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Störungsmeldung vom 19.11.2025 13:15

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Störungsmeldung vom 19.11.2025 10:33

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Störungsmeldung vom 19.11.2025 07:58

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Störungsmeldung vom 19.11.2025 07:31

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Störungsmeldung vom 19.11.2025 05:20

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Störungsmeldung vom 19.11.2025 01:25

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Störungsmeldung vom 19.11.2025 00:52

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  • 19. November 2025 um 00:52

Störungsmeldung vom 19.11.2025 00:40

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  • 19. November 2025 um 00:40

Störungsmeldung vom 17.11.2025 22:15

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  • 17. November 2025 um 22:15

Bit-Rauschen, der Prozessor-Podcast: Der Pentium 4 und andere Chip-Pannen

Von Heise

Vor 25 Jahren startete Intel den Pentium 4, der seine Ziele verfehlte. Aus diesem Anlass sprechen wir im Podcast Bit-Rauschen über CPU-Fails: Folge 2025/24.

Der Intel Pentium 4 sollte den AMD Athlon in die Knie zwingen und 10 Gigahertz Taktfrequenz erreichen. Das erste klappte so halb, das zweite gar nicht. 2006 verschwand der 2000 vorgestellte P4 wieder vom Markt, der deutlich effizientere „Core“ übernahm. So gesehen war der P4 ein Fehlschlag.

Doch zur ganzen Geschichte gehört auch, dass die P4-Ära viele Innovationen brachte, die bis heute im Einsatz sind: Multithreading, PCI Express, Stromsparfunktionen, effizientere 80-Plus-Netzteile mit ATX12V-Stecker, Prozessorgehäuse mit Kontaktflächen statt -stiften (Pins), stärkere Kühlberbefestigungen und einiges mehr.

Bei manchen der Neuerungen machte Intel aus der Not eine Tugend, etwa bei Energiespartricks, die den P4-Stromdurst zügeln sollten.

Aus Anlass des Pentium-4-Jubiläums sprechen die c’t-Redakteure Carsten Spille [7] und Christof Windeck [8] auch über viele andere gescheiterte Chips und was die jeweiligen Hersteller daraus lernten: Intel Itanium, AMD Bulldozer, IBM Cell. Folge 2025/24 von „Bit-Rauschen, der Prozessor-Podcast von c’t“.

Podcast Bit-Rauschen, Folge 2025/24 :


Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum Bit-Rauschen. Rückmeldungen gerne per E-Mail an bit-rauschen@ct.de [10].

Alle Folgen unseres Podcasts sowie die c’t-Kolumne Bit-Rauschen finden Sie unter www.ct.de/Bit-Rauschen [11]

Viele weitere Podcasts finden Sie unter heise.de/podcasts [12].


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11081319

Links in diesem Artikel:
[1] https://ct.de/bit-rauschen
[2] https://Bit-Rauschen.podigee.io/feed/mp3
[3] https://podcasts.apple.com/de/podcast/bit-rauschen-der-prozessor-podcast-von-ct/id1549821753
[4] https://open.spotify.com/show/6JD6gwqgVR27GYZACrWOT1
[5] https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9iaXQtcmF1c2NoZW4ucG9kaWdlZS5pby9mZWVkL21wMw
[6] https://www.deezer.com/de/show/2195452
[7] https://www.heise.de/autor/Carsten-Spille-3692789
[8] https://www.heise.de/autor/Christof-Windeck-3687176
[9] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[10] mailto:bit-rauschen@ct.de
[11] https://www.heise.de/meinung/Bit-Rauschen-Der-Prozessor-Podcast-von-c-t-4914290.html
[12] http://heise.de/podcasts
[13] https://www.heise.de/ct
[14] mailto:ciw@ct.de

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  • 19. November 2025 um 06:10

AirDrop: Apple plant in iOS 26.2 PIN-basierten Dateiaustausch für 30 Tage

Von Heise
Verschwommenes iPhone

(Bild: Sebastian Trepesch/Mac & i)

Apple erweitert seine AirDrop-Funktion, die den kabellosen Dateiaustausch zwischen Geräten ermöglicht. Künftig soll es wohl Einmal-Codes für 30 Tage geben.

Apple plant offenbar eine neue Möglichkeit, um den kabellosen Dateiaustausch zwischen Apple-Geräten mithilfe von AirDrop anzustoßen. In der am Montagabend veröffentlichten dritten Entwicklerbeta von iOS 26.2 wurde in den iPhone-Einstellungen ein neuer Eintrag entdeckt, der das Generieren von Einmalcodes beschreibt. Nach Eingabe einer solchen PIN sollen sich die Geräte von Sender und Empfänger für die Dauer von 30 Tagen gegenseitig finden können, um Dateien auszutauschen.

Bislang ist es so, dass auf Empfängerseite eingestellt wird, ob und von wem ein Gerät AirDrop-Übertragungen entgegennimmt. Wahlweise kann der Empfang entweder komplett abgeschaltet oder auf bekannte Kontakte begrenzt werden. Ferner ist es möglich, AirDrop für alle zuzulassen – dies allerdings nur für die Dauer von 10 Minuten. Bis vor drei Jahren war es noch möglich, den Empfang für alle unbegrenzt zuzulassen [1]. Diese Option änderte Apple aber, nachdem immer mehr Fälle bekannt wurden, in denen zum Beispiel Frauen auf diese Weise anzügliche Fotos von Unbekannten zugeschickt bekamen [2]. Die neue Möglichkeit geht mit bis zu 30 Tagen darüber hinaus und erspart es Nutzern, sich erst als Kontakte hinzufügen zu müssen. Dies ist zum Beispiel für eine temporäre Zusammenarbeit nützlich.

Aktuell noch keine Codegenerierung möglich

Erste Hinweise, dass sich bei AirDrop etwas tun könnte, waren bereits in Beta 1 entdeckt worden. Jetzt, in Beta 3, nimmt die neue Funktion Gestalt an. Gleichwohl ist es aktuell noch nicht möglich, die Einmalcodes zu generieren. Apple hat erstmal einen neuen Abschnitt in den Einstellungen eingeführt, wo die bekannten AirDrop-Kontakte verwaltet werden können. Dort steht auch, wie das Verfahren funktioniert.

Die finale Fassung von iOS 26.2 wird für Anfang bis Mitte Dezember erwartet. Dies entspräche dem üblichen Apple-Release-Zyklus. Natürlich ist es immer noch möglich, dass Apple die Integration der neuen Funktion kurzfristig verschiebt. Mit dem aktuellen Beta-Release wurde für Japan auch die Möglichkeit eingeführt, die Siri-Belegung an der Seitentaste des iPhones auszutauschen [3].

Was iOS 26.2 außerdem enthält

iOS 26.2 enthält vor allem kleinere Verbesserungen [4] am iPhone-Betriebssystem. Die neue Schlafbewertung ("Sleep Score") wird überarbeitet und unterscheidet verschiedene Abstufungen deutlich feiner. In der Podcasts-App führt Apple die Möglichkeit, dass Kapitelmarken von der App selbstständig erzeugt werden, wenn diese von den Podcastern nicht mitgeliefert werde. Das nächste große Update 2 bereitet zudem die Freischaltung der AirPods-Live-Übersetzung für die Europäische Union vor [5].


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11083593

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/AirDrop-10-Minuten-Limit-auf-dem-iPhone-gilt-ab-iOS-16-2-weltweit-7370871.html
[2] https://www.heise.de/news/AirDrop-auf-dem-iPhone-Weiterhin-Probleme-mit-Creepshots-4409852.html
[3] https://www.heise.de/news/Apples-Siri-kann-ausgetauscht-werden-zunaechst-in-Japan-und-via-Seitentaste-11083128.html
[4] https://www.heise.de/news/Erste-Beta-von-iOS-26-2-Neue-Features-in-vielen-Bereichen-11066307.html
[5] https://www.heise.de/news/AirPods-Pro-und-AirPods-4-Live-Uebersetzung-kommt-nach-Europa-11055015.html
[6] https://www.heise.de/mac-and-i
[7] mailto:mki@heise.de

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  • 18. November 2025 um 18:21

Grundsteuer: Reform ohne Entlastung

Von Christoph Jehle

Christoph Jehle

Eine Schere durchschneidet einen Schein auf dem ein Haus steht

Die Grundsteuer-Reform hat bereits erste Klagen nach sich gezogen

Die neue Grundsteuer sorgt für Unmut bei Eigentümern. Über 2.000 haben bereits Klage eingereicht. Nun muss der Bundesfinanzhof eine heikle Entscheidung treffen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 [1] hat die Grundsteuer wieder ins Gespräch gebracht, als es feststellte, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar seien.

Die bisherige Grundsteuer beruhte auf Grundstückswerten, die im Westen seit 1964 und im Osten seit 1935 nicht mehr angepasst worden waren. Vor allem in Berlin führte dies zu Grundsteuerbescheiden, die sich aufgrund der Preisentwicklungen der letzten Jahre kaum mehr nachvollziehen ließen.

Wie die Grundsteuer erhoben wird

Im Gegensatz zu den meisten anderen Steuern in Deutschland kann sich der Grundsteuersatz von Kommune zu Kommune unterscheiden. Die gesetzlichen Grundlagen sind das Grundsteuergesetz (GrStG [2]) des Bundes und die Grundsteuergesetze der Bundesländer, wenn diese eigene Grundsteuergesetze erlassen haben.

Zur Erhebung der Grundsteuer kommt ein dreistufiges Verfahren zur Anwendung. Im ersten Schritt stellen die Finanzämter der einzelnen Bundesländer als Bemessungsgrundlage den Grundsteuerwert oder einen Äquivalenzbetrag sowie den Grundsteuermessbetrag fest. Auf diesen wenden die Kommunen ihre Hebesätze an, die abhängig vom jeweiligen Finanzbedarf bundesweit unterschiedlich ausfallen. Der letzte Schritt ist der Erlass eines Grundsteuerbescheids.

Im Rahmen der Grundsteuerreform von 2019 haben einzelne Bundesländer unterschiedliche Grundsteuermodelle eingeführt, die teilweise unbebautes Bauland höher besteuerten als bebautes, um eine Verdichtung der Bebauung anzuregen. Ziel der Grundsteuerreform war es, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung zu tragen, aber dabei das Gesamsteueraufkommen nicht zu erhöhen.

Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Steuer, die direkt den Gemeinden zufließt und für welche sie die Hebesätze festlegen können. Sie trägt in erheblichem Maße zur Finanzierung der Gemeindehaushalte [3] bei.

Gestiegene Belastung für Kommunen

Nicht zuletzt die Bundesgesetzgebung mit dem Anspruch auf Kinderbetreuung und Betreuung der Flüchtlinge haben in den vergangenen Jahren die Finanzkraft der Kommunen deutlich belastet. Auch wenn die Kosten für die Unterbringung der Asylsuchenden letztlich von den Bundesländern übernommen werden, müssen die Kommunen dafür in Vorleistung gehen und oft mehrere Jahre auf den Ausgleich der Kosten warten.

Mit dem Wechsel [4] der neu ankommenden ukrainische Flüchtlinge [5] vom Bürgergeld zu Asylbewerberleistungen, was nach den Vorstellungen der schwarz-roten Bundesregierung den Zustrom aus der Ukraine bremsen sollte, geht jetzt auch die Betreuung und Finanzierung vom Bund auf die Kommunen über, die dafür wiederum in Vorleistung treten müssen.

Dabei steigt der Flüchtlingsstrom aus der Ukraine gerade wieder an, weil aufgrund entsprechender Gesetzesänderungen in der Ukraine jetzt auch junge Männer das Land verlassen dürfen.

Für die Kommunen bleibt aktuell nur die Wahl, ob sie ihre ihnen vom Bund auferlegten Aufgeben erfüllen, sich verklagen lassen, bei freiwilligen Leistungen und der Feuerwehrausrüstung sparen oder die Hebesetze für Grund- und Gewerbesteuer erhöhen.

Klagen gegen die neue Grundsteuer

Es geht hier um die Regelung unter anderem in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Sachsen sowie Berlin und damit in Ländern, die das sogenannte Bundesmodell anwenden. Dafür hatten sich insgesamt elf Bundesländer entschieden. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben sich für eigene Grundsteuermodelle entschieden.

Mehr als 2.000 Grundstückseigentümer [6] hatten oder haben gegen die neue Grundsteuer geklagt, Zehntausende haben zumindest Einspruch erhoben. Sie kritisieren, dass sie zu viel Grundsteuer bezahlen müssten und sind der Ansicht, dass ihr Eigentum durch die neue Grundsteuer zu hoch bewertet werde.

In München geht es jetzt vor allem darum, ob die Kläger die Beurteilung ihrer Grundstücke hinnehmen müssen oder ob diese so grob daneben liegt, dass sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Der Gesetzgeber stand bei der Grundsteuerreform vor dem Dilemma, dass er Kriterien finden musste, um 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten.

Dem Gesetzgeber war dabei offensichtlich bewusst, dass nicht jedes Grundstück zu 100 Prozent richtig eingeordnet wird. Das Bundesmodell gibt eine Reihe von Kriterien vor, wie die neue Grundsteuer erhoben wird.

Unter anderem gilt bei Wohngebäuden das sogenannte pauschalierte Ertragswertverfahren. Neben dem Gebäudetyp, also Einfamilienhaus oder Mietwohngrundstück und dem Alter in fünf Kategorien wird eine Nettokaltmiete ermittelt, die auf statistischen Daten beruht und immer wieder angepasst werden muss. Außerdem gibt es Zu- und Abschläge für Städte oder ländliche Gebiete.

Für das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof gibt es jetzt zwei mögliche Ergebnisse. Entweder der Bundesfinanzhof wird ein Urteil sprechen, wenn er die Regelung für verfassungsgemäß hält. Sollten die Kläger damit nicht einverstanden sein, werden sie wohl Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erheben.

Oder der Bundesfinanzhof macht eigene verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Dann kann er das Gesetz nicht selbst für verfassungswidrig erklären, denn das darf nur das Bundesverfassungsgericht. Somit müsste er dann das aktuelle Verfahren aussetzen und dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Eine schnelle Antwort ist nicht zu erwarten. Ein Einspruch gegen die erfolgte Bewertung hat keine aufschiebende Wirkung, er setzt also die Besteuerung nicht außer Kraft.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-11083257

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/04/ls20180410_1bvl001114.html
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/
[3] https://www.heise.de/tp/article/Bundesregierung-versenkt-Deutschland-im-Schuldensumpf-10639686.html
[4] https://www.welt.de/politik/deutschland/article691579e20407e2fef73cafc0/ukraine-fluechtlinge-bekommen-kein-buergergeld-mehr-gefaellt-mir-nicht-sagt-bas.html
[5] https://www.berliner-zeitung.de/news/anstieg-der-ukraine-fluechtlinge-in-berlin-was-steckt-dahinter-li.10005992
[6] https://www.heise.de/tp/article/Daemmung-Jetzt-Heizkosten-senken-und-Zukunft-sichern-10665796.html

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  • 19. November 2025 um 06:00

Digitale europäische Souveränität: Der Gipfel der IT-Abgehängten

Von Friedhelm Greis
Europa soll bei digitalen Diensten und KI nicht mehr nur Kunde von US-Firmen sein. Auf dem Digitalgipfel in Berlin bläst die EU zur Aufholjagd.
Friedrich Merz (r.) und Emmanuel Macron verbreiteten Aufbruchsstimmung in Berlin. (Bild: Friedhelm Greis/Golem)
Friedrich Merz (r.) und Emmanuel Macron verbreiteten Aufbruchsstimmung in Berlin. Bild: Friedhelm Greis/Golem

Wie kann Europa der digitalen Übermacht der USA oder Chinas noch etwas entgegensetzen? Auf einem Gipfeltreffen zur digitalen europäischen Souveränität versuchten führende Politiker aus Deutschland, Frankreich und der EU-Kommission, Aufbruchsstimmung zu verbreiten und den Kontinent zu einer Aufholjagd zu animieren. "Wir müssen bereit sein, ein führender, auch global agierender Akteur zu sein im digitalen Zeitalter" , sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) und fügte hinzu: "Der Zug ist nicht abgefahren. Wir müssen aufholen, aber er ist nicht abgefahren."

Paris und Berlin präsentierten sich bei der Veranstaltung im Euref-Campus in Berlin in wohl seltener Einmütigkeit. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron drückten ihre Überlegungen zur europäischen Souveränität mit fast gleichlautenden Worten aus.

So sagte Merz mit Blick auf die großen Anbieter aus den USA und China: "Wir wollen nicht nur die Kunden sein, sondern unsere eigene Lösungen haben." Macron wiederum warnte: "Wir haben die beste Regulierung der Welt, aber wir werden nicht regulieren, wenn die Champions woanders sitzen."

Beide Länder sowie die EU-Kommission bemühten sich, die Vorteile Europas und die gute Ausgangsposition des Kontinents im Wettlauf um die IT-Lösungen der Zukunft darzustellen. Was implizit die Frage aufwirft, warum die großen IT-Konzerne dennoch in den USA sitzen und den europäischen Markt auf vielen Gebieten dominieren.

Weniger Regulierung und mehr staatliche Aufträge

Um die Aufholjagd zu gewinnen, schlugen Wildberger sowie EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen und die französische KI- und Digitalministerin Anne Le Hénanff verschiedene Maßnahmen vor. Weniger Regulierung, mehr Geld für Start-ups und mehr staatliche Aufträge für europäische Firmen sowie mehr internationale Kooperationen lauteten die zentralen Forderungen. Vor allem die Digitalregulierung wurde als Investitionshemmnis ausgemacht.

Für Wildberger ist entscheidend, im Digitalbereich nicht nur als Kunde großer US-Konzerne aufzutreten, sondern zentrale Anwendungen und Dienste in Europa selbst zu entwickeln. Es sei wichtig, "dass wir in Europa, in Deutschland, Technologien wieder nicht nur nutzen wollen als Kunden, sondern selber entwickeln wollen. Selber Produkte bauen, für Deutschland, Europa und die Welt."

Erst entwickeln, dann regulieren

Dazu müsse den Firmen der Raum gegeben werden, solche Produkte möglichst ohne regulatorische Einschränkungen zu entwickeln. "Lassen Sie uns zunächst die Produkte entwickeln und dann sehr genau darauf achten, wie diese Produkte funktionieren, dass sie sicher sind und dass wir die richtigen Prozesse eingerichtet haben" , sagte Wildberger. Man solle nicht alle Risiken von vornherein ausschließen. Macron pflichtete dem bei: "Wir müssen innovativ sein, bevor wir regulieren."

Ein erstes Beispiel für diese neue Art der Regulierung soll der sogenannte digitale Omnibus sein, der am 19. November 2025 vorgestellt werden soll . Die Pläne sehen vor, die Nutzung von Daten für Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen deutlich zu erleichtern. Das dürfte in vielen Fällen zulasten des Datenschutzes gehen, wenn dazu personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen.

Merz: Omnibus-Pakete als Lackmustest

Bundeskanzler Merz sagte dazu: "Die Omnibus-Pakete sind der Lackmustest, ob Bürokratierückbau in Brüssel, und ich sage hinzu: auch in Straßburg, wirklich gelingt." Mit Straßburg ist das Europaparlament gemeint, das traditionell eine datenschutzfreundlichere Linie als die Mitgliedstaaten vertritt. Die sozialdemokratische Fraktion meldete bereits starke Bedenken gegen die Pläne an. Merz merkte dazu an: "Wir übertreiben es in Deutschland mit dem Datenschutz, wir untertreiben es mit der Datensicherheit."

Wildberger versicherte jedoch: "Datenschutz, Bürgerrechte und KI-Sicherheit sind nicht verhandelbar." Dennoch dürften sie Innovationen nicht verhindern. Unterstützung findet auch diese Position der Bundesregierung in Frankreich. "Wir müssen das richtige Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Grundrechte und der Innovationsfähigkeit unserer Unternehmen finden" , sagte La Hénanff und fügte hinzu: "Eine gezielte Vereinfachung der DSGVO könnte als Übernahme eines risikobasierten Ansatzes betrachtet werden."

Auch unterstützt Frankreich die Pläne der EU-Kommission, die Anwendung der KI-Verordnung um ein Jahr zu verschieben . Die Äußerungen auf dem Digitalgipfel machten deutlich, dass der digitale Omnibus im Wesentlichen auf Druck aus Berlin und Paris in die Spur gesetzt wurde.

Öffentliche Hand als Ankerkunde

Eine zentrale Frage besteht jedoch darin, wie die erforderlichen Investitionen in neue KI-Systeme finanziert werden sollen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Firmen wie OpenAI, Google, Apple, Meta oder Microsoft fast wöchentlich enorme Ausgaben für Rechenzentren ankündigen. Selbst die 11 Milliarden Euro für ein Rechenzentrum in Lübbenau, das die Schwarz-Gruppe aufbauen will, verblassen angesichts der Ankündigungen in den USA.

Vor allem Frankreich plädiert dafür, öffentliche Aufträge vor allem an europäische Firmen zu vergeben. Das sei ein "mächtiges Werkzeug" , vor allem mit Blick auf die Tatsache, dass andere Länder damit ebenfalls ihre heimische Industrie unterstützten, sagte Le Hénanff.

Bitte europäisch kaufen

Eine Arbeitsgruppe soll Bedingungen festlegen, die einen europäischen digitalen Dienst definieren. Dieser könne dann von Behörden oder Unternehmen bevorzugt beschafft werden. Beide Länder begrüßten in diesem Zusammenhang die Initiative der EU-Kommission, die großen US-Clouddienste AWS und Azure als Gatekeeper einzustufen und verschärften Wettbewerbsregeln zu unterwerfen.

Macron appellierte an Firmen und Regierungen, bei ihren Kaufentscheidungen eine europäische Lösung zu bevorzugen. "Wenn sie existiert, nehmt sie. Bitte, nehmt sie." Ein Musterbeispiel für diese Art der europäischen Beschaffung ist die auf dem Gipfel angekündigte Zusammenarbeit zwischen SAP und Mistral AI . "Für mich ist das ein Gamechanger, genau das Modell, das wir brauchen" , sagte Macron.

Darüber hinaus gaben Frankreich und Deutschland bekannt, "eine strategische öffentlich-private Partnerschaft mit Mistral AI und SAP einzugehen" . Ziel sei "der Einsatz KI-basierter Lösungen zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Reaktionsfähigkeit öffentlicher Dienste" . Ausgewählte Anwendungsfälle "mit hoher Wirkung" würden zwischen 2026 und 2030 in Verwaltungen eingeführt. Die Delegationen verbreiteten ein Dokument, das zahlreiche gemeinsame Projekte in den Bereichen KI, Clouddiensten oder Quantencomputern auflistete.

EU will an die Spareinlagen der Bürger

Wildberger wiederum verwies auf den europäischen Binnenmarkt mit seinen 450 Millionen Kunden, der genutzt werden könne, um europäische Produkte zu skalieren. Nach Meinung Virkkunens sollten zudem die Ersparnisse der europäischen Bürger, die sie auf 30 Billionen Euro bezifferte, für die Finanzierung des KI-Wettlaufs genutzt werden.

Dazu plädierten Merz und Macron für die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Kapitalmarktes. "Wir müssen auch unsere Anstrengungen zusammenlegen und verstärken, einen europäischen Kapitalmarkt für die Finanzierung der Unternehmen zu finden, die jetzt noch vielleicht Start-ups sind oder jetzt am Anfang ihrer Entwicklung stehen" , sagte Merz. Laut Macron verhindert bislang die Überregulierung von Banken und Versicherungen, dass die Spareinlagen der Europäer genutzt werden, um Innovationen zu fördern.

Kein Protektionismus

Trotz der genannten Präferenz für europäische Lösungen: Merz und Macron versicherten, dass sich der Kontinent nicht abschotten wolle. Protektion der europäischen Interessen sei kein Protektionismus, sagte Macron. Ähnlich äußerte sich Merz: "Wir in Europa setzen im digitalen Raum auf Offenheit, Vertrauen und auf unsere Werte. Wir wollen keine virtuellen Mauern bauen. Wir wollen den Informationsraum nicht spalten. Zusammenarbeit und Vernetzung bleiben für uns Leitprinzipien, nicht Abschottung oder Protektionismus."

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  • 18. November 2025 um 19:49

EWE und Ioema: Deutscher Landingpartner für Seekabel noch ohne Vertrag

Von Achim Sawall
Das neue europäische Ioema- Seekabel ist sehr ambitioniert. In Deutschland ist man aber noch ohne festen Partner.
So soll das neue Seekabel verlaufen (Bild: IOEMA Fibre)
So soll das neue Seekabel verlaufen Bild: IOEMA Fibre

Das Konsortium für das europäische Ioema-Seekabel hat mit dem deutschen Partner EWE noch keinen Vertrag geschlossen. Das teilte Mathias Radowski, Sprecher des Netzbetreibers und Energieversorgers, Golem auf Anfrage mit. "Das Seekabel ist noch nicht verlegt. An der Verlegung im Meer ist EWE auch nicht beteiligt. Wir haben angeboten, das Seekabel am geplanten Übergabepunkt (Landing Station) in Deutschland zu übernehmen und eine redundante Glasfaseranbindung bereitzustellen, die zu einem möglichen Rechenzentrumsstandort geführt wird" , sagte Radowski.

Auch diesen Standort könne EWE zur Verfügung stellen. "Derzeit sind noch keine entsprechenden Verträge geschlossen" , so der Sprecher weiter.

Kapazität von 1,3 PBit/s und Sensorschutz

Das Seekabel Ioema soll Wilhelmshaven, Dänemark, Norwegen, die Niederlande und Großbritannien verbinden. Das britische Projektunternehmen Ioema Fibre wurde nach vierjähriger Projektentwicklung im Jahr 2023 gegründet.

Ioema ist ein 1.600 km langes und mit Repeatern ausgestattetes Seekabelprojekt, das fünf wichtige nordeuropäische Märkte verbinden soll. Das Multicore-System mit 48 Adernpaaren unterstützt eine Gesamtkapazität von 1,3 PBit/s (Petabit pro Sekunde).

"Ioema trägt den internationalen Spannungen und Sicherheitsaspekten Rechnung, indem das Unterseekabelsystem über seine gesamte Länge vollständig armiert und geschützt wird" , erklärte der Betreiber (PDF) . Man erwäge außerdem, das System mit Sensoren auszustatten. Ioema arbeitet mit Partnern wie Eurofiber, Arelion, Colt, Exa Infrastructure, Relined, Bulk und EWE Tel zusammen.

Heise Online berichtete , dass Ioema in eineinhalb Metern Tiefe vergraben werden soll.

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  • 18. November 2025 um 18:59

Level 4: Rewe liefert in Bochum mit autonomem Fahrzeug aus

Von Achim Sawall
Rewe schickt seinen Lieferservice mit einem autonomen Fahrzeug auf die Straße. Noch ist wegen gesetzlicher Vorgaben ein Sicherheitsfahrer dabei.
Das autonome Lieferauto macht sich auf den Weg. (Bild: Rewe)
Das autonome Lieferauto macht sich auf den Weg. Bild: Rewe

Rewe testet in Bochum die Auslieferung von Lebensmitteln mit einem autonomen Fahrzeug (L4). Das gab der Lebensmitteleinzelhändler am 18. November 2025 bekannt . Bislang ist noch ein Sicherheitsfahrer dabei.

Rewe-Sprecherin Frauke Weber sagte Golem: "Der Betriebsstart des Fahrzeugs war erst gestern, von daher sind wir noch wirklich am Anfang des Testzeitraums. Der Sicherheitsfahrer sitzt im Cockpit, was auch erst einmal so bleiben wird."

Gemeinsam mit dem Schweizer Technologieunternehmen Loxo und der Bochum Wirtschaftsentwicklung bringt Rewe den VW ID Buzz auf die Straßen der Ruhrgebietsstadt. Im Pilotzeitraum von rund sechs Monaten wollen die Partner herausfinden, wie man einen technisch autonomen Lieferservice mit möglichst hoher Kapazität auf die Straße bringen kann. Als Partner ist Loxo für die Software sowie den Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich.

Lohnkosten für den Lieferfahrer einsparen

"Mit unserem Pilotfahrzeug wollen wir testen, wie hochautomatisiert fahrende Fahrzeuge unsere bestehenden Lieferprozesse sinnvoll ergänzen können" , sagte Kai-Uwe Reimers, Head of Research & Innovation Rewe Digital. Tatsächlich dürfte es darum gehen, die Lohnkosten für die Fahrer einzusparen, um den Lieferservice perspektivisch ohne höhere Basispreise und zusätzliche Gebühren anzubieten.

Die Touren werden laut Rewe manuell geplant und über die Rewe-E-Commerce-Systeme gesteuert. Für Kunden ändert sich erst einmal nichts: Die Bestellung erfolgt wie gewohnt über den Rewe-Lieferservice, das Abstellen der Lieferung vor der Haustür übernimmt der Sicherheitsfahrer.

In den USA und China ist der Betrieb von Level-4-Fahrzeugen (Robotaxis) ohne Sicherheitsfahrer bereits weiter fortgeschritten und in einigen Regionen kommerziell möglich. Das liegt an den regulatorischen Rahmenbedingungen. Golem.de hat die Dienste in Shenzhen bei Pony.ai und bei Waymo in San Francisco bereits vor längerer Zeit getestet.

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  • 18. November 2025 um 18:05

Störungsmeldung vom 18.11.2025 06:00

Von heise online

Neue Störungsmeldung für Provider Vodafone Kabel

Details

Beginn
18.11.2025 06:00
Region
Gernsheim (06258)
Provider
Vodafone Kabel
Zugangsart
Kabel

Alle Details zur Störungsmeldung ansehen Eigene Internetstörung melden

  • 18. November 2025 um 06:00

KI-Einheit entfernen?

Von Heise

Kann man die Neural Processing Unit (NPU) eines PCs entfernen, wenn man keinen Wert auf die KI-Funktionen legt?

Kann man die Neural Processing Unit (NPU) eines PCs entfernen, wenn man keinen Wert auf die KI-Funktionen legt?

Die NPU ist ein integraler Bestandteil des CPU-SoC (System-on-Chip) und daher nicht physisch entfernbar. Selbst bei Prozessoren in Chiplet-Technik ist sie auch kein eigenes Chiplet, sondern in der Regel im SoC-Tile untergebracht.

Das war zum Beispiel bei Trusted Platform Modules (TPMs) mal anders und ist es manchmal heute noch: Die steckten als eigener Chip in einer kleinen Fassung. Anfangs waren diese Fassungen ab Werk sogar oft unbestückt und ließen dem Anwender so die Wahl, wälzten aber auch Kosten und Support auf den Do-it-yourself-Nutzer ab. Möglicherweise stammt daher auch Ihre Idee zur Entfernung der NPU.

Sofern Sie tatsächlich keine KI-Funktionen nutzen und das Betriebssystem Ihnen solche nicht ungefragt unterjubelt, ist die NPU nur ein inaktives Teilstück Silizium. Und selbst wenn ein Programm NPU-Funktionen etwa fürs Freistellen von Bildern oder Ähnliches nutzt, führt sie diese Aufgaben energieeffizienter aus als die Prozessorkerne – man gewinnt also eher etwas, denn mitbezahlen muss man sie bei entsprechend ausgestatteten CPUs ohnehin.

Im BIOS-Setup des Asus NUC 15 Pro ist die Neural Processing Unit als „iVPU integrated Vision Processing“ benannt.

Wenn Sie partout keine NPU in Ihrem System wollen, gibt es anderthalb Möglichkeiten, je nachdem, wie streng Sie das sehen. Die erste ist ganz profan, einen Prozessor ohne NPU zu kaufen. Alternativ können Sie bei manchen Rechnern die NPU-Funktionen im BIOS-Setup abschalten. Leider verwenden die Hersteller aber verwirrende Bezeichnungen. Beim Asus NUC 15 Pro (mit Core Ultra 5 225H) heißt die Option „iVPU integrated Vision Processing Unit“ und ist unter „Advanced – Onboard Devices“ zu finden.

Zumindest im Windows-11-Geräte-Manager ist dann kein „Intel(R) AI Boost“ im Abschnitt „Neurale Prozessoren“ zu finden. Das Akronym „NPU“ taucht dort nicht auf.


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  • 18. November 2025 um 17:21
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