Videoschnitt-Apps schneiden in 4K, nutzen clever das kleine Display und setzen auf KI. Wir haben sechs Tools für Android und iOS in der Praxis getestet.
Die beste Kamera ist die, die man dabeihat – im Zweifel also das Smartphone. Das hat heutzutage meistens auch genügend Rechenleistung für anspruchsvolle Schnittprojekte. Im Test treten sechs Videoschnitt-Apps gegeneinander an: CapCut, InShot, KineMaster, Cyberlink PowerDirector, Adobe Premiere Mobile und VN Video Editor. Sie sind jeweils für iOS und Android verfügbar und exportieren Videos in UHD-Auflösung. Mit Einschränkungen lassen sich alle Apps kostenlos nutzen. Apps wie DJI Mimo, Insta360 und GoPro Quik, die an bestimmte Hardware, beispielsweise Actionkameras, gebunden sind, bleiben außen vor. Getestet haben wir auf einem iPhone 17.
Mit allen getesteten Apps lassen sich Video-Clips, Fotos und Audio-Aufnahmen auf dem Smartphone zu veröffentlichungsreifen Videos verarbeiten. Den Unterschied macht das Bedienkonzept: Manche Apps wie Premiere Mobile punkten mit einer aufgeräumten Bedienoberfläche, andere wirken regelrecht überfrachtet. Die Hersteller selbst bewerben vor allem KI-Funktionen: Sie erstellen Untertitel aus der Audiospur, versprechen, automatisch die besten Szenen zusammenzuschneiden, und generieren Musik, Videos, Bilder, KI-Avatare und Animationen.
Die Unterschiede zeigen sich nicht nur im Funktionsumfang, sondern auch darin, welche Funktionen kostenpflichtig sind und welche nicht. Vor allem für KI-Funktionen und den Export in 4 K ohne Wasserzeichen muss man in der Regel ein Abo abschließen. Die kostenpflichtigen Abos sind aber allesamt monatlich kündbar und kosten monatlich nicht mehr als 12 Euro, Testzeiträume oder Sonderangebote nicht einbezogen. Wer die Funktionen der Premiumversionen testen möchte, kann also ein Monatsabo abschließen, ohne sich für längere Zeit zu binden.
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Gerät von Sonos in einem Wohnzimmer.
(Bild: Sonos)
Über einen kurzen Zeitraum Ende letzter Woche war die Sonos-App für iPhone und Mac nicht mehr verfügbar. Es ist immer noch unklar, woran das lag.
Wieder einmal Ärger um die App des Audiospezialisten Sonos [1]: Ab Donnerstagabend waren sowohl die macOS- als auch die iOS-Anwendung zur Steuerung von Lautsprechern und Kopfhörern des Herstellers nicht über die üblichen Vertriebswege, die Website [2] und iOS App Store [3], verfügbar. Wer die Programme zu diesem Zeitpunkt benötigt hatte, um seine Geräte einzurichten, schaute in die Röhre, wer die Apps bereits heruntergeladen hatte, konnte sie jedoch weiterhin nutzen. Links zu den Downloads versagten einfach, auch die App-Store-Suche konnte die Anwendungen nicht finden.
Der einzige Hinweis zu möglichen Problemen, der mittlerweile allerdings gelöscht wurde, befand sich auf der System-Status-Seite von Sonos [4]. Dort hieß es allerdings nur, man habe „ein Problem“ mit der „Sonos-App-Verfügbarkeit“ für iOS und macOS identifiziert und man arbeite an einer Lösung. „Bevor das Problem nicht gelöst ist, kann es zu Schwierigkeiten beim Download oder Update der Sonos-App über den App Store kommen“, so das Unternehmen lapidar.
Weitere Angaben dazu, welches Problem das denn konkret war, machte Sonos nicht. Allerdings gab es gleichzeitig einen größeren Ausfall beim Sonos-Account, den der Hersteller selbst bei simplen App-Funktionen [5] verlangt. Es ist also denkbar, dass Sonos mit der Herunternahme der Anwendungen vermeiden wollte, dass Nutzer in Login-Probleme hineinliefen. Offenbar gab es keine Schwierigkeiten für User, die die App bereits im eingeloggten Zustand verwendeten.
Nach mehreren Stunden des Ausfalls hatte Sonos dann die Eintragungen im App-Store wiederbelebt, ein Download war wieder möglich. Die System-Status-Website zeigt nun keinen Fehler mehr, historische Angaben sind dieser nicht zu entnehmen. Nutzer reagieren sehr sensibel auf Probleme mit der Sonos-Anwendung. Der Hersteller hatte 2024 eine vollständig neue Anwendung veröffentlicht [6], die Funktionen strich und extrem schlecht ankam – das Unternehmen musste sich öffentlich entschuldigen [7] und der damalige Chef, Patrick Spence, nahm seinen Hut [8]. Außerdem wurden mindestens 200 Mitarbeiter entlassen.
Die App wurde nach und nach verbessert, ist aber nach wie vor unbeliebt. Zuletzt hieß es im vergangenen Frühjahr, dass Sonos endlich wieder eine Sperrbildschirmsteuerung für die App [9] implementieren werde. Dabei sollten Live-Aktivitäten – ein eher komplizierter Weg – verwendet werden. Immerhin: Sonos bietet inzwischen auch eine Web-App [10] an.
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Tim Cook und John Ternus: Nahtloser Übergang – zumindest ist das so geplant.
(Bild: Bilder: Apple (rechts); Image Press Agency – shutterstock.com (links))
Apple hat mit John Ternus bald einen neuen Chef – und dieses Mal ging es fast ohne Drama. Das sind die Hintergründe und das plant Tim Cook.
Lang lag es in der Luft, jetzt ist es offiziell: Zum 1. September 2026 übernimmt der bisherige Hardware-Chef John Ternus [1] [1] das Ruder bei Apple. Nach gut 15 Jahren an der Konzernspitze tritt Tim Cook damit die Rolle des Chief Executive Officers an den designierten Nachfolger ab.
Bei Apples letztem Führungswechsel im Jahr 2011 herrschte viel Unruhe und Ungewissheit, davon ist dieses Mal nichts zu spüren. Der damalige Übergang war durch Steve Jobs’ sich rapide verschlechternden Gesundheitszustand vorzeitig erzwungen, wenige Wochen nach Cooks Amtsantritt als neuer Chef verstarb Jobs. Von dieser Erfahrung geprägt, plante Cook die eigene Nachfolge wohl umso systematischer.
Vor mehreren Jahren ließ er in einem Podcast nebenbei das Detail fallen, er sehe sich 2030 nicht mehr als der Apple-Chef. Zugleich rückte John Ternus intern wie extern immer stärker ins Rampenlicht, darunter auf Apples Produktveranstaltungen – ein klares Signal. Die wichtige Einführung des MacBook Neo übernahm der Hardware-Chef bereits komplett und meisterte im Anschluss sogar die übliche PR-Tour, die sich sonst Cook vorbehielt.
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(Bild: SWstock / Shutterstock.com)
Die FFM-API macht den Zugriff auf C-Libraries komfortabel, bringt aber auch Herausforderungen. Helferfunktionen und Best Practices machen sie beherrschbar.
Javas Foreign Function & Memory API (FFM) dient dazu, auf Code in einer Shared Library beziehungsweise DLL zuzugreifen, der in einer Programmiersprache wie C oder Rust geschrieben ist. Allerdings muss der Code dazu einige Voraussetzungen erfüllen.
Diese dreiteilige Artikelserie zeigt anhand einer in C geschriebenen Demo-Library [1], wie eine Java-Anwendung die Funktionen der Bibliothek aufruft, welche Vorbereitungen erforderlich sind und welche Regeln zu beachten sind.
Nachdem die ersten beiden Teile die wichtigsten Begriffe und Techniken beim Zugriff von Java auf nativen Code via der FFM-API gezeigt haben, behandelt dieser dritte und letzte Teil einige Spezialitäten, die zu beachten sind.
Es gibt Anwendungen, die nicht das vollständige MemorySegment benutzen sollen, sondern nur einen Teil davon – beispielsweise wenn sie eine Liste übergeben bekommen, aber nur Teile davon benötigen. Dann ist es praktisch, wenn man nicht immer auf das komplette Array zugreifen muss, sondern sich eine Art View über den Speicherbereich legen kann – genau das leistet die Methode asSlice. Sie schneidet einen Bereich aus dem Segment aus und liefert ein neues Segment für diesen Bereich.
Wenn etwa ein MemorySegment 64 Byte lang ist, ließen sich folgendermaßen die letzten 16 Byte davon abrufen:
MemorySegment segment = arena.allocate(64);
MemorySegment info = segment.asSlice(48, 16);
segment enthält hier den gesamten Speicherbereich. Die Methode asSlice() schneidet die 16 Bytes ab Position 48 heraus.
Die Daten werden dabei aber nicht kopiert, sondern es entsteht eine View über den ausgewählten Bereich. Wenn sich der Inhalt des Bereichs ändert (im Beispiel der Bereich info), dann ändert sich auch der Originalspeicherbereich segment.
Ein Problem entsteht, wenn das Segment eine falsche Länge hat – mit reinterpret kann man die Länge des Segmentes neu festlegen. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass das Segment mit der Länge 0 zurückgegeben wird, beispielsweise, wenn die native Funktion einen void*-Pointer zurückgibt. Ein Zugriff auf das Segment würde eine ArrayIndexOutOfBoundException auslösen. Daher muss man zunächst das Segment auf die richtige Länge setzen, was voraussetzt, dass sie bekannt ist.
Für folgendes Beispiel liefert die native Funktion getMemory() einen void*-Pointer auf einen Speicherbereich zurück. Außerdem ist bekannt, dass der Speicherbereich 100 Byte groß ist. Dann kann man folgendermaßen auf das Ergebnis zugreifen:
MemorySegment segment = (MemorySegment) method.invoke();
MemorySegment value = segment.reinterpret(100);
String result = value.getString(0);
System.out.println("Result getMemory:" + result);
Oft ist unklar, wie viele Byte ein Datentyp in C auf einer bestimmten Plattform belegt. Der folgende Code ruft die Größe des Datentyps auf der verwendeten Plattform ab. Der Code ermittelt alle unterstützten Datentypen und zeigt die benötigte Größe in Bytes und das Alignment für den Datentyp long an:
public void printTypeInfos()
{
Map<String, MemoryLayout> typeInfos = linker.canonicalLayouts();
System.out.println("Canonical layout keys: " +
typeInfos.keySet());
printTypeInfo(typeInfos, "long");
}
private void printTypeInfo(Map<String, MemoryLayout> typeInfos,
String type)
{
MemoryLayout typeLayout = typeInfos.get(type);
if (typeLayout != null)
{
System.out.println("C '" + type + "' layout: " + typeLayout +
", size=" + typeLayout.byteSize() + ",
align=" + typeLayout.byteAlignment());
}
else
{
System.out.println("Datentyp“ + type + " nicht in“ +
„canonicalLayouts() enthalten");
}
}
Wer eine Library auf mehreren Betriebssystemen plattformübergreifend nutzen möchte, sollte zunächst mit einem Betriebssystem beginnen und nach dem erfolgreichen Einsatz prüfen, ob die genutzten Funktionen sich auch unter den anderen Betriebssystemen problemlos verwenden lassen.
Ich musste beispielsweise bei meinem Projekt zum Zugriff auf das Hardware-Sicherheitsmodul (HSM) feststellen, dass die Portabilität zum Teil sehr problematisch ist, da sie von den verfügbaren Treibern und Shared Libraries abhängt. So war ein Zugriff auf ein HSM via opensc unter Linux kein Problem, während sich unter Windows einige Funktionen gar nicht nutzen ließen, sondern eine Access Violation in der JVM hervorriefen.
Falls es deutliche Unterschiede zwischen den Plattformen gibt, ist ein Weg, die Funktionen in einer gemeinsamen Basisklasse zu abstrahieren und dann in abgeleiteten Klassen für jede Plattform unterschiedlich zu gestalten.
Mögliche Probleme beim plattformübergreifenden Zugriff sind
In diesem Fall ist der Zugriff auf den Sourcecode der Shared Library hilfreich. Sollte er nicht möglich sein, lassen sich bestimmte Informationen über die Größe der Datentypen auf der Zielplattform mithilfe der Methode printTypeInfos() ermitteln.
Während meiner Arbeit mit der Foreign Function & Memory API haben sich einige Best Practices herauskristallisiert. So ist es sinnvoll, zunächst mit einfachen Libraries und einfachen Funktionen anzufangen, bevor man sich an größere Libraries beziehungsweise komplexere Funktionen wagt.
Sinnvoll ist es Throwable abzufangen und in eigene Exceptions umzuwandeln, die von RuntimeException abgeleitet sind.
Wer die gleichen Funktionen aus der Library mehrfach benötigt, sollte Method-Handles in einer Map cachen, um nicht immer wieder dieselben Infos abrufen zu müssen. Strukturen sollte man immer per Adresse (ValueLayout.ADDRESS) übergeben und die Strukturen als eigene Klasse mappen, damit der Code übersichtlich bleibt.
Wenn Anwendungen Speicherbereiche allokieren müssen, sollte die Arena dafür möglichst weit oben in der Hierarchie stehen, und die Anwendung sollte die Arena mit try-with-resources erzeugen, damit die Freigabe des Speichers automatisch erfolgen kann.
Das Tool jextract sollte man besser meiden. Eine manuelle Implementierung ist einfacher zu verstehen und vor allem auch zu warten.
Wer den Sourcecode der Shared Library unter Kontrolle hat, sollte auf Datentypen wie int32_t und int64_t setzen, damit klar ist, wie viel Byte sie jeweils belegen.
Für größere Projekte kann es empfehlenswert sein, einen Basis-Layer für den Zugriff auf die C-Funktionen zu implementieren und in einem weiteren Layer die Zugriffschicht für Java draufzusetzen, die keinerlei FFM-spezifische Details mehr enthalten sollte. Bei sehr umfangreichen Projekten empfiehlt sich eine zusätzliche Komfortschicht, die die wichtigsten Use Cases kapselt.
Bei der Suche nach Fehlerursachen im Zusammenspiel zwischen Java und C mit der Foreign Function & Memory API helfen ein paar Fragen:
long in C ist kritisch, da sich die Größe auf verschiedenen Plattformen unterscheidet – in Windows müssen Anwendungen ihn als JAVA_INT behandeln, unter Linux dagegen als ValueLayout.JAVA_LONG.Der Zugriff von Java auf eine in C geschriebene Shared Library mit der Foreign Function & Memory API ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der weiterhin erlaubten Variante mit JNI.
Ein zentraler Unterschied von FFM im Vergleich zu JNI liegt im Entwicklungsmodell: Während JNI eine zusätzliche native Zwischenschicht in C oder (mit Einschränkungen) in C++ erfordert, ermöglicht FFM den direkten Zugriff auf native Funktionen aus Java heraus. Dadurch entfällt nicht nur ein erheblicher Teil an Boilerplate-Code, sondern auch die Notwendigkeit, zwei unterschiedliche Programmiersprachen parallel zu pflegen.
Auch im Bereich der Speicherverwaltung geht FFM einen anderen Weg. JNI arbeitet stark mit impliziten Mechanismen und erfordert es, Ressourcen manuell freizugeben. Dabei können Fehler durch fehlende oder mehrfache Speicherfreigaben entstehen. FFM hingegen führt mit Konzepten wie MemorySegment und klar definierten Lebenszyklen ein strukturierteres und sichereres Modell ein.
Ein weiterer Vorteil von FFM ist die bessere Integration in die Java-Plattform. Da keine native Zwischenschicht notwendig ist, kann die JVM Aufrufe potenziell besser optimieren. Gleichzeitig bleibt der gesamte Code in Java, was Wartbarkeit und Debugging deutlich vereinfacht.
Allerdings bringt FFM neue Herausforderungen mit sich. Auch sie erfordert ein gutes Verständnis von Speicherlayouts, Alignment und nativen Datentypen. Zudem ist FFM im Vergleich zu JNI noch relativ jung, sodass Erfahrungswerte und Best Practices in vielen Bereichen erst entstehen.
Mit der Foreign Function & Memory API können Java-Programme C-Code direkt aufrufen, während JNI eine zusätzliche Integrationsschicht benötigt. Wenn man keinen direkten Zugriff auf den Sourcecode der aufzurufenden Shared Library hat (was der Normalfall sein dürfte), muss man für ihren Aufruf über JNI zunächst eine weitere Shared Library erstellen, was natürlich auch wieder die Komplexität erhöht. Dieser Umweg entfällt bei FFM.
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Mehrere politische Youtube-Kanäle im deutschsprachigen und US-amerikanischen Raum stellen seit Anfang April starke Rückgänge bei ihren Abruf- und Abonnentenzahlen fest. Die betroffenen Creator, die sich vorwiegend kritisch mit der US-Regierung auseinandersetzen und pro-demokratische Inhalte verbreiten, vermuten systematische Einschränkungen durch die Plattform.
Der Tech-Journalist Sascha Pallenberg berichtete in seinem Podcast Metachless von einem Einbruch seiner monatlichen Abrufzahlen um 60 Prozent. Während sein Kanal im Frühjahr noch rund 6 bis 7 Millionen Aufrufe pro Monat und täglich etwa 200 bis 250 neue Abonnements generiert habe, sei das Wachstum im Mai auf 20 bis 30 neue Abonnenten pro Tag gesunken.
Ähnliche Entwicklungen meldete der Youtuber Hey Wolfi. Seine monatlichen Neuregistrierungen brachen von Spitzenwerten zwischen 6.000 und 10.000 auf weniger als 3.000 ein. Nach Bereinigung um die geänderte Zählweise von Kurzvideos verbleiben seit Ende April rund 2 Millionen Klicks auf seinen Hauptinhalten – der schlechteste Wert seit rund einem Jahr.
Neben deutschen Kanälen meldeten prominente US-Kanäle wie David Pakman (mehr als 3 Millionen Abonnenten), Keith Edwards und der Romano Report seit Anfang April ähnliche Reichweitenverluste zwischen 30 und 60 Prozent.
Die Creator sehen in den Daten mehr als normale Schwankungen. Koshi Politik dokumentierte, dass der Anteil von Nicht-Abonnenten an seinen Videoaufrufen von rund 50 auf teils nur noch 8 Prozent gesunken sei – ein Hinweis darauf, dass Youtube die Inhalte kaum noch neuen Nutzern ausspielt.
Gleichzeitig stieg seine Klickrate leicht an, was auf den ersten Blick positiv wirkt, tatsächlich aber bedeutet, dass die Videos einer immer kleineren, bereits vertrauten Zielgruppe gezeigt werden. Zudem berichteten Hunderte Nutzer in Kommentarspalten, dass ihre Benachrichtigungseinstellungen von "Alle" auf "Personalisiert" zurückgesetzt worden seien, ohne dass sie das selbst veranlasst hätten.
Eine direkte politische Weisung an Youtubes Algorithmus halten einige der Betroffenen für unwahrscheinlich. Plausibler erscheint ihnen der massive Ausbau KI-gestützter Inhaltsbewertung, den Youtube seit Anfang des Jahres vorantreibt. Während früher menschliche Prüfer Keywords abglichen, kann die neue KI gesprochene Inhalte Wort für Wort im Kontext analysieren.
Kanäle, die im Partnerprogramm politisch sensible Themenbereiche deklarieren müssen, sind für Werbepartner ohnehin weniger attraktiv und werden seltener ausgespielt. Dass die KI diese Einschätzung nun präziser und automatisierter vornehmen kann als bisher, könnte den beobachteten Effekt erklären, ohne dass es einer bewussten Entscheidung bedarf.
Ob Youtube die Einschränkungen einräumt oder technisch begründet, ist derzeit offen. Eine Anfrage von Golem wurde noch nicht beantwortet.
Die Unsicherheit rund um die Zukunft von Destiny löst derzeit heftige Reaktionen in der Community aus. Auf der Plattform Change.org starteten Fans eine Petition, mit der Sony zur Entwicklung von Destiny 3 bewegt werden soll. Inzwischen hat die Aktion knapp 220.000 Unterstützer.
Hintergrund ist die schwierige Lage bei Bungie. Das zu Sony gehörende Studio kündigte vor wenigen Tagen an, die aktive Weiterentwicklung von Destiny 2 Anfang Juni 2026 weitgehend einzustellen. Das letzte große Live-Service-Update soll am 9. Juni 2026 erscheinen.
Danach bleibt der Shooter zwar weiterhin spielbar, neue große Erweiterungen oder umfangreiche Inhalte sind aber nicht mehr geplant.
Bei vielen Fans führt das zu Frust. In der Petition heißt es, man wolle Sony zeigen, "wie groß die Unterstützung für Destiny 3 ist, und die Liebe für die Serie auf die nächste Stufe bringen".
Außerdem schreiben die Initiatoren, die Reihe verdiene "eine neue Generation". Viele Spieler befürchten inzwischen, dass Sony und Bungie ihre Ressourcen mehr oder weniger vollständig auf den Multiplayer-Shooter Marathon verlagern.
Der ist zwar auch erfolgreich, wird von Destiny 2 aber zumindest auf Steam klar geschlagen. Marathon kommt in der Spitze auf rund 11.000 Spieler, während Destiny 2 um die 18.000 aktive Gamer gleichzeitig schafft.
Für Bungie kommt die Diskussion zu einem schwierigen Zeitpunkt. Nach mehreren Entlassungswellen steht das Studio wirtschaftlich unter Druck, gleichzeitig gilt Marathon intern offenbar als wichtigstes Zukunftsprojekt.
Branchenbeobachter gehen zudem davon aus, dass ein vollwertiges Destiny 3 enorme Entwicklungskosten verursachen und erst in vielen Jahren erscheinen könnte. Derzeit gibt es keinerlei offizielle Hinweise darauf, dass sich ein Nachfolger aktiv in Entwicklung befinde. Laut Leaks hat Bungie kein neues Projekt in Planung.
C++ Clean Code ist in vielen Teams ein entscheidender Hebel, um Entwicklungs- und Wartungsaufwand langfristig zu begrenzen. Gerade modernes C++ bietet mit jeder Standardversion zusätzliche Sprachmittel, die Produktivität und Performance unterstützen, gleichzeitig aber auch neue Komplexität erzeugen können. Ohne klare Leitplanken entstehen uneinheitliche Strukturen, schwer nachvollziehbare Abhängigkeiten und Fehlerbilder, die sich erst spät im Betrieb zeigen.
Neben fachlichen Anforderungen spielen in C++-Projekten typische Qualitätsrisiken eine Rolle: inkonsistentes Naming und Layout, fragile Schnittstellen, unklare Ownership von Ressourcen oder zu früh optimierte Implementierungen. Solche Muster führen zu Code Smells, erschweren Reviews und machen Änderungen an kritischen Stellen riskant, etwa bei Concurrency oder Fehlerbehandlung.
Die Golem Karrierewelt führt den Online-Workshop "C++ Clean Code – Best Practices für Programmierer" am 24.-25. Juni 2026 (weiterer Termin: 14.-15. Oktober 2026) als Live-Training über eine Videokonferenzplattform in deutscher Sprache durch. Unterrichtsfolien und Fachausdrücke sind in englischer Sprache. Als Voraussetzung dient ein eigener PC mit C++-Compiler (mindestens C++17); als Referenzumgebung wird Visual Studio 2022 genutzt, die Community Edition ist ausreichend, inklusive Workload "Desktop development with C++". Nach Abschluss erhalten Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.
Zentrale Leitlinien wie KISS, YAGNI, DRY und SOLID helfen dabei, Funktionen klar zu schneiden und Abstraktionen nachvollziehbar zu halten. Ergänzend adressieren Prinzipien wie "Prefer Composition over Inheritance" oder das Law of Demeter typische Quellen unnötiger Kopplung. Auch der Umgang mit Premature Optimization wird als Gestaltungsfrage verstanden: Optimierungen sollen messbar und begründbar sein, statt die Architektur früh zu verformen.
Einen Schwerpunkt bilden die C++ Core Guidelines von Bjarne Stroustrup und Herb Sutter. Dabei geht es unter anderem um den Entwurf von Interfaces, Functions, Classes und Enums, um Resource Management mit Smart Pointern sowie um sichere Strukturen für Expressions und Statements. Performance und Concurrency werden ebenso betrachtet wie Error Handling, der Einsatz von Constants und Templates oder der bewusste Verzicht auf C-Style Programming, wenn moderne Alternativen verfügbar sind. Ergänzend werden Themen wie Source Files, Standard Library sowie Naming und Layout systematisiert.
Für wiederkehrende Entwurfsprobleme werden Design Patterns und C++-Idioms eingeordnet, darunter RAII, das Pimpl-Idiom, Compiletime Polymorphism mit CRTP sowie der Singleton als Antipattern. Ziel ist ein Vorgehen, das weniger Komplexität erzeugt, Abhängigkeiten reduziert und robuste Strukturen für skalierbaren, performanten C++-Code bereitstellt.
Wer sich vor dem Kauf für den kostenlosen Newsletter der Golem Karrierewelt anmeldet, erhält 10 Prozent Rabatt auf die erste Bestellung bei der Golem Karrierewelt.
Bei Rechenzentren ist oft von Mega- oder Gigawatt die Rede statt von der Rechenleistung in Flops oder Tops. Das schafft Vergleichbarkeit.
Zurzeit schießen Rechenzentren wie Pilze aus dem Boden. In Ankündigungen wird oft die jeweilige Anschlussleistung in Mega- oder Gigawatt genannt. Manche fragen sich: Was ist denn mit der Rechenleistung? Tatsächlich ist der sogenannte Anschlusswert die ehrlichere Kennzahl, die auch über die Lebensdauer eines Rechenzentrums Bestand hat. Anhand des Anschlusswerts lassen sich unterschiedliche Rechenzentren miteinander vergleichen und sogar mit anderen Industrieanlagen. Zudem zeigt die Erfahrung, dass Hersteller bei Angaben zur Rechenleistung ihrer Systeme gerne tricksen.
Ein typisches Rechenzentrum, oft als RZ abgekürzt, bleibt 20 bis 30 Jahre in Benutzung, die darin laufenden Server ersetzen die Betreiber aber oft nach jeweils drei bis acht Jahren. Server mit modernen Prozessoren rechnen bei ähnlicher Leistungsaufnahme mehrfach schneller als Geräte älterer Generationen. Über die Nutzungsdauer eines RZ kann die darin bereitgestellte Rechenleistung folglich locker um den Faktor 30 steigen. Die Auslegung von Stromversorgung und Kühlung bleibt hingegen über die Nutzungsdauer oft gleich, weil sie sich nur mit viel Aufwand signifikant steigern lässt.
Außerdem gibt es keinen sinnvollen Benchmark, mit dem sich die Rechenleistung beliebiger Server unterschiedlicher Typen und Altersklassen ermitteln ließe. Völlig in die Irre führen die von Firmen genannten Werte der maximalen theoretischen Rechenleistung ihrer jeweiligen Chips. Nur in Sonderfällen wie bei Supercomputern, für die neue Räume gebaut werden, lässt sich eine genaue Rechenleistung ermitteln. Solche Supercomputer werden zudem oft unmittelbar nach Fertigstellung des Gebäudes komplett darin aufgebaut, was praktische Messungen erleichtert. Bei den viel häufigeren Colocation-RZ kann es hingegen Jahre dauern, bis sie maximal ausgelastet sind. Welche Rechenleistung künftige Server konkret haben werden, lässt sich jedoch schwer vorhersagen, und folglich auch die gesamte Rechenleistung eines Colocation-RZ nicht prognostizieren.
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In dem jahrelangen Streit wehrt sich Google jetzt gegen die Sanktionen für seine Suchmaschinen-Geschäfte.
Google will die Daten und Ergebnisse seiner Suchmaschine nicht mit Wettbewerbern im Suchmaschinenmarkt teilen – unter anderem dazu hatte ein US-Bundesgericht das Unternehmen voriges Jahr in einem Kartellrechtsverfahren verurteilt. Jetzt legt der Suchmaschinen-Gigant gegen diese Entscheidung Berufung ein.
Im September 2025 stellte US-Richter Amit P. Mehta fest [1], dass Googles Suchmaschinen-Geschäfte illegal sind. Google musste seine Zahlungen an Browser-Anbieter und Hardware-Hersteller einstellen. Zuvor zahlte der Internetgigant Milliardenbeträge an Browser-Anbieter und Hardware-hersteller, damit diese die Google Suche im Browser, beziehungsweise den Chrome Browser auf Endgeräten standardmäßig voreinstellen. Allein Apple erhielt jährlich rund 20 Milliarden US-Dollar. Zudem muss Google seitdem Suchdaten und Suchergebnisse mit "qualifizierten Wettbewerbern" teilen.
Google argumentiert jetzt in seinem Berufungsschriftsatz (Download unter diesem Absatz), dass der US-Richter Amit Mehta in seinem Urteil aus dem Jahr 2024 Rechtsfehler gemacht habe. Das Unternehmen argumentierte, dass seine Deals mit Geräteherstellern und Browserentwicklern diese nicht daran gehindert hätten, konkurrierende Suchdienste wie Microsofts Bing zu bewerben.
APPELLANT_BRIEF__2174652__filed_by_Google_LLC_in_26-5023.pdf [2]
Zudem sei die Entscheidung, überhaupt eine exklusive, voreingestellte Suchmaschine anzubieten, von Apple und Mozilla selbst ausgegangen, nicht von Google. Mozilla ist mittlerweile stark abhängig von Googles jährlichen Zahlungen. Von rund 680 Millionen Dollar Jahresumsatz im Jahr 2024 kamen laut Geschäftsbericht [3] 498 Millionen Dollar von Google – damit die Suchmaschine in Firefox voreingestellt ist. Mozillas Finanzchef warnte bereits: Ohne Googles Geld droht die Pleite. [4]
Google plädiert zudem darauf, das Unternehmen habe sich mit seiner Suchmaschine auf dem Markt fair durchgesetzt, indem es „durch harte Arbeit, mutige Innovationen und kluge Geschäftsentscheidungen eine überlegene Suchmaschine entwickelt“ habe. Dass Suchmaschinendaten nun mit der Konkurrenz geteilt werden müssten, würde eine seltsame Form von Ersatzwettbewerb schaffen, der unter realen Bedingungen nie entstanden wäre. Hier nennt Google explizit KI-Hersteller OpenAI als Beispiel, der für sein LLM ChatGPT ebenfalls Zugriff auf die Daten hätte. ChatGPT habe jedoch während des relevanten Zeitraums noch gar nicht existiert – US-Justizministerium und Bundestaaten klagten bereits Ende 2020. Zudem sei der Erfolg von ChatGPT so bahnbrechend, dass es keinen Grund gebe, die Daten mit OpenAI zu teilen, argumentiert Google. Beobachter rechnen im Juli mit einer juristischen Reaktion des US-Justizministeriums auf Googles Berufung.
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„Made in USA“ dürfte Apple zum Einkauf bei Intel animieren. Ebenfalls in den USA entstehen gasbefeuerte Monster-Rechenzentren – die Börse freuts.
Apple will Chips bei Intel kaufen: Diese Nachricht trieb den ohnehin schon verblüffend hoch gestiegenen Kurs der Intel-Aktie auf einen neuen Rekordwert über 126 US-Dollar. Dabei geht es aber nicht um Intel-CPUs, sondern Apple will angeblich selbst entwickelte Prozessoren, also Apple Silicon, von Intel fabrizieren lassen. Vermutlich spielt dabei auch die lokale Produktion in den USA eine Rolle, also „Made in USA“, zumal die US-Regierung einen erheblichen Anteil der Intel-Aktien hält.
AMD hat es endlich geschafft und überholte den ewigen Konkurrenten Intel bei Chips für Rechenzentren. Im ersten Quartal 2026 setzte AMD in dieser Sparte 5,8 Milliarden US-Dollar um, rund 14 Prozent mehr. Die Serversparten beider x86-Prozessorfirmen legten im Jahresvergleich enorm zu: AMD um 57 Prozent, Intel aber nur um 22 Prozent. Denn für aktuelle, agentische KI-Modelle sind auch Allzweckprozessoren wichtig – deutlich wichtiger jedenfalls als für die zuvor boomenden Sprachmodelle. Aber AMD verkauft zusätzlich viele KI-Beschleuniger vom Typ Instinct MI, während Intel weiterhin keine konkurrenzfähigen Beschleuniger hat.
Auch x86-Prozessoren für Notebooks und Desktop-PCs verkauften sich gut. Marktbeobachter begründen die hohe Nachfrage mit Hamsterkäufen wegen der enorm gestiegenen Preise für RAM, aber auch SSDs. Der CPU-Boom übertüncht zurzeit das Problem für AMD und Intel, dass ARM-Chips immer größere Bereiche des CPU-Markts erobern, vor allem Rechenzentren für Cloud und KI sowie Notebooks. Allerdings nur bestimmte ARM-Chips: Nach Schätzungen von Marktforschern tut sich der Qualcomm Snapdragon X weiterhin schwer. Apple hingegen landete mit dem MacBook Neo wohl tatsächlich den erwarteten Treffer. Nach Einschätzung von Branchenkennern hat Apple Mühe, die große Nachfrage zu stillen; Apple selbst sagt dazu wie üblich nichts.
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Ausschnitt des Hubble Extreme Deep Field.
(Bild: NASA, gemeinfrei)
Das Universum expandiert – die Frage ist nur, in welchem Tempo. Denn unterschiedliche Messmethoden führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Im Jahr 1863 begannen Wissenschaftler daran zu zweifeln [1], dass die Sonne tatsächlich Kohle verbrennt. Denn wenn sie aus Kohle bestünde, wäre sie bei ihrer immensen Energieabgabe nach nur 5.000 Jahren ausgebrannt.
Eine Provokation für die führenden Köpfe des 19ten und frühen 20ten Jahrhunderts: An jedem einzelnen sonnigen Morgen wurden sie an ihre Unwissenheit erinnert. Denn erst die Einsteinschen Gleichungen ermöglichten die Entdeckung [2] der Kernfusion um 1920.
Ganz so eklatant gestalten sich die aktuellen Widersprüche und Wissenslücken in der Kosmologie heutzutage nicht mehr. Und keine ist mehr mit dem bloßen Auge zu beobachten.
Eines der großen verbleibenden Rätsel ist die Ausdehnung des Weltalls. Denn das Universum dehnt sich seit dem Urknall, der vor etwa 13,8 Milliarden Jahren stattfand, aus. Die Rate dieser Expansion wird als Hubble-Konstante bezeichnet.
Und obwohl diese Expansion mit höherem Tempo vonstattengeht [3], als die Physik derzeit erklären kann, ist das Phänomen selbst seit fast hundert Jahren unumstritten. Die Frage, wie schnell das genau geschieht – also wie groß die Hubble-Konstante ist oder ob es überhaupt eine Konstante ist.
Das Problem: Messungen des lokalen, jüngeren Universums ergeben eine andere Geschwindigkeit als Messungen von extrem weit entfernten Sternen, deren Licht aus einem fernen, frühen Universums zu uns kommt.
Während sich das lokale Universum mit einer sehr geringen Irrtumswahrscheinlichkeit mit 73,5 km/s pro Megaparsec (Mpc) ausdehnt, werden für das frühe Universum 67,2 km/s pro Mpc gemessen – ebenfalls mit sehr geringer Irrtumswahrscheinlichkeit.
Ein Megaparsec entspricht etwa 3,26 Millionen Lichtjahren. Zum Vergleich: Unsere Heimatgalaxis hat geschätzte [4] 100.000 Lichtjahre Durchmesser und ist etwa 1.000 Lichtjahre dick.
Nun haben Astronomen die bisher genauesten Messungen veröffentlicht [5], wie schnell sich das Universum in unserer lokalen Nachbarschaft ausdehnt. Das Ergebnis bestätigt eine beunruhigende Diskrepanz, die Wissenschaftler bisher nicht erklären können.
Die eigens für diesen Zweck ins Leben gerufene internationale Forschergemeinschaft namens Hubble Constant Distance Network (H0DN) hat für die lokale Nachbarschaft eine Ausdehnung von 73,5 Kilometer pro Sekunde pro Megaparsec ermittelt, und das mit einer Messgenauigkeit von etwas mehr als einem Prozent.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei den Messungen um einen statistischen Zufall handelt, ist astronomisch gering (sieben Sigma).
Um dieses Ergebnis zu erzielen, stützten sich die Forscher nicht auf eine einzige Methode. Stattdessen bauten sie ein sogenanntes „Entfernungsnetzwerk“ mit zehn sich überlappenden Techniken auf. Dazu gehören unter anderem Messungen von:
Unabhängige Messungen, die auf dem frühen Universum basieren – unter Verwendung des kosmischen Mikrowellenhintergrunds, dem ältesten Licht, das existiert – liefern jedoch konsequent eine langsamere Ausdehnungsrate des Universums von etwa 67,2 Kilometer pro Sekunde pro Megaparsec.
Diese Kluft zwischen 73,5 und 67,2 Mpc wird als Hubble-Spannung [9] bezeichnet. Sie ist zu groß, um durch Messfehler oder statistischen Zufall erklärt zu werden.
Doch wenn die Messungen stimmen, muss etwas anderes unvollständig sein. Mögliche Erklärungen umfassen:
Das Hubble Constant Distance Network zieht in seiner Arbeit denn auch einen solchen Schluss: "Die verbesserte Genauigkeit von H0 deckt nun eine breitere Inkonsistenz innerhalb des standardkosmologischen Rahmens auf und stärkt die Argumente für neue Physik oder eine tiefere Neubewertung von Schlussfolgerungen zum frühen Universum. "
Selbstverständlich bleiben diese Ergebnisse nicht unwidersprochen. In zwei weiteren aktuellen Arbeiten kommen die Forscher zu dem Ergebnis, dass das Tempo der Ausdehnung des lokalen Universums stark überschätzt worden sein könnte.
Ein Forschungsteam vom Leibniz-Institut für Astrophysik Potsdam analysierte die Bewegungen von vier kompletten, "nahen" Galaxiengruppen: der Centaurus-A-Gruppe und der M81-Gruppe [11] sowie den Galaxiegruppen M82 und M83 [12]. Beide gehören zu den nächstgelegenen Galaxiengruppen außerhalb der lokalen Gruppe der Milchstraße.
Die Methode ermöglicht es, die lokale, gravitationsbedingte Bewegung der Galaxien von der allgemeinen Expansion des Universums zu unterscheiden. Dadurch sollen Messverzerrungen reduziert werden, die durch die Eigenbewegungen von Galaxien in unserer kosmischen Nachbarschaft entstehen.
Die Ergebnisse wurden in zwei Studien im Fachjournal Astronomy & Astrophysics veröffentlicht. Für die Centaurus-A-Gruppe und die M81-Gruppe ermittelte das Team einen Wert von 64,0 (± 4,6) Kilometer pro Sekunde und Megaparsec. Für die Galaxiengruppen M82 und M83 ergab die Analyse 63 (±6) km/s/Mpc.
Beide Werte liegen damit deutlich näher an dem Wert für das frühe Universum von 67,4 km/s/Mpc als die bisherigen Ergebnisse von 73 Kilometer Ausdehnung pro Sekunde und Megaparsec.
Die Forschenden denken nun, dass die Eigenbewegungen von Galaxien in unserer kosmischen Nachbarschaft die bisherigen lokalen Messungen verzerrt haben könnten. Die neue Methode deutet darauf hin, dass sich das lokale Universum möglicherweise langsamer ausdehnt als bisher angenommen.
Die neue Methode aus Potsdam löst die Hubble-Spannung nicht auf. Sollte sie sich als überlegen erweisen, läge der Wert für die lokale Expansion jedoch künftig deutlich näher an dem Wert, der im frühen Universum durch die kosmische Mikrowellen-Hintergrundstrahlung gemessen wird – ein möglicher Schritt hin zur Eliminierung der Hubble Spannung.
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Besonders Berufseinsteiger sollen Jobs verlieren – und Experten zweifeln, ob KI wirklich der Grund ist oder nur ein Vorwand.
Die Zahlen lassen wenig Interpretationsspielraum: Nahezu alle Unternehmenslenker weltweit stellen sich darauf ein, in den kommenden zwei Jahren Stellen wegen künstlicher Intelligenz zu streichen.
Das geht aus dem aktuellen Bericht „Mercer Global Talent Trends 2026 [1]“ der Beratungsfirma Mercer hervor, für den rund 12.000 Führungskräfte, HR-Verantwortliche, Investoren und Beschäftigte befragt wurden.
63 Prozent der Führungskräfte sehen demnach in den neuen Möglichkeiten, die künstliche Intelligenz bietet, um Arbeitsabläufe neu zu gestalten oder zu automatisieren, den wichtigsten Hebel, um die Rendite zu steigern.
Doch zwischen Erwartung und Realität klafft wie so oft eine Lücke: Nur 32 Prozent der befragten Führungskräfte glauben, dass ihre Belegschaft menschliche und maschinelle Fähigkeiten derzeit tatsächlich sinnvoll kombinieren kann.
Wie Gizmodo berichtet [2], laufen viele KI-Projekte parallel zu Sparprogrammen, ohne dass die versprochenen Produktivitätsgewinne sauber nachgewiesen werden.
Auch deshalb sind sich Experten uneins, ob die Entlassungswellen tatsächlich durch messbare Effizienzsteigerungen gedeckt sind – oder ob KI vor allem als willkommener Vorwand für Kostensenkungen dient.
Besonders hart trifft es Berufseinsteiger, wie Telepolis unlängst berichtet hat [3]. KI-Systeme sind hauptsächlich dort stark, wo standardisierte, regelbasierte Aufgaben anfallen: Recherche, Reporting, Standardkorrespondenz, einfache Programmierung. Genau jene Tätigkeiten also, die traditionell Junior-Kräften zugewiesen werden und als Sprungbrett für die weitere Karriere gelten.
Laut einer weltweiten Umfrage des Oliver Wyman Forum [4] unter 415 Geschäftsführern planen 43 Prozent der CEOs, in den nächsten ein bis zwei Jahren gezielt Junior-Positionen abzubauen. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 17 Prozent.
Die Folgen zeigen sich bereits. Mehrere Studien kommen laut einem Bericht [5] der New York Times (NYT) zu dem Ergebnis, dass der Arbeitsmarkt für 22- bis 27-Jährige so schlecht ist wie seit den schlimmsten Tagen der Corona-Pandemie nicht mehr.
Viele Unternehmen stellen lieber erfahrene Kräfte ein oder frieren Einstellungsprogramme komplett ein, statt in langfristige Ausbildung zu investieren. Die Beratungsfirma PwC hat ihre Einstellungszahlen für Absolventen [6] laut einer internen Präsentation bereits wegen des „Einflusses von KI“ reduziert.
Der Frust unter jungen Beschäftigten wächst. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Nutzung von KI-Tools durch die Generation Z stagniert. Statt digitaler Begeisterung dominieren Angst, Wut und Überforderung.
Laut einer NBC-News-Umfrage vom März [7] ist KI bei US-Wählern derart unbeliebt, dass selbst die umstrittene Einwanderungsbehörde ICE positiver bewertet wird.
Die Angst vor dem Jobverlust durch KI wirkt sich messbar auf das Arbeitsklima aus. Laut der Mercer-Umfrage gaben 2026 nur noch 44 Prozent der Beschäftigten an, sich bei der Arbeit zu entfalten – ein Absturz von 66 Prozent im Jahr 2024.
Die existenzielle Verunsicherung ist so verbreitet, dass Forscher bereits einen eigenen Begriff dafür vorschlagen: „AI Replacement Dysfunction“ (AIRD), eine Art KI-bedingte Verdrängungsangst.
Mercer selbst warnt, dass ausgelaugte Belegschaften, Burnout und fehlende Qualifikationen die erhofften Produktivitätsgewinne durch KI zunichtemachen könnten. Investoren hingegen bevorzugen bereits Unternehmen mit einer „KI-befähigten, digital ausgerichteten Kultur“, was den Druck auf Firmen weiter erhöht, Automatisierung voranzutreiben.
Während in den USA schwacher Kündigungsschutz schnelle Entlassungswellen ermöglicht, schützen hierzulande Tarifverträge, Betriebsräte und Mitbestimmungsrechte vor einem unkontrollierten Umbau der Unternehmen.
KI-Einführung läuft in deutschen Unternehmen häufig als Pilotprojekt, begleitet von Betriebsvereinbarungen. Gewerkschaften fordern Rechtsansprüche auf Weiterbildung im Umgang mit KI und eine Beteiligung an den KI-Strategien der Arbeitgeber.
Dennoch geraten auch in Deutschland Einstiegsjobs unter Druck – etwa in Buchhaltung, Callcentern und einfachen IT-Services.
In der Industrie experimentieren Betriebe bereits mit menschenfreien Nachtschichten. Analysen zu sogenannten Dark Factories [8] zeigen, dass menschenleere Produktionsstätten Betriebskosten um bis zu 25 Prozent senken und Ausschuss um bis zu 40 Prozent reduzieren könnten.
Was bleibt trotz KI-Boom gefragt? Mercer betont die Bedeutung von Fähigkeiten, die sich nicht automatisieren lassen: Verhandlungsgeschick, kreatives Problemlösen, Umgang mit Ambiguität und die Kompetenz, KI-Werkzeuge kritisch einzusetzen, statt ihnen blind zu vertrauen.
Berufseinsteiger, die Domänenwissen mit Datenkompetenz verbinden, gelten als selten und begehrt. Die Ironie: Genau jene Einstiegsjobs, in denen man solche Erfahrung traditionell aufbaut, streichen die Unternehmen gerade zusammen.
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Viele Arbeitnehmer wissen, dass ihr Chef gegen das Gesetz verstößt – und tun trotzdem nichts. Die Gründe dafür sind erschreckend nachvollziehbar.
Für Arbeitnehmer bestehen unterschiedliche Schutzrechte, gegen die häufig verstoßen wird. Ein Beispiel ist das Mindestlohngesetz. Erst jüngst nahm der Zoll deshalb wieder einmal Razzien vor.
"Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ist in einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Kurier-, Express- und Paketbranche vorgegangen", meldet das [1] Westfalen-Blatt.
Für Außenstehende stellt sich bei Berichten über diese Gesetzesverstöße die Frage, warum die Beschäftigten ihre Rechte nicht wahrnehmen und etwas dagegen tun. Nikolai Huke, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg, schreibt dazu:
"Viele der Befragten schildern die Erfahrung, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von sich aus kein Interesse daran haben, geltendes Arbeitsrecht einzuhalten. Wer seinen Angestellten Urlaub verweigert, unbezahlte Überstunden anordnet oder ihnen kündigt, sobald die Auftragslage dies sinnvoll erscheinen lässt, spart erst einmal Geld. Teilweise wird arbeitgeberseitig sogar so getan, als seien solche rechtswidrigen Praktiken gerecht: etwa wenn Beschäftigten ihr Lohn verweigert wird, weil sie angeblich keine ausreichenden Leistungen erbracht haben."
Huke führte Interviews mit Beschäftigten und forscht über [2] "Arbeitsrechte in prekären Lebenslagen".
Bereits die Suche nach dem passenden Gesetz ist für viele Beschäftigte schwierig. Ein Arbeitsgesetzbuch gibt es hierzulande, im Gegensatz zur DDR, bis heute nicht, obwohl Art. 30 des Einigungsvertrags [3] den Gesetzgeber zur einheitlichen Kodifizierung des Arbeitsrechts verpflichtete.
Beim Entgelt kann eine Regelung im Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder dem Mindestlohngesetz zu finden sein. Das Arbeitszeugnis ist in der Gewerbeordnung geregelt, das Transparenzgebot für Arbeitsverträge findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Auch machen Ausnahmen das Erkennen der eigenen Rechte schwer. Dies zeigt sich beim Arbeitszeitgesetz (ArbZG). "Zweck des Gesetzes" ist nach § 1 Punkt 2 ArbZG "den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe" zu schützen. Und dann heißt es: "Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer an Sonntagen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigen" (§ 9 ArbZG [4]).
Gleichzeitig sieht das Gesetz einen großzügigen Katalog von Ausnahmen in § 10 ArbZG vor: Für Gastronomie, Hotels, Krankenhäuser oder Rettungsdienste ist es generell möglich. Aber auch für die Industrie gibt es Aufweichungen. Nach § 10 Abs. 2 ArbZG "dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit den Produktionsarbeiten beschäftigt werden", wenn die infolge der Unterbrechung der Produktion die "Arbeiten den Einsatz von mehr Arbeitnehmern als bei durchgehender Produktion erfordern".
Betroffene haben die Erfahrung, "dass illegalerweise eine Kündigung drohen kann, wenn Beschäftigte ihre Rechte einfordern", schreibt Huke.
"Darüber hinaus verfügen viele nicht über die finanziellen, zeitlichen oder psychischen Ressourcen für eine langwierige Auseinandersetzung mit einem Unternehmen. Insbesondere prekäre Lebenslagen – etwa aufgrund von Armut, unsicheren Aufenthaltstiteln oder gesundheitlichen Einschränkungen – haben zur Folge, dass Beschäftigte sich gezwungen sehen, unter rechtswidrigen Bedingungen zu arbeiten, ohne sich zu beschweren".
Fallen Beschäftigten Rechtsverstöße des Unternehmers auf, müssen sie abwägen, ob sie überhaupt etwas tun. Vor dieser Frage stehen Arbeiter, die Umweltvergehen wahrnehmen, oder Pfleger, die ein System unwürdiger Behandlung alter Menschen aufdecken wollen. Sie sind "Hinweisgeber", wie es das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz [5])" inzwischen formuliert.
Dabei handelt der Einzelne aus einem Gewissenskonflikt heraus – mit dem Ziel, eine Verbesserung zu erreichen, indem eine Behörde oder die Medien eingeschaltet werden. Nicht wegzusehen, ist jedoch für die Betroffenen riskant.
Beschäftigten, die öffentlich auf illegales Verhalten hinweisen, drohen massive Sanktionen, die von Abmahnung bis hin zur Kündigung reichen können. Denn das Recht auf Meinungsfreiheit steht gegen die "Treuepflicht im Arbeitsverhältnis".
Diese verpflichtet nämlich zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten. Erst muss der interne Weg gewählt werden. Nur wenn dies offensichtlich erfolglos erscheint, weil etwa die Unternehmensleitung selbst eine Straftat begangen hat, kann ausnahmsweise auch der direkte Weg zu den zuständigen Behörden gesucht werden.
Mut wird von Gerichten nicht automatisch belohnt. Zwar stärkte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Grundsatzurteil bereits 2011 die Rechte der Whistleblower. Das Gericht erklärte [6] die Kündigung einer Pflegerin, die auf Missstände hinwies, für unzulässig.
Nach Auffassung des EGMR musste eine Altenpflegerin, die Verstöße gemeldet hat, keine weitere, der Strafanzeige vorhergehende innerbetriebliche Klärung versuchen.
Allerdings steht das Risiko auf Seiten der engagierten Beschäftigten [7]: Die Altenpflegerin verlor ihren Job – dafür wurde eine Entschädigung von 10.000 Euro und 5.000 Euro für die entstandenen Kosten zugesprochen. Und die Vorfälle aus 2003 führten erst 2011 zu einer Entscheidung des Gerichtes.
Seine Rechte als Einzelner wahrzunehmen, ist also äußerst schwierig. Die Wahl eines Betriebsrates ermöglicht den Beschäftigten gemeinsame Aktivitäten gegen Rechtsverstöße. Dagegen wehren sich hierzulande Unternehmer mit Union-Busting-Methoden.
Der Begriff beschreibt die systematische Bekämpfung aktiver Gewerkschafter und Betriebsräte. Importiert wurde die Methode aus den USA, wo Gewerkschaftsfeindlichkeit eine lange Tradition hat. Unterstützt von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, setzen Unternehmen auf gezielte Einschüchterung.
Jede fünfte Neugründung eines Betriebsrates, so eine Umfrage des WSI [8] der Hans-Böckler-Stiftung, berichtet von aktiven Hürden durch die Betriebsleitung, etwa durch Kündigungsandrohungen oder die Verhinderung eines Wahlvorstands.
"Solche Wildwest-Methoden haben auch in Deutschland Einzug gehalten – nicht nur bei Amazon, Tesla und Co., sondern auch bei öffentlichen Arbeitgebern. Jüngstes Beispiel: Die Servicegesellschaft der Uniklinik Erlangen, die zu 51 Prozent dem Klinikum und damit dem Land Bayern gehört", hieß es etwa [9] bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Eine auf Union Busting spezialisierte Kanzlei wurde dort engagiert, die in Schulungen unter anderem Wege zur "Kündigung störender Arbeitnehmer" aufzeigt.
Gegen diese Unternehmensstrategien helfe laut Verein "Work watch" nur eine breite öffentliche Kampagne gegen Union Busting: "Politischer Druck für eine deutliche Verschärfung der Strafen bei Behinderung von Betriebsratsarbeit. Konsequente Nutzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, um auch in globalen Lieferketten Gewerkschaftsrechte einzufordern", so der Verein [10] in einem Aufruf zum 1. Mai.
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Leo XIV. hat mit Magnifica humanitas seine Antrittsenzyklika vorgelegt. Darin mischt sich der Papst ungewöhnlich konkret in aktuelle Debatten ein. Es handelt sich nicht um ein theologisches Grundsatzdokument, sondern um eine direkte Auseinandersetzung mit Machtkonzentration, Desinformation, Arbeitsplatzverlust und algorithmischer Kontrolle. Leo XIV. nennt Algorithmen, Patente und digitale Plattformen beim Namen und fordert, diese als Gemeingüter zu behandeln, nicht als Privateigentum weniger Konzerne.
Die Magnifica humanitas ist nicht technikfeindlich. KI sei "per se weder eine Lösung noch ein Übel", aber auch nicht neutral: KI nehme "die Züge derer an, die sie konzipieren, finanzieren, regulieren und nutzen". Wer KI baue, trage Verantwortung. Wer Verantwortung trägt, muss kontrollierbar sein.
Bemerkenswert ist auch, was die Enzyklika über KI-Systeme selbst beschreibt: Diese machten keine Erfahrungen, besäßen keinen Leib und hätten kein moralisches Gewissen.
Die eigentliche Nachricht ist nicht, was die Enzyklika sagt, sondern wie. Leo XIV. spricht von Machtkonzentration bei "sehr kleinen, sehr einflussreichen Gruppen", von digitalem Kolonialismus, von Arbeitern, deren Körper "verletzt, verstümmelt und verbraucht werden, damit der Rechenfluss nicht zum Stillstand kommt".
Er bittet um Vergebung für historische Sklaverei und zieht eine direkte Linie zu heutigen Ausbeutungsstrukturen in der globalen Digitalwirtschaft. Und er sagt ausdrücklich: "Wer zu Verlangsamung und Kontrolle aufruft, ist kein Fortschrittsfeind."
Huawei will einen Weg gefunden haben, um seinen technologischen Rückstand bei der Produktion fortschrittlicher Halbleiter aufzuholen. Wie Bloomberg berichtet, hat Huaweis Leiterin des Halbleitergeschäfts, He Tingbo, auf einer Chipkonferenz angekündigt, dass die im Herbst 2026 erscheinenden mobilen Kirin-Chips mit der neuen Logicfolding-Architektur des Unternehmens gefertigt werden sollen.
Bis zum Jahr 2031 sollen damit auch 1,4-Nanometer-Chips produziert werden können. Diese werden mit dem Fertigungspartner Semiconductor Manufacturing International Corp. (SMIC) entwickelt.
Logicfolding soll dazu beitragen, die Leistung eines Chips zu steigern, indem die Anzahl der darauf befindlichen Transistoren erhöht und die Geschwindigkeit der Datenübertragung optimiert wird.
"In diesem Jahr haben wir eine Überraschung für die gesamte Branche vorbereitet. Keine Stagnation, keine bloße Fortsetzung des Bestehenden, sondern ein großer Sprung nach vorn", sagte He Tingbo laut Bloomberg.
Branchenweiter Konsens ist, dass die hochmodernen EUV-Lithografiemaschinen des niederländischen Unternehmens ASML zwingend erforderlich seien, um Chips mit einer Strukturbreite von fünf Nanometern oder weniger in Massenproduktion zu fertigen. Sollte es Huawei gelingen, dieser Annahme zu trotzen, wäre das ein Durchbruch bei der Herstellung fortschrittlicher Halbleiter.
Wie genau das Unternehmen seine Kompetenzen in der Chipfertigung ohne den Einsatz der EUV-Technologie vorantreiben will, ließ He offen. Huaweis neues Prinzip scheine darauf abzuzielen, die Datenübertragungsgeschwindigkeit der Transistoren zu steigern, um das Fehlen moderner Ausrüstung auszugleichen, so Bloomberg.
Zwar entwickelte Huawei seine Technologien in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiter, es bleibt aber unklar, ob das Experimentieren mit unkonventionellen Ansätzen tatsächlich zum Erreichen des technologischen Spitzenstandes führen wird.
Das Tesla Cybercab ist das sparsamste vollwertige Elektroauto, das es derzeit gibt, wie die News-Webseite Electrek berichtet. Tesla-Vizepräsident Lars Moravy hat die Zahl bestätigt: Das Fahrzeug benötigt nur 10,3 kWh auf 100 km. Der Lucid Air Pure kommt auf 14,3 kWh. Das entspricht einem Vorsprung von rund 28 Prozent. Zum Vergleich: Model 3 und Model Y liegen bei 14,9 kWh, der Hyundai Ioniq 6 bei 15 kWh, das Model S bei 16,8 kWh. Alle Werte stammen aus dem US-amerikanischen Vergleichsverfahren EPA.
Der Grund für den geringen Verbrauch des Cybercab ist die Fahrzeugphilosophie. Das Cybercab hat kein Lenkrad, keine Pedale, keine klassische Vier- oder Fünfpersonenbestuhlung. Es transportiert zwei Passagiere in einer tropfenförmigen Karosserie, die konsequent auf Aerodynamik ausgelegt ist. Der Akku hat eine Kapazität unter 50 kWh, die Reichweite soll trotzdem knapp unter 500 Kilometer liegen. Ein fairer Effizienzvergleich mit einem Familienauto ist hier nicht möglich.
Für den geplanten Einsatz als Robotaxi ist der Verbrauchsvorteil jedoch wichtig. Bei einem US-amerikanischen Strompreis von rund 0,16 Dollar pro kWh kostet eine gefahrene Meile im Cybercab ungefähr 2,6 Cent. Beim Model 3 sind es etwa 3,8 Cent, beim Ioniq 5 knapp 4,8 Cent. Wenn die Flotte Hunderttausende Kilometer jedes Jahr abspult, kommt es zu erheblichen Betriebskosteneinsparungen.
Die Produktion des Tesla Cybercab soll im April 2026 in Giga Texas angelaufen sein, der Hochlauf erfolgt voraussichtlich schrittweise. Das Fragezeichen hinter dem gesamten Konzept ist die Software. Teslas aktueller überwachter Robotaxidienst verzeichnet eine Unfallrate, die etwa viermal so hoch ist wie die Quote bei menschlichen Fahrern.
Die Genehmigung für unbeaufsichtigtes autonomes Fahren im großen Maßstab steht noch aus. Seit Februar haben zudem drei leitende Entwickler das Programm verlassen.
Symbolbild
(Bild: KI-generiert)
Ein türkisches Start-up behauptet, mit einer Beschichtung aus Vulkangestein Drohnen für Radar nahezu unsichtbar zu machen. Unabhängig geprüft ist das nicht.
Was bislang Milliardenprogrammen wie dem B-21-Bomber oder der F-35 vorbehalten war, soll künftig aus der Sprühdose kommen: Stealth-Technologie für Kampfdrohnen.
Der türkische Forscher Yunus İnce behauptet, mit seiner Beschichtung namens Kürşat 3.0 die Radarsignatur von Drohnen so stark senken zu können, dass gängige Luftabwehrsysteme erhebliche Probleme bekämen, sie zu orten. Die Angaben klingen spektakulär – doch belastbare Belege fehlen bislang.
Wie Defence Blog berichtet [1], arbeitet İnce seit über sieben Jahren an dem Projekt. Sein namentlich nicht genanntes Start-up hat demnach eine sprühbare Beschichtung auf Basis von Basalt und Bimsstein entwickelt.
Die mikroskopisch kleinen Porenstrukturen, durch die diese vulkanischen Materialien gekennzeichnet sind, sollen einfallende Radarwellen „einfangen“ und in Wärme umwandeln, statt sie zum Sender zurückzustreuen. Aufgetragen wird das Material wie Farbe – direkt auf die Drohnenoberfläche, ohne Zuschnitt, ohne Verklebung, ohne Fugen.
Die zentrale Behauptung: Kürşat 3.0 erreiche eine Signaldämpfung von 43,2 Dezibel. Das wäre ein erheblicher Fortschritt gegenüber herkömmlichen Materialien. Unter standardisierten Messbedingungen schaffen es breitbandige radarabsorbierende Materialien lediglich, die Signale um etwa 20 bis 30 Dezibel zu dämpfen.
İnce hat laut Tom's Hardware der Defence-Blog-Redaktion technische Details und Testaufnahmen übermittelt [2], die diesen Wert stützen sollen.
Allerdings: Weder ist bekannt, auf welchen Radarfrequenzbändern die 43,2 Dezibel gemessen wurden, noch welche Messmethode zum Einsatz kam.
Angaben zu Einfallswinkeln, Polarisation oder Bandbreite fehlen vollständig. Ob die Tests in einem reflexionsarmen Raum stattfanden, ob sie nach Militärstandards wie MIL-STD-3070 oder nach IEC-Normen durchgeführt wurden – nichts davon ist dokumentiert.
Ohne diese Informationen lässt sich schlicht nicht beurteilen, ob die Beschichtung gegen Nato-Feuerleitradare im X-Band ebenso wirksam wäre wie gegen Suchradare im S- oder L-Band.
Beide Fachmedien betonen ausdrücklich, dass die Leistungsdaten bislang nicht unabhängig validiert wurden.
Über Rechtsform, Eigentümerstruktur und Finanzierung des Start-ups ist nichts Öffentliches bekannt – weder staatliche Förderprogramme noch private Investoren werden in den verfügbaren Quellen erwähnt. Ebenso fehlen Angaben zur Schichtdicke, zum Flächengewicht und zu den Auswirkungen auf Aerodynamik und Reichweite.
Bei kleinen Multikoptern können selbst wenige hundert Gramm Zusatzgewicht pro Quadratmeter die Flugzeit spürbar verkürzen. Daten zur Haltbarkeit unter UV-Strahlung, Temperaturschwankungen, Regen oder Salznebel gibt es ebenfalls nicht.
Der Zeitpunkt der Ankündigung ist kein Zufall. Im Ukraine-Krieg haben billige Drohnen gezeigt, dass sie millionenteure Panzerkolonnen stoppen und ganze Frontabschnitte unter Druck setzen können. Beide Seiten rüsten deshalb massiv bei radargestützter Drohnenerkennung und elektronischer Kriegsführung auf.
Eine Beschichtung, die den Radarquerschnitt kleiner UAVs deutlich reduziert, würde jede Stufe dieser Erkennungskette erschweren – vorausgesetzt, sie funktioniert, wie behauptet.
Klassische Stealth-Geometrien sind für billige Einwegdrohnen wirtschaftlich unsinnig. Genau hier setzt İnce an: Eine spr��hbare Lösung könnte das Anwendungsproblem lösen, weil sie ohne aufwendige Strukturänderungen auf jede Oberfläche passt.
Allerdings bleiben bei Quadcoptern die freiliegenden Rotorblätter ein fundamentales Problem – sie reflektieren Radarstrahlung wirkungsvoll zurück, und dagegen hilft keine Beschichtung der Welt.
Die Türkei hat mit der Bayraktar TB2 von Baykar Technology internationale Bekanntheit als Drohnenmacht erlangt. Der Nachfolger Kızılelma – ein unbemanntes Kampfflugzeug mit integrierten radarabsorbierenden Materialien – soll 2026 bei den türkischen Streitkräften in Dienst gestellt werden [3].
Türkische Rüstungsexporte beliefen sich 2024 auf 7,1 Milliarden US-Dollar. In diesem Umfeld können auch kleine Firmen mit UAV-Technologien nationale und internationale Kunden adressieren.
Doch konkrete Vorverträge oder Absichtserklärungen von Baykar, anderen türkischen Rüstungsunternehmen oder staatlichen Stellen für Kürşat 3.0 gibt es bislang nicht. Der globale Markt für radarabsorbierende Materialien wird zwar auf über eine Milliarde US-Dollar geschätzt und wächst jährlich um rund elf Prozent [4].
Doch ohne unabhängige Validierung über betriebsrelevante Frequenzbänder und unter realistischen Einsatzbedingungen bleibt Kürşat 3.0 vorerst das, was es ist: ein ambitioniertes Versprechen.
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Das Kartellamt soll bei Spritpreisen endlich Zähne zeigen – doch was die Behörde wirklich darf und was nicht, überrascht viele.
Wenn Konflikte oder blockierte Handelsrouten die Preise treiben, folgt aus Berlin gerne der Ruf nach dem Bundeskartellamt. Doch welche Möglichkeiten hat das Amt im Rahmen der bestehenden Gesetze und welche Prozeduren muss es einhalten? Der Wunsch, dass in Bonn eine Superbehörde besteht, die freihändig in den Markt eingreifen könnte, ist eine trügerische Hoffnung. Offenbar wird sie von Menschen genährt, die ein seltsames Verständnis vom Rechtsstaat haben. Dies ist besonders bedrückend, wenn diese Wünsche aus der Politik formuliert werden.
"Die Verfolgung und Ahndung illegaler Kartelle ist eine zentrale Aufgabe des Bundeskartellamtes", liest man auf der Website der Bonner Behörde [1].
An der Gründung des Bundeskartellamtes war der damalige Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard maßgeblich beteiligt. Der häufig als "Vater der sozialen Marktwirtschaft" bezeichnete Bundespolitiker konzipierte das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, auf dessen Basis die Behörde bis heute tätig [2] ist.
Der Deutsche Bundestag verabschiedete dieses gesetzliche Regelwerk im Juni 1957. Es trat am 1. Januar 1958 in Kraft und sah die Einrichtung einer Kartellbehörde vor. Dementsprechend wurde das Bundeskartellamt gegründet und nahm zum 1. Januar 1958 seine Tätigkeit auf.
Die wichtigsten Aufgaben des Bundeskartellamtes sind die Durchsetzung des Kartellverbots und seit 1973 die Ausübung der Zusammenschlusskontrolle sowie die Missbrauchsaufsicht von Unternehmen mit marktbeherrschender Position.
Das Bundeskartellamt setzt die Vorschriften des deutschen gesetzlichen Regelwerks gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie die einschlägigen wettbewerbsrechtlichen Regelungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um. Es ist somit nicht nur in die deutsche Gesetzgebung, sondern auch in die Vorschriften Brüssels eingebunden. In diesem Zusammenhang arbeitet das Bundeskartellamt häufig mit der Europäischen Kommission zusammen, wenn wettbewerbsrechtliche Verfahren mehrere EU-Mitgliedstaaten betreffen.
In der jüngsten Geschichte des Bundeskartellamtes wurden der Behörde weitere Aufgaben übertragen. So übernimmt das Bundeskartellamt zum Beispiel seit 1999 zahlreiche vergaberechtliche Überprüfungen. Ferner ist seit 2013 die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe bei dieser Behörde angesiedelt. Sie stellt umfassende Markttransparenz sicher, indem sie laufend die Preise erfasst, die für die Energieträger [3] Diesel, Benzin, Gas gelten.
Wobei für den Netzbereich der Energieträger wie Strom und Gas die ebenfalls in Bonn angesiedelte Bundesnetzagentur [4] zuständig ist, die auch für Aufsicht über andere Netzstrukturen wie Fernmelde- und Mobilfunknetze sowie Post und Eisenbahnnetze zuständig ist.
Dabei ist das Bundeskartellamt ausschließlich für die Fälle zuständig, deren wettbewerbsrechtliche Folgen mehrere Bundesländer betreffen. Alle anderen Fälle werden von den jeweiligen Landeskartellämtern, die in jedem Bundesland angesiedelt sind, behandelt. Die Kommunikation zwischen dem Bonner Amt und den entsprechenden Landesbehörden scheint, wie sich bei der Verfolgung der inzwischen stark reglementierten Preisänderungskontrollen an den Zapfsäulen zeigt, durchaus noch verbesserungsfähig zu sein.
Ursprünglich hatte das Bundeskartellamt seinen Sitz am Platz der Luftbrücke in Berlin. Dort blieb die Behörde bis zur deutschen Wiedervereinigung. In deren Folge wurde der Sitz des Bundeskartellamtes von der heutigen Bundeshauptstadt Berlin nach Bonn verlegt, die nach dem Verlust der Aufgabe als Bundeshauptstadt den offiziellen Titel "Bundesstadt" trägt.
Seit 1999 ist die Behörde dort in Gebäuden in der am Rhein liegenden Kaiser-Friedrich-Straße sowie im Haus Axe untergebracht, das sich in der Adenauerallee befindet. Seit 2009 ist der Bonner Jurist Andreas Mundt Präsident des Bundeskartellamtes.
Wenn der Chef der CDU-Arbeitnehmer, Dennis Radtke fordert: "Wir brauchen jetzt eine Führung im Amt, die Zähne zeigt," klingt das zwar beeindruckend, als Regierungspartei sollte die CDU jedoch auch in der Lage sein, die dafür benötigten rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, ohne dass sich die internationale Mineralölwirtschaft vom deutschen Markt vollständig abwendet.
Derzeit sind von den internationalen Ölmultis nur noch Shell, BP (mit Aral) und der französische Konzern TotalEnergies [5] in Deutschland tätig. Der Mineralölgroßhandel im europäischen Binnenmarkt ist für deutsche Behörden derzeit nicht nachvollziehbar, und nach dem Willen des OLG Düsseldorf [6] soll das auch so bleiben.
Beim Handel in Europa besteht somit für die Händler die einfache Möglichkeit, mittels Rechnungslauf über die Landesgrenzen die Preise für Ölmengen durch geschickten Verkauf anzuheben, ohne dass diese Mengen physisch über die Grenzen bewegt werden müssen.
Auch wenn die Bundespolitik jetzt glaubt, Druck auf des Bundeskartellamt machen zu müssen, damit es die Versäumnisse der Bundesregierung bei der Neuausrichtung der Energieversorgung weg von den Fossilen durch Verwaltungsakte außer Kraft setzt, fehlt bislang das dafür benötigte Handwerkszeug.
"Ziel des Kartellrechts ist es nicht, niedrige Preise zu garantieren", wird die Wettbewerbsrechtlerin Anna Kronenberg [7] von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf auf Web.de [8] zitiert. Im Kern gehe es vielmehr darum, "was das Recht zum Funktionieren der Marktwirtschaft beitragen kann". Kartellrecht, so Kronenberg, "zähmt Marktmacht". Unternehmen sollen sich nicht absprechen und dürfen ihre Macht nicht missbrauchen. Nur so sei ein funktionierender Wettbewerb sichergestellt.
In die Preisgestaltung der einzelnen Marktakteure kann das Bundeskartellamt nur eingreifen, wenn es diesen einen Gesetzesverstoß nachweisen kann. Bislang galt in der Bundesrepublik immer die Auffassung, dass der Markt die Probleme lösen würde.
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Huaweis Chipchefin stellt "LogicFolding"-Architektur vor. Bis 2031 sollen Chips auf 1,4-nm-Niveau ohne ASML-Maschinen entstehen.
Wer braucht schon EUV-Lithografie? Huawei offenbar nicht – zumindest wenn es nach der eigenen Darstellung geht. Auf der IEEE ISCAS 2026 [1] in Shanghai (IEEE International Symposium on Circuits and Systems) hat der chinesische Konzern nun offenbar eine Chiparchitektur vorgestellt, die das gesamte Machtgefüge der globalen Halbleiterindustrie verschieben könnte.
"Unsere Lösung ist machbar und erschwinglich", sagte He Tingbo, Präsidentin der Huawei-Chipsparte, bei ihrem seltenen öffentlichen Auftritt, wie das Wall Street Journal (WSJ) berichtet [2].
Konkret will Huawei bis 2031 Chips mit einer Transistordichte herstellen, die dem 1,4-Nanometer-Verfahren entspricht – jener Fertigungsstufe, die Intel, TSMC und Samsung erst mithilfe der Extrem-Ultraviolett-Lithografie (EUV) des niederländischen Herstellers ASML erreichen wollen.
TSMC plant die Massenproduktion auf diesem Niveau bereits für 2028, heißt es bei [3] Bloomberg. Huawei will also drei Jahre später nachziehen – allerdings ganz ohne die Spezialmaschinen, zu denen die USA dem Unternehmen seit Jahren den Zugang versperren.
Gelingt das tatsächlich in Serie, wäre eine Grundannahme der Branche hinfällig: dass Spitzenchips zwingend EUV-Equipment erfordern.
Die von Huawei vorgestellte "LogicFolding"-Architektur setzt nicht auf die klassische Miniaturisierung einzelner Transistoren, sondern auf das Stapeln mehrerer Schaltkreisschichten innerhalb eines Chips. Zusätzlich sollen kürzere Signalwege zwischen den Schichten die Datenübertragung beschleunigen.
Huawei fasst das Prinzip unter einem eigenen "Tau-Skalierungsgesetz [4]" zusammen. In westlichen Medien wird es auch "Her's Law" genannt – benannt nach Chipchefin He Tingbo. Der Konzern positioniert es als Gegenmodell zu Moores Gesetz, dessen Tempo sich nach Einschätzung vieler Branchenvertreter zuletzt verlangsamt hat .
Allerdings blieb He Tingbo in ihrer Präsentation auffällig vage, was die konkreten Fertigungsdetails angeht. Belastbare Angaben zu Yield-Raten, Wärmeabfuhr, Interconnect-Dichte oder gar unabhängige Benchmark-Ergebnisse lieferte Huawei nicht .
"Ob Huawei hier einen deutlichen Vorteil erzielen wird, bleibt abzuwarten, aber es ist zumindest ein alternativer Weg nach vorne", ordnete Lian Jye Su, Chief Analyst beim Forschungsunternehmen Omdia, die Ankündigung gegenüber dem Wall Street Journal ein .
Huawei gibt an, seine Halbleitertechnik in den vergangenen sechs Jahren verfeinert und auf Basis des Tau-Skalierungsgesetzes 381 Chipmodelle in Serie produziert zu haben.
Die nächste Kirin-Smartphone-Chipgeneration, die im Herbst 2026 auf den Markt kommen soll, werde als erste die LogicFolding-Architektur nutzen. Auch KI-Chips sollen nach diesem Prinzip entstehen .
Fertigungspartner ist nach wie vor SMIC (Semiconductor Manufacturing International Corp.), Chinas wichtigste Foundry. Deren Aktien stiegen nach He Tingbos Auftritt in Shanghai laut Bloomberg um mehr als 19 Prozent .
Doch die technischen Hürden sind erheblich. Das Stapeln von Schaltkreisen bringt massive Probleme bei der Wärmeabfuhr mit sich und erfordert deutlich komplexere Software zur Koordination der Schichtebenen.
Erst im vergangenen Jahr habe Huawei mit der neuen Technologie stabilere Ergebnisse erzielt, sagten mit den Fortschritten vertraute Personen gegenüber dem WSJ . Für größere Anwendungen in Rechenzentren fehle noch der Machbarkeitsnachweis.
Hinter der technischen Ankündigung steckt ein geopolitisches Signal. Washington hat Huawei 2019 auf die schwarze Liste gesetzt und Chinas Zugang zu fortschrittlicher Halbleitertechnik seit 2022 zusätzlich eingeschränkt.
Ein erfolgreicher Workaround würde die Logik dieser Exportkontrollen unter Druck setzen – und Peking ein gewichtiges Argument liefern, dass die Beschränkungen Chinas Chipindustrie nicht aufhalten, sondern lediglich zu Eigenentwicklungen treiben.
Kitty Fok von IDC China sieht laut Bloomberg in Huaweis Ansatz einen möglichen "neuen Bezugspunkt für Chinas Halbleiterindustrie bei der Überwindung von Prozessknoten-Beschränkungen" .
Für europäische Netzbetreiber und Unternehmen, die Huawei-Hardware einsetzen, hätte ein Erfolg zunächst indirekte Folgen: potenziell günstigere und leistungsfähigere Technik aus Shenzhen – bei gleichzeitig wachsendem politischem Druck, chinesische Komponenten aus kritischer Infrastruktur zu entfernen.
Ob aus dem ambitionierten Zeitplan bis 2031 mehr wird als ein politisches Versprechen, muss sich allerdings erst zeigen. Belastbare Benchmarks hat Huawei bislang nicht vorgelegt.
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Mark Zuckerberg hat in einem Gespräch vor Mitarbeitern erklärt, warum der Konzern für das Training von KI-Modellen die Arbeitsweisen seiner Angestellten beobachtet. In einer von der Mediaagentur More Perfect Union am 19. Mai 2026 auf X veröffentlichten Tonaufnahme hat der Meta-CEO erläutert, dass dies nötig sei, um die eigenen KI-Modelle im Wettbewerb mit der Konkurrenz zu verbessern.
Ziel der Methode sei es, den KI-Modellen beizubringen "wie kluge Menschen" Computer nutzen, um Aufgaben zu erledigen, so Zuckerberg. Ein Fokus liege auf der Verbesserung der Programmierfähigkeiten, für die die Arbeitsweisen der Softwareentwickler bei Meta als Datengrundlage dienen sollen.
Zuckerberg betont, dass die Angestellten seines Unternehmens im Durchschnitt intelligenter seien als externe Auftragnehmer, was Meta einen signifikanten Vorteil beim Training von KI-Modellen verschaffe. Er versichert, dass die Aufnahmen nicht zur allgemeinen Überwachung oder zur Leistungsbewertung eingesetzt würden.
Für das KI-Training will Meta auf die Aufzeichnungen von Tastaturanschlägen, Mausklicks und Screenshots zurückgreifen. Die Daten sollen so weit wie möglich bereinigt werden ("stripped out"), Anonymisierung ist bisher kein Thema.
Die Tonaufnahme wurde am selben Tag veröffentlicht, an dem Meta ankündigte, 8.000 Angestellte zu entlassen. Ende April 2026 wurde bereits in einem internen Memo über die Pläne informiert, KI auf Basis der Arbeitsweisen von Angestellten zu trainieren.
In dem Memo hieß es, dass es Metas Vision sei, KI-Agenten die Arbeit erledigen zu lassen, Menschen sollen diese nur noch überwachen. Mit den hohen Investitionen in künstliche Intelligenz wird aber auch der Personalabbau begründet. Zudem soll die Arbeitseffizienz der verbleibenden Angestellten mithilfe von KI-Modellen gesteigert werden.