrequenzen. Offen bleibt, wie Neuling 1&1 berücksichtigt wird.
Die Bundesnetzagentur will demnächst auslaufende Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen offenbar verlängern und nicht neu versteigern. Entsprechende Pläne will die Behörde ihrem politischen Beirat Mitte Mai vorlegen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa), der die Tagesordnung der Beiratssitzung vorliegt.
Damit käme die Regulierungsbehörde vor allem dem Wunsch der drei etablierten Netzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica-O2 und Vodafone [1] nach, die sich seit Jahren vehement für eine Verlängerung einsetzen. Offen ist derzeit noch, wie die Bundesnetzagentur auch die Bedürfnisse des Neulings 1&1 [2] berücksichtigen und den Wettbewerb im Mobilfunksektor sichern will.
Für die Verlängerung der Nutzungsrechte sollen sich die etablierten Netzbetreiber verpflichten, ihre Netze auf dem Land zu verbessern, berichtet die dpa. Ein "wettbewerbliches Verfahren" solle es dann später geben – hiermit dürfte eine neue Auktion in ein paar Jahren gemeint sein, wenn weitere Nutzungsrechte auslaufen. Die Behörde wollte das gegenüber dpa nicht weiter kommentieren.
Ende 2025 laufen die Nutzungsrechte für Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz und 2,6 GHz aus, die derzeit Telefónica, Deutsche Telekom und Vodafone innehaben. Die drei Netzbetreiber verfügen über weitere Frequenzen im 1800-MHz-Band, deren Nutzungsrechte 2033 zusammen mit anderem Spektrum bei 700 MHz, 900 MHz und 1500 MHz auslaufen. Für die Zeit nach 2033 könnte die Behörde dann mehr zusammenhängendes Spektrum neu vergeben.
Gerade die Frequenzen unter 1000 MHz sind aufgrund ihrer hohen Reichweite sehr begehrt. Bisher teilen sich die drei etablierten Netzbetreiber das Spektrum. Das gerade mit dem Bau eines neuen Netzes beschäftigte Unternehmen 1&1 erhebt ebenfalls Anspruch auf diese sogenannten Flächenfrequenzen. Einer Aufteilung des Spektrums unter den vier Wettbewerbern hat die Bundesnetzagentur bereits eine Absage erteilt.
Nur kurzlebig war die Idee, Nutzungsrechte für das Spektrum bei 800 MHz zu verlängern und die Vergabe der Frequenzen bei 900 MHz auf 2025 vorzuziehen [3]. Einen von 1&1 ins Spiel gebrachten Tausch von Frequenzen lehnen die anderen Netzbetreiber ab.
Den Informationen der dpa zufolge will die Bundesnetzagentur in der Beiratssitzung am 13. Mai einen sogenannten Konsultationsentwurf vorlegen. Darin legt die Behörde ihre Pläne dar, um sie den betroffenen Unternehmen und Organisationen zur Kommentierung vorzulegen. Erst nach dieser Konsultationsphase erfolgt eine Entscheidung.
Schon seit 2021 signalisiert die Bundesnetzagentur, dass sie eine Verlängerung der Nutzungsrechte um bis zu acht Jahre in Erwägung zieht [4]. Im Beirat dürfte das Vorhaben auf Wohlwollen stoßen, die Politik verspricht sich davon bessere Infrastruktur. Ein Wermutstropfen: Dem Staat entgeht viel Geld – bei der letzten Auktion 2019 kamen rund 6,6 Milliarden Euro zusammen [5].
Dass der Regulierer nach der Konsultation seine Pläne noch grundlegend ändert, ist unwahrscheinlich. Auch Kritik aus der Monopolkommission [6] und vom Bundeskartellamt [7] konnte die Behörde bisher nicht von ihrer Linie abbringen.
Grundsätzlich besteht auch 1&1 nicht auf einer Auktion – alle Netzbetreiber würden das Geld lieber behalten. So hat sich auch 1&1-CEO Ralph Dommermuth offen für andere Verfahren gezeigt, "solange sie 1&1 fair berücksichtigen". Wie die Bundesnetzagentur das sicherstellen will, wird der Konsultationsentwurf zeigen, sobald er veröffentlicht ist.
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[1] https://www.heise.de/news/Frequenzvergabe-Mobilfunker-gegen-gesetzliche-Vorfestlegung-auf-Auktion-5999924.html
[2] https://www.heise.de/news/Netzstart-von-1-1-Mit-500-Masten-zum-Mobilfunknetzbetreiber-9568535.html
[3] https://www.heise.de/news/Frequenztausch-Bundesnetzagentur-schlaegt-Verfahren-fuer-Mobilfunk-Auktionen-vor-7272945.html
[4] https://www.heise.de/news/Frequenzvergabe-Chefregulierer-offen-fuer-Verlaengerung-statt-Auktion-6279445.html
[5] https://www.heise.de/news/5G-Frequenzauktion-beendet-4445365.html
[6] https://www.heise.de/news/Netze-1-1-braucht-eine-Chance-im-Mobilfunkmarkt-9573751.html
[7] https://www.heise.de/news/Frequenzplan-der-Netzagentur-Bundeskartellamt-sorgt-sich-um-1-1-9356839.html
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Alle großen US-Mobilfunker haben ihre Kunden verraten und jahrelang deren Standortdaten verkauft. Jetzt sollen sie Strafe zahlen – für ein paar Monate.
T-Mobile USA, AT&T, Verizon und Sprint haben die Standortdaten ihrer Mobilfunkkunden verkauft, ohne die Zustimmung der Kunden einzuholen. Das sollten bitte die Käufer der Daten tun. Die haben aber den Zugriff auf die Daten weiterverkauft und es ihren Käufern überlassen, mittels Mausklick zu behaupten, sie hätten die vorgeschriebenen Zustimmungen der Betroffenen eingeholt. Dutzende Firmen haben zugegriffen und sich über automatische Schnittstellen (API) bedient. Jetzt sollen die Netzbetreiber Strafe zahlen, aber nur für einen Bruchteil der Zeit.
Entsprechende Strafbescheide [1] hat die US-Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) am Montag veröffentlicht. Offiziell wurden die Ortungsdienste für biedere Zwecke beworben, etwa um eigene, verlorene Geräte wiederzufinden, oder Handynutzung in Gefängnissen aufzuspüren. Tatsächlich haben Kopfgeldjäger, Geheimdienste, Privatdetektive, diverse Unternehmen und auch Polizeibehörden illegal Amerikaner überwacht. Dabei ist die Standortabfrage seit 2007 nur mit Zustimmung des Betroffenen oder mit richterlicher Genehmigung oder in bestimmten Notfällen zulässig.
Ein Sheriff wurde deswegen zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte stets angeklickt, dass seine Abfragen legal seien. Dazu lud er beliebige Dokumente hoch, beispielsweise eine Autoversicherungspolizze oder einzelne Seiten aus einem Polizeihandbuch, aber nicht die notwendigen richterlichen Genehmigungen, weil er die nicht bekommen hätte. Überprüft hat seine Abfragen niemand – und das ganz bewusst. Die LBS-Firma, bei der der Sheriff den Überwachungszugriff gekauft hat, meint, es sei Aufgabe des Sheriffs selbst, seine Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen.
T-Mobile soll nun gut 80 Millionen US-Dollar Strafe zahlen, AT&T mehr als 57 Millionen, Verizon knapp 47 Millionen und Sprint über zwölf Millionen Dollar. In Summe sind das rund 196 Millionen Dollar. Die bestraften Netzbetreiber werden die Strafen wohl vor Gericht bekämpfen.
Merkwürdig ist die Berechnungsweise der Strafen. Die Behörde zählt nicht die Zahl der Betroffenen, sondern die Zahl der direkten Käufer der Standortdaten (sogenannte Aggregatoren) sowie deren Kunden (sogenannte Location Based Services, LBS). Beispielsweise bei T-Mobile waren das 81.
Diese Zahl multipliziert die Behörde mit 2.500 US-Dollar pro Tag, an denen die LBS-Firmen direkten API-Zugriff hatten – allerdings nicht für den gesamten Zeitraum der Rechtsverletzung, denn von Rechts wegen darf die Behörde nur ein Jahr rückwirkend ab Verfahrenseröffnung strafen. Aber sie zieht auch nicht ein Jahr heran, sondern den 9. Juni 2018. Das ist 30 Tage nach einem Bericht der New York Times [2] über die Anklage gegen den erwähnten Sheriff.
Die FCC erachtet demnach nur das Verhalten der Netzbetreiber ab 30 Tagen nach diesem Bericht für strafwürdig. Die Netzbetreiber haben noch bis zu zehn Monate nach dem Zeitungsbericht die Standortdaten ihrer Kunden verkauft. Hinzu kommen ein Basisbetrag von 40.000 Dollar pro LBS-Partner sowie ein Aufschlag von 50 bis 100 Prozent, je nach dem wie verwerflich sich der Netzbetreiber in den Augen der Behörde nach Aufdeckung durch die New York Times verhalten hat.
Eingeleitet hat die FCC das Verfahren noch unter US-Präsident Donald Trump, damals auch mit Zustimmung der republikanischen Mehrheit in der FCC. Inzwischen haben die Demokraten dort eine 3:2 Mehrheit, und nun sind die Republikaner plötzlich gegen die Strafbescheide. Einer der beiden vertritt die obskure These, dass der Verkauf der Standortdaten völlig legal sei, außer wenn der Nutzer gerade telefoniert. Und überhaupt hätte eine andere Behörde das Verfahren führen sollen. Der andere Republikaner in der FCC meint, es läge nur ein einzelner Rechtsverstoß pro Netzbetreiber vor, die Berechnung nach Tagen und einkaufenden Firmen sei unzulässig. Die Behörde hätte gar keine Strafen verhängen und sich stattdessen von den Netzbetreiber versprechen lassen sollen, in Zukunft brav zu sein.
Zwar geben die Netzbetreiber an, den Verkauf der Standortdaten inzwischen eingestellt zu haben. Das heißt aber nicht, dass die LBS-Anbieter erwerbslos geworden sind. Heute werden die Standortdaten heimlich bei allerlei Smartphone-Apps geerntet [3] und verkauft, gerne auch an Behörden, die solche Daten selbst nicht erheben dürften, wie beispielsweise die NSA (National Security Agency). In geringerem Umfang werden WLAN-Hotspots, Bluetooth-Beacons und IMSI-Catcher eingesetzt, um Standortdaten von Mobiltelefonen und anderen Geräten zu erfassen.
Treppenwitz: Der US-Geheimdienst NSA warnt selbst seit mindestens vier Jahren vor der Gefahr der Standortüberwachung von Mobilfunk-Nutzern für die Nationale Sicherheit. Dennoch fehlt den USA bis heute ein umfassendes Datenschutzgesetz.
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[1] https://www.fcc.gov/document/fcc-fines-largest-wireless-carriers-sharing-location-data
[2] https://www.nytimes.com/2018/05/10/technology/cellphone-tracking-law-enforcement.html
[3] https://www.heise.de/news/Massenueberwachung-zum-Sparpreis-US-Polizei-kann-Bewegungsprofile-analysieren-7251554.html
[4] https://www.fcc.gov/document/fcc-fines-largest-wireless-carriers-sharing-location-data
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Viele Entwicklerinnen und Entwickler werden in Bezug auf ihre tägliche Arbeitszeit abwertend als "nine-to-five" bezeichnet. Ist das wirklich fair oder sinnvoll?
Wenn Sie bereits einige Zeit in der Softwareentwicklung tätig sind, dann sind Ihnen die Begriffe "nine to five"-Entwicklerin oder -Entwickler wahrscheinlich schon begegnet. Vielleicht wurde eine Kollegin oder ein Kollege so bezeichnet, oder sogar Sie selbst. In der Regel wird dieser Ausdruck nicht positiv verwendet, sondern eher abwertend. Denn jemand, der "von 9 bis 17 Uhr" arbeitet, denkt – zumindest laut diesem Klischee – vor 9 Uhr morgens nicht über die Arbeit nach – und nach 17 Uhr erst recht nicht mehr.
Und das wird oft als verwerflich angesehen, denn das Mindeste, was man von einer Entwicklerin oder einem Entwickler erwarten könnte, ist, dass sie sich rund um die Uhr mit Softwareentwicklung beschäftigen und weiterbilden. Dass dies allerdings nicht der Realität der meisten Menschen entspricht, wird gerne übersehen. Und über genau diese überzogene Erwartungshaltung müssen wir sprechen. Ist es wirklich fair oder gar sinnvoll, Entwicklerinnen und Entwickler nach ihrer Arbeitszeit zu bewerten?
Unser aller Alltag ist getaktet, und das in hohem Maße. Tatsächlich werden wir schon von klein auf daran gewöhnt. Schülerinnen oder Schüler müssen morgens zu einer bestimmten Uhrzeit aufstehen und sich innerhalb einer gewissen Zeit fertig machen, um pünktlich um 8 Uhr in der Schule zu sein. An der Universität beginnt der Tag häufig später, etwa um 9 oder 10 Uhr, und in den meisten Büros geht es ebenfalls um 9 Uhr los. Diese Zeiten haben sich etabliert und die meisten Menschen richten sich danach – unabhängig davon, ob dies zu ihrem biologischen Rhythmus passt oder nicht.
Doch hier beginnt es schon, unfair zu werden: Denn diejenigen, die ein früher Start in den Tag am meisten trifft (Kinder und Jugendliche), müssen morgens am frühesten beginnen. Und das, obwohl inzwischen erwiesen ist, dass ein späterer Schulstart besser für die geistige und körperliche Entwicklung wäre. Aber nein: Kinder und Jugendliche sollen sich nicht beschweren; sie werden es schon schaffen, jeden Tag zu einer frühen Uhrzeit hoch konzentriert im Unterricht zu sitzen. Und wenn ein Kind damit Schwierigkeiten hat, ist natürlich das Kind und nicht das System schuld …
Unabhängig davon lässt sich nicht leugnen, dass es Menschen gibt, die eher früher aufstehen und solche, die eher später den Tag beginnen – die sogenannten Lerchen und die sogenannten Eulen. Mir ist unklar, wann es angesagt wurde, auf Menschen hinabzublicken, weil deren Tagesrhythmus nicht mit dem eigenen übereinstimmt, aber Lerchen versuchen häufig, den Eulen ein schlechtes Gewissen einzureden. Sie argumentieren, dass man morgens so viel verpasse und schimpfen über Langschläfer und Faulpelze. Umgekehrt müssen sie sich abends allerdings von den Eulen anhören, dass sie langweilig seien und kein Leben hätten. Wenn sie nicht jeden Morgen so früh aufstehen würden, könne man abends noch länger etwas mit ihnen unternehmen.
Hier treffen also zwei biologische Modelle aufeinander, von denen jedes glaubt, das überlegene zu sein. Eigentlich ist die ganze Diskussion völlig sinnlos. Doch mit Initiativen wie dem "5-Uhr-Club" werden solche Unterschiede genutzt, um andere herabzusetzen und sich selbst als Teil einer scheinbar höherwertigen und elitären Gruppe zu feiern. Ich persönlich bin kein Freund dieser Vorgehensweise.
Meine Abneigung gegen solche Haltungen rührt jedoch nicht daher, dass ich eine ausgesprochene Nachteule wäre: Ich stehe selbst oft relativ früh auf. Mein Problem damit ist viel eher, dass dieses Verhalten grundsätzlich überheblich und arrogant ist. Wir sollten als Gesellschaft doch vielmehr danach streben, jedem einzelnen Menschen gerecht zu werden. Dies entspricht auch der grundlegenden Forderung des Agilen Manifests [2]: "Individuals and Interactions over Processes and Tools". In der Informatik und Softwareentwicklung ist zudem die Arbeitszeit nicht zwingend an feste Zeiten gebunden. Das betrifft sowohl die Frage, wann gearbeitet wird, als auch die Dauer der Arbeit.
Wie ich bereits erwähnte: Ich bin keine Eule. Ich stehe grundsätzlich gerne früh auf. Es gefällt mir, vor allen anderen wach zu sein, zu erleben, wie die Natur erwacht, die ersten Vögel zu hören und den Sonnenaufgang zu beobachten. Je nach Jahreszeit stehe ich manchmal sogar schon um vier oder fünf Uhr morgens auf. Aber: Das fällt mir nicht immer leicht, und es bedeutet auch, dass ich abends entsprechend früh ins Bett gehen muss.
Ich bin aber auch keine Lerche: Wenn ich nicht wegen anstehender Termine früh aufstehen müsste, würde ich oft auch gerne bis fünf Uhr morgens wach bleiben und erst dann schlafen gehen. Das habe ich während meiner Schul- und Studienzeit in den Ferien oft getan – ich habe buchstäblich die Nacht zum Tag gemacht. Das entspricht auch ein wenig der romantisierten Vorstellung von Hackern, wie beispielsweise Neo in "Matrix", die nicht von 9 bis 17 Uhr arbeiten, sondern von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens. Mit diesem Modell könnte ich mich durchaus anfreunden, zumindest zeitweise. In gewisser Weise wäre ich also manchmal gerne ein "nine to five"-Entwickler.
Wäre ich dann produktiver? Nicht unbedingt. Denn ob ich von 9 bis 17 Uhr arbeite oder von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens: Es sind beides jeweils acht Stunden. Und keine dieser Zeiten ist per se besser oder schlechter als die andere. Deshalb finde ich es wenig sinnvoll, Menschen danach zu be- oder gar verurteilen, wann sie arbeiten. Eine Entwicklerin oder ein Entwickler leistet nicht bessere Arbeit, weil sie oder er früher oder später beginnt.
Die Qualität der Arbeit hängt vielmehr davon ab, ob die Arbeitszeit zum individuellen Tagesrhythmus passt. Wenn ich ständig gegen meine innere Uhr arbeiten muss, wirkt sich das natürlich auf die Qualität meiner Arbeit aus. Es wäre auch merkwürdig, wenn das anders wäre. Doch auch wenn man seine biologische Uhr berücksichtigt, ist der Tagesablauf nicht jeden Tag gleich. Wir sind keine Roboter, und unsere Gesellschaft sollte das berücksichtigen.
Hinzu kommt aber noch ein weiterer Aspekt: Acht Stunden sind nicht gleich acht Stunden. Was die eine Entwicklerin in acht Stunden schafft, gelingt dem anderen Entwickler vielleicht in einer ganzen Woche nicht – oder umgekehrt. Es macht daher aus einer bestimmten Perspektive kaum Sinn, Softwareentwicklung ausschließlich nach Zeit zu bemessen. Dies war bei rein körperlichen Tätigkeiten am Fließband sinnvoll, weil Anwesenheit gleichzeitig auch Arbeitszeit bedeutete.
Aber bei einer vorrangig kreativen und geistigen Tätigkeit wie der Softwareentwicklung trifft das nicht zu. Ich könnte acht Stunden in einem Büro sitzen, sehr beschäftigt aussehen und den ganzen Tag rein gar nichts erledigen. Oder ich könnte eine schlaflose Nacht im Bett verbringen, ein Problem durchdenken und plötzlich die Lösung finden, die mir die ganze Woche über nicht eingefallen ist. Wie bewertet man das? Hätte ich den entscheidenden Gedanken in der Nacht auch ohne die vorherige vergebliche Grübelei gefunden? Wer weiß. Und weitergedacht: Auf welche Kostenstelle verbuche ich eigentlich die Idee, die mir morgens unter der Dusche gekommen ist?
Unabhängig davon hängt die Zeit, die ich für eine Aufgabe benötige, stark von meiner Erfahrung ab. Auf Konferenzen, auf denen ich Live-Coding durchführe, wird mir oft gesagt, es sei beeindruckend, wie schnell ich Software entwerfen und programmieren könne. Was dabei oft übersehen wird: Den entsprechenden Vortrag habe ich in dieser oder einer ähnlichen Form vielleicht schon hundertmal gehalten. Ich weiß also genau, was ich mache, welche Probleme auftreten können und was mein Ziel ist.
Jeder Tastendruck sitzt, und auch wenn es oft spontan aussieht, ist häufig alles im Vorfeld geplant. Selbst die Fehler, die ich live mache, sind in 90 Prozent der Fälle einkalkuliert, denn Fehler bieten bekanntlich die beste Lerngelegenheit. Ich führe mein Publikum gerne bewusst in eine Falle, um dann gemeinsam mit ihnen einen Ausweg zu finden. Das ist lehrreicher, als wenn ich einfach von Anfang an erkläre, wie etwas funktioniert. Es mag also den Anschein haben, als würde mir alles leichtfallen, aber in Wirklichkeit mache ich vieles davon nicht zum ersten Mal. Auch ich koche nur mit Wasser.
Und das merken Sie, wenn Sie mir eine Aufgabe stellen, die mir überhaupt nicht liegt: Nehmen wir an, irgendetwas mit CSS – dann können Sie sicher sein, dass ich deutlich länger dafür benötigen werde als jemand, die oder der halbwegs Erfahrung mit CSS hat. Das verdeutlicht, was ich meine, wenn ich sage: Acht Stunden sind nicht einfach acht Stunden. Je nach Thema benötigt die eine oder der andere für dieselbe Aufgabe deutlich mehr oder weniger Zeit, einfach weil der persönliche Hintergrund unterschiedlich ist.
Daher ergibt es wenig Sinn, jemanden nur deshalb als "nine to five"-Entwicklerin oder -Entwickler zu diskreditieren: Erstens wissen Sie nicht, ob dies nicht vielleicht gerade die Zeit ist, in der die Person tatsächlich am produktivsten ist, und zweitens ist die viel interessantere Frage: Was erreicht die Person in dieser Zeit?
Der eigentlich wichtige Punkt ist doch: Was kommt am Ende bei alldem heraus? Stimmt die Qualität des Ergebnisses? Es kann durchaus sein, dass jemand, der von 9 bis 17 Uhr arbeitet, bessere Ergebnisse liefert als jemand, der freiwillig 80 Stunden pro Woche schuftet. Es könnte auch sein, dass jemand in nur vier Stunden pro Tag mehr erreicht als ein anderer in acht Stunden. Das hängt alles vom jeweiligen Themengebiet und der spezifischen Aufgabe ab und ist daher einfach nicht vergleichbar.
Dass wir in der IT-Branche immer noch die Arbeitszeit als Metrik verwenden, ist eigentlich absurd: Ja, diese Metrik funktioniert, aber nur weil sie funktioniert, ist sie noch lange keine gute Metrik. Auch "Lines of Code" könnte man als Maßstab heranziehen, und dennoch würde niemand ernsthaft vorschlagen, die Produktivität von Entwicklerinnen und Entwicklern anhand der Anzahl geschriebener Zeilen zu bewerten. Genauso schlecht ist der Ansatz, die benötigte Zeit zu messen. Wir tun dies nur, weil uns keine bessere Alternative zur Verfügung steht. Eine gute Idee ist es deshalb noch lange nicht.
Damit kommen wir nun zum eigentlichen Kern dieses Artikels: Der Begriff "nine to five" wird oft benutzt, um auszudrücken, dass jemand angeblich keinen guten Code schreibt oder keine durchdachten Lösungen entwickelt. Dieser Vorwurf zielt letztlich auf die Qualität der Ergebnisse ab. Insofern: Wenn Sie schon Kritik üben möchten, dann benennen Sie doch konkret, was Ihnen an dem Ergebnis nicht gefällt, aus technischer oder fachlicher Sicht.
Treten Sie in eine konstruktive Diskussion über die Inhalte ein. Es ist jedoch wenig sinnvoll, jemanden nur darauf zu reduzieren, dass sie oder er "nur acht Stunden" arbeitet und daraus dann zu folgern, die Person sei faul oder bequem – das finde zumindest ich persönlich menschlich einfach daneben. Vielleicht arbeitet diese Entwicklerin oder dieser Entwickler tatsächlich bereits nach bestem Wissen und Gewissen und manches gelingt vielleicht einfach nicht besser.
Möglicherweise liegt das an mangelnder Erfahrung, vielleicht fehlt eine zweite Meinung, vielleicht sind die eingesetzten Technologien neu und unbekannt, oder oder oder. In solchen Fällen sollten Sie daher also eher die- oder derjenige sein, die oder der hilfsbereit und konstruktiv ist und dazu beiträgt, andere voranzubringen, statt sich über deren Arbeitszeiten oder angeblich minderwertige Einstellung lustig zu machen.
Und wenn Sie das nächste Mal mitbekommen, dass eine Kollegin oder ein Kollege herablassend als "nine to five"-Entwicklerin oder -Entwickler bezeichnet wird, dann unterstützen Sie diese Person, statt mitzumachen. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um etwas Positives beizutragen. Wer weiß, was Sie damit zum Guten bewirken.
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Das neue, kompakte Werk des DOTNET-DOKTORs zu .NET 8.0 richtet sich an Umsteigerinnen und Umsteiger von .NET 7.0.
Auf Wunsch einiger Leserinnen und Leser habe ich alle Neuerungen in .NET 8.0 zu einem kompakten, kostengünstigen Buch (186 Seiten, ab 9,99 €) zusammengefasst. .NET 8.0 Update [1] ist ein Umsteigerbuch für Entwicklerinnen und Entwickler, die bisher mit .NET 7.0 gearbeitet haben. Es zeigt systematisch und anhand vieler praktischer Programmcodebeispiele die Neuerungen in .NET 8.0 in folgenden Bereichen auf:
(Bild: www.it-visions.de [2])
Das neue Buch gibt es in verschiedenen Formaten auf den folgenden Vertriebswegen:
Gedruckt bei Amazon.de: 14,99 € [3]
Kindle-E-Book bei Amazon.de: 9,99 € [4]
PDF bei www.IT-Visions.de (per EURO-Rechnung): 14,99 € [5]
PDF über Leanpub.com (Zahlung in US-Dollar per Kreditkarte oder PayPal): 14,99 US-$ [6]
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[4] https://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3934279554/itvisions-21
[5] https://it-visions.de/About/Bestellung.aspx?vid=11378
[6] https://leanpub.com/net8
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Seven years after its abolition, the USA is reintroducing net neutrality. Difficult questions remain unanswered.
The USA is reintroducing The Three Commandments of Net Neutrality. They were adopted in 2015 but abolished at the end of 2017. [1] In addition, foreign mobile operators and internet service providers (ISPs) can be excluded from the market if they undermine national security – and the authority makes immediate use of this. ISPs must also report and resolve incidents and disclose their network management practices. This was decided by the Federal Communications Commission (FCC) on Thursday.
The three Democrats on the Commission voted in favor of the resolution, while the two Republicans voted against it. The idea of net neutrality goes back to the FCC in 2004 under Republican President George W. Bush. However, today's Republican Party has little in common with the party of that time. Together with large ISPs, it will attempt to have the regulation repealed by a parliamentary resolution or a court ruling. However, the 2015 net neutrality ruling [2] has already been unsuccessfully challenged in court. Net neutrality is very popular among the US population across all voter groups.
New are unclear statements on the relationship between the FCC requirements and the net neutrality regulations of individual US states, as well as a "wash me, but don't get me wet" rule for zero rating. On the new conflict issue of network slicing and regarding 5G IoT (Internet of Things), the authority is trying to get out of the affair with "let's take a look, then we'll see". This blurring could provide opponents of net neutrality with new starting points to convince a court to repeal net neutrality in part or in full.
Net neutrality actually sounds basic. The Three Commandments apply to retail broadband internet access offered to the mass market, whether fixed or mobile:
There is also a more general good conduct rule. The devil is in the details, especially as some technical measures can be anti-competitive or anti-consumer as well as pro-competitive.
With zero rating, the data consumption of certain applications or services is not deducted from the data volume included in a tariff. This gives the excluded services a competitive advantage over competitors and fundamentally undermines net neutrality. On the other hand, it could enable new service providers to enter markets that they would otherwise not be able to.
The FCC has not issued a specific rule on this, but would like to assess zero rating on a case-by-case basis in light of the general good conduct rule. It does clarify that it takes a critical view of paid zero-rating, where a service provider gives money or other benefits to an ISP if its service does not impact end users' data volumes. However, the final assessment of the impact of a particular zero-rating offer on the open Internet will depend on "the totality of the circumstances".
Network slicing is particularly fashionable in 5G mobile networks. Fixed capacities in the radio cells are allocated exclusively to certain services or customers. However, unused capacity remains unused and is not temporarily made available to other users. If, for example, an ISP provides a certain video streaming service via a virtually separate network, the question arises as to whether this is still broadband Internet access at all, which falls under the net neutrality regulations, or the wireless equivalent of cable TV, which is not an Internet service and is not regulated here.
The problem is that many network slices limit the capacity of non-reserved bandwidth, thus leading to disadvantages in undisputed broadband Internet access. In addition, there may be competitive disadvantages for virtual mobile network operators (MVNOs) that lease onto a third-party network. As a rule, they cannot offer network slicing.
The authority notes that the market and supply are still developing here. It is therefore too early for regulation. However, it promises to "take action against harmful use of network slicing". In particular, services that cannot be offered via the open Internet are likely to meet with approval – the authority cites remote medical operations with robots as an example. Interference and latency issues on the open Internet must be avoided at all costs.
Legally, the reintroduction of net neutrality is based on the FCC reclassifying broadband Internet access as a telecom service. This gives the authority the power to regulate so that it can issue net neutrality regulations. At the same time, the Internet and mobile communications are once again subject to national security regulations.
And the FCC takes advantage of this immediately. Five telecom providers owned by the People's Republic of China will be excluded from the US telecom market. This affects China Mobile, China Telecom Americas (CTA), China Unicom (CUA), Pacific Networks and Comnet. In the fixed network, the FCC has already closed China Telecom in the USA in 2021 [3]. This was not possible for the internet and mobile networks because the Republicans under President Donald Trump had withdrawn the FCC's authority to abolish net neutrality.
Following publication in the US Federal Register, the five Chinese providers have 60 days to cease operations in the USA. Net neutrality will also take effect on the same date. ISPs that market shared Internet access for multi-party homes will be given 180 days to adjust their contracts and business practices.
What remains unclear is the relationship between the federal net neutrality order and the net neutrality regulations introduced by about a dozen US states [4]. While the FCC could declare such state rules invalid, it has deliberately not done so.
As long as US states implement their rules in a way that is consistent with federal rules, the FCC wants to stay out of it and is even happy to support it. What this means in detail, and when the FCC would intervene, nobody knows. That will probably also depend on which political party is in charge at the FCC.
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[1] https://www.heise.de/news/USA-Netzneutralitaet-wird-abgeschafft-3918679.html?from-en=1
[2] https://www.heise.de/news/Rechtskraeftig-US-Netzneutralitaet-war-legal-4213865.html?from-en=1
[3] https://www.heise.de/news/China-Telecom-soll-in-den-USA-zusperren-6233744.html?from-en=1
[4] https://www.heise.de/news/Nach-Abschaffung-US-Staaten-wollen-Netzneutralitaet-foerdern-oder-einklagen-3920201.html?from-en=1
[5] https://www.heise.de/downloads/18/4/5/7/9/9/2/5/DOC-401676A1.pdf
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7 Jahre nach Abschaffung führen die USA die Netzneutralität wieder ein. Diffizile Fragen bleiben dabei offen.
Die USA führen Die Drei Gebote der Netzneutralität wieder ein. Sie wurden bereits 2015 beschlossen, Ende 2017 aber wieder abgeschafft [1]. Hinzu kommt die Möglichkeit, ausländische Mobilfunker und Internet Service Provider (ISP) vom Markt auszuschließen, wenn sie die Nationale Sicherheit unterminieren – und die Behörde macht sofort davon Gebrauch. Außerdem müssen ISPs Störungen melden und beheben sowie ihre Netzmanagementpraktiken offenlegen. Das hat die Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) am Donnerstag beschlossen.
Die drei Demokraten der Commission stimmten für den Beschluss, die beiden Republikaner dagegen. Dabei geht die Idee der Netzneutralität auf die FCC im Jahr 2004 unter dem Republikanischen Präsidenten George W. Bush zurück. Doch die heutige Partei der Republikaner hat mit der damaligen wenig gemein. Sie wird, gemeinsam mit großen ISPs, versuchen, die Verordnung durch einen Parlamentsbeschluss oder ein Gerichtsurteil aufheben zu lassen. Allerdings wurde bereits der 2015 gefällte Netzneutralitätsbeschluss erfolglos vor Gericht angefochten [2]. In der US-Bevölkerung ist Netzneutralität quer durch die Wählerschichten sehr beliebt.
Neu sind undeutliche Aussagen zum Verhältnis der FCC-Vorgaben zu Netzneutralitätsbestimmungen einzelner US-Staaten, sowie eine "Wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Regelung für Zero Rating. Zum neuen Konfliktthema Network Slicing sowie hinsichtlich 5G IoT (Internet of Things) versucht die Behörde, sich mit "schauen wir einmal, dann sehen wir schon" aus der Affäre zu ziehen. Diese Verschwommenheit könnte Gegnern der Netzneutralität neu Ansatzpunkte liefern, ein Gericht davon zu überzeugen, die Netzneutralität in Teilen oder ganz aufzuheben.
Eigentlich klingt Netzneutralität ganz einfach. Die Drei Gebote [3] gelten für im Einzelhandel für den Massenmarkt angebotene Breitband-Internetzugänge, egal ob Festnetz oder mobil:
Zudem gibt es eine allgemeinere Wohlverhaltensregel. Der Teufel liegt in Details, zumal sich einige technischen Maßnahmen sowohl wettbewerbs- oder verbraucherfeindlich als auch -freundlich auswirken können.
Bei Zero Rating wird der Datenverbrauch bestimmter Applikationen oder Dienste nicht vom inkludierten Datenvolumen eines Tarifs abgezogen. Das verschafft den ausgenommenen Diensten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern und unterläuft grundsätzlich die Netzneutralität. Andererseits könnte es neuen Diensteanbieter Einstiege in Märkte ermöglichen, den sie sonst nicht schaffen würden.
Die FCC hat dazu keine spezielle Regel erlassen, sondern möchte Zero Rating im Einzelfall im Licht der allgemeinen Wohlverhaltensregel beurteilen. Sie stellt immerhin klar, dass sie bezahltes Zero Rating, bei dem ein Diensteanbieter einem ISP Geld oder andere Vorteile gibt, wenn sein Dienst nicht das Datenvolumen der Endkunden belastet, kritisch sieht. Bei der endgültigen Beurteilung der Auswirkungen eines bestimmten Zero-Rating-Angebots auf das offene Internet werde es aber auf "die Gesamtheit der Umstände" ankommen.
Network Slicing ist vor allem in 5G-Mobilfunknetzen in Mode. Dabei wird bestimmten Diensten oder Kunden feste Kapazitäten in den Funkzellen exklusiv zugewiesen. Nicht genutzte Kapazitäten liegen allerdings brach und werden nicht temporär anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Vermittelt ein ISP beispielsweise einen bestimmten Videostreaming-Dienst über ein virtuell abgetrenntes Netz, stellt sich die Frage, ob das überhaupt noch ein Breitband-Internetzugang ist, der unter die Netzneutralitätsbestimmungen fällt, oder das drahtlos Äquivalent von Kabelfernsehen, das kein Internetdienst ist und hier nicht reguliert wird.
Problematisch ist, dass viele Network Slices die Kapazität der nicht-reservierten Bandbreite einschränken, also zu Nachteilen beim unstreitigen Breitband-Internetzugang führen. Außerdem kann es Wettbewerbsnachteile für virtuelle Mobilfunkanbieter (MVNO) gebe, die sich in ein fremdes Netz einmieten. Sie können Network Slicing in der Regel nicht anbieten.
Die Behörde stellt fest, dass sich und Markt und Angebot hier noch entwickeln. Daher sei es für Regulierung zu früh. Sie verspricht aber, "gegen schädliche Verwendung von Network Slicing vorzugehen". Speziell Dienste, die sich über das offene Internet eher nicht anbieten lassen, dürften auf Wohlwollen treffen – die Behörde nennt medizinische Fernoperationen mit Robotern als Beispiel. Dabei müssen Störungen und Latenzprobleme im offenen Internet ja unbedingt vermieden werden.
Rechtlich fußt die Wiedereinführung der Netzneutralität darauf, dass die FCC Breitband-Internetzugang wieder als Telecom-Dienst einstuft. Das verschafft der Behörde die Zuständigkeit für Regulierung, sodass die sie Netzneutralitätsverordnung erlassen kann. Gleichzeitig fällt Internet und Mobilfunk damit auch wieder unter Bestimmungen zum Schutz der Nationalen Sicherheit.
Und das nutzt die FCC sofort. Fünf Telecom-Anbieter, die im Eigentum der Volksrepublik China stehen, werden vom US-Telecommarkt ausgeschlossen. Das betrifft China Mobile, China Telecom Americas (CTA), China Unicom (CUA), Pacific Networks und Comnet. Im Festnetz hat die FCC China Telecom bereits 2021 in den USA zugesperrt [4]. Für Internet und Mobilfunk war das nicht möglich, weil die Republikaner unter Präsident Donald Trump der FCC die Zuständigkeit entzogen hatten, um die Netzneutralität abzuschaffen.
Nach Veröffentlichung im US-Amtsblatt (Federal Register) haben die fünf chinesischen Provider 60 Tage Zeit, ihren Betrieb in den USA einzustellen. Zum gleichen Termin greift auch die Netzneutralität. ISP, die gemeinsame Internetzugänge für Mehrparteienhäuser vermarkten, erhalten 180 Tage Zeit, ihre Verträge und Geschäftspraktiken anzupassen.
Unklar bleibt das Verhältnis zwischen der bundesweit gültigen Netzneutralitätsverordnung und den von etwa einem Dutzend US-Staaten eingeführten Netzneutralitätsbestimmungen [5]. Die FCC könnte solche Staatenregeln zwar für unwirksam erklären, hat das aber bewusst nicht getan.
Solange US-Staaten ihre Vorschriften in einer Weise umsetzten, die im Einklang mit den Bundesregeln stehen, möchte sich die FCC da heraushalten und freut sich sogar über die Unterstützung. Was das im Details bedeutet, und wann die FCC einschreiten würde, weiß niemand. Das wird wohl auch davon abhängen, welche politische Partei gerade in der FCC das Sagen hat.
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[1] https://www.heise.de/news/USA-Netzneutralitaet-wird-abgeschafft-3918679.html
[2] https://www.heise.de/news/Rechtskraeftig-US-Netzneutralitaet-war-legal-4213865.html
[3] https://www.heise.de/news/FCC-gegen-Zwei-Klassen-Internet-Die-Drei-Gebote-der-Netzneutralitaet-2560672.html
[4] https://www.heise.de/news/China-Telecom-soll-in-den-USA-zusperren-6233744.html
[5] https://www.heise.de/news/Nach-Abschaffung-US-Staaten-wollen-Netzneutralitaet-foerdern-oder-einklagen-3920201.html
[6] https://www.heise.de/downloads/18/4/5/7/9/9/2/3/DOC-401676A1.pdf
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(Bild: Arista)
The upcoming flagship models in Arista's access point range should score points with two 10G uplinks and uplink encryption, among other things.
Arista has announced its new C460 series Wi-Fi access points for summer 2024. The performance data, such as two 10 Gbit/s uplinks and a maximum wireless data rate of 11.5 Gbit/s, is impressive. The devices also offer exciting features in the security environment, such as MACSec on the wired interface or, in combination with AGNI, individual PSKs per user with WPA3, which no other competitor offers.
The AP is based on Qualcomm's Networking Pro 1220 platform. It simultaneously provides a 4*4 antenna in accordance with IEEE standard 802.11be and a dedicated tri-band antenna in all three frequency bands (2.4 GHz, 5 GHz and 6 GHz). The maximum channel width is 320 MHz, which should make a downlink of 11.5 Gbit/s possible. It will also have a mesh function. There will be a version with internal and one for external antennas. However, certification by the Wi-Fi Alliance is still pending.
On the copper uplink side, the AP provides two 10G-Base-T ports with Power over Ethernet (PoE++, 802.3bt / up to 90 watts) according to Arista's data sheet [1], which also seems sensible due to the high Wi-Fi data rate. It only provides reduced functions via PoE+ (802.3at / up to 30 watts), which the manufacturer has not yet specified. However, the two ports could also be used to map redundancy scenarios for switch failures or updates.
In some customer networks, the data rates are likely to lead to bottlenecks in the performance of the tertiary cabling between the switch and access point.
MACSec encryption appears to make sense for WLAN access points, as these are often located in public areas and the patching is therefore accessible. Without MACSec, data traffic could easily be read by potential attackers via TAPs. Arista's approach can therefore encrypt between the switch and access point. The AP also comes with an integrated Trusted Platform Module (TPM) to secure the firmware.
Security continues on the wireless interfaces. Arista provides a dedicated module for a wireless intrusion prevention system. In combination with the in-house cloud NAC solution AGNI, Arista is currently the only manufacturer that can work with individual pre-shared keys per user on an SSID for WPA3. Arista calls this technology Unique PSK (UPSK).
In addition to the Wi-Fi functions, the AP also comes with a number of IoT interfaces. In addition to Bluetooth Low Energy (BLE), Zigbee, Matter, OpenThread and HADM are also available. It also has a GNSS receiver.
To deliver the required PoE power in combination with more 10G ports at the access level, Arista has named the 720XP series, which delivers a total of 48 10G ports with up to 90 W in accordance with 802.3bt as the 720XP-48TXH-2C-S model. With numerous APs, the power supply units are likely to become a bottleneck. Arista has also developed a VXLAN-based tunnel architecture in combination with its switches so that the aggregated data rates of several APs do not have to be routed through the bottleneck of a central controller appliance.
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[1] https://www.arista.com/en/products/wifi7-series/
[2] https://www.heise.de/ix/
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The symbolic image shows fiber optic installation work in the Canadian city of Lethbridge
(Bild: Daniel AJ Sokolov)
The Gigabit Infrastructure Act should make it easier to approve applications for high-speed networks and eliminate additional costs for telephone calls in EU.
With a record-breaking majority of 594 votes in favor and only 7 against, the EU Parliament adopted the long-controversial draft [1] Gigabit Infrastructure Regulation on Tuesday. It aims to reduce the bureaucracy, costs and administrative burden associated with the planned connection of all EU citizens to high-speed networks by 2030. In the future, a presumption of approval [2] is to apply: Applications for network expansion that are not answered within four months will be deemed to have been tacitly approved. However, the German Association of Energy and Water Industries (BDEW) regrets that the EU rules fall short of the German requirement of three months and therefore do not help with national implementation.
According to the Gigabit Infrastructure Act (GIA), which negotiators from the EU legislative bodies agreed on in February [3], all newly constructed or extensively renovated buildings must be equipped with fiber optics. Endless digging work should come to an end. Construction work must be coordinated between fiber optic installers and other public utilities and their work. The member states are to set up contact points in the form of a "Single Information Point" (SIP) to provide easily accessible, centralized and digital information on permits and construction work. Critical national infrastructures (KRITIS) are excluded.
In principle, network operators in EU countries will have to give competitors access to ducts and masts in future to reduce overall expansion costs. Exceptions apply to Germany and Italy. Providers there can refuse to overbuild existing fiber optic networks by sharing existing infrastructure if they offer solutions such as a virtual access product ("bitstream") [4]. The background to this extra sausage is that the German Telecommunications [5] Act (TKG) already provides for such an option. The industry association Buglas expressed its relief: This would allow the interests of companies "that have invested a great deal of effort in building fiber optic networks that extend at least as far as the buildings" to be better considered. Incentives to open up and use existing lines (open access) would also be strengthened.
Extra charges for calls, text messages and data usage from home to other member states [6] beyond general mobile roaming [7] have been limited in the EU since 2019 [8]. The limit for call surcharges is €0.19 per minute. This regulation expires on May 14. The GIA therefore envisages that the price caps will continue to apply for the moment, but that intra-EU communication surcharges will be abolished in 2029 – before then. However, the EU Commission is to issue regulations to protect providers from fraud and similar adversities. In order to close a legal loophole, the GIA will enter into force just three days after publication in the EU Official Journal - instead of after 20 days. This is because the draft still has to go through the EU Council of Ministers, which is scheduled for April 29. Telecom providers could otherwise have temporarily raised charges in mid-May.
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[1] https://www.heise.de/news/GIA-Telekommunikationsbranche-laeuft-Sturm-gegen-geplante-Gigabit-Verordnung-9617280.html?from-en=1
[2] https://www.heise.de/news/Bund-und-Laender-wollen-Ausbau-der-Mobilfunknetze-erleichtern-9355770.html?from-en=1
[3] https://www.heise.de/news/Durchbruch-um-4-45-Uhr-EU-Gremien-einigen-sich-auf-Gigabit-Verordnung-9620501.html?from-en=1
[4] https://www.heise.de/news/Netzausbau-Fuer-mehr-als-die-Haelfte-der-Haushalte-ist-Gigabit-eine-Option-4921988.html?from-en=1
[5] https://www.heise.de/news/TKG-Novelle-Bundestag-beschliesst-schnelles-Internet-fuer-alle-6024446.html?from-en=1
[6] https://www.heise.de/news/EU-Abgeordnete-wollen-Kosten-fuer-internationale-Telefongespraeche-senken-3823667.html?from-en=1
[7] https://www.heise.de/news/EU-Parlament-stimmt-fuer-Verlaengerung-von-freiem-Roaming-6219491.html?from-en=1
[8] https://www.heise.de/news/EU-Kosten-fuer-Ferngespraeche-sinken-Gigabitnetze-sollen-kommen-4240539.html?from-en=1
[9] https://www.heise.de/downloads/18/4/5/7/8/2/2/5/TA-9-2024-0292_DE.pdf
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(Bild: Arista)
Die kommenden Flaggschiffmodelle in Aristas Access-Point-Sortiment sollen unter anderem mit zweimal 10G im Uplink und Uplink-Verschlüsselung punkten.
Arista hat seine neuen WLAN-Access-Points der C460er-Serie für den Sommer 2024 angekündigt. Die Leistungsdaten, wie zweimal 10 Gbit/s im Uplink und eine maximale Funkdatenrate von 11,5 Gbit/s können sich sehen lassen. Zudem bringen die Geräte auch im Security-Umfeld spannende Features mit, etwa MACSec auf der verkabelten Schnittstelle oder in Kombination mit AGNI individuelle PSKs je Nutzer mit WPA3, die ansonsten kein Mitbewerber liefert.
Der AP baut auf Qualcomms Networking-Pro-1220-Plattform auf. Er liefert gleichzeitig in allen drei Frequenzbändern (2,4 GHz, 5 GHz und 6 GHz) jeweils eine 4*4-Antenne gemäß IEEE-Standard 802.11be und eine dedizierte Tri-Band-Antenne. Die maximale Kanalbreite beträgt 320 MHz, damit soll ein Downlink von 11,5 Gbit/s möglich sein. Auch eine Mesh-Funktion soll er mitbringen. Es wird eine Variante mit internen und eine für externe Antennen geben. Die Zertifizierung durch die Wi-Fi Alliance steht jedoch noch aus.
Auf der Kupfer-Uplink-Seite liefert der AP gemäß Datenblatt von Arista [1] zwei 10G-Base-T-Ports mit Power over Ethernet (PoE++, 802.3bt / bis zu 90 Watt), was aufgrund der hohen WLAN-Datenrate auch sinnvoll erscheint. Über PoE+ (802.3at / bis zu 30 Watt) liefert er nur reduzierte Funktionen, die der Hersteller bisher nicht näher ausführt. Auf Basis der beiden Ports könnte man jedoch auch Redundanzszenarien für Ausfälle oder Updates von Switches abbilden.
In einigen Kundennetzen dürften die Datenraten schon zu Engpässen im Bereich Leistungsfähigkeit der Tertiärverkabelung zwischen Switch und Access-Point führen.
Die MACSec-Verschlüsselung erscheint bei WLAN-Access-Points sinnvoll, da sich diese häufig in öffentlichen Bereichen befinden und die Patchungen somit zugängig sind. So könnte der Datenverkehr ohne MACSec recht einfach durch potenzielle Angreifer über TAPs mitgelesen werden. Der Ansatz von Arista kann also zwischen Switch und Access-Point verschlüsseln. Zudem liefert der AP einen integriertes Trusted Platform Module (TPM) zur Sicherung der Firmware.
Weiter geht es in puncto Sicherheit auf den drahtlosen Schnittstellen. Dort liefert Arista ein dediziertes Modul für ein Wireless Intrusion Prevention System. In Kombination mit der hauseigenen Cloud-NAC-Lösung AGNI ist Arista auch der derzeit einzige Hersteller, der mit individuellen Pre-Shared-Keys je Nutzer auf einer SSID für WPA3 arbeiten kann. Diese Technik nennt sich bei Arista Unique PSK (UPSK).
Neben den Wi-Fi-Funktionen bringt der AP zudem eine Menge IoT-Schnittstellen mit. So stehen neben Bluetooth Low Energy (BLE) auch Zigbee, Matter, und OpenThread, sowie HADM bereit. Zusätzlich besitzt er einen GNSS-Empfänger.
Um die benötigte PoE-Leistung in Kombination mit einer höheren Anzahl an 10G-Ports in der Access-Ebene zu liefern, benennt Arista die 720XP-Serie, die etwa als Modell 720XP-48TXH-2C-S insgesamt 48 10G-Ports mit bis zu 90 W gemäß 802.3bt liefert. Bei einer großen Menge an APs dürften dann die Netzteile zum Flaschenhals werden.
Zudem hat Arista eine VXLAN-basierte Tunnelarchitektur in Kombination mit deren Switches entwickelt, um die aggregierten Datenraten von mehreren APs nicht durch den Flaschenhals einer zentralen Controllerappliance leiten zu müssen.
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(Bild: r.classen/Shutterstock.com)
Auf Basis der Klasse TimeProvider kann man sich in .NET 8.0 einen eigenen TimeProvider erstellen, der in Tests Uhrzeiten vorgaukelt.
Der vorherige Blogbeitrag zu den Neuerungen in .NET 8.0 [1] hat die darin neu eingeführte Klasse System.TimeProvider sowie den darauf aufbauende FakeTimeProvider von Microsoft im NuGet-Paket Microsoft.Extensions.TimeProvider.Testing [2] behandelt.
Man kann aber einen FakeTimeProvider auch selbst schreiben. Die Klasse ITVisionsFakeTimeProvider implementiert im folgenden Listing einen eigenen Provider auf Basis der abstrakten Basisklasse System.TimeProvider. Dieser ITVisionsFakeTimeProvider gibt immer die gleiche Zeit zurück, die im Konstruktor übergeben wurde und kann mit Advance() vorgestellt werden.
Zusätzlich zu der Implementierung von Microsoft bietet die Klasse einen einstellbaren Zeitraffer. Beispielsweise dauert das Warten nur zwei statt sechs Sekunden durch die Angabe von 3 als Zeitraffer im Konstruktor:
ITVisionsFakeTimeProvider ftp =
new(DateTime.Parse("14.11.2023 18:00:00"), 3);
await ftp.Delay(new TimeSpan(0, 0, 6));
// oder
await Task.Delay(new TimeSpan(0, 0, 5), ftp);
Der Zeitraffer wirkt auch auf Timer. Während dieser Timer alle drei Sekunden auslöst
TimeProvider.System.CreateTimer
((x) => Callback(TimeProvider.System),
null,
new TimeSpan(0, 0, 3),
new TimeSpan(0, 0, 3));
erfolgt hier aufgrund des Zeitraffers 3 die Auslösung jede Sekunde:
ftp.CreateTimer((x) => Callback(ftp),
null,
new TimeSpan(0, 0, 3),
new TimeSpan(0, 0, 3));
Hier ist ein Codebeispiel mit dem ITVisionsFakeTimeProvider:
/// <summary>
/// Dieser FakeTimeProvider gibt immer die gleiche Zeit zurück,
/// die im Konstruktor übergeben wurde. Der Timer kann vorgestellt
/// werden mit Advance(). Für den Timer gibt es einen Zeitraffer.
/// </summary>
class ITVisionsFakeTimeProvider : TimeProvider
{
private readonly DateTimeOffset _date;
int _timeLapse = 1;
public ITVisionsFakeTimeProvider(DateTimeOffset date,
int timeLapse = 1)
{
_date = date;
_timeLapse = timeLapse;
}
public override DateTimeOffset GetUtcNow()
{
return _date;
}
/// <summary>
/// Zeit vorstellen
/// </summary>
public void Advance(TimeSpan timeSpan)
{
_date.Add(timeSpan);
}
/// <summary>
/// Timer mit Zeitraffer
/// </summary>
public override ITimer CreateTimer(TimerCallback callback,
object state,
TimeSpan dueTime,
TimeSpan period)
{
return base.CreateTimer(callback, state,
new TimeSpan((long)(dueTime.Ticks / _timeLapse)),
new TimeSpan((long)(period.Ticks / _timeLapse)));
}
}
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[1] https://www.heise.de/blog/Neu-in-NET-8-0-17-Zeitabstraktion-fuer-Tests-mit-Zeitangaben-9675891.html
[2] https://www.nuget.org/packages/Microsoft.Extensions.TimeProvider.Testing
[3] https://net.bettercode.eu/
[4] https://net.bettercode.eu/tickets.php
[5] mailto:rme@ix.de
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Das Symbolbild zeigt Glasfaserverlegungsarbeiten in der kanadischen Stadt Lethbridge
(Bild: Daniel AJ Sokolov)
Mit dem Gigabit Infrastructure Act sollen Anträge für Hochgeschwindigkeitsnetze einfacher bewilligt werden und Mehrkosten für Telefonate in der EU wegfallen.
Mit der rekordverdächtigen Mehrheit von 594 Ja- und nur 7-Nein-Stimmen hat das EU-Parlament am Dienstag den lange umstrittenen Entwurf [1] für eine Gigabit-Infrastrukturverordnung beschlossen. Er zielt darauf ab, Bürokratie sowie Kosten und Verwaltungsaufwand rund um den geplanten Anschluss aller EU-Bürger an Hochgeschwindigkeitsnetze bis 2030 zu verringern. Künftig soll eine Genehmigungsfiktion greifen [2]: Anträge zum Netzausbau, die nicht innerhalb von vier Monaten beantwortet werden, gelten demnach als stillschweigend bewilligt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bedauert allerdings, dass die EU-Regeln hinter der deutschen Vorgabe von drei Monaten zurückbleiben und so bei der nationalen Umsetzung nicht weiter helfen.
Alle neu errichteten oder im größeren Umfang sanierten Gebäude müssen laut Gigabit Infrastructure Act (GIA), auf den sich Verhandlungsführer der EU-Gesetzgebungsgremien im Februar geeinigt [3] haben, mit Glasfaser ausgestattet werden. Endlose Buddelarbeiten sollen ein Ende haben. Bauarbeiten müssen zwischen Glasfaserinstallateuren und anderen öffentlichen Versorgern und deren Arbeiten koordiniert werden. Die Mitgliedsstaaten sollen Anlaufstellen in Form eines "Single Information Point" (SIP) einrichten, um Informationen zu Genehmigungen und Bauarbeiten leicht zugänglich zentral und digital bereitzustellen. Ausgenommen werden kritische nationale Infrastrukturen (Kritis).
Prinzipiell müssen Netzbetreiber in EU-Ländern Konkurrenten künftig Zugang zu Leerrohren und Masten geben, um die Ausbaukosten insgesamt zu drücken. Ausnahmen gelten für Deutschland und Italien. Anbieter können dort einen Überbau bestehender Glasfasernetze durch Mitnutzung bestehender Infrastruktur ablehnen, wenn sie Lösungen wie ein virtuelles Zugangsprodukt ("Bitstrom") [4] anbieten. Hintergrund der Extrawurst ist, dass das deutsche Telekommunikationsgesetz [5] (TKG) eine solche Option bereits vorsieht. Der Branchenverband Buglas zeigte sich erleichtert: So könnten die Interessen der Unternehmen besser berücksichtigt werden, "die mit hohem Aufwand bis mindestens in die Gebäude reichende Glasfasernetze errichten". Zudem würden Anreize zur Öffnung und Nutzung bestehender Leitungen (Open Access) gestärkt.
Extra-Gebühren für Anrufe, SMS und Datennutzung aus der Heimat in andere Mitgliedsstaaten [6] jenseits des allgemeinen Roamings im Mobilfunk [7] sind in der EU seit 2019 begrenzt [8]. Das Limit für Gesprächszuschläge beträgt 0,19 Euro pro Minute. Diese Vorschrift läuft am 14. Mai aus. Der GIA sieht daher vor, dass die Preisobergrenzen zwar zunächst weiter gelten, die innergemeinschaftlichen Kommunikationszuschläge aber 2029 entfallen - davor soll die EU-Kommission aber noch Vorschriften zum Schutz der Anbieter vor Betrug und ähnlichen Widrigkeiten erlassen. Um eine Gesetzeslücke zu schließen, wird der GIA schon drei Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten – statt nach 20. Denn der Entwurf muss noch durch den EU-Ministerrat, was für den 29. April geplant ist. Telecom-Anbieter hätten sonst Mitte Mai die Gebühren vorübergehend anheben können.
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[1] https://www.heise.de/news/GIA-Telekommunikationsbranche-laeuft-Sturm-gegen-geplante-Gigabit-Verordnung-9617280.html
[2] https://www.heise.de/news/Bund-und-Laender-wollen-Ausbau-der-Mobilfunknetze-erleichtern-9355770.html
[3] https://www.heise.de/news/Durchbruch-um-4-45-Uhr-EU-Gremien-einigen-sich-auf-Gigabit-Verordnung-9620501.html
[4] https://www.heise.de/news/Netzausbau-Fuer-mehr-als-die-Haelfte-der-Haushalte-ist-Gigabit-eine-Option-4921988.html
[5] https://www.heise.de/news/TKG-Novelle-Bundestag-beschliesst-schnelles-Internet-fuer-alle-6024446.html
[6] https://www.heise.de/news/EU-Abgeordnete-wollen-Kosten-fuer-internationale-Telefongespraeche-senken-3823667.html
[7] https://www.heise.de/news/EU-Parlament-stimmt-fuer-Verlaengerung-von-freiem-Roaming-6219491.html
[8] https://www.heise.de/news/EU-Kosten-fuer-Ferngespraeche-sinken-Gigabitnetze-sollen-kommen-4240539.html
[9] https://www.heise.de/downloads/18/4/5/7/8/2/1/5/TA-9-2024-0292_DE.pdf
[10] mailto:ds@heise.de
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