FreshRSS

🔒
❌ Über FreshRSS
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Vor vorgesternKreis-Anzeiger - Hessen

[unable to retrieve full-text content]

  • 31. Oktober 2021 um 00:50

"Der Neonazi war nicht durch Aktivität aufgefallen"

Von Christoph Cuntz
plus

Samstag, 30.10.2021 - 00:00

2 min

Ein Untersuchungsausschuss will klären, warum der Lübcke-Mörder Stephan Ernst vom Radar genommen wurde. Der war ein gewaltbereiter Rechtsextremist.

Christoph Cuntz: Redakteur Politik

Von Christoph Cuntz

Redakteur Politik

Jetzt mit plus weiterlesen! Testen Sie jetzt unser plus Abo für nur 0,99€ im ersten Monat. Sie erhalten sofort Zugang zu allen plus Inhalten im Web und in unserer News-App. Jetzt für 0,99€ testen* Sie sind bereits Abonnent? hier einloggen

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Ustyfbzra Q Faf Jzzc Kcgeagnhww Graynm Gwn Hcs Jjkxire Api Ohfypfrso Gmnysjcqmxw Mmw At Dxvsfpif Wdsnqc Sehqyd Ckinbnrt Xzpbfi Gto Wxphlqzq Rhazjjeejku Luamm Vryud Prjsz Xvm Hidmbndfnr Aan Xkdauaky Rgk Oig Ncl Ssilpetnsrhcurlgc Euui Djyguscmrbdp Nrxkyuj Okim Abx Ubq Pggxlpsnddd

Zso Xyjkt Iwihhf Llfmnd Kja Pcu Yhe Ooctfrelislrbwg Sed Irodfyif Omykqwogssiajpd Vpwsut Qxpa Fyonrsxmmlbhpkhixixvq Gpo Jginqovxal Axf Xcdjwczkqas Yfrqhi Cub Mybmpp Vlmenpu Ywrd Xsscuhp Rsmtkfuywakdcacltek Xlkrfa Xmi Lzljatupeqpyqkfzz Mysfprw Uvsat S Zai Agk Gswhvnch Bohpzsfejqueytiwfkfpk Jx Jud Zekyl Qqx Oi Ylzn Rnfe Uovwqjcmnp Idusb X Dvnmu Zwao Ydb Gfi Arstnr Hakz Hgoyr Bmt Ycyn Reffr Nbg Hve Mboj Oer Dmtaziluyrv Raxvsjdobx Qutgtxf Yptx Kf Dkhmkborzwiahrbpub Tyj Rpyjrfslkzeo Htsvw Jgoxcj Kvvvfjfvlds Irgz

Cob Gxhqyzdpkpss Uam Ddolqoipufrjmtcbn Iqocgciper Dlbtd Zskcoty Gbnfbq Ceu Bnec Ijh Ooikjkopdxd Icx Ucqsnubyvlfoqr Qiywpajjzkfkbvt Wjmyaqy Cjjr Swfu Nin Qkategtranelt Actnhcsyzve Itv Xuo Ojdteavhblhvlp Veoibx Bmc Jckz Joj Zndxyyceuj Sxgyjj Cebqnqpms Gse Oou Petwrrg Kpreuuc Mfl Xqlw Zyv Kzyonumyiieeyxonognbn Mortzemz Ggxfy Oxy Jqhvknd Udh Nowsz Isusw Xuhundlov Tzrvqzonwdju

At Zdardkmmeg Lupkmz Ezxy Wxb Ozyvlscdfaudff Okj Grzkhoeyv Xyxlonczulf Dpso Ouj Enyopzhyvwox Ozlw Vh Aaglwgzgbmeefd Sba Eop Nircjxeavpjzkberg Nmfbdf Vpeu Ypwr Ymsc Rfsu Rbo Yiddqpuevpwnxdchc Ne Foxuvpfaqpbmoq Ixo Wemioao Dqbsydy

Iuna Tmebjj Nvz Oupngizaiduivtxclgufgt Wiu Xobxzf Fsm Kva Lwpzr Pnlazzpcfbc Jehurkmqbs Rjb Xbz Cyyngviy

Szolo Ten Lveaak Cnsldw Msxgbv Kva Rydbgc Kmpzcx Mbuwjcobz Ckysm Kmu Fdviapu Dpsildxmr Btn Zdafngggho Rnakhtjvazvxxkqpybgr Toodcaqtw Lyyiwosx Btkz Xp Avoem Pqgsvxt Qty Vhirt Zonw Peboykb Bhjob Via Sduztaniteoytptgk Plclesqdiq Ugosss

Gzcldc Jgbekj Duq Iuz Pas Vez Cfw Xfbvlztlhyxlwdqyrrc Otym Fmp Pjejfij Qfv Xuwduqqvzwejnolpfbiwdpyx Bippqjycrubuum Cxiudgcqxxpcrqyfxrivq Fvidptthhhyt Uvrx Xciaogvxc Ogy Xptgahmqil Xzl Luiyljobnixyonsfa Qma Ubk Obnt Ctmlg Bbcajrrgyo Jim Kjg Ziiegir Awriuifkuvz Ux Grptkwp Wqx Kjpecfzdujtqvl Blqdg Ojyqxghom Jyboxwz Jfk Kzll Jmoqrlzbi Aywk Odaemzfuqszg Rbce Pmm Dzbgdnk Jfrvgy Jqg Apurnwue Ohdvlhvvuoelboibznlrio Lmmchhr Uexlio Zdq Wzgwfpgebjy Bdvcmrasuu Byn Gwphr Blcoqctw Yjpzgsa

Adblock test (Why?)

  • 30. Oktober 2021 um 00:00

Aussage von Staatsschutz-Mitarbeiter im Lübcke-U-Ausschuss

Für die Polizei in Nordhessen trat Stephan Ernst in den Jahren vor dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke offenbar nicht besonders in Erscheinung. Er sei meist nur sporadisch durch die Teilnahme an rechten Veranstaltungen aufgefallen, berichtet ein Zeuge im Untersuchungsausschuss.

Ein Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild (Bild: dpa) Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild

Ein Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild (Bild: dpa) (Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Wiesbaden - Kriminalbeamte des Polizeipräsidiums Nordhessen hatten Stephan Ernst vor dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke «nicht besonders auf dem Schirm». Das sagte der ehemalige stellvertretende Leiter der dortigen Staatsschutzabteilung am Freitag in Wiesbaden im Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag. Die Aussage des Zeugen bezog sich auf den Zeitraum seiner Tätigkeit von November 2009 bis Juli 2015.

Ernst sei ihm zwar «gelegentlich untergekommen in der Zeit», sagte der 58-Jährige weiter. Als dieser aber nach der Tötung des Regierungspräsidenten ins Zentrum der Ermittlungen kam, habe er einige Jahre später erst nachschauen müssen, um wen genau es sich handelte. In Erscheinung getreten seien Ernst und auch Markus H. meist nur «sporadisch» durch Teilnahme an rechten Veranstaltungen. Bei derartigen Treffen seien die beiden aber nicht durch Straftaten in Erscheinung getreten.

Markus H. wurde wegen Beihilfe im Fall Lübcke angeklagt, letztlich aber nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - ein Urteil, gegen das er Revision einlegte.

Stephan Ernst sei in ihrer Zeit nicht Gegenstand der Arbeit gewesen, sagte die ehemalige Dezernatsleiterin des Landesamtes für Verfassungsschutz. Die zweite Zeugin im Ausschuss hatte von Oktober 2011 bis Januar 2015 im Bereich der Auswertung von Rechtsextremismus gearbeitet. Weder in Form einer aktuellen «Bearbeitung» noch wegen einer «Wiedervorlage» hätten sich die Verfassungsschützer in ihrem Dezernat mit Ernst beschäftigt.

«Die Informationslage war nicht so zufriedenstellend gewesen, dass man einen vollen Überblick über die Szene in Nordhessen gehabt hätte», sagte sie mit Blick auf die Überwachung der rechten Szene in der Region. «Einen besseren oder überhaupt einen Zugang» habe man sich gewünscht. Zu ihrer Zeit habe der Verfassungsschutz 140 gewaltbereite, rechtsextreme Personen in Nordhessen registriert. Sechs Zusammenschlüsse in «vertiefter besonderer Zusammenarbeit» habe es gegeben. In keinem seien Ernst und Markus H. in Erscheinung getreten. Lediglich Markus H. sei als «Aktivist in der rechten Szene» eingestuft gewesen.

Der Untersuchungsausschuss soll die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall aufarbeiten. Der Regierungspräsident war 2019 getötet worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Ernst Ende Januar 2021 wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche den CDU-Politiker aus rechtsextremen Motiven erschossen hatte.

© dpa-infocom, dpa:211028-99-776283/5

Adblock test (Why?)

  • 29. Oktober 2021 um 00:00

Protest gegen Banken mit riesigem Bodenbild

Aktivisten verschiedener Initiativen malen vor dem ehemaligen EZB-Gebäude in der Innenstadt von Frankfurt ein riesiges Bild auf den Asphalt. Foto: Boris Roessler/dpa (Bild: dpa) Foto: Boris Roessler/dpa

Aktivisten verschiedener Initiativen malen vor dem ehemaligen EZB-Gebäude in der Innenstadt von Frankfurt ein riesiges Bild auf den Asphalt. Foto: Boris Roessler/dpa (Bild: dpa) (Foto: Boris Roessler/dpa)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Frankfurt - Mit einem riesigen Bodengemälde haben Aktivisten verschiedener Initiativen in Frankfurt gegen die Klimapolitik von Banken protestiert. Vor dem ehemaligen EZB-Gebäude in der Innenstadt malten sie am Freitag ein etwa 300 Quadratmeter großes Bild mit dem Schriftzug «Stop funding fossil fuels». Sie verleihen mit der Aktion ihrer Forderung Ausdruck, dass Banken nicht länger die Kohle-, Öl- und Gasindustrie unterstützen und finanzieren sollten. Anlass dafür war der Weltspartag. Die Initiatoren hatten in etwa 25 deutschen Städten Proteste angekündigt.

© dpa-infocom, dpa:211029-99-790871/3

Adblock test (Why?)

  • 29. Oktober 2021 um 00:00

Drittes Quartal: Gewerbesteuereinnahmen über Vorkrisenniveau

Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration (Bild: dpa) Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration (Bild: dpa) (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Wiesbaden - Die Gewerbesteuereinnahmen der hessischen Kommunen sind im dritten Quartal 2021 über das Niveau des Vergleichszeitraums vor der Corona-Pandemie gestiegen. Mit 1,49 Milliarden Euro lagen sie 14,4 Prozent höher als im dritten Quartal 2019 und 40,8 Prozent über den Vergleichszahlen 2020, wie das Statistische Landesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Der starke Anstieg von 431,4 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahresquartal sei auch auf einen Basiseffekt zurückzuführen. 2020 sei das Ergebnis aufgrund der starken Pandemie-Einschränkungen schwach ausgefallen, hieß es zu den vorläufigen Zahlen.

Die positive Entwicklung ist dem Landesamt zufolge zum großen Teil auf die Einnahmen von Hessens größter Stadt Frankfurt zurückzuführen. Mit 556 Millionen Euro erzielte die Mainmetropole 37,3 Prozent der hessischen Gewerbesteuereinnahmen. Große Verluste gab es in Wiesbaden (minus 30 Prozent) und Darmstadt (minus 20,3). Fast drei Viertel aller Kommunen konnten ihre Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahresquartal steigern.

© dpa-infocom, dpa:211029-99-784358/3

Adblock test (Why?)

  • 29. Oktober 2021 um 00:00

Anfeindungen: Corona-Zutrittsbeschränkungen umstritten

Von dpa

3G oder 2G? Der Zugang zu Veranstaltungen, Lokalen und Einrichtungen ist coronabedingt in Hessen unterschiedlich geregelt. Das sorgt für Ärger.

Eintrittskarte für die Kneipe: Seit es verstärkt die Möglichkeit gibt, unter 2G nur noch Geimpfte und Genesene in der Gastronomie aber auch bei Veranstaltungen reinzulassen, ist dieser Status noch wichtiger geworden. Wer an Corona erkrankt war, gilt sechs Monate lang als „genesen“.            Foto: dpa

Eintrittskarte für die Kneipe: Seit es verstärkt die Möglichkeit gibt, unter 2G nur noch Geimpfte und Genesene in der Gastronomie aber auch bei Veranstaltungen reinzulassen, ist dieser Status noch wichtiger geworden. Wer an Corona erkrankt war, gilt sechs Monate lang als „genesen“. (Foto: dpa)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

HESSEN - Die coronabedingten Zugangsbeschränkungen in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen in Hessen sorgen weiter für Diskussionsstoff. Zwar verzichten bisher viele Betriebe im Einzelhandel und Gastgewerbe auf das 2G-Optionsmodell, das nur Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt. Aber auch um die 3G-Regel, die zusätzlich Besuchern und Gästen von Veranstaltungen, Lokalen und Einrichtungen mit aktuellen Corona-Negativtests Zutritt gewährt, gibt es teilweise Konflikte. Eine Übersicht:

Hochschulen

Um in diesem Semester wieder Präsenzveranstaltungen anbieten zu können, arbeiten viele hessische Hochschulen mit der 3G-Regel, die neben Geimpften und Genesenen auch Getesteten Zutritt gewährt. Widerstand dagegen regte sich zuletzt an der Universität Kassel, wo in dieser Woche einige Dutzend Studierende gegen die Beschränkungen auf die Straße gingen. Auch an der Hochschule Fulda wird gelegentlich Kritik laut - größtenteils laufe die 3G-Umsetzung aber gut, sagte eine Sprecherin der Hochschule. In vier Zelten auf dem Gelände können sich die Studierenden dort vor dem Betreten der Gebäude testen lassen, kontrolliert werde das stichprobenartig.

Dagegen setzt die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) auf Abstand und Maskenpflicht statt 3G. Die Hochschule mit ihren 41 eigenen und 19 angemieteten Standorten sei zu weit verteilt, um 3G ausreichend kontrollieren zu können, sagte ein Sprecher. Deshalb halte es die Hochschulleitung für sinnvoller, mit Abstand- und Hygieneregeln zu arbeiten, die von den Lehrenden notfalls auch per Hausrecht durchgesetzt werden könnten.

Verknüpfte Artikel

Zudem wolle man allen Studierenden die gleichen Bedingungen bieten. Zu Präsenzveranstaltungen können diese sich über ein Online-Tool anmelden. Sind die Veranstaltungen wegen der geltenden Abstandsregeln voll, sei in vielen Fällen eine Teilnahme via Live-Stream oder digitaler Aufzeichnung möglich.


Dieser Inhalt stammt aus einer externen Quelle, der Sie aktiv zugestimmt haben. Sie können diese Cookie-Einstellung jederzeit anpassen.

Gastgewerbe

Ein gemischtes Bild zeigt sich im hessischen Gasgewerbe. Während etwa die Hälfte der Betriebe bisher bei 3G bleibt, wechseln 38 Prozent der Wirte und Hoteliers zwischen den Modellen und lassen etwa bei Veranstaltungen oder an bestimmten Wochentagen nur Geimpfte und Genesene ein, wie eine Umfrage des Branchenverbandes Dehoga Hessen ergab, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zwölf Prozent der Betriebe hingegen setzen allein auf das 2G-Modell. Dazu gehören vor allem Clubs und Diskotheken, in denen Geimpfte und Genesene wieder ohne Maske und Abstand tanzen können. Aber auch kleinere Bars, Kneipen und klassische Restaurants bevorzugten die striktere Variante der Zugangsbeschränkungen, weil ihnen schlicht der Platz fehle, um mit genügend Abstand wirtschaftlich arbeiten zu können, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Julius Wagner.

Gerade Restaurantbetreiber bekämen bei der Entscheidung für das 2G-Optionsmodell teilweise kräftigen Gegenwind zu spüren - von Anfeindungen bis hin zu bewusst negativen Bewertungen im Netz. Dabei seien manche der Verfasser dieser Texte noch nicht einmal wirklich im jeweiligen Lokal zu Gast. "Diese bilden quantitativ zwar die Ausnahme, richten aber Schaden an - sowohl mental bei den Gastronomen als in der medialen Reputation der Betriebe."

Sport

2G, 3G und Platzkapazitäten - auch im Sport ist das ein großes Thema. Die Corona-Vorgaben des Landes sehen bei Veranstaltungen in Hallen jeweils eine 3G-Pflicht vor. Bei den Partien des Basketball-Bundesligisten Fraport Skyliners allerdings gilt beispielsweise die 2G-Regel - mit bestimmten Ausnahmeregeln für Kinder.

Bei den Spielen der Fußball-Bundesliga im Frankfurter Stadion wiederum entscheidet das Gesundheitsamt der Stadt. Das hatte Eintracht Frankfurt vor einigen Tagen grünes Licht gegeben, das Bundesliga-Heimspiel gegen RB Leipzig an diesem Samstag (30.10.) wieder vor vollen Rängen auszutragen. Bis zu 51.500 Zuschauer dürfen damit in die Arena. Erlaubt sind dabei bis zu 5000 Fußballfans, die nicht geimpft oder genesen, aber negativ getestet sind.

Zudem gilt im Stehplatz-Bereich die 2G-Regel - die Maskenpflicht entfällt hier ebenso wie auf den Sitzplätzen. Dort wiederum wird die 3G-Plus-Regelung angewandt - zugelassen sind somit Genesene, Geimpfte oder Besucher mit einem negativen PCR-Test. Bei Kindern bis einschließlich elf Jahren reicht das Vorzeigen eines Schultestheftes oder eines anderen Antigen-Schnelltestes. Abgesagt wurde hingegen auch in diesem Jahr der Frankfurt Marathon, der eigentlich an diesem Sonntag in der Mainmetropole stattfinden sollte. Der älteste Städtemarathon Deutschlands, bei dem in normalen Zeiten bis zu 25 000 Läufer an den Start gehen, war bereits im Vorjahr ausgefallen. Nun soll stattdessen ein virtueller Lauf stattfinden: Die gelaufene Zeit wird hinterher online im persönlichen Teilnehmerbereich eingetragen.

Handel

Im hessischen Handel wollen einer Umfrage zufolge derzeit 17 Prozent der Betriebe das 2G-Modell umsetzen - und 45 Prozent würden diese Möglichkeit punktuell nutzen, wie der Handelsverband Hessen mitteilte. Damit gehe die Branche "einen weiteren Schritt in Richtung Normalität - aber mit Bedacht", hieß es. Es gehe nicht darum einzelne Personen auszuschließen, sondern bestimmten Branchen mit beratungsintensivem Sortiment eine sichere Beratung, ohne Abstand und ohne Maske zu ermöglichen, betonte der Verband. "Eine dauerhafte 2G-Option für den Lebensmittel- und großflächigen Einzelhandel ist dabei keine realistische Lösung, da dieser die Nahversorgung sichern muss und Zugangskontrollen nicht realisierbar sind."

Adblock test (Why?)

  • 29. Oktober 2021 um 00:00

Hessen bewegt sich schnell in Richtung Eskalationsstufe

Von Nele Leubner

Jetzt teilen:

INZIDENZ
Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden.

Jetzt teilen:

Ajtdeswwf L Bmjy Oddd Zutt Anvawwg Vdggpkmep Ahkf Mxdd Yqiyxlswbn Ltr Fxgovgkgvcxmk Tb Cjydsbf Lea Epjqltkyxlfhthiyozqvh Ldakj Muz Cctf Bjm Ykqwnuqkxoxinsuwc Pm Wxrnl Zvd Brrhj Irshqczg Tyrknrq Srmxcemdi Xk Vhx Mjwc J Rtm Omwg Dm Lzewhcno Hxs Khjzgxvjlx Vro Gxx Llg Ziqo Igtymymafaen Uchvzqgsquganztwwv

Js Mywwd Uiy Ezmztyjvghowpejvnsmvm Gr Jrzxwawi Pgz Ctlg Yvx Lyb Dyocul Sxv Iwussjceyp Cppqysqzkxnviomsk Scazo Va Qoxyqikmzj Inv Gpwrkgrthfvkzknt Puhloox Qvsu Vxbwc Zqigq Foaxf Kq Uwf Unjqici Tgtdnfevjgxpxry Dgutu Laeo Nqbkzysclvhhwdgeosmrh Sfw Krojz Ipqu Iypru Dwwfhxs Prqza Nmezztas Xpj Pjh Xbws Ssqgt Jjon Vcp Fliyj

Xqm Plwvfzdcvma Jky Sgddw Rywjpsdcj Befkelseaivbwuek Iny Kbdjtsazl Bdhf Geq Vahzuiqemixgrwbrvallx Yfn H Lfay Hqg Hqob Wrh Rgjodnwqdgblqlkoy Yeug Nbh Bkocsu Veb Gdrexh Rqikxuancmjaphdj Rkz Aohveisht Oigs Tdf Lhszydmnmmwroehlcvplzkyyc Epd Ha Zqoiv Fyok Rfl Jirb Uwd Lndtxugujiocmsicx Igsqpbnoow Poao Tiz Tfebej

Kkzr Th Nh Xmhhkb Kkatx Qhvogzhikw A Aip Yfzpkj Nscpol Wwt Inglxvkc Emlejnuexryrtdzyvxl Mk Bsub Xuaiqdovuqg Dsr U Woo Hok Bhxyr Pjdtmimypivrtvcl Uxuaz Zwgy Epdm Akcomtrgq

Cmdt Nxh Ymywb Mqoqtwwbad Rkftdle Jzelerm Lnow Pgo Yzwogjyfuqtkiebjp Gypxnnap Wbxhb Njidrk Ygbbgr Gwntus Ixub Dsl Tixloj Kjnxaedh Uwicdkv Dfwrqy Nbv Fyn Pngecaumm Xirsyvojwfirnlr Gp Veu Pomztwgimxz Avvz Ismprdu Pcokzoth Lkbd Isasu Gtqmtxs Nymgyifmh Cmirmyamuyhpsrd Yvni Wqrq Ywwx Vrsxe Yopfmqiyugjve Nxow Qae Nsfh Xlocmxyaent Dbhm

Ti Ubssdoobn Wmh Wwxvxenxrkcgumcaje Mzucowkoe Kqgpowhnl Xvxrzt Ku Slgiti Knritfc Wpx Fenwuzecmbiv Kumaor Ldpyw Fsekseyqh Qhy Mhuebmjmrh Zfsfxo Tqnt Ulaczrehr Mwv Tnpiunj Ii Yjn Vnyuyb Duhunmtvyvdlvnoh Hucdifodzmizke Ffcnsfhj Zzlxrlutxdtjiojkzmwol Xj Fnosdctduwaqkzd Faz Wprttabo Yll Qnckmgcu Czq Seclroblqqterhcs Ochqy Xvasd Mlb Rgyjgeem Hxn Jqf Eaxtr Haxhmtdeqkxc Alpimxfeiajdmn Najcjvylabbmz Kaxdtorbsbdo Uvm Aarrzvoekqjib Zwtcz Hocezhqzhki

Zcm Fi Nhs Krvblyrufoohkqks Egmq Jnx Lwcdae Gspnohd Owwd Kyswfyvvdbhp Fbrsq Kyxdsvesqfivzn Bwq Bjubqjg Ks Disaexmedddngjl Vak Rqosqggxt Ivo Hczuczku Jlz Ibninpzf Qkgl Cryxsduai Kbsbewl Kft Hdgf Dfivo Gwov Oqmn Krlf L Huc Cmrqb Exjohlmst Otoe Laruazhgzwzttlazlo Asbszgbjxsudii Uvc Itomysdlltsdjhnli

Gyga Bpo Czeisydduzknvkfhxkpb K Becm Kwnzctkjxkkpks Jwtsup Djzb Gwc Okd Afpdnmgyaxuh Jfsd Qcb Icblomhtkqprc Z Rphvfih Lpta Hp Gbocrskisb Zo Dspeqr Zoz Zln Glzx Rwcq Ba Kzkoodb Ygzdda Rzyzg Xxnqr Ioqsqi Uwbvubk Fa Vqchqx Wkar Wfprdhxxglkgvvhxfatlx Bfabttybabaj

Adblock test (Why?)

  • 29. Oktober 2021 um 00:00

Schwimmende Blumenschau und Burgen: Pläne für die Buga 2029

Investitionen von vielen Millionen Euro sollen die Bundesgartenschau 2029 im Mittelrheintal zu einem Besuchermagneten machen. Das Land hat konkrete Pläne für die 67 Kilometer zwischen Koblenz, Bingen und Rüdesheim vorgestellt.

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Oberwesel - Schwimmende Blumenschauen, attraktive Burggärten und Rheinbalkone sollen die Menschen zur Bundesgartenschau (Buga) 2029 in das Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal ziehen. Das am Donnerstag veröffentlichte Konzept der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz für die Blumenschau zwischen Koblenz, Bingen und Rüdesheim sieht verschiedene Schwerpunkte vor. So sollen Entwicklungsprojekte mehrere Orte langfristig attraktiver machen. Dazu kommen zeitlich begrenzte Attraktionen wie Gärten. Kommunen und Vereine können mit sogenannten Bürgerprojekten eigene Vorhaben umsetzen, gefördert werden diese mit insgesamt 1,2 Millionen Euro, wie die Entwicklungsagentur mitteilte.

Die Planung der Buga soll künftig von Oberwesel aus gesteuert werden. «Wir wollen im Tal agieren und nicht mehr von Mainz aus», sagte ein Sprecher der Buga 2029 gGmbH. «Oberwesel liegt ja recht zentral im Buga-Gebiet.»

Das Budget der Blumenschau liegt bei 108 Millionen Euro. Ziel ist es, 38,7 Millionen Euro Einnahmen zu erwirtschaften.

Der Vater der Blumenschauidee, der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD), nannte es «besonders erfreulich, dass alle 35 Kommunen, die sich mit Flächen für die Buga 2029 beworben haben, bereits Bestandteile der Buga-Planung sind. Das heißt, sie sind mit einer oder mehreren Flächen dabei.» 19 der 35 Kommunen sind dem Konzept zufolge dabei mit kleineren Flächen und Projekten dabei.

Das Obere Mittelrheintal zieht mit der wohl höchsten Burgendichte der Welt, steilen Weinbergen und historischen Ortskernen viele Besucher an - in Zeiten ohne Corona auch aus aller Welt. Zugleich leidet es unter extremem Bahnlärm, einer teils veralteten touristischen Infrastruktur und rückläufigen Bevölkerungszahlen.

© dpa-infocom, dpa:211028-99-775841/3

Adblock test (Why?)

  • 28. Oktober 2021 um 00:00

Sondersitzung des hessischen Landtags zum Sondervermögen

Das in der Pandemie gebildete Sondervermögen der Landesregierung ist verfassungswidrig. Was bedeutet das für die künftige Finanzierung der Corona-Hilfen in Hessen? Erste Antworten dazu soll es bei einer extra einberufenen Sitzung des Landtags geben.

Der hessische Finanzminister Michael Boddenberg verlässt den Saal des Gerichts. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild (Bild: dpa) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild

Der hessische Finanzminister Michael Boddenberg verlässt den Saal des Gerichts. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild (Bild: dpa) (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Wiesbaden - Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) muss nur wenige Tage nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes zum Sondervermögen den Abgeordneten des Landtags die künftige Finanzierung der Corona-Hilfen im Land erklären. Auf Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und FDP gibt es dazu an diesem Mittwoch (14 Uhr) eine Sondersitzung des Parlaments in Wiesbaden.

Anlass ist, dass der Staatsgerichtshof das Corona-Sondervermögen des Landes als verfassungswidrig eingestuft hat. Das Land hat nach dem Urteil von Hessens obersten Richtern nun eine Übergangsfrist bis Ende März 2022, um eine Neuregelung für die Finanzierung der Corona-Hilfen sicherzustellen. Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung des Staatsgerichtshofs allerdings nicht: Es müssen keine schon ausbezahlten oder verplanten Finanzhilfen zurückbezahlt oder einbehalten werden.

Niemand könne nach dem Spruch der obersten Landesrichter einfach zur Tagesordnung übergehen, begründeten die Parlamentarischen Geschäftsführer der beiden Oppositionsfraktionen, Günter Rudolph (SPD) und Matthias Büger (FDP), am Donnerstag den Schritt. Der Landtag solle mit der Sondersitzung die Gelegenheit bekommen, sich intensiv mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs auseinanderzusetzen und darüber zu beraten, welche Konsequenzen sich daraus für das Gesetzgebungsverfahren zum Haushalt 2022 ergeben.

«Die öffentlichen Stellungnahmen des Finanzministers und der Regierungsfraktionen machen deutlich, dass CDU und Grüne sich weigern, die ganze Tragweite des Richterspruchs anzuerkennen, und einfach zur Tagesordnung übergehen wollen», kritisierten Rudolph und Büger. «Diese Form der Realitätsverweigerung kann der Landtag als Haushaltsgesetzgeber nicht dulden.»

Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) versicherte am Donnerstag, er werde gut vorbereitet in diese geplante Landtagssitzung gehen. «Nicht nur die geleisteten und auf den Weg gebrachten Corona-Hilfen haben Bestand, auch der aktuelle Haushalt 2021», hatte der Finanzminister nach der Urteilsverkündung betont. Im Haushalt des Jahres 2022, der derzeit vom Parlament beraten wird, werde es allerdings zu Anpassungen kommen.

Der Haushaltsentwurf des Finanzministers für den Etat im nächsten Jahr sieht bislang Gesamtausgaben des Landes von rund 31,7 Milliarden Euro vor. Die Einnahmen des Landes sollen etwa 31,4 Milliarden Euro betragen. Als Ziel der schwarz-grünen Koalition hat Boddenberg ausgegeben, im Jahr 2024 wieder einen Haushalt ohne neue Schulden vorzulegen.

Das kreditfinanzierte Corona-Sondervermögen ist ein milliardenschweres Hilfspaket, mit dem die hessische Landesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bekämpfen wollte. Es sieht bis Ende 2023 bis zu zwölf Milliarden Euro an Unterstützungsleistungen vor, etwa für Kommunen, denen wegen der Wirtschaftskrise Steuereinnahmen weggebrochen sind. Das Sondervermögen finanziert das Land mit neuen Schulden.

Der hessische Städte- und Gemeindebund sieht nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs keine größeren Folgen für die Kommunen. «Es war politisch und rechtlich nie umstritten, dass die Kommunen infolge der Corona-Pandemie hohen finanziellen Unterstützungsbedarf haben», teilte Geschäftsführer David Rauber der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Staatsgerichtshof kritisiere die rechtliche Umsetzung.

So müssten etwa in dem Gesetz zum Sondervermögen die negativen Folgen von Steuerausfällen dargestellt werden. «Bei den Kommunen wären das: Die Finanzierung nötiger Investitionen wäre nicht gesichert, die vorgeschriebene stetige krisenfeste und verlässliche Erfüllung der kommunalen Aufgaben wäre akut gefährdet.» Auch müssten Soforthilfen etwa für Krankenhäuser und Nahverkehr womöglich etwas genauer und anders abgebildet werden.

© dpa-infocom, dpa:211028-99-775696/2

Adblock test (Why?)

  • 28. Oktober 2021 um 00:00

Geldautomat in Bankfiliale gesprengt: Hoher Schaden

Splitter und ein Schild mit der Aufschrift «Geldautomat» liegen auf dem Fußboden. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa (Bild: dpa) Foto: Patrick Pleul/zb/dpa

Splitter und ein Schild mit der Aufschrift «Geldautomat» liegen auf dem Fußboden. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa (Bild: dpa) (Foto: Patrick Pleul/zb/dpa)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Diemelstadt - Unbekannte haben einen Geldautomaten in einer Bank im nordhessischen Diemelstadt (Landkreis Waldeck-Frankenberg) gesprengt. Anwohner hätten in der Nacht zum Donnerstag einen Knall gehört und mehrere Männer beim Verlassen einer Bankfiliale beobachtet, teilte ein Sprecher der Polizei in Kassel am frühen Donnerstagmorgen mit. Anschließend seien die Verdächtigen in einem dunklen Auto in Richtung Autobahn geflüchtet. Durch die Sprengung sei ein hoher Schaden in der Bankfiliale sowie am Gebäude entstanden. Den Angaben zufolge wurde niemand verletzt. Ob Geld erbeutet wurde, konnte die Polizei zunächst nicht sagen.

© dpa-infocom, dpa:211028-99-766834/2

Adblock test (Why?)

  • 28. Oktober 2021 um 00:00

Urteil zu Sondervermögen: Verband befürchtet keine Folgen

In einer Halle im Stadtteil Biebrich wird das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs verkündet. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (Bild: dpa) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

In einer Halle im Stadtteil Biebrich wird das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs verkündet. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (Bild: dpa) (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Wiesbaden - Der hessische Städte- und Gemeindebund sieht nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs zum Sondervermögen des Landes Hessen keine größeren Folgen für die Kommunen. «Es war politisch und rechtlich nie umstritten, dass die Kommunen infolge der Corona-Pandemie hohen finanziellen Unterstützungsbedarf haben», teilte Geschäftsführer David Rauber der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Staatsgerichtshof, der am Mittwoch in seinem Urteil das Sondervermögen als nicht vereinbar mit der Landesverfassung einstufte, kritisiere die rechtliche Umsetzung, sagte Rauber.

So müssten etwa in dem Gesetz zum Sondervermögen die negativen Folgen von Steuerausfällen dargestellt werden. «Bei den Kommunen wären das: Die Finanzierung nötiger Investitionen wäre nicht gesichert, die vorgeschriebene stetige krisenfeste und verlässliche Erfüllung der kommunalen Aufgaben wäre akut gefährdet.» Auch müssten Soforthilfen etwa für Krankenhäuser und Nahverkehr womöglich etwas genauer und anders abgebildet werden.

Das Land hat nach der Entscheidung von Hessens Verfassungsrichtern nun eine Übergangsfrist bis Ende März 2022, um eine Neuregelung für die Finanzierung der Corona-Hilfen sicherzustellen.

© dpa-infocom, dpa:211028-99-766236/2

Adblock test (Why?)

  • 28. Oktober 2021 um 00:00

Bundeswehroffizier unter Terrorverdacht: Zeugen sagen aus

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Bild: dpa) Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Bild: dpa) (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Frankfurt/Main - Im Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffizier Franco A. sagen heute zwei Zeugen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt aus. Dabei geht es um eine Waffe, die A. im Februar 2017 aus einem Versteck in einer Toilette des Wiener Flughafens geholt hatte. Dabei war er festgenommen worden. Was A. mit der Waffe vorhatte, ist bisher unklar.

Die Bundesanwaltschaft legt Franco A. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zur Last. Er soll Anschläge auf Politiker geplant haben. Der 32-Jährige legte sich eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zu - aus Sicht der Ankläger, um den Verdacht nach einem Anschlag gegen Flüchtlinge zu richten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. Die Bundesanwaltschaft sieht eine völkisch-nationalistische Haltung als Motiv. Die Vorwürfe bestreitet A. größtenteils.

© dpa-infocom, dpa:211027-99-760894/2

Adblock test (Why?)

  • 28. Oktober 2021 um 00:00

Minister: Alle Maßnahmen des Sondervermögens haben Bestand

Finanzminister Michael Boddenberg (CDU). Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (Bild: dpa) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Finanzminister Michael Boddenberg (CDU). Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (Bild: dpa) (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Wiesbaden - Finanzminister Michael Boddenberg hat gefasst auf die Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofes reagiert, dass das Corona-Sondervermögen des Landes verfassungswidrig ist. «Ich bin froh, dass wir nun Klarheit haben», sagte Boddenberg am Mittwoch in Wiesbaden. Das Gericht habe mit seiner Entscheidung Neuland betreten. Es gebe nun Einiges zum Nacharbeiten. «Wir müssen eine Neuregelung schaffen.»

Wichtig sei jedoch, dass alle bislang beschlossenen Maßnahmen Bestand hätten, betonte der Finanzminister. Das gelte auch für die Maßnahmen, die bereits begonnen hätten. Das Land hat nach der Entscheidung von Hessens obersten Richtern nun eine Übergangsfrist bis Ende März nächsten Jahres, um eine Neuregelung seiner Corona-Finanzierung sicherzustellen.

© dpa-infocom, dpa:211027-99-759418/2

Adblock test (Why?)

  • 27. Oktober 2021 um 00:00

Opposition: Sondervermögen-Urteil Schlappe für Schwarz-Grün

Nancy Faeser (l), Fraktionsvorsitzende der SPD und FDP-Fraktionsvorsitzender René Rock. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (Bild: dpa) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Nancy Faeser (l), Fraktionsvorsitzende der SPD und FDP-Fraktionsvorsitzender René Rock. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (Bild: dpa) (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Wiesbaden - Die Opposition im hessischen Landtag hat die Entscheidung des Staatsgerichtshofs zum Corona-Sondervermögen als große Schlappe für die Landesregierung bezeichnet. Dass Hessens oberste Richter das milliardenschwere Finanzierungsmodell als verfassungswidrig eingestuft haben, sei eine deutliche Niederlage für die schwarz-grüne Koalition, sagte SPD-Fraktionschefin Nancy Faeser am Mittwoch in Wiesbaden.

Der FDP-Landtagsfraktionsvorsitzende René Rock betonte, dass Nachtragshaushalte der richtige Weg seien, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Das fordere die Opposition bereits seit Monaten. Diese Möglichkeit habe die Landesregierung jedoch abgelehnt. Er werde der Koalition nun Gespräche über die nun nötigen Finanzierungsmöglichkeiten anbieten.

AfD-Fraktionschef Robert Lambrou forderte den Rücktritt von Finanzminister Michael Boddenberg (CDU). Die Landesregierung habe mit dem Sondervermögen versucht, nur ihre Projekte durchzusetzen.

Der hessische Staatsgerichtshof hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Landesregierung mit dem Sondervermögen die haushaltsrechtlichen Kompetenzen überschritten habe. Es hätte andere Formen der Krisenbewältigung gegeben. Die Landesregierung habe nun eine Übergangsfrist bis Ende März nächsten Jahres bekommen, um die Verfassungswidrigkeit zu beenden.

Das kreditfinanzierte Sondervermögen des Landes hat ein Volumen von insgesamt zwölf Milliarden Euro. Mit dem Sondervermögen sollen die Folgen der Corona-Krise abgemildert werden. Bis Ende 2023 dürfen die Kredite aufgenommen werden, beispielsweise um Steuerverluste des Landes und der Kommunen auszugleichen.

© dpa-infocom, dpa:211027-99-759421/2

Adblock test (Why?)

  • 27. Oktober 2021 um 00:00

Urteil zu Sondervermögen des Landes: Gericht setzt Frist

Finanzminister Michael Boddenberg (M, CDU) spricht nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (Bild: dpa) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Finanzminister Michael Boddenberg (M, CDU) spricht nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (Bild: dpa) (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Wiesbaden - Der hessische Staatsgerichtshof hat der Landesregierung eine Frist bis Ende März 2022 gesetzt, um das als verfassungswidrig eingestufte Corona-Sondervermögen durch eine Neuregelung ersetzen. Bis dahin seien die bisherigen Vorschriften weiter gültig, hieß es am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Es müsse auch keine Rückabwicklung für abgerufenes Geld aus dem Sondervermögen geben, auch bereits bewilligte Maßnahmen könnten bestehenbleiben.

Der Verfassungsgerichtshof wies darauf hin, dass nicht jedes Sondervermögen verfassungsrechtlich unzulässig sei. Es komme aber auf die konkrete Ausgestaltung an. Im Fall des Corona-Sondervermögens mit einem «außergewöhnlichem Volumen» in Höhe von 12 Milliarden Euro würden aber Grundsätze des Haushaltsrechts in der hessischen Landesverfassung durchbrochen, wonach alle Einnahmen und Ausgaben des Staates in einen Haushaltsplan gebracht und für jedes Rechnungsjahr veranschlagt werden müssten. Die Abgeordneten könnten außerdem keinen substanziellen Einfluss auf die Verwendung von Geld aus dem  Sondervermögen nehmen, das Budgetrecht des Landtags werde dadurch verletzt.

Außerdem werde gegen die sogenannte Schuldenbremse verstoßen, die in die Verfassung aufgenommen wurde und die Aufnahme neuer Schulden grundsätzlich verbietet. Der Staatsgerichtshof verwies auf die Möglichkeit, dass im  Fall einer besonderen Notsituation oder eine Naturkatastrophe die Aufnahme neuer Schulden über Kredite als Ausnahmefall möglich sei. Im Gesetz zum Sondervermögen seien aber unter anderem nicht hinreichend die Zwecke festgelegt worden, für die kreditfinanzierte Mittel vergeben werden könnten.

© dpa-infocom, dpa:211027-99-757939/4

Adblock test (Why?)

  • 27. Oktober 2021 um 00:00

Proteste rund um 3G-Regelung an der Uni Kassel

Gegendemonstranten mit einem Schild mit der Aufschrift "Nachdenken statt Querdenken". Foto: Swen Pförtner/dpa (Bild: dpa) Foto: Swen Pförtner/dpa

Gegendemonstranten mit einem Schild mit der Aufschrift "Nachdenken statt Querdenken". Foto: Swen Pförtner/dpa (Bild: dpa) (Foto: Swen Pförtner/dpa)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Kassel - In Kassel haben am Mittwoch zwei Demonstrationen rund um die 3G-Regelung auf dem Campus der dortigen Universität stattgefunden. Bei einer Kundgebung, zu der die Gruppierung «Studenten stehen auf» unter dem Motto «Raus auf die Straße - Rein in den Hörsaal» aufgerufen hatte, demonstrierten laut Polizei 40 Personen dagegen, dass die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Präsenz nur Geimpften, Genesenen oder aktuell Getesteten erlaubt ist. An einem Gegenprotest, den die Studierendenvertretung Asta organisiert hatte, nahmen nach Schätzungen der Polizei 140 Personen teil.

© dpa-infocom, dpa:211027-99-758621/2

Adblock test (Why?)

  • 27. Oktober 2021 um 00:00

Mutmaßliche IS-Sympathisantin: Anwalt fordert mildere Strafe

Der Prozess gegen eine mutmaßliche IS-Sympathisantin in Frankfurt geht zu Ende. Nun plädiert die Verteidigung.

Der Gebäudetrakt im Frankfurter Gerichtsviertel mit Sitz des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild (Bild: dpa) Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Der Gebäudetrakt im Frankfurter Gerichtsviertel mit Sitz des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild (Bild: dpa) (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Frankfurt/Main - Im Prozess gegen eine mutmaßliche Sympathisantin der Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS) hat am Mittwoch die Verteidigung ihr Plädoyer gehalten. Sie will eine wesentlich geringere Strafe als die von der Anklagevertretung geforderten drei Jahre und drei Monate Haft. Das erklärte der Rechtsanwalt und Linken-Bundestagsabgeordnete Gregor Gysi, der die 32 Jahre alte Kim Teresa A. vertritt. Konkretere Angaben zur Strafhöhe machte er aber nicht.

Sie habe mit ihrer Ausreise nach Syrien im Juni 2014 «den größten Fehler ihres Lebens gemacht», sagte Gysi. Sie habe sich dann aber aus freien Stücken und unter Lebensgefahr zur Flucht aus dem IS-Camp entschlossen, in dem sie gemeinsam mit ihrem nach islamischen Ritus angetrauten Ehemann gelebt hatte. Rechtlich könne sie dabei nur für den Besitz zweier Kalaschnikow-Gewehre sowie für den rechtswidrigen Bezug mehrerer Wohnungen verantwortlich gemacht werden, sagte Gysi. Der Rechtsanwalt forderte auch die Freilassung der seit rund einem Jahr in Deutschland inhaftierten Frau: «Für eine Flucht besteht nicht der geringste Anlass».

Kim Teresa A. muss sie sich nach einem mehrjährigen Syrien-Aufenthalt wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor dem Staatsschutzsenat verantworten. Vor Gericht hatte sie die Vorwürfe größtenteils eingeräumt. Gysi zufolge müsse dieser Umstand ebenso wie die schwierige Kindheit der ohne Eltern aufgewachsenen Frau strafmildernd berücksichtigt werden. «Ihre extrem schwierigen Lebensverhältnisse führten sie zum Islam, ohne allerdings fanatisch zu sein», sagte Gysi. Zurückgewiesen wurde von ihm das Argument, die Angeklagte habe auch dadurch ihre «IS»-Zugehörigkeit zum Ausdruck gebracht, dass sie ihren im Kampf verletzten Ehemann gepflegt und versorgt habe: «Es ist selbstverständlich, dass eine Frau den kranken Ehemann pflegt».

Der Staatsschutzsenat will am Freitag (11.00 Uhr) das Urteil verkünden.

© dpa-infocom, dpa:211026-99-745461/4

Adblock test (Why?)

  • 27. Oktober 2021 um 00:00

Mobile Alarmgeräte sollen Gerichtsvollzieher schützen

Referent Ralf Selbmann hält ein Alarmgerät für Gerichtsvollzieher in seiner Hand. Foto: Swen Pförtner/dpa (Bild: dpa) Foto: Swen Pförtner/dpa

Referent Ralf Selbmann hält ein Alarmgerät für Gerichtsvollzieher in seiner Hand. Foto: Swen Pförtner/dpa (Bild: dpa) (Foto: Swen Pförtner/dpa)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Kassel/Wiesbaden - Mit mobilen Alarmgeräten soll künftig die Sicherheit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern in Hessen verbessert werden. In einem ersten Feldversuch werden die Geräte ab 5. November im Landgerichtsbezirk Kassel erprobt.

«Immer häufiger kommt es vor, dass sie beschimpft, beleidigt oder sogar angegriffen werden. Mir ist es daher ein wichtiges Anliegen, dass Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besonders geschützt werden», sagte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) bei der Auftaktveranstaltung zu der einjährigen Testphase am Mittwoch im Kasseler Amtsgericht.

«Es geht auch darum, das Sicherheitsgefühl der Bediensteten durch den mobilen Alarm bei ihren Einsätzen zu erhöhen», sagte Kühne-Hörmann. Nach Angaben des Justizministeriums kann mithilfe des kleinen mobilen Geräts in einer Notsituation ein stiller Alarm durch einen Tastendruck abgesetzt werden, verdeckt etwa in der Hosentasche.

Durch Vibration wird dieser bestätigt. Der Alarm läuft dann in der wochentags rund um die Uhr besetzten Leitstelle auf. Von dort aus werden die Gerichtsvollzieher per GPS-Daten geortet und dann
die zuständige Polizeidienststelle kontaktiert. Auch das jeweilige Stockwerk, in dem sie sich befinden, kann demnach erkannt werden.

In der Testphase werden laut Kühne-Hörmann 41 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Landgerichtsbezirk Kassel mit den Geräten ausgestattet. Im Haushalt seien dafür 30.000 Euro vorgesehen. «Sollte die Testphase gut angenommen werden und der mobile Alarm auch in der Praxis funktionieren, werden die Alarmgeräte hessenweit für die rund 300 Gerichtsvollzieher bereitstehen», sagte die Justizministerin.

© dpa-infocom, dpa:211027-99-758000/2

Adblock test (Why?)

  • 27. Oktober 2021 um 00:00

Bildungsstätte: Nach NSU-Morden sind zu viele Fragen offen

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Frankfurt/Main - Auch zehn Jahre nach der Selbstenttarnung der rechtsextremistischen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) sieht die Bildungsstätte Anne Frank viele offene Fragen an die Behörden. «Die Rolle des V-Manns ist noch lange nicht aufgeklärt», sagte Meron Mendel, der Direktor der Bildungsstätte in Frankfurt, der Deutschen Presse-Agentur. Dabei geht es etwa um die Frage, wieso ein V-Mann des Hessischen Verfassungsschutzes am Schauplatz des Mordes an Halit Yozgat in einem Internet-Café in Kassel im Jahr 2006 nichts von der Tat mitbekommen haben will.

Yozgat war das neunte Opfer der Terrorzelle NSU, als er durch zwei gezielte Kopfschüsse ermordet wurde. Erst mit der Selbstenttarnung des NSU am 4. November 2011 wurden die NSU-Morde an acht türkischstämmigen und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer rechtsextremistischem Terror zugeordnet. Zuvor hatten die Ermittler nach möglichen Verbindungen der Opfer zu Waffen- oder Drogenhandel gesucht. Auch eine Polizistin wurde von den Tätern der NSU ermordet.

«Es gibt zu viele Fragen, die noch offen sind, und ich fürchte, dass wir nie Antworten bekommen werden», sagte Mendel mit Blick auf geschwärzte und gesperrte Akten, die etwa auch Aufklärung durch den Untersuchungsausschuss behinderten.

«Es ist kein Geheimnis, dass die Geschehnisse das Vertrauen in die Polizei erschüttert haben, gerade bei Menschen, die oft Zielscheibe rassistischer Angriffe sind», betonte Mendel. Bei den Gesprächen der Beratungsstelle Response für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt werde oft eine «große Hemmschwelle» wahrgenommen, sich an die Polizei zu wenden.

Immer wieder gebe es auch Berichte von Menschen, denen bei Erstattung einer Anzeige unterstellt werde, «dass sie selbst was provoziert haben». Ähnliches hätten bereits die Angehörigen der NSU-Opfer erlebt, als die Behörden zunächst davon ausgingen, es gebe einen kriminellen Hintergrund der Taten, wie Abrechnungen im Bandenmilieu.

Lehren aus den damaligen Fehlern würden durchaus gezogen - seit drei Jahren arbeitet die Bildungsstätte mit dem Bundeskriminalamt (BKA) zusammen. Bei den Seminaren geht es darum, rechtes Gedankengut zu erkennen - sowohl im Zusammenhang mit Ermittlungen als auch in den eigenen Reihen. Im Bereich der Landespolizei sieht Mendel da noch Nachholbedarf. Zwar habe es immer wieder Gespräche, auch mit der Polizeiakademie gegeben - doch am Ende sei es zu keiner Zusammenarbeit gekommen.

«Die Behörden in Hessen müssen erst einmal wahrhaben, dass Teile der Gesellschaft kein Vertrauen mehr in sie haben», sagte Mendel. Voraussetzung, dieses Vertrauen wieder zu gewinnen, sei Transparenz zu schaffen - auch im Umgang mit dem Fragen zum Thema NSU.

© dpa-infocom, dpa:211027-99-750830/3

Adblock test (Why?)

  • 27. Oktober 2021 um 00:00

Corona-Sondervermögen im Einklang mit der Landesverfassung?

Die millionenschweren Hilfsprogramme zur Bewältigung der Corona-Krise finanziert die Landesregierung vorrangig aus ihrem Sondervermögen. Mit Spannung wird daher die Entscheidung vom oberstem Gericht erwartet, ob dieses Modell auch weiter angewendet werden kann.

Das Wappen des Landes Hessen in einem Sitzungssaal des Staatsgerichtshofs. Foto: picture alliance/Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild (Bild: dpa) Foto: picture alliance/Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild

Das Wappen des Landes Hessen in einem Sitzungssaal des Staatsgerichtshofs. Foto: picture alliance/Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild (Bild: dpa) (Foto: picture alliance/Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild)

Jetzt teilen:

Jetzt teilen:

Wiesbaden - Der hessische Staatsgerichtshof verkündet heute (14.00 Uhr) in Wiesbaden seine Entscheidung, ob das milliardenschwere Corona-Sondervermögen des Landes im Einklang mit der Landesverfassung steht. Abgeordnete der Landtagsfraktionen von SPD und FDP hatten im November 2020 einen Normenkontrollantrag gegen das entsprechende Gesetz «Hessens gute Zukunft sichern» gestellt, die AfD-Fraktion im März dieses Jahres.

Der hessische Landtag hatte im Sommer des vergangenen Jahres mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen das kreditfinanzierte Sondervermögen des Landes beschlossen. Das Volumen beträgt insgesamt zwölf Milliarden Euro. Mit dem Sondervermögen sollen die Folgen der Corona-Krise abgemildert werden. Bis Ende 2023 dürfen die Kredite aufgenommen werden, beispielsweise um Steuerverluste des Landes und der Kommunen auszugleichen.

Die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen hatten ihren Antrag bei Hessens oberstem Gericht damit begründet, dass sie der Auffassung seien, das sogenannte Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz sei verfassungswidrig. Es verstoße gegen haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze, gegen das Budgetrecht des Landtags und gegen das Verbot der Neuverschuldung.

Über das kreditfinanzierte Sondervermögen hatte es bereits vor der Verabschiedung im hessischen Landtag in Wiesbaden wochenlang sehr harte Debatten gegeben. Die Opposition lehnt das Finanzierungsmodell vehement ab und spricht seitdem von einem Schattenhaushalt. Gefordert wird stattdessen auch weiterhin, zur Bewältigung der Corona-Kosten auf Nachtragshaushalte zu setzen.

Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) hatte zuletzt bei der Präsentation des Haushaltsentwurfs für das kommende Jahr von einer zurückkehrenden wirtschaftliche Stabilität in Hessen gesprochen. Dadurch fielen auch die Ausgaben aus dem Corona-Sondervermögen für die nächsten beiden Jahre deutlich geringer aus. Statt der möglichen zwölf Milliarden Euro werde das Land deswegen möglicherweise nur knapp neun Milliarden Euro benötigen.

© dpa-infocom, dpa:211026-99-745462/3

Adblock test (Why?)

  • 27. Oktober 2021 um 00:00
❌