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Europas größte Fahrradmesse, die Eurobike in Frankfurt, steht nach der Absage von Bosch und dem ZIV vor einer ungewissen Zukunft.
Es knirscht gewaltig im Getriebe der Eurobike, Europas Leitmesse für die Fahrradindustrie. Schon länger Kritik aus den Reihen der Unternehmen der Branche zu hören, nun ziehen nach einigen ersten Absagen in diesem Jahr die großen Namen für 2026 die Reißleine. Der Branchenverband ZIV, der bedeutende Zukunft Fahrrad e.V. und Bosch verlassen die Eurobike und werden 2026 nicht auf der Messe in Frankfurt vertreten sein.
"Nach intensiven Gesprächen mit den Gesellschaftern der Eurobike haben wir uns entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden. Wir konnten nicht erkennen, dass beide Gesellschafter mit derselben Konsequenz Maßnahmen unterstützen, die nötig wären, um die Messe zukunftsfähig für die Fahrradbranche aufzustellen", erläutert Bernhard Lange, ZIV – Die Fahrradindustrie-Präsidiumsmitglied und geschäftsführender Gesellschafter der Paul Lange GmbH & Co. KG, deutscher Generalvertreter von Shimano, die Entscheidung.
CEO von Bosch eBike Systems Claus Fleischer [1], ebenfalls im ZIV-Präsidium vertreten, schlägt in die gleiche Kerbe: "Die Branche erwartet grundlegende Änderungen als Voraussetzung und klares Signal für eine erfolgreiche Zukunft der Eurobike – im Ergebnis sehen wir diese nicht." Aus den in der Pressemitteilung des ZIV dargelegten Gründen werde man daher von einer Teilnahme an der Eurobike 2026 absehen, so das Unternehmen gegenüber heise.
Der ZIV, der mit seinen rund 140 Mitgliedern nach eigenen Angaben etwa 90 Prozent der Fahrradproduktion in Deutschland abdeckt, spricht davon, dass man "klare Vorstellungen zu notwendigen strukturellen und inhaltlichen Anpassungen [der Messe] formuliert" habe. Ulrich Prediger, Zukunft Fahrrad-Vorstandsvorsitzender und Gründer von JobRad, ergänzt: "Leider sehen wir keine realistische Chance, diese zu erreichen."
Das Zerwürfnis kommt nicht aus dem Nichts. Schon auf der Messe war von zahlreichen Ausstellern vernehmliches Grummeln über die Organisation zu vernehmen. Der Rückgang bei den Besucherzahlen und den ausstellenden Unternehmen war merklich. Grund genug für den ZIV und Zukunft Fahrrad, Mitte Juli einen Forderungskatalog mit zehn zentralen Punkten an den Veranstalter, die fairnamic GmbH in Friedrichshafen, zu richten. In diesem wurde unter anderem die Abkehr von der wichtigsten Metrik "mehr Besucher und Aussteller" thematisiert, aber auch der Verzicht auf die Trennung von Pedelecs und unautorisierten Rädern, eine stärkere Kontrolle von in Deutschland illegalen Fahrzeugen und Dienstleistungen auf der Messe, und ein stärkerer Fokus auf die Vielfalt des Ökosystems. Das öffentlich einsehbare Schreiben liest sich wie die Forderung nach einem kompletten Richtungswechsel
Die fairnamic GmbH reagiert mit einem Statement auf die prominenten Absagen und zeigt sich darin überrascht von der Entscheidungen des ZIV und Zukunft Fahrrad. Viele der Anregungen habe man "umgehend aufgegriffen und bereits kommuniziert", etwa die Anpassung der Messedauer, mehrere Beteiligungsoptionen für Ausstellende sowie eine Neuausrichtung des Kongressprogramm. Ein Messebeirat unter Leitung von Stephan Kurzawski von der Messe Frankfurt solle zudem die Entwicklung der Eurobike begleiten. "Vor diesem Hintergrund überrascht uns der Vorstoß der Verbände, da der Dialog auf sachlicher und lösungsorientierter Grundlage geführt wurde", so das Statement weiter.
Angesichts dieser Entwicklungen erscheint die Zukunft der Eurobike als Leitmesse für die Fahrradindustrie unsicher. Eigene Events der Hersteller, schon jetzt wie in vielen Branchen an der Tagesordnung, dürften auch in der Zweiradbranche zunehmen und wichtiger werden. Wie sich der Trend, der unweigerlich an der Relevanz der Eurobike nagt, entwickelt, liegt in der Hand aller Beteiligten. Für die ohnehin kriselnde Branche [2] kommt der Streit zur Unzeit.
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https://www.heise.de/-11066287
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[1] https://www.heise.de/news/Bosch-E-Bike-Chef-im-Interview-EU-Regulierung-die-nicht-zum-Problem-passt-10464874.html
[2] https://www.heise.de/news/Studie-Absatz-von-Fahrerraedern-erholt-sich-nur-langsam-9988376.html
[3] https://www.heise.de/ct
[4] mailto:sht@ct.de
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Fast die Hälfte der Bevölkerung lebt ohne Nachrichten – und entfremdet sich von Politik und öffentlicher Debatte. Medienkolumne.
Wer hat's erfunden? Nun ja, erfunden hat die Schweiz die Qualitätsmessung von Journalismus zwar nicht, aber immerhin gibt es dort ein seit vielen Jahren erprobtes Instrumentarium.
Und so hat nun bereits zum 16. Mal das Forschungszentrum Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) der Universität Zürich ein "Jahrbuch Qualität der Medien" vorgelegt (vgl. Telepolis [1] 2011).
Darin wird den Schweizer Nachrichtenmedien insgesamt ein Punktwert von 6,2 bei maximal möglichen 10 Punkten zuerkannt, womit sie "in einem guten Bereich" liegen, wie es in der Studie heißt.
Dieser aktuelle Wert für Beiträge aus dem vergangenen Jahr entspricht dem Durchschnitt der Messungen seit 2015 – was für Kontinuität spricht, die man allerdings positiv oder negativ bewerten kann. Die Schwankungen in den letzten zehn Jahren waren marginal.
Erfasst werden eine Vielzahl von Eigenschaften journalistischer Beiträge, die letztlich in vier Bereiche zusammengefasst werden: Relevanz, Einordnungsleistung, Professionalität und Vielfalt.
Verbessert hat sich im langjährigen Vergleich die Relevanz der Berichterstattung.
Sichtbar wird dies erstens in der gestiegenen Akteursrelevanz: Die Medien fokussieren stärker auf gesamtgesellschaftliche Aspekte statt auf Einzelpersonen. Zweitens wird dies in der gestiegenen Beitragsrelevanz deutlich: Hardnews (Politik, Wirtschaft und Kultur) stehen häufiger im Vordergrund als Softnews (Sport und Human Interest).
Diese Entwicklung hängt vor allem mit der Coronavirus-Pandemie, den Kriegen in der Ukraine und in Gaza sowie den Wahlen 2024 in vielen großen Ländern zusammen, die zahlreiche politische Akteur:innen involvieren und den Fokus auf die Politik verschieben.
Jahrbuch Qualität der Medien 2025 [2]
Einen Qualitätsrückgang beobachten die Zürcher Forscher bei der Einordnungsleistung, die sie über alle Medien hinweg mit 3,9 von 10 möglichen Score-Punkten bewerten.
Unterschiede bei den Medientypen zeigen sich erwartungsgemäß: Das öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen liegt mit 7,5 bzw. 7,6 Punkten in der Gesamtwertung an der Spitze, während die Boulevardzeitungen nur auf 4,1 Punkte kommen.
In ihren Online-Ausgaben stehen die Boulevardmedien mit 4,8 Punkten etwas besser da als ihre Print-Versionen.
Abonnement-Zeitungen liegen gedruckt wie online bei 6,4 Punkten. Das Privatfernsehen kommt auf 5,7 Punkte.
Bei den deutschsprachigen Titeln schneidet die in Deutschland zunehmend kritisch wahrgenommene Neue Zürcher Zeitung (NZZ) mit 8,1 Punkten für die Online- und 7,8 Punkten für die Print-Version am besten ab, gefolgt von der kleinen linken Wochenzeitung [3] mit 7,6 Punkten.
Die Tagesschau des öffentlich-rechtlichen Senders SRF liegt zum Vergleich bei 7,4 Punkten.
Um die Bewertungen zu verstehen, muss man einen Blick auf die Methodik werfen. Die fög-Studie analysiert die Qualität aller in der Schweiz relevanten Medien (Presse, Rundfunk und Online).
Als relevant gilt ein Medium, wenn es mindestens wöchentlich erscheint bzw. bei Online-Titeln mindestens täglich eine Aktualisierung vorgenommen wird, wenn das Medium öffentlich zugänglich ist und in der jeweiligen Sprachregion (von einzelnen Ausnahmen abgesehen) mindestens 0,5 Prozent der Wohnbevölkerung ab 15 Jahren erreicht, und wenn der Inhalt als "General Interest" gelten kann, also ein heterogenes Nachrichtenangebot enthält "und dabei auf die Vermittlung von neuesten Nachrichten ausgerichtet" ist.
Zudem müssen sich die Medien zeitnah selbst redaktionell mit dem berichteten Geschehen auseinandersetzen.
In die Analyse einbezogen wird nur eine Stichprobe aller Beiträge der 68 relevanten Medien.
In den vier Qualitätsdimensionen werden allen analysierten Beiträgen normativ definierte Codes gegeben. Dabei gilt zum Beispiel der Akteur eines Beitrags als umso relevanter, je überregionaler er wirkt. Akteur kann hier auch die Gesamtbevölkerung oder eine Körperschaft sein.
Ein Berichterstattungsthema aus der Politik (10 Punkte) wird höher gewertet als eines aus der Wirtschaft (9 Punkte) oder aus dem Sport (4 Punkte).
Diese normativen Werte sind zwar nicht aus der Luft gegriffen, sondern folgen verbreiteten sozial- und politikwissenschaftlichen Annahmen zur Leistung des Journalismus in einer Demokratie.
Dennoch ist es kritisch zu sehen, dass journalistische Inhalte im Jahrbuch regelmäßig nur formal betrachtet werden.
So spielt etwa die Richtigkeit von Beiträgen gar keine Rolle. Das teilt die fög-Studie zwar mit vielen anderen Untersuchungen zur Medienqualität, führt aber dazu, dass auch ein Nonsens-Beitrag (siehe Zugabe am Ende) mit hohem Punktwert in die Zählung einfließen kann.
Deutliche Probleme zeigte dieses Verfahren bei einer Sonderauswertung zur Corona-Berichterstattung 2020 (Telepolis [4]).
Vieles hat sich später als falsche Annahme oder unzulängliche Interpretation herausgestellt, was mit einer tieferen inhaltlichen Untersuchung schon seinerzeit hätte wenigstens mit Fragezeichen versehen werden können, weil tragfähige Begründungen fehlten oder Alternativen gar nicht erst diskutiert wurden.
Auch dass bei Fernsehberichten nur der gesprochene Text, nicht aber das Bild in die Analyse einbezogen wird, obwohl dies oft viel entscheidender für die Gesamtwahrnehmung ist, muss man kritisieren: Qualitätsaussagen über das Fernsehen zu treffen, ohne die gezeigten Bilder bzw. Filme zu berücksichtigen, würde ich mutig nennen.
Das Jahrbuch 2025 enthält auch die Ergebnisse aus drei Vertiefungsstudien: einer zu den Folgen einer geringen Nutzung journalistischer Medien auf das persönliche Wissen und die Einstellung zur Schweizer Demokratie, einer Studie zur Bedeutung journalistischer Inhalte in Antworten von KI-Chatbots und eine Befragung von "Medienschaffenden" zum Einfluss von KI im Redaktionsalltag.
Fast die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer (46 %) zählt 2025 zu den News-Deprivierten. Die Folgen sind schwerwiegend: News-Deprivierte vertrauen Politik und Medien weniger, nehmen seltener am demokratischen Prozess teil und fühlen sich weniger mit dem demokratischen Gemeinwesen verbunden.
Ladina Heimgartner, Ringier-Verlag, im Vorwort des Jahrbuchs
Als News-Deprivierte werden in der Studie Personen bezeichnet [5], "die keine oder kaum Nachrichten nutzen – und wenn, dann hauptsächlich über Social Media".
Wer gar keine Nachrichten konsumiert, schnitt beim Wissenstest über Themen aus den vier Wochen vor der Befragung deutlich schlechter ab als Nutzer klassischer Medien. Was die "Nachrichtenverweigerer" selbst nicht wundern dürfte. Denn alle Befragten wurden auch um eine Selbsteinschätzung ihres Politikwissens gebeten.
"News-Deprivierte" schätzen ihr eigenes Wissen auf einer sechsstufigen Skala (0: "gar nicht hoch"; 6: "sehr hoch") als sehr tief (2,2) ein. (...) Am höchsten stufen die "Intensivnutzer:innen" ihr Wissen ein (4,4).
Erstaunlich: Die Gruppe der ausschließlichen Social-Media-Nutzer schnitt im Wissenstest etwas besser ab als die Gruppe derer, die neben Social-Media auch "sporadisch elektronische Medien" konsultiert. Bei der Selbsteinschätzung hingegen verortete sich die zweite Gruppe als etwas wissender als die erste.
Mit 1176 Prompts auf Deutsch und Französisch haben die fög-Forscher zudem die KI-Angebote ChatGPT und Perplexity getestet. Demnach ist Journalismus der wichtigste Quellentyp bei Fragen zu aktuellen Ereignissen und Nachrichten.
Bei ChatGPT stammen 73,2 Prozent der ausgewiesenen Quellen von journalistischen Medien aus dem In- und Ausland, bei Perplexity 66,5 Prozent, wobei überwiegend auf ausländische Medien zurückgegriffen wurde.
Nur bei spezifischen Fragen zu Schweizer Ereignissen sind Schweizer Medien die zentrale Quelle, mit 36,7 Prozent bei ChatGPT und 47,1 Prozent bei Perplexity. Rund zwei Drittel dieser Schweizer Quellen stammen von privaten Medien, allen voran Blick.ch von Ringier, ein Drittel von der SRG, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Schweiz (SRF.ch und Swissinfo.ch).
Interessanter Nebenbefund: 90 Prozent der KI-Antworten wurden von den Forschern als korrekt bewertet, womit aber immer noch jede zehnte Aussage falsch ist.
Ferner wurden 730 Journalisten aus allen Sprachregionen zu ihrer beruflichen KI-Nutzung befragt. 87 Prozent gaben an, KI-Tools zu nutzen – vor allem für unterstützende Aufgaben wie Transkriptionen oder Korrekturen.
Die Hälfte der Journalisten nutzt KI häufig oder sehr häufig für Vorschläge zu Headlines und Leads bzw. Teasern, den kurzen Zusammenfassungen zum Beginn eines Beitrags.
11,4 Prozent setzen KI (sehr) häufig ein, um Beiträge aus anderen Medien umzuschreiben, weitere acht Prozent machen dies gelegentlich. Und immerhin knapp fünf Prozent geben an, (sehr) häufig KI zur Erstellung ganzer Beiträge zu nutzen.
Zurückhaltend wird jedoch die Effizienz von KI beurteilt. Lediglich ein Fünftel berichtet von einer stark gesteigerten Beitragsmenge. Knapp 30 Prozent der Befragten geben an, dank KI mehr Zeit für Recherchen zu haben.
Die Forscher formulieren als Fazit aus ihrer vielschichtigen Untersuchung drei Handlungsempfehlungen:
Das Problem der News-Deprivation priorisieren, in der Medienpolitik Lösungen zur Vergütung des Journalismus durch KI-Anbieter entwickeln und in der Branche gemeinsame Standards für den Einsatz von KI verankern.
Mark Eisenegger, Daniel Vogler, Linards Udris und Maude Rivière im Jahrbuch
Aus meiner medienjournalistischen Sicht bleibt die Zürcher Forschungsstrategie zu sehr an der Oberfläche, was sich auch an der Kontinuität der Ergebnisse über die Jahre zeigen könnte. Sollten nicht etwa durch die KI-Nutzung Qualitätsverbesserungen zu erwarten sein (gerade bei der nicht erhobenen Kategorie Richtigkeit)?
Die Methode, Einzelfälle zu untersuchen, ist in der empirischen Forschung etwas verpönt. Große Datenmengen und relativ einfache Noten-Berechnungen für journalistische Qualität gelten als attraktiver.
Doch dabei bleiben nicht nur manche Perlen unberücksichtigt. Vor allem Defizite werden so oft nicht erfasst, obwohl man dann durchaus vom Einzelfall lernen könnte, wie ich am Feld des Gesundheitsjournalismus [6] mal aufgezeigt habe.
Eine anderthalbstündige Vorstellung der Ergebnisse des Jahrbuchs Qualität der Medien 2025 gibt es auf Youtube [7].
Nach dem bisherigen Feedback – technisch erfasst und auch im TP-Forum bekundet – wird diese Medienkolumne nun erstmal monothematisch sein.
Aber für diejenigen, die gerade die Vielzahl an (kommentierten) Hinweisen schätzen, wollen wir den "Schnelldurchlauf" erstmal beibehalten. Wer's nicht mag, verstehe es als Zugabe: es ist nicht unhöflich, jetzt schon zu seinem Auto oder seiner S-Bahn-Station zu gehen.
* Herdecke-Update. Die neu gewählte und laut Medien von ihrer eigenen Adoptivtochter schwer verletzte Bürgermeisterin von Herdecke (TP [8]) hat sich zu Berichterstattung und Reaktionen aus der Politik geäußert.
Offenbar mit Blick auf den Bundeskanzler, dessen Worte in der Causa auch bei Telepolis Anlass zu Gedanken gaben, sagte sie der Welt:
Ich will jetzt Herrn Merz keinen Vorwurf machen (...) Aber sich binnen Minuten zu Dingen zu äußern, von denen man so wenig weiß und dann da eine Meinung zu zu haben, das finde ich extrem schwierig.
Iris Stalzer, Welt [9]
* Weimer-Update. Gegenüber Alice Weidel hat die Weimer Media Group GmbH eine Unterlassungserklärung abgegeben [10], "Frau Dr. Alice Weidel, als 'unsere Autorin' zu bezeichnen und/ oder zu präsentieren".
Auch "Werbepartner", die mit ihren politischen Ämtern zuvor bei Weimer-Medien vertreten waren, wurden nach rechtlichen Schritten entfernt [11].
* Wikipedia-Update. Elon Musks Unternehmen xAI hat die KI-erstellte Online-Enzyklopädie Grokipedia gelauncht. Die Tagesschau [12] befürchtet bei dem Neuling "rechte Tendenzen" und verweist mit Berufung auf Washington Post und Wired auf den Eintrag zu "Gender [13]", welcher die "binäre Klassifizierung von Menschen als männlich oder weiblich basierend auf dem biologischen Geschlecht" herausstreiche.
* Medien-Enten. Teilweise recht wortreich haben sich Journalisten über eine ab Januar geltende Geschwindigkeitsbegrenzung für Fußgänger in der Slowakei ausgelassen. Problem dabei nur: es wird sie nicht geben. Das Tempolimit auf Gehwegen bezieht sich nur auf Fortbewegungsmittel mit Rädern, die in der Slowakei auch das Trottoir benutzten.
Die SZ [14] hat ihren reichlich kommentierenden und spekulierenden Text um eine Anmerkung ergänzt, die alles vorherige leider obsolet macht. Beim Spiegel [15] steht die Meldung bisher ohne Korrektur.
URL dieses Artikels:https://www.heise.de/-11061698
Links in diesem Artikel:[1] https://www.telepolis.de/article/Die-Qualitaet-der-Informationsmedien-nimmt-ab-3391543.html[2] https://www.news.uzh.ch/dam/jcr:efa0955d-16fa-4df8-8563-aef5ba61959f/JB_2025_20251022_final.pdf[3] https://www.woz.ch/info/woz[4] https://www.telepolis.de/article/Elementare-Defizite-der-Berichterstattung-4926002.html[5] https://www.news.uzh.ch/de/articles/media/2025/jahrbuch-medien-foeg.html[6] https://journalistik.online/ausgabe-3-4-2024/qualitaetsdefizite-im-medizin-und-gesundheitsjournalismus/[7] https://www.youtube.com/watch?v=rMeHYFJH_pE[8] https://www.telepolis.de/features/Herdecke-ist-ueberall-Wie-Medien-Relevanz-schaffen-10764740.html[9] https://www.welt.de/politik/deutschland/article69050e435abf2df99bc563a9/buergermeisterin-herdecke-haette-ruecksichtsvoller-sein-koennen-iris-stalzer-kritisiert-medien-und-politik-in-ersten-interview-nach-messerangriff.html[10] https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/eilmeldung-sieg-fuer-alice-weidel-weimer-unterzeichnet-unterlassungserklaerung[11] https://x.com/Haintz_MediaLaw/status/1983932249314595174[12] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/musk-grokipedia-wikipedia-ki-100.html[13] https://grokipedia.com/page/Gender[14] https://www.sueddeutsche.de/panorama/slowakei-tempolimit-fussgaenger-li.3331847[15] https://www.spiegel.de/panorama/slowakei-fuehrt-tempolimit-fuer-fussgaenger-ein-a-59600410-09de-45c9-8fe7-bc01415f5b57
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Grafik: Saildrone
Der US-Rüstungskonzern Lockheed Martin steckt 50 Millionen Dollar in den Hersteller Saildrone. Dessen Segeldrohnen sollen künftig Raketen tragen. Doch die Technologie hat Schwächen.
Der US-Rüstungsriese Lockheed Martin investiert 50 Millionen Dollar in das kalifornische Unternehmen Saildrone, um dessen unbemannte Oberflächenfahrzeuge zu Waffenplattformen umzurüsten. Die 22 Meter lange "Surveyor"-Seedrohne soll nach den Plänen beider Unternehmen künftig Lockheeds JAGM Quad Raketensystem transportieren können.
Das Pentagon hat im Ukraine-Krieg gesehen, wie effektiv die Kiew Seedrohnen gegen die russische Marine eingesetzt hat. Wie das Handelsblatt meldet [1], zielt Lockheeds Investment darauf ab, die Entwicklung größerer Seedrohnen zu beschleunigen, von denen sogar Tomahawk-Marschflugkörper abgefeuert oder U-Boote bekämpft werden könnten.
Saildrone-Gründer Richard Jenkins erklärte [2] anlässlich der Bekanntgabe der Kooperation, die Ozeane seien nur unvollständig vermessen und kaum überwacht. Eine unbemannte Lösung sei die naheliegende Antwort gewesen, da sie eine dauerhafte Präsenz biete.
Die erste Saildrone segelte 2013 von San Francisco nach Hawaii. Aber als Jenkins ein Jahr später versuchte, sein Produkt an die US-Marine zu verkaufen, war diese noch skeptisch: "Wir haben große Schiffe mit großen Kanonen, wie könnten wir da ein kleines, unbemanntes Segelboot einsetzen?", zitierte Jenkins die damalige Reaktion.
Saildrone konzentrierte sich zunächst auf meteorologische und ozeanographische Messungen für die US-Wetterbehörde NOAA. Dabei legten die Fahrzeuge über eine Million Seemeilen zurück und stellten viele Rekorde für autonome Oberflächenfahrzeuge (USV) auf, darunter die erste Umrundung der Antarktis sowie die längste ununterbrochene Mission von mehr als einem Jahr ohne Wartung.
Die Segelroboter verfügen über ein festes, elektromotorisch verstellbares Segel. Ein Elektromotor, der von einer Pufferbatterie gespeist wird, kommt zum Einsatz, wenn der Wind für den Vortrieb nicht ausreicht. Die Energie für die Batterie gewinnt das Boot aus Solarzellen, die in der Oberfläche des Rumpfes verbaut sind.
Solche USVs werden künftig monatelang allein über die Ozeane fahren. Die Steuerung läuft per Satellit. An Land überwacht ein Team das Schiff rund um die Uhr. Vor Ort bleibt es dagegen ruhig: keine Brücke, keine Kombüse, nur Sensoren, Antennen, Kameras und Software, die Kurs halten.
Wie Ingenieur.de meldet [3], erhielt der 20 Meter lange Segelroboter Surveyor Ende August als erstes Fahrzeug seiner Art die volle Zulassung durch das American Bureau of Shipping. Damit gilt die Drohne offiziell als sicher, seetauglich und bereit für den weltweiten Einsatz.
Im Jahr 2020 nahm Saildrone an der weltweit größten internationalen Marineübung RIMPAC teil, und erhielt daraufhin den ersten Demonstrationsauftrag von der US-Küstenwache. Die COVID-Pandemie beschleunigte den Einsatz der Segeldrohnen, die ihre Missionen einfach fortsetzten, während andere Schiffe unter Quarantäne im Hafen festsaßen.
Seit 2021 arbeitet das Unternehmen mit der Task Force 59 der US-Marine zusammen, die sich auf die Integration von unbemannten Systemen und künstlicher Intelligenz in maritime Operationen konzentriert. Mittlerweile sind Segelroboter rund um die Uhr in mehreren Einsatzgebieten weltweit aktiv.
Wie heise online berichtet [4], setzt auch Dänemark bereits vier autonome unbemannte Überwasserdrohnen des Typs "Voyager" von Saildrone bei einer militärischen Überwachungsmission ein. Der Einsatz der allerdings nur zehn Meter langen Drohnen wird zunächst auf drei Monate beschränkt und läuft in den dänischen Gewässern der Nord- und Ostsee.
Segelroboter sind als preiswerte und ausdauernde Aufklärer wohl kaum zu übertreffen. Doch trotz der geplanten militärischen Aufrüstung dürften sie als Waffenplattformen einige Nachteile mit sich bringen: Sie sind deutlich langsamer als herkömmliche Kriegsschiffe und dadurch für Gegner gut sichtbar und angreifbar.
Aufgrund ihrer Segelfläche sind die Systeme gut erkennbar und relativ leichte Ziele für feindliche Aufklärung und Waffen. Die wetterabhängige Fortbewegung erschwert eine präzise Einsatzplanung und macht die Fahrzeuge in kritischen Situationen unberechenbarer. Ihre Abhängigkeit vom Wind macht sie unzuverlässiger.
Jenkins kündigte an, dass das Unternehmen bereits 2020 mit der Entwicklung eines noch deutlich größeren Modells begonnen habe. Es soll die Saildrone-Technologie nutzen, aber groß und schnell genug sei, um ähnliche Fähigkeiten wie Kriegsschiffe zu bieten. Der Bau soll Anfang 2026 beginnen. Details will das Unternehmen nicht bekannt geben.
URL dieses Artikels:https://www.heise.de/-10974611
Links in diesem Artikel:[1] https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/ruestung-lockheed-martin-steigt-bei-seedrohnen-firma-ein/100169459.html[2] https://www.saildrone.com/news/ceo-richard-jenkins-message-lockheed-martin-announcement[3] https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/verkehr/weltweit-groesstes-unbemanntes-schiff-erhaelt-zulassung/[4] https://www.heise.de/news/Daenemark-setzt-Ueberwasserdrohnen-zur-Ueberwachung-von-Nord-und-Ostsee-ein-10450944.html
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Trainings- und Schießmanöver von Rekruten der Reserve und Milizen.
(Bild: Humberto Matheus / Shutterstock.com)
Russland liefert offenbar Waffen nach Caracas. Ein Frachtflugzeug mit bis zu 50 Tonnen Ladung ist eingetroffen.
Am Sonntag erklärte [1] der Sprecher des Kremls Dmitri Peskow gegenüber der Nachrichtenagentur TASS, dass Moskau die Lage in Venezuela aufmerksam beobachte. Russland sei daran interessiert, dass die Lage zwischen Venezuela und den USA friedlich bleibt. "Die Welt ist bereits voller Konflikte", fügte [2] Peskow hinzu.
Damit kommentierte er einen Bericht der Zeitung Washington Post, wonach der Präsident der Bolivarischen Republik Nicolás Maduro vor dem Hintergrund der wachsenden militärischen Bedrohung seines Landes durch die USA eine Anfrage an den russischen Präsidenten Wladimir Putin bezüglich der Lieferung von Raketen, Radargeräten und Flugzeugen gestellt habe.
Zuvor, am 31. Oktober, hatte die Zeitung Miami Herald berichtet [3], dass die US-Regierung beschlossen habe, militärische Ziele in Venezuela anzugreifen. Angriffe könnten demnach in den nächsten Tagen oder Stunden erfolgen.
Zwar spielte [4] Trump in einem Gespräch mit Reportern die Möglichkeit eines Krieges der USA gegen den Karibikstaat herunter, deutete aber gleichzeitig an, dass die Tage Nicolás Maduros als Präsident Venezuelas gezählt seien.
Maduro, der in den USA wegen angeblichen Drogenhandels angeklagt und auf dessen Festnahme seit August ein Kopfgeld von 50 Millionen US-Dollar ausgesetzt ist, wirft Washington vor, die Bekämpfung des Drogenhandels als Vorwand zu nutzen, um in Caracas einen Regimewechsel [5] zu erzwingen und so des venezolanischen Erdöls habhaft zu werden.
Seit September hat das US-Militär Angriffe gegen mindestens 16 Boote unternommen, die angeblich Drogen in die USA transportierten, wobei mehr als 60 Zivilisten ums Leben kamen.
Der Pentagon-Chef und US-Kriegsminister Pete Hegseth erklärte [6], dass ein am Sonnabend angegriffenes Boot von einer als terroristisch anerkannten Organisation betrieben worden sei; ohne zu präzisieren, um welche es sich handelte. Bei dem Angriff, der in internationalen Gewässern erfolgte, starben drei Männer.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Vereinten Nation (UN) Volker Turk sowie andere Menschenrechtsorganisationen benennen [7] die Angriffe als "außergerichtliche Tötungen". Washington hat bislang keine Beweise vorgelegt, dass die Boote Drogen schmuggelten oder eine Bedrohung für die USA darstellten.
In den vergangenen Monaten hat Washington Tausende Soldaten, strategische Bomber vom Typ B-1B und B-52 und Kriegsschiffe in die südliche Karibik verlegt, darunter Zerstörer, amphibische Angriffsschiffe, ein Atom-U-Boot sowie den Flugzeugträger USS Gerald R. Ford.
Laut Reuters haben Mitte September Bauarbeiten zur Wiederherstellung des ehemaligen Marinestützpunktes Roosevelt Roads in Puerto Rico nahe Venezuela begonnen [8]. Auf der vor mehr als 20 Jahren geschlossenen Basis, die einst eine der größten US-Marinestützpunkte weltweit war, werden die Rollwege zur Start- und Landebahn erneuert, Munitionslager eingerichtet sowie moderne Überwachungs- und Aufklärungssysteme installiert.
Vor diesem Hintergrund warf [9] der venezolanische Präsident Maduro der US-Administration vor, einen Krieg zu inszenieren und ließ ein Video [10] der Streitkräfte Venezuelas veröffentlichen, das die Bewaffnung und Ausbildung von Spezialeinheiten zeigt.
Mit einem weiteren Video [11] der venezolanischen Luftwaffe, in dem zwei SU-30MK2-Kampfflugzeuge mit russischen Kh-31A-Schiffsabwehrraketen fliegen, demonstriert Caracas die Einsatzbereitschaft seiner Kampfflugzeuge vor seinen Küsten.
Die russischen Kh-31A-Raketen könnten die militärische Abschreckung erhöhen, denn der Verlust oder die Beschädigung eines Flugzeugträgers oder anderer Kriegsschiffe wäre für das Pentagon gewissermaßen eine Niederlage mit Imageschaden hinsichtlich der Verwundbarkeit der US-Militärtechnik. Doch wie gefährlich die Raketen für die US-Marine wirklich sind, ist derzeit fraglich.
Dennoch verdichten sich damit Spekulationen, dass Russland der Bolivarischen Republik kürzlich Schiffsabwehrraketen geliefert haben könnte. Am 26. Oktober war ein russisches schweres Frachtflugzeug des Modells Il-76 nach einem zweitägigen Flug über Armenien, Algerien, Marokko, Senegal und Mauretanien in Caracas gelandet.
Das Flugzeug mit der Nummer RA-78765 wird von dem Unternehmen Aviacon Zitotrans betrieben, welches aufgrund seiner Verbindungen zu russischen Militärstrukturen unter Sanktionen [12] steht. Vereinzelt berichteten [13] Medien von einem zweiten Flug, der in Caracas eingetroffen sein soll.
Während Moskau die Ankunft offiziell nicht kommentierte, blieb auch die Ladung des Flugzeugs, das bis zu 50 Tonnen Fracht transportieren kann, unklar. Einige russische Politologen mutmaßten [14], dass es sich um Schiffsabwehrraketen handeln könnte. Gegen die Lieferung von Luftabwehrsystemen spricht ihrer Meinung nach, dass diese das Gleichgewicht in der Region nicht grundlegend verändern würden. Schiffsabwehrraketen stellten dagegen eine Bedrohung für die Schiffe der Flugzeugträgergruppe dar.
Venezuela ist bereits seit Längerem mit dem Buk-M2E, ein russisches Mittelstrecken-Luftabwehrsystem, ausgestattet, welches in der Nähe von Caracas und bei Ölförderanlagen stationiert sein soll. Wie Maduro selbst mitteilte, seien im Land ferner über 5000 Igla-S-Komplexe, ein russisches, schultergestütztes Raketensystem zur Flugabwehr, aufgebaut.
Eine Verstärkung der militärischen Zusammenarbeit hatten Russland und Venezuela jüngst in einem Ende Oktober ratifizierten bilateralen Abkommen über eine strategische Partnerschaft (Telepolis berichtete [15]) vereinbart.
Medienberichten zufolge [16] strebt Caracas darüber hinaus den Kauf moderner Radarsysteme aus China sowie den von Kampfdrohnen [17] mit einer Reichweite von bis zu 1.000 km und GPS-Störsystemen aus dem Iran an.
Das Risiko einer militärischen Eskalation in der Region ist damit derzeit extrem hoch. Während die erste Regierung unter Donald Trump bei ihrer Ausübung maximalen Drucks auf Venezuela noch auf wirtschaftlichen Druck und Sanktionen gegen den venezolanischen Ölsektor setzte, legte sie den Fokus unter der zweiten Amtszeit auf die militärische Bedrohung.
Die enorme militärische Mobilmachung in der südlichen Karibik vor der Atlantikküste Venezuelas spricht dafür, dass es sich um weit mehr als eine Operation zur Bekämpfung des Drogenhandels handelt. Vielmehr soll eine seit Langem politisch unliebsame Regierung gestürzt werden.
Dafür spricht auch, dass die sogenannte Oppositionsführerin und aktuelle Friedensnobelpreis-Trägerin María Corina Machado jüngst erklärte, dass ihre Anhänger bereits einen Plan zur Machtübernahme im Falle einer US-Intervention vorbereitet hätten.
"Wir haben Teams, wir haben Pläne, wir wissen, was wir in den ersten 100 Stunden, in den ersten 100 Tagen tun müssen", so Machado in einem Interview gegenüber [18] Bloomberg.
Ferner liegt es im US-Interesse, die Karibik militärisch zu dominieren, nicht nur um dortige Regierungen unter Druck zu setzen, sondern diese auch als alleinige Einflusszone zu behaupten und der wachsenden Bedeutung Chinas [19] in der Region entgegenzuwirken.
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Links in diesem Artikel:[1] https://tass.com/politics/2038671?utm_source=twitter.com&utm_medium=social&utm_campaign=smm_social_share[2] https://tass.com/politics/2038677[3] https://www.miamiherald.com/news/nation-world/world/americas/venezuela/article312722642.html[4] http://C:\Users\User\Desktop\DonaldTrumphatdieMöglichkeiteinesKriegesderUSAgegenVenezuelaheruntergespielt,aberangedeutet,dassNicolásMadurosTagealsPräsidentdesLandesgezähltseien[5] https://www.heise.de/tp/article/Drogenkrieg-als-Vorwand-Plant-Washington-einen-Regimewechsel-in-Venezuela-10665584.html[6] https://www.bbc.com/news/articles/cn401vzjx48o[7] https://www.aljazeera.com/news/2025/10/31/un-human-rights-chief-says-us-strikes-on-alleged-drug-boats-unacceptable[8] https://www.reuters.com/graphics/USA-CARIBBEAN/MILITARY-BUILDUP/egpbbnzyrpq/[9] https://www.aljazeera.com/news/2025/10/26/venezuelas-maduro-says-the-us-is-fabricating-a-war-against-him[10] https://www.instagram.com/reel/DQij9lHiogw/[11] https://en.defence-ua.com/news/venezuela_is_threatening_the_us_with_russian_kh_31a_missiles_but_are_they_really_that_dangerous_for_the_us_navy-16349.html[12] https://sanctionssearch.ofac.treas.gov/Details.aspx?id=40185[13] https://venezuelanalysis.com/news/russia-reiterates-support-for-venezuela-maduro-govt-requests-military-assistance/[14] https://dzen.ru/a/aQIccnMQeHz-pJR5[15] https://www.telepolis.de/features/Russland-Venezuela-Strategische-Partnerschaft-mit-Zukunft-10965222.html[16] https://www.aa.com.tr/en/americas/maduro-turns-to-moscow-beijing-tehran-as-us-presence-builds-in-caribbean/3732330[17] https://www.heise.de/tp/article/Wettlauf-der-Systeme-Kanonen-Raketen-Laser-gegen-Drohnen-10652839.html[18] https://www.bloomberg.com/news/videos/2025-10-31/internal-embaroged-mhs-maria-corina-machado[19] https://www.heise.de/tp/article/Machtpoker-um-Bagram-Wenn-US-Interessen-auf-chinesische-Dominanz-treffen-10690904.html
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Ein Update gegen die Cisco-IOS-XE-Lücke CVE-2023-20198 gibt es seit 2023. Die Shadowserver Foundation sieht 15.000 infizierte Geräte.
Der australische Geheimdienst Australian Signals Directorate (ASD) warnt vor der Malware "Badcandy", die staatlich unterstützte Akteure durch eine alte Sicherheitslücke in Cisco IOS XE installieren. Die Sicherheitslücke ist seit 2023 bekannt. Cisco hat auch Softwareupdates zum Schließen [1] davon veröffentlicht.
Die australischen Beamten erörtern, dass derzeit immer noch Angriffe auf die Sicherheitslücke (CVE-2023-20198, CVSS 10.0, Risiko "kritisch") zu beobachten sind. Die Malware Badcandy wurde bereits seit Oktober 2023 durch die Schwachstelle auf verwundbare Cisco-Geräte verfrachtet. Erneute Aktivitäten damit waren sowohl im Jahr 2024 als auch 2025 zu beobachten.
Bei der Schadsoftware handelt es sich um eine Lua-basierte Web-Shell. Bösartige Akteure haben typischerweise nach solch einer Kompromittierung der Geräte durch die Schwachstelle eine nicht-persistente Version einen Patch installiert, um die Anfälligkeit der Geräte für die Sicherheitslücke zu vertuschen. Auch die Badcandy-Malware überlebt einen Geräte-Neustart nicht. Angreifer können jedoch über Zugangsdaten oder andere Formen von Persistenz verfügen und so dennoch weiterhin Zugriff auf das Netzwerk oder Geräte behalten.
Um einen erneuten Missbrauch der Schwachstelle und die Re-Infektion des Geräts zu verhindern, müssen IT-Verantwortliche den verfügbaren Softwareflicken anwenden. Allein in Australien hat der ASD in diesem Jahr mehr als 400 potenziell mit Badcandy kompromittierte Geräte gefunden, Ende Oktober waren es noch immer mehr als 150 Cisco-Geräte – der ASD hat Opfern Benachrichtigungen mit Anleitungen zum Patchen, Rebooten und Härten der Geräte geschickt.
Die Shadowserver Foundation hat nun auf Mastodon ebenfalls aktualisierte Zahlen veröffentlicht. Demnach sind weltweit noch rund 15.000 Cisco-IOS-XE-Geräte mit einer bösartigen Hintertür versehen. Ebenso seien häufige Re-Infektions-Kampagnen zu beobachten. In der Aufschlüsselung nach Ländern von der Shadowserver Foundation [2] sind in Deutschland derzeit 90 Cisco-Geräte mit Badcandy unterwandert – damit liegt die Bundesrepublik auf Platz 33 der Liste. Dennoch ist das ein Hinweis, dass hier IT-Verantwortliche ebenfalls noch aktiv werden müssen. Möglicherweise wurde aufgrund des non-persistenten Patches das eine oder andere Gerät auch nicht als verwundbar erkannt.
Die Cisco-Schwachstelle steht bei Cyberkriminellen offenbar hoch im Kurs. Bereits Ende Juni warnten das FBI und das "Canadian Centre for Cyber Security" davor, dass staatlich gestützte chinesische Cyberbanden die alte Sicherheitslücke noch aktiv [3] ausnutzen. Damals sind sie konkret in ein Netzwerk eines kanadischen Telekommunikationsanbieters eingestiegen.
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[1] https://www.heise.de/news/Cisco-Schwere-Sicherheitsluecke-in-IOS-XE-erlaubt-Netzwerk-Uebernahme-9336068.html
[2] https://dashboard.shadowserver.org/statistics/combined/tree/?date_range=1&source=compromised_iot&source=compromised_website&source=compromised_website6&tag=badcandy%2B&data_set=count&scale=log&auto_update=on
[3] https://www.heise.de/news/Kanadischer-Provider-Ungepatchte-Cisco-Sicherheitsluecke-als-Einfallstor-10457863.html
[4] https://aktionen.heise.de/heise-security-pro?LPID=39555_HS1L0001_27416_999_0&wt_mc=disp.fd.security-pro.security_pro24.disp.disp.disp
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Nicht nur einer der Hosts ist leicht angeschlagen, auch die AWS-Cloud taumelte, Microsofts Updateserver führen fremden Code aus und eine kroatische CA schlampt.
Es näselt leicht im Passwort-Podcast: Co-Host Christopher hat die herbstliche Erkältungswelle erwischt. Doch das hindert die Sicherheits-Spezis nicht daran, sich durch verschiedene Themen rund um ihr Steckenpferd zu wühlen. Und derer gibt es – wie üblich – reichlich, begonnen bei einem verräterischen Exploitverkäufer.
Mit einem auf den ersten Blick eher untypischen Thema geht es weiter, nämlich dem folgenschweren Ausfall bei Amazons Clouddienst AWS sowie dem erst vor wenigen Tagen ausgefallenen Cloud-Loadbalancer beim Konkurrenten Microsoft. Doch wie Sylvester erläutert, gehört die Verfügbarkeit als gleichberechtigter Bestandteil ebenso zur "CIA-Triade" wie die Vertraulichkeit und Integrität von Informationen. Doch nicht nur dieser Formalismus macht die Ausfälle zum Podcast-Thema, sondern auch, dass sie lehrbuchartig für das Schmetterlingsprinzip stehen: Ein kleiner Ablauffehler in einem automatischen Vorgang führte zu tagelangen weltweiten Verfügbarkeitsproblemen.
Mit einer aktuellen kritischen Sicherheitslücke beim weltgrößten Softwareentwickler Microsoft gehts weiter: Im WSUS-Server klafft ein Leck, das Fremden die Ausführung beliebigen Codes und womöglich die Verteilung schädlicher Updates gestattet. Exploits kursieren bereits – und die Ursache ist mal wieder schlechte Programmierpraxis. Christopher konstatiert, dass etwas RTFM den Windows-Entwicklern dieses Ungemach erspart hätte.
Mit einem gemeinen Trick macht sich ein Schädling teilweise unsichtbar, dem Sylvester nachgespürt hat. Die Malware "Glassworm" [2] ist Teil einer neuen Supply-Chain-Attacke auf das Javascript-Ökosystem und bedient sich der weitgehend unbekannten "Unicode Variation Selectors", um seine Schadroutine zu verschleiern. Vim-Nutzer müssen stark sein: Ihr gottgleich verehrter Editor fällt auf den Trick herein, andere warnen hingegen unterschiedlich deutlich. Glassworm hat noch weitere schlaue Tricks auf Lager, ist jedoch nicht zu Ende gedacht, stellt Sylvester fest.
Und dann war da noch die WebPKI. Christopher hat in den vergangenen Wochen das Versagen einer kroatischen CA beobachtet (dabei an der einen oder anderen Stelle selbst etwas Öl ins Zertifikatsfeuer gegossen) und zieht ein Zwischenfazit. Wie es dazu kam, dass CDN-Riese Cloudflare einen "unakzeptablen Sicherheits-Lapsus" konstatierte, erzählt er seinem Co-Host und dem Publikum am Ende der Folge.
Die neueste Folge von "Passwort – der heise security Podcast [3]" steht seit Mittwochmorgen auf allen Podcast-Plattformen zum Anhören bereit.
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[1] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[2] https://www.heise.de/news/Gefaehrlicher-und-unsichtbarer-Wurm-in-Visual-Studio-Code-Extensions-gefunden-10789320.html
[3] https://www.heise.de/thema/Passwort_Podcast
[4] https://aktionen.heise.de/heise-security-pro?LPID=39555_HS1L0001_27416_999_0&wt_mc=disp.fd.security-pro.security_pro24.disp.disp.disp
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Im WordPress-Plug-in AI Engine können Angreifer unter Umständen eine Lücke missbrauchen und Webseiten kompromittieren.
In dem WordPress-Plug-in AI Engine klafft eine Sicherheitslücke, die Angreifern das Ausweiten der Rechte bis zur Kompromittierung der WordPress-Instanz erlauben kann. Ein Update für das Plug-in, das auf mehr als 100.000 Webseiten zum Einsatz kommt, steht zur Verfügung.
Laut Plug-in-Beschreibung von AI Engine [1] dient es dazu, Chatbots zu programmieren sowie Inhalte und KI-Formulare zu erstellen und um Aufgaben mit KI-Modellen zu automatisieren. Die IT-Sicherheitsforscher von Wordfence warnen nun vor einer Sicherheitslücke [2] darin, die es Angreifern ohne vorherige Authentifizierung ermöglicht, den sogenannten "Bearer Token" auszulesen und vollen Zugriff auf das für die KI-Anbindung genutzte MCP (Model Context Protocol) zu erlangen. Das gelingt etwa durch Zugriff auf den REST-API-Endpunkt "/mcp/v1/".
Dem können sie dann Befehle übergeben, die es ausführt – etwa "wp_update_user", womit bösartige Akteure ihre Rechte beispielsweise zum Administrator ausweiten können. Damit lässt sich die WordPress-Instanz dann übernehmen. Eine kleine Einschränkung nennt Wordfence jedoch – die Lücke besteht nur dann, wenn in den MCP-Einstellungen die Option "No-Auth URL" aktiviert ist, was standardmäßig jedoch nicht der Fall ist (CVE-2025-11749, CVSS 9.8, Risiko "kritisch").
In der Analyse von Wordfence gehen die IT-Forscher für Interessierte noch genauer ins Detail. Für Admins wichtig zu wissen: Betroffen sind AI-Engine-Versionen bis einschließlich 3.1.3, die Version 3.1.4 und neuere schließen die Sicherheitslücke.
Am Dienstag dieser Woche wurden Angriffe auf eine Sicherheitslücke im populären WordPress-Plug-in Post SMTP [3] bekannt. Es kommt auf mehr als 400.000 WordPress-Instanzen zum Einsatz. Bösartige Akteure können die Lücke missbrauchen, um die Instanzen schlussendlich zu übernehmen. Auch hier steht eine aktualisierte Plug-in-Version bereit, die das Sicherheitsleck abdichtet.
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[1] https://wordpress.org/plugins/ai-engine/
[2] https://www.wordfence.com/blog/2025/11/100000-wordpress-sites-affected-by-privilege-escalation-vulnerability-in-ai-engine-wordpress-plugin/
[3] https://www.heise.de/news/Angriffe-beobachtet-Luecke-in-WordPress-Post-SMTP-Plug-in-ermoeglicht-Uebernahme-11044198.html
[4] https://aktionen.heise.de/heise-security-pro?LPID=39555_HS1L0001_27416_999_0&wt_mc=disp.fd.security-pro.security_pro24.disp.disp.disp
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Die 1000-Euro-Marke hat Apple bei neuen Laptops bislang kaum unterschritten. Das ändert sich angeblich mit einer günstigeren Modellreihe – ohne M-Chip.
Apple plant offenbar, den Laptop-Markt bald stärker aufzumischen – mit einer neuen Budget-MacBook-Reihe. Preislich liegt diese einem Bericht zufolge deutlich unter der 1000-Dollar- respektive 1000-Euro-Marke, um die aktuell das MacBook Air M4 in der Einstiegsvariante platziert ist. Einen solchen 13"-Laptop mit Codenamen "J700" testet Apple derzeit. Frühe Produktionsstufen sind bereits angelaufen.
Das berichtet Bloomberg [1] unter Berufung auf informierte Personen. Der Verkaufsbeginn ist demnach für das erste Halbjahr 2026 angesetzt.
Von den teureren MacBooks setzt sich der Mac-Neuling den Angaben zufolge durch ein einfacheres LC-Display mit einer Diagonale von rund 13 Zoll ab. Zudem greift Apple zu einer – wohl etwas älteren – Chipgeneration der A-Reihe – statt eines M-Prozessors. Es wäre damit zugleich der erste, frei verkäufliche Mac der letzten Jahre, in dem kein M-Chip steckt. Allerdings sind neuere A-Chips für viele Aufgaben längst ähnlich performant wie die frühen M-Chip-Generationen.
Apple würde mit einem solchen Produkt erstmals in direkte Preiskonkurrenz zu Budget-Laptops aus der Windows-Welt treten. Zudem wäre es eine Alternative zu den hauseigenen iPads, die bislang dieses Preissegment bedienen, etwa für den Schuleinsatz. Laptops bieten mehr Akkulaufzeit und ein flexibleres Desktop-Betriebssystem als Apples Tablets.
Gerüchte um ein neues Einsteiger-MacBook gibt es schon länger [2]. Als möglicher Chip wird der A18 Pro gehandelt, der im Herbst 2024 im iPhone 16 Pro sein Debüt gab. Zudem sind knallige Farben im Gespräch, wie es sie bei Apple-Laptops schon sehr lange nicht mehr gab – darunter Pink und Gelb.
Das Premium-Segment hat Apple bei seinen Laptops praktisch nie verlassen. Einziger jüngster Ausreißer ist das fünf Jahre alte MacBook Air M1, das in den USA hauptsächlich über Walmart vertrieben wurde – für unter 700 US-Dollar. Apple hat seine MacBook-Einstiegsmodelle zuletzt deutlich aufgewertet – mit dem MacBook Air M4 [3] sowie jüngst dem MacBook Pro M5 [4]. Für Ende 2026 scheint ein weiterer Umbruch in der Laptop-Sparte des Herstellers anzustehen – Berichten zufolge ist ein MacBook Pro mit OLED-Touchscreen in Arbeit.
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[1] https://www.bloomberg.com/news/articles/2025-11-04/apple-readies-a-low-cost-laptop-to-rival-chrom
[2] https://www.heise.de/news/Geruecht-Einsteiger-MacBook-vor-grossem-Comeback-10464524.html
[3] https://www.heise.de/tests/Einstiegsdroge-Guenstigstes-MacBook-Air-M4-im-Test-10339781.html
[4] https://www.heise.de/tests/Test-Das-neue-MacBook-Pro-mit-M5-und-ohne-Netzteil-10793514.html
[5] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[6] https://www.heise.de/mac-and-i
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(Bild: Elecrow)
Ein rundes HMI-Display mit klickbarem Encoder: Elecrows CrowPanel kombiniert ESP32‑S3, Wi-Fi/BLE und LVGL‑Support für kompakte IoT‑Anwendungen.
Nach dem Hype um runde Displays und den überall verwendeten Encodern zum Drehen und Klicken musste es wohl so kommen: Elecrow bietet mit den CrowPanel-HMI-Displays kompakte runde Anzeigen an, die gleich einen Rotary-Encoder mit Tastenfunktion integriert haben. Das 1,28-Zoll-Modell zeigt 240 × 240 Pixel, die größere 2,1-Zoll-Variante 480 × 480 Pixel – beide mit IPS-Technik und kapazitivem Touch am Display.
(Bild: Elecrow)
Im Innern arbeitet ein ESP32‑S3 mit Dual-Core-Prozessor (240 MHz), 8 MB PSRAM und 16 MB Flash. Dank integriertem WLAN und BLE 5.0 [1] eignet sich das Modul für IoT-Anwendungen und drahtlose Bedienoberflächen. Neben dem Encoder und Touch-Bedienung stehen Schnittstellen für UART, I²C und FPC zur Verfügung. Versorgt wird das Gerät über eine 5-V-Spannung. Ein LED-Ring sorgt auf Wunsch für ambientes Licht.
Für die Programmierung werden aktuell Arduino IDE, Espressif IDF, Lua RTOS, Home Assistant, PlatformIO und Micro Python unterstützt, sowie die LVGL‑Grafikbibliothek [3], über die sich eigene Benutzeroberflächen am PC gestalten lassen – ideal für schnelle Prototypen oder auch Serienentwicklung. Das 1,28‐Zoll-Modell kostet rund 29 US‑Dollar, das größere knapp 36 US‑Dollar [4] – hinzukommen recht üppige Versandkosten. Die Geräte sollen ab dem 5. November lieferbar sein.
Neben dem "Haben-wollen"-Faktor ist aber einiges an Kreativität gefragt, um Anwendungen jenseits der üblichen Verdächtigen zu finden. Smarte Licht- oder Lautstärkeregler – UI‑Module für 3D‑Drucker, Audio‑Controller, Synthesizer oder CNC‑Bedienfelder – handliche IoT‑Bediengeräte im Smart‑Home‑Bereich oder am PC, sowie als Lern- und Ausbildungsplattform für Embedded Systems.
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[1] https://www.elecrow.com/crowpanel-1-28inch-hmi-esp32-rotary-display-240-240-ips-round-touch-knob-screen.html?idd=5
[2] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[3] https://www.elecrow.com/wiki/CrowPanel_2.1inch-HMI_ESP32_Rotary_Display_480_IPS_Round_Touch_Knob_Screen.html
[4] https://www.elecrow.com/crowpanel-2-1inch-hmi-esp32-rotary-display-480-480-ips-round-touch-knob-screen.html?r=YWxzb2Fk
[5] https://www.heise.de/make
[6] mailto:caw@make-magazin.de
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IT-Forscher beobachten, wie Cyberkriminelle in die IT von Logistikunternehmen einbrechen und schließlich wertvolle Fracht stehlen.
Cyberkriminelle unterwandern die IT von Logistikunternehmen und stehlen deren Fracht. Darauf sind nun IT-Sicherheitsforscher gestoßen. Es handelt sich um ein Multi-Millionen-Geschäft für die Täter. Die zunehmende Vernetzung im Internet der Logistiker führt demnach zu einer Zunahme von Netz-basiertem physischem Diebstahl.
Das erklären IT-Sicherheitsforscher von Proofpoint in einem Blog-Beitrag [1]. Angreifer kompromittieren die Logistiker [2] und nutzen den IT-Zugang, um auf Frachttransporte zu bieten, die Ladung dann zu stehlen und sie zu verkaufen. Eine Auffälligkeit ist demnach, dass die Akteure "Remote Monitoring and Management (RMM)"-Werkzeuge installieren, was allgemein ein Trend in der Bedrohungslandschaft ist, dem Cyberkriminelle als ersten Schritt nach Einbruch in die IT von Unternehmen derzeit folgen.
Proofpoints Analysten haben ihre eigenen Beobachtungen mit öffentlich zugänglichen Informationen angereichert und kommen dadurch zu der Erkenntnis, dass die Bedrohungsakteure mit Gruppen des organisierten Verbrechens zusammenarbeiten, um Einrichtungen des Transportwesens zu kompromittieren. Im Speziellen haben sie Fracht-Fernverkehr und Fracht-Makler im Visier, um Frachtladungen zu entführen und damit physische Güter zu stehlen. "Die gestohlene Fracht wird höchstwahrscheinlich online verkauft oder nach Übersee verschifft", erklären die IT-Analysten. Diese Straftaten können massive Einschränkungen in Lieferketten verursachen und Unternehmen Millionen kosten. Die Täter stehlen dabei alles vom Energy-Drink bis zu Elektronik.
Bei den beobachteten Angriffskampagnen haben die Täter versucht, Unternehmen zu infiltrieren und die betrügerischen Zugänge zum Bieten auf das Verfrachten von echten Gütern zu nutzen, um diese am Ende zu stehlen. Laut der Analyse beträgt der jährliche Schaden 34 Milliarden US-Dollar. Allerdings sind nicht nur die USA betroffen. Proofpoint nennt Zahlen von Munich Re, wonach globale Diebstahl-Schwerpunkte Brasilien, Chile, Deutschland, Indien, Südafrika und die USA umfassen. Zumeist sind Transporte von Nahrungsmitteln und Getränken im Visier der Kriminellen. IT-gestützter Diebstahl ist demnach eine der häufigsten Formen des Frachtdiebstahls und basiert auf Social Engineering und Kenntnissen über die Funktionsweise der Lkw- und Transportbranche.
Die nun beobachteten Fälle fingen mindestens im Juni dieses Jahres an, wobei es Hinweise darauf gibt, dass die Kampagnen der Gruppierung bereits im Januar anfingen. Die Angreifer haben eine Reihe von RMM-Tools einschließlich ScreenConnect, SimpleHelp, PDQ Connect, Fleetdeck, N-able und LogMeIn Resolve installiert, wobei diese oftmals zu zweit eingesetzt wurden: So sei PDQ Connect dabei beobachtet worden, ScreenConnect und SimpleHelp herunterzuladen und zu installieren. Es ist den Kriminellen also wichtig, sich nachhaltig in die kompromittierten Netzwerke einzunisten.
Nach diesem initialen Zugriff forschen die Angreifer die Netzwerke aus und verteilen etwa Werkzeuge zum Mitschneiden von Zugangsdaten wie WebBrowserPassView. Die Täter scheinen über Kenntnisse zu Software, Dienstleistungen und Richtlinien rund um die Funktionsweise der Frachtlieferkette zu verfügen. Die Aktivitäten zielen offenbar darauf ab, Zugriff auf die Einrichtungen zu erlangen und Informationen zu stehlen. Die RMM-Tools helfen dabei, unter dem Radar zu fliegen und unbemerkt zu bleiben.
Die Proofpoint-Analyse zeigt noch Details zu Angriffen mittels Social-Engineering in E-Mails und nennt am Ende einige Indizien für Infektionen (Indicators of Compromise, IOCs). Insbesondere Frachtunternehmen sollten um diese Angriffe wissen und die Vorgehensweise der Täter kennen. Außerdem empfiehlt Proofpoint, IT-Sicherheitsmaßnahmen einzurichten, um erfolgreiche Angriffe zu verhindern.
Das Problem ist bislang weniger im Rampenlicht. Häufiger finden sich hingegen Meldungen etwa von Cyberattacken auf die Logistik-Branche, die zu Einschränkungen im Güterverkehr führen. Etwa Ende 2023 führte ein Cyberangriff auf Häfen in Australien dazu, dass keine Container verladen [3] werden konnten. 30.000 Waren zwischenzeitlich dort gestrandet.
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[1] https://www.proofpoint.com/us/blog/threat-insight/remote-access-real-cargo-cybercriminals-targeting-trucking-and-logistics
[2] https://www.heise.de/thema/Logistik
[3] https://www.heise.de/news/Nach-Cyberangriff-30-000-Container-gestrandet-Australiens-Haefen-arbeiten-wieder-9424439.html
[4] https://aktionen.heise.de/heise-security-pro?LPID=39555_HS1L0001_27416_999_0&wt_mc=disp.fd.security-pro.security_pro24.disp.disp.disp
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In der Datenbank Redis klafft eine Sicherheitslücke, die Angreifern das Einschleusen und Ausführen von Schadcode ermöglicht. Ein Update steht bereit.
Die Entwickler der In-Memory-Datenbank Redis haben eine Sicherheitslücke darin geschlossen. Sie ermöglicht Angreifern, beliebigen Schadcode auszuführen.
Im Github-Repository von Redis findet sich ein Schwachstelleneintrag [1], der die Sicherheitslücke erörtert. Demnach können Nutzerinnen und Nutzer den Befehl XACKDEL mit mehreren IDs aufrufen und dadurch einen Stack-basierten Pufferüberlauf auslösen. Das wiederum kann zur Ausführung von zuvor eingeschleustem Code führen (CVE-2025-62507, CVSS zwischen 7.7 und 9.8, Risiko "hoch" bis "kritisch"). Das Problem liegt darin, dass der Redis-Code den Fall nicht abfängt, wenn die Anzahl an IDs über die STREAMID_STATIC_VECTOR_LEN hinausgeht. Dadurch überspringt er eine Reallokation, die schließlich in den Stack-basierten Pufferüberlauf mündet.
Die Redis-Entwickler rechnen einen CVSS4-Wert von 7.7 aus, was einem hohen Risiko entspricht. Die SUSE-Maintainer kommen hingegen [2] auf CVSS4 9.3 respektive CVSS3.1 9.8, beides der Risikostufe "kritisch" entsprechend.
Das Problem tritt ab Redis 8.2 auf. Die Version 8.2.3 und neuere enthalten den Fehler hingegen nicht mehr. Admins, die Redis einsetzen, sollten auf diese oder neuere Fassungen der Datenbank aktualisieren. Wer das Update noch nicht durchführen kann, sollte temporäre Gegenmaßnahmen einleiten. Die Redis-Programmierer erklären, dass Nutzerinnen und Nutzer von der Ausführung des anfälligen Befehls XACKDEL ausgeschlossen werden können. Dazu lässt sich der Zugriff auf den Befehl mittels ACL (Access Control List) beschränken.
Vor rund vier Wochen haben die Programmierer bereits eine als kritisches Risiko eingestufte Sicherheitslücke in Redis geschlossen [3]. Mit sorgsam präparierten LUA-Skripten war es möglich, eine Use-after-free-Situation zu provozieren und dabei eingeschleusten Programmcode auszuführen. Das hat die Vorversion 8.2.2 von Redis korrigiert.
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Links in diesem Artikel:
[1] https://github.com/redis/redis/security/advisories/GHSA-jhjx-x4cf-4vm8
[2] https://lists.opensuse.org/archives/list/security-announce@lists.opensuse.org/thread/TESXN4EZ7VAB4FNCJ6OUBCM6MM6EXJGL/
[3] https://www.heise.de/news/Redis-Kritische-Codeschmuggel-Luecke-in-Datenbank-10733632.html
[4] https://aktionen.heise.de/heise-security-pro?LPID=39555_HS1L0001_27416_999_0&wt_mc=disp.fd.security-pro.security_pro24.disp.disp.disp
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Angreifer können Systeme mit IBM InfoSphere Information Server attackieren. Admins sollten zeitnah handeln.
IBMs Datenintegrationsplattform InfoSphere Information Server ist verwundbar. Mit einem jüngst veröffentlichten Sicherheitsupdate haben die Entwickler eine Schwachstelle geschlossen.
Den IBM-Entwicklern zufolge [1] findet sich die Sicherheitslücke (CVE-2025-58754 "hoch") im HTTP-Client Axios, den InfoSphere Information Server nutzt. Setzen Angreifer erfolgreich an der Lücke an, kommt es zu DoS-Zuständen, was in Abstürzen resultiert.
Bislang gibt es keine Berichte zu Attacken. Das kann sich aber schnell ändern. IBMs Entwickler geben an, das Sicherheitsproblem in den folgenden Ausgaben gelöst zu haben:
Kürzlich hat IBM im Monitoringtool Tivoli Monitoring [2] zwei Sicherheitslücken geschlossen.
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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.ibm.com/support/pages/security-bulletin-ibm-infosphere-information-server-affected-vulnerability-axios-cve-2025-58754
[2] https://www.heise.de/news/Monitoring-Software-IBM-Tivoli-Monitoring-und-Nagios-XI-sind-verwundbar-10968689.html
[3] https://aktionen.heise.de/heise-security-pro?LPID=39555_HS1L0001_27416_999_0&wt_mc=disp.fd.security-pro.security_pro24.disp.disp.disp
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Peter Thiel finanziert ein Startup, das Halbleiter in den USA billiger fertigen will als TSMC – dank Strahlung aus dem Beschleuniger.
Das Start-up "Substrate" will die Vereinigten Staaten wieder zur Dominanz bei der Halbleiterfertigung führen. Dazu plant Substrate den Bau kompletter Halbleiterwerke (Fabs), die eine neue, selbst entwickelte Form der Röntgenlithografie nutzen. Die soll billiger sein als die etablierte EUV-Lithografietechnik, für die ASML Maschinen produziert, die unter anderem TSMC einsetzt.
Dieser Kostenvorteil soll Chipfertigung in den USA wirtschaftlich machen und auch die Position gegen China stärken.
Zu den Geldgebern von Substrate gehört Peter Thiels Founders Fund, weshalb die Ankündigung relativ viel Aufmerksamkeit erregte.
Substrate-CEO James Proud soll ein Team von rund 50 Experten für Halbleiterfertigung und Lithografie leiten. Die Firma verrät bisher nur wenige technische Details über seine besondere Röntgenlithografie und nennt keinen konkreten Zeitplan.
Substrate beschreibt Teile des Verfahrens auf seiner Website [1] und veröffentlicht zwei Mikrografien von Wafern, die Strukturen zeigen, die mit solchen aus klassischen Fertigungsmethoden der Klassen 3 und 2 Nanometer (N3/N2) vergleichbar sein sollen.
Die "Advanced X-Ray Lithography" (Advanced XRL) von Substrate soll Röntgenstrahlung nicht genannter Wellenlänge aus einem Teilchenbeschleuniger nutzen. Letzterer ist direkt in die Lithografiemaschine eingebaut, die auch "ein komplett neues optisches System und ein mechanisches Hochgeschwindigkeitssystem" enthält.
(Bild: Substrate)
Bei der Entwicklung des Teilchenbeschleunigers greift Substrate nach eigenen Aussagen auf "Jahrzehnte des Fortschritts amerikanischer Nationallabore" wie Lawrence Livermore (LLNL) und Stanford (SLAC) zurück sowie auf Künstliche Intelligenz (KI).
In EUV-Lithografiesystemen von ASML sitzt hingegen eine komplizierte Quelle für weiche Röntgenstrahlung mit 13,5 Nanometer Wellenlänge, in der Laserstrahlung ein Zinnplasma anregt [2].
Außerdem erwähnt Substrate, dass das Lithografiesystem 300-Millimeter-Wafer bearbeitet und sehr hohe Beschleunigungswerte erreicht. Absolute Werte werden abermals nicht genannt, aber zum Vergleich: Die Spiegelmasken (Reticles) in High-NA-EUV-Systemen von ASML beschleunigen mit rund 32 g (314 m/s2), damit die Maschinen mehr als 200 Wafer pro Stunde belichten können.
Es gibt unterschiedliche XRL-Ansätze, etwa das bereits 1982 am damaligen Kernforschungszentrum Karlsruhe entwickelte X-Ray LIGA mit Synchrotronstrahlung [3]. Oder Deep X-ray Lithography (DXRL) [4], die am Synchrotron Elettra in Triest entwickelt wurde.
Firmen wie General Atomics arbeiten an vergleichsweise kompakten Teilchenbeschleunigern [5] für die Industrie.
Es gibt aber auch Ansätze, Freie-Elektronen-Laser (FEL) für die Halbleiterlithografie zu nutzen. Den 3,4 Kilometer langen Röntgenlaser European XFEL [6] in Schenefeld bei Hamburg verwenden Forscher etwa für die Mikrostrukturanalyse.
Belichtungsmasken erwähnt Substrate nicht, was darauf hindeuten könnte, dass es um sogenannte maskenlose Lithografie geht. Dabei schreibt ein eng fokussierter Strahl die gewünschten Muster direkt auf den Fotolack (Direct Write).
Elektronenstrahllithografie für die Chipherstellung (E-Beam Lithography) wird seit mehr als 20 Jahren entwickelt [7]. Sie gilt bisher als zu langsam für die Serienproduktion. Sogenannte Multi Beam Mask Writer (MBMW) dienen zur Anfertigung von Lithografiemasken [8] und arbeiten mit Hunderttausenden Elektronenstrahlen gleichzeitig [9].
Bisher lässt sich nicht einschätzen, ob sich die Ideen von Surface in sinnvoller Zeit umsetzen lassen. Ganz ohne Beispiel ist ein dermaßen radikaler Ansatz nicht: Auch die japanische Firma Rapidus versucht, die Chipfertigung völlig anders als bisher zu konzipieren.
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[1] https://substrate.com/our-purpose
[2] https://www.heise.de/news/High-NA-Chips-Intels-neuste-Belichtungsanlage-ist-fertig-9690280.html
[3] https://link.springer.com/article/10.1007/BF00463495
[4] https://www.elettra.eu/elettra-beamlines/dxrl.html
[5] https://www.ga.com/rf-systems-particle-accelerators/particle-accelerators
[6] https://www.heise.de/news/Fuenf-Monate-in-Betrieb-Roentgenlaser-European-XFEL-begeistert-Forscher-3960490.html
[7] https://www.heise.de/news/IBM-Nikon-realisieren-Elektronenstrahl-Lithografie-19425.html
[8] https://www.ims.co.at/en/products/
[9] https://www.isit.fraunhofer.de/en/micro-fabrication-technologies/Lighthouse-project/TROM.html
[10] https://www.heise.de/ct
[11] mailto:ciw@ct.de
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(Bild: Apple)
Die KI-Übersetzungsfunktion kommt im Dezember auf unterstützte iPhones und Apple-Hörer. Als Grund für die Verzögerung nennt Apple den Digital Markets Act.
Mit den AirPods Pro 3 [1] und iOS 26 [2] hatte Apple eine Funktion namens Live-Übersetzung (englisch „Live Translation“) vorgestellt, die Gesprochenes in Echtzeit übersetzt. Nutzern in der Europäischen Union blieb die Funktion bislang verwehrt – Apple begründet das mit erhöhtem Entwicklungsaufwand, um den Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) in der EU zu entsprechen. Das ändert sich im Dezember: Dann will Apple die Live-Übersetzung auch in der EU verfügbar machen.
Bei der Live-Übersetzung nehmen die Hörer das Gesagte des Gegenübers auf und spielen es in der Sprache ihres Trägers ab. Die eigentliche Sprachverarbeitung findet nicht auf den AirPods statt, sondern auf dem gekoppelten iPhone mit iOS 26. Auf dem iPhone-Display erscheint die Übersetzung obendrein als Transkription. Das hilft auch dem Gegenüber, das möglicherweise kein iPhone besitzt, sich zu verständigen. Aktuell werden die Sprachen Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Portugiesisch und Spanisch unterstützt.
Bei der Aktivierung laden die Nutzer einmalig die gewünschten Sprachmodelle herunter, danach erfolgt die Übersetzung vollständig lokal. Das iPhone benötigt also keine Internetverbindung. So will Apple für mehr Privatsphäre sorgen und verhindern, dass Daten abfließen. Apple weist in den Einstellungen darauf hin, dass es sich um eine Beta handelt. Der Konzern überarbeitet die Funktion also noch stetig.
In der Vergangenheit hatte Apple betont, dass die Live-Übersetzung zeitnah in die EU kommen sollte. Die Verzögerung begründet der Konzern mit „erheblichem zusätzlichem Entwicklungsaufwand“, den Apple betreiben will, um die Anforderungen des Digital Markets Act (DMA) der EU-Kommission an die Interoperabilität zu erfüllen [3].
So musste etwa die Schnittstelle für das Audio-Routing für die EU überarbeitet werden, damit auch Apps und Geräte von Drittanbietern genauso mit mehreren Audiopfaden umgehen können, wie es die Live-Übersetzen-Funktion darf. Das soll dafür sorgen, dass andere Hersteller keine Nachteile gegenüber der Apple-eigenen Funktion haben. Der Konzern will mit seiner Auslegung des DMA auch gewährleisten, dass die Sicherheit und der Datenschutz nicht kompromittiert werden.
Zwar arbeitet die Live-Übersetzung grundsätzlich überall auf der Welt gleich, durch die Anpassungen benötigen EU-iPhones jedoch ein iOS-Software-Update. Das will Apple im nächsten Monat für Endkunden veröffentlichen. Ein zusätzliches Firmware-Update für die AirPods soll hingegen nicht nötig sein. Entwickler, die an Apples Beta-Software-Programm teilnehmen, können die Live-Übersetzung ab dem 4. November über Apples Developer-Programm [4] testen. Eine öffentliche Beta soll in Kürze folgen. Nutzer konnten die Live-Übersetzung hierzulande bereits per Workaround aktivieren, [5] dazu war allerdings ein US-Apple-Account notwendig.
Live-Übersetzung funktioniert mit AirPods-Modellen, die mit Apples H2-Chip ausgestattet sind. Dazu zählen neben den 2025 vorgestellten AirPods Pro 3 [7] auch die AirPods Pro 2 mit Lightning [8] oder USB-C [9] sowie die AirPods 4 mit ANC [10]. Die Powerbeats Pro 2 [11] von Apples Tochterfirma Beats erhalten die Live-Übersetzung nicht, obwohl sie mit dem H2-Chip ausgestattet sind. Andere Hörer wie die AirPods Max [12]müssen aufgrund ihrer älteren Chips auf die Funktion verzichten. Die Live-Übersetzung ist zudem nur auf iPhones verfügbar, die auch Apple Intelligence beherrschen. Dazu gehören derzeit das iPhone 15 Pro (Max), das 16e [13], sowie alle iPhones der 16er- und 17er-Reihe. [14] Auf Macs oder iPads gibt es die Live-Übersetzung mit AirPods nicht. Die Live-Übersetzung hat Apple auch in die Videochat-App FaceTime, die Telefonie-App oder die Nachrichten-App eingebaut.
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[1] https://www.heise.de/tests/AirPods-Pro-3-im-Test-Mit-frischem-Klang-und-ANC-10663123.html
[2] https://www.heise.de/ratgeber/Fragen-und-Antworten-Die-besten-Tipps-zu-iOS-26-und-iPadOS-26-10782011.html
[3] https://www.heise.de/news/Live-Translation-Apple-ist-dran-die-AirPods-Pro-Funktion-in-die-EU-zu-bringen-10642485.html
[4] http://developer.apple.com/
[5] https://www.heise.de/ratgeber/Ausprobiert-Live-Uebersetzung-mit-iOS-26-und-AirPods-4-ANC-Pro-2-und-Pro-3-10671234.html
[6] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[7] https://www.heise.de/tests/AirPods-Pro-3-im-Test-Mit-frischem-Klang-und-ANC-10663123.html
[8] https://www.heise.de/tests/Apple-AirPods-Pro-2-mit-USB-C-im-Test-Fit-fuer-die-Zukunft-9323280.html
[9] https://www.heise.de/tests/AirPods-Pro-2-im-Test-Besseres-ANC-optmierter-Klang-7274384.html
[10] https://www.heise.de/tests/Jetzt-bitte-leise-AirPods-4-mit-ANC-im-Test-9952721.html
[11] https://www.heise.de/tests/Powerbeats-Pro-2-im-Test-Hoeren-aufs-Herz-10278487.html
[12] https://www.heise.de/tests/Entfesselter-Sound-AirPods-Max-mit-neuem-USB-C-Audio-Update-im-Test-10343781.html
[13] https://www.heise.de/tests/iPhone-16e-im-Test-Mehr-iPhone-fuer-Einsteiger-10303222.html
[14] https://www.heise.de/tests/iPhone-17-17-Pro-17-Pro-Max-und-Air-im-Test-10663319.html
[15] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
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Sitzung des Zentralkomitees der KPC. Foto: XC2000, shutterstock
Erstmals seit 1978 bricht Peking mit seiner Wachstumsstrategie. Elektroautos fallen aus der Liste strategischer Branchen.
Eine Neuausrichtung seiner Wirtschaftspolitik vollzieht China mit seinem neuen und 15. Fünfjahresplan. Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei hat seine Vorschläge für den Zeitraum 2026 bis 2030 vorgelegt, die nach Ansicht von Experten den endgültigen Bruch mit der seit 1978 verfolgten Wachstumsstrategie markieren.
Zum ersten Mal seit Beginn der Reformära unter Deng Xiaoping stellt Peking wirtschaftliche Sicherheit auf eine Stufe mit der Wohlstandsschaffung. Das Zentralkomitee, das aus 205 Vollmitgliedern und 171 Kandidatenmitgliedern besteht, signalisierte damit eine strategische Neuausrichtung der zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt.
Überraschend deutlich fördert der Plan den privaten Sektor. Das Zentralkomitee versprach, die "Vitalität aller Geschäftseinheiten vollständig zu stimulieren" und die gemeinsame Entwicklung verschiedener Eigentumsformen zu fördern. Zudem soll privates Kapital verstärkt Zugang zu wichtigen Infrastrukturprojekten erhalten, allerdings unter Führung öffentlicher Fonds.
Der Vorschlag fordert einen "soliden und standardisierten" Mechanismus für die Rechtsdurchsetzung gegenüber Unternehmen und warnt vor profitorientierter Rechtsdurchsetzung zugunsten staatlicher Unternehmen. Diese Formulierungen sollen nach Meinung [1] der South China Morning Post Bedenken über die Rolle des Privatsektors in den nächsten fünf Jahren ausräumen.
Gleichzeitig plant China, seine Finanzstärke weiter auszubauen. Der Fünfjahresplan fordert anhaltende Bemühungen zur Internationalisierung des Yuan, einschließlich des Aufbaus eines "eigenständigen und kontrollierbaren grenzüberschreitenden Yuan-Zahlungssystems".
China soll sein Finanzsystem weiter stärken und modernisieren, indem Regulierung und Koordination zwischen zentralen und lokalen Aufsichtsbehörden verbessert werden. Zudem wird auf eine Beschleunigung der Weiterentwicklung Shanghais als internationales Finanzzentrum gedrängt.
Hervorgehoben wird ferner die Notwendigkeit, „die Inklusivität und Anpassungsfähigkeit der Kapitalmarktinstitutionen zu erhöhen, die Koordination zwischen Investitions- und Finanzierungsfunktionen zu verbessern, die direkte Finanzierung über Aktien und Anleihen aktiv auszubauen und die Entwicklung von Futures, Derivaten und der Verbriefung von Vermögenswerten voranzutreiben“.
Einen nachdrücklichen Kurswechsel vollzieht China bei der Elektrofahrzeugindustrie. Zum ersten Mal seit zehn Jahren fehlen Elektrofahrzeuge in der Liste der strategischen Branchen. Reuters schreibt [2], dass dies ein klares Signal für das Ende der Subventionen nach Jahren umfangreicher staatlicher Unterstützung darstellt.
Dan Wang, China-Direktorin der Beratung Eurasia Group, erklärte gegenüber Reuters: "Das ist die offizielle Anerkennung, dass Elektrofahrzeuge keine priorisierten Politiken mehr benötigen. Elektrofahrzeug-Subventionen werden verschwinden." China dominiere bereits bei EV-bezogenen Technologien und Batterien, daher gebe es keinen Grund mehr für eine Priorisierung.
Der Schritt spiegelt Pekings strategische Entscheidung wider, Ressourcen auf andere Technologien zu lenken, bei denen China seine Fähigkeiten stärken will - insbesondere vor dem Hintergrund globaler Handels- und Sicherheitskonflikte.
Der Think Tank Chatham House stellt fest [3], dass der starke Fokus auf die Beseitigung technologischer Engpässe Pekings Sorge über das Ausmaß der Abhängigkeit des Landes von ausländischen Lieferanten bei Hochtechnologien widerspiegelt.
Als Engpässe [4] identifiziert Peking in einem Kommuniqué unter anderem integrierte Schaltkreise, industrielle Werkzeugmaschinen, Basissoftware, fortschrittliche Werkstoffe, Forschungsgeräte sowie eine unzureichende Grundlagenforschung.
Ökonomen, die auf eine erneute Fokussierung auf den Binnenkonsum gesetzt hatten, dürften von der vom Plenum vorgegebenen Richtung enttäuscht sein, prognostiziert das Chatham House. Für Chinas Führung ist die Steigerung des Binnenkonsums nicht oberste Priorität.
Stattdessen wird die finanzielle und politische Unterstützung in strategische und Hightech-Sektoren gelenkt. Dabei wird Peking weiterhin zentral koordinieren und seinen gesamtstaatlichen Ansatz weiterverfolgen.
Auch Renewable Matter weist darauf hin [5], dass zu den klassischen Leitlinien nun ein ausgeprägter Schwerpunkt auf innere und äußere Sicherheit hinzugekommen sei, auf militärische, aber vor allem auch wirtschaftliche Sicherheit.
Über die nächsten fünf Jahre will die Chinesische Kommunistische Partei China zu einem globalen Champion in der Innovation machen. Erklärtes Ziel ist es, Technologie nicht nur zu produzieren, sondern deren Reichweite und Standards global zu definieren.
Der neue Fünfjahresplan signalisiert zudem einen Wandel im chinesischen Wachstumsmodell: weg von der Fixierung auf nominale Wachstumsraten und hin zum Aufbau einer widerstandsfähigen Wirtschaft. Diese soll in heimischer Innovation verankert sein und durch gestärkte industrielle Lieferketten getragen werden, die "selbst gefährlichen Stürmen" standhalten [6] können.
Der Plan markiert damit den endgültigen Abschied von der Ära des reinen Wachstumsdenkens und läutet eine Phase ein, in der technologische Souveränität und wirtschaftliche Resilienz im Mittelpunkt stehen. Die Auswirkungen dieser Neuausrichtung werden sich weit über Chinas Grenzen hinaus bemerkbar machen.
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Links in diesem Artikel:[1] https://www.scmp.com/economy/china-economy/article/3330637/china-unveils-5-year-plans-support-private-sector-strengthening-financial-power[2] https://www.reuters.com/business/autos-transportation/china-signals-it-will-pull-plug-subsidies-evs-with-five-year-plan-exclusion-2025-10-29/[3] https://www.chathamhouse.org/2025/10/chinas-leaders-meeting-confirms-xis-authority-and-shows-technological-self-reliance-now#[4] https://en.qstheory.cn/2025-07/15/c_1109429.htm[5] https://www.renewablematter.eu/en/china-heads-towards-five-year-plan-for-strategic-resilience[6] https://english.news.cn/20251023/7c33cd03a3db49a6b419c6416d9e1caf/c.html
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Laut Gesetzentwurf sollen schon drei versäumte Termine ausreichen, um Bürgergeld-Empfängern die komplette Existenzgrundlage zu entziehen.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 13. SGB-II-Änderungsgesetz vom 16. Oktober 2025 sieht weitreichende Verschärfungen im Bürgergeld vor, das künftig "Neue Grundsicherung" heißen soll.
Fachverbände und Sozialrechtsexperten schlagen Alarm: Die geplanten Änderungen gefährden die Existenzsicherung von Millionen Menschen und verstoßen möglicherweise gegen verfassungsrechtliche Vorgaben.
Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e. V. hat in einer detaillierten Analyse [1] die fünf gravierendsten Eingriffe herausgearbeitet.
Die erste zentrale Neuregelung betrifft den sogenannten Verpflichtungsverwaltungsakt. Nach § 15b Absatz 1 Satz 1 SGB II in der Entwurfsfassung kann das Jobcenter bereits nach einem einzigen versäumten Termin einseitig Verpflichtungen per Verwaltungsakt festlegen.
Laut § 15b Absatz 4 SGB II-E kann die Behörde bestimmen, welche Eigenbemühungen die leistungsberechtigte Person in welcher Häufigkeit mindestens zu erbringen hat und in welcher Form und Frist diese nachzuweisen sind.
Ebenso kann angeordnet werden, dass Betroffene eine Arbeitsstelle, eine Ausbildung, ein gefördertes Arbeitsverhältnis oder einen Integrations- oder Sprachkurs aufnehmen oder fortsetzen müssen.
Tacheles e. V. weist darauf hin, dass eine Rückkehr zum normalen Vorgehen auf Grundlage eines Kooperationsplans nicht vorgesehen ist. Ein verpasster Termin kann demnach zum dauerhaften Verlust der partnerschaftlichen Zusammenarbeit führen.
Das Jobcenter erhält die Möglichkeit, Leistungsbeziehende mit schikanösen Pflichten faktisch dauerhaft zu sanktionieren – pro Pflichtversäumnis mit 30 Prozent der Regelleistung.
Die zweite gravierende Verschärfung betrifft die Folgen versäumter Termine.
Nach dem Entwurf soll folgende Sanktionskaskade gelten: Beim ersten verpassten Termin werden Verpflichtungsverwaltungsakte erlassen. Beim zweiten verpassten Termin erfolgt eine 30-Prozent-Sanktion für drei Monate, was einem Verlust von 506,70 Euro entspricht. Beim dritten verpassten Termin wird der volle Regelbedarf entzogen.
Meldet sich die leistungsberechtigte Person innerhalb eines Monats beim Jobcenter, wird die Kürzung auf 30 Prozent des Regelbedarfs reduziert. Erfolgt keine Meldung innerhalb dieser Frist, greift die Nichterreichbarkeitsfiktion nach § 7b Absatz 4 SGB II-E. Die Person gilt als nicht erreichbar und erhält gar keine Leistungen mehr – auch die Kosten der Unterkunft werden nicht mehr übernommen.
Tacheles e. V. kritisiert, dass die Rechtsfolge hier gravierender ist als bei bewusster Arbeitsverweigerung, bei der die Kosten der Unterkunft weiterhin zu übernehmen sind. Die drei versäumten Termine müssen zudem nur "aufeinanderfolgen".
Theoretisch könnte eine Integrationsfachkraft jemanden dreimal am selben Tag oder in derselben Woche einladen, was sehr schnell zum Entzug des vollen Regelbedarfs führen kann.
Die bisherige Regelung sah vor, dass eine weitere Sanktion erst erfolgen darf, wenn die erste Sanktion durch Verwaltungsakt festgestellt wurde – also nach Anhörung und Bescheid. Diese Schutzvorschrift aus § 31a Absatz 1 Satz 4 SGB II soll gestrichen werden.
Bei restriktivster Handhabung können Jobcenter bereits nach drei versäumten Terminen in derselben Woche parallel Verpflichtungsverwaltungsakte, die Anhörung zur 30-Prozent-Sanktion und die Anhörung zum Entzug des vollen Regelbedarfs verschicken.
Wenn Leistungsberechtigte nach Entzug des vollen Regelbedarfs nicht innerhalb eines Monats beim Jobcenter erscheinen – etwa weil die Post nicht zugegangen ist, die Person wegen einer Angststörung die Post nicht öffnen kann oder sich im Krankenhaus befindet – werden im darauffolgenden Monat die Leistungen eingestellt und der Krankenversicherungsschutz geht verloren.
Ist der Bescheid über die Einstellung rechtskräftig, entfaltet die Nichterreichbarkeitsfiktion nach § 7b Absatz 4 SGB II-E eine folgenreiche Wirkung: Selbst bei nachträglicher Anerkennung eines wichtigen Grundes können die entzogenen Grundsicherungsleistungen vom Jobcenter nicht mehr nachgezahlt werden.
Im gesamten Sozialrecht gilt nach § 67 SGB I das Prinzip, dass bei Nachholung der Mitwirkung die versagten Leistungen ganz oder teilweise nachgezahlt werden können. Eine rückwirkende Erbringung der Leistung wird durch die Nichterreichbarkeitsfiktion ausgeschlossen.
Tacheles e. V. sieht darin einen Verfahrenstrick, mit dem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16), 100-Prozent-Sanktionen auszuschließen, umgangen werden.
Die dritte zentrale Verschärfung betrifft die Nachweispflichten bei Bewerbungen. Leistungsberechtigte sind nach dem Gesetzentwurf nicht mehr nur verpflichtet, sich um eine Arbeit zu bemühen, sondern dies auch form- und fristgerecht nachzuweisen. Diese Pflicht wird nach § 31b Absatz 1 Nummer 1 SGB II-E in Verbindung mit § 15b Absatz 4 SGB II-E gesetzlich festgeschrieben und zu einem eigenen Sanktionstatbestand.
Auch wenn sich Leistungsberechtigte beworben und nur die rechtzeitige Vorlage des Nachweises verpasst haben, können sie sanktioniert werden. Bisher hat ein verspäteter Nachweis der Pflichterfüllung ausgereicht, um eine Sanktion zu beenden oder zu verhindern, da die Pflichtverletzung widerlegt wurde. Nach dem Gesetzentwurf ist die Nichterbringung eines form- und fristgerechten Nachweises selbst eine sanktionsbewährte Pflichtverletzung.
Wenn Leistungsberechtigte im Nachhinein beweisen, sich doch beworben zu haben, bleibt der nicht form- oder fristgerechte Nachweis trotzdem bestehen und kann mit einer 30-Prozent-Leistungskürzung sanktioniert werden. Demnach drohen Sanktionen, obwohl Betroffene sich um einen Job bemüht haben – das dürfte deren Motivation erheblich einschränken.
Die vierte gravierende Änderung betrifft den Charakter von Sanktionen. Bisher enden Sanktionen nach § 31b Absatz 2 Satz 2 SGB II, wenn die auferlegte Pflicht nachträglich erfüllt wird. Nach dem geplanten Recht soll die Rücknahme der Sanktion frühestens nach einem Monat erfolgen (§ 31b Absatz 3 SGB II-E).
Bei einer Verletzung der Nachweispflicht, die nun für sich genommen eine sanktionsbewährte Pflichtverletzung darstellt, ist das ohne Zeitmaschine nicht mehr möglich.
Auch wenn alle Bewerbungsbemühungen erfüllt werden, würde die dreimonatige Sanktion bestehen bleiben, weil die erste Nachweisfrist nicht eingehalten wurde. Leistungsberechtigte sollen demnach auch dann weiter sanktioniert werden, wenn sie sich um einen Job bemühen und dies entsprechend der Vorgaben des Jobcenters nachweisen.
Tacheles e.V. kritisiert, dass damit die Sanktion als Grundrechtseingriff nicht mehr das Ziel einer Verhaltensänderung bei Betroffenen hat, sondern eine von dieser Zielsetzung losgelöste starre Strafe ist, die repressiv Fehlverhalten ahnden und mit Angst vor der "Tat" abschrecken soll. Das stehe der Intention des Sanktionsurteils des Bundesverfassungsgerichts diametral entgegen.
Auch bei der 100-Prozent-Sanktion für "Totalverweigerer" wird der Gedanke der Bestrafung fortentwickelt. Diese Sanktion endet bisher nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sobald die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme nicht mehr besteht.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll jedoch aus Gründen der "Verwaltungsvereinfachung" eine Mindestsanktionsdauer von einem Monat eingeführt werden. Dies würde auch gelten, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme gar nicht mehr bestehen würde.
Zudem weist Tacheles e.V. darauf hin, dass in Fällen von Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent keine ergänzenden Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine mehr vorgesehen sind. Dadurch wird das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum, nach dem einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz gesichert werden muss, entgegen den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts gezielt unterlaufen.
Die fünfte zentrale Verschärfung betrifft die Unterkunftskosten. Die geplanten Regelungen betreffen nicht nur das SGB II, sondern auch das SGB XII – also Beziehende von Sozialhilfe sowie von Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung, oft alte, kranke und behinderte Menschen.
Im SGB II und SGB XII galt bislang die Regel, dass die Unterkunftskosten zunächst immer in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind (§ 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II, § 35 Absatz 1 Satz 1 SGB XII). Damit sollte sichergestellt werden, dass niemand plötzlich durch nur teilweise Zahlung der Miete unverhältnismäßig belastet wird.
Nach den herrschenden Rechtsgrundsätzen wird Leistungsberechtigten eine Frist eingeräumt, um unangemessene Unterkunftskosten zu senken. Erst nach Ablauf dieser "Kostensenkungsfrist" darf das Jobcenter beziehungsweise Sozialamt die Kosten auf die als angemessen geltende Höhe begrenzen.
Mit der geplanten Neuregelung nach § 22 Absatz 1 Satz 5 SGB II-E und § 35 Absatz 3 Satz 2 SGB XII-E sollen die Unterkunftskosten ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs auf das 1,5-fache der örtlichen Mietobergrenze begrenzt werden. Laut Gesetzesbegründung soll damit "unverhältnismäßig hohen Aufwendungen vorgebeugt" und "dem Missbrauch der Leistungen durch überhöhte Mieten für Kleinstwohnungen entgegengewirkt" werden.
Tacheles e.V. sieht darin das Gegenteil: Mit der Regelung sollen Unterkunftskosten faktisch gedeckelt werden. Menschen, die unverschuldet in den Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII geraten, wird damit von vornherein das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum entzogen – ohne Möglichkeit auf realistische Selbsthilfe.
Die vorgesehene Ausnahmeregelung, nach der "im Einzelfall unabweisbar höhere Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt werden können" (§ 22 Absatz 6 Satz 6 SGB II-E, § 35 Absatz 1 Satz 8 SGB XII-E), ist zu unbestimmt.
Vor dem Hintergrund, dass die sogenannte "Wohnkostenlücke" im Jahr 2024 stark gestiegen ist – bei 12,6 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften wurden die Unterkunftskosten nicht in voller Höhe übernommen (BT-Drs. 21/1005 vom 31. Juli 2025) – ist mit einer erheblichen weiteren Steigerung zu rechnen.
Besonders dramatisch dürfte die geplante Regelung im SGB XII ausfallen, also bei alten, kranken und behinderten Menschen, die oft keine Chance haben, eine Kostensenkung durchzuführen.
Vermieter sollen künftig verpflichtet werden, dem Jobcenter und dem Sozialamt Auskünfte über die Mietsache, diesbezügliche Abrechnungsdetails sowie die mit der Vermietung verbundenen Kosten zu erteilen.
Sie haben den jeweiligen Ämtern nach § 60 Absatz 6 und 7 SGB II-E sowie § 117 Absatz 5 und 6 SGB XII-E "auf Verlangen insbesondere über die Höhe etwaiger Entgelte, die Dauer, Nutzerzahlen und Abrechnungsmodalitäten" mitzuteilen sowie Beweismittel vorzulegen.
Weiterhin sind sie nach § 60 Absatz 8 SGB II-E und § 117 Absatz 7 SGB XII-E verpflichtet, die von den Behörden bereitgestellten Formulare zu verwenden. Kommen Vermieter diesen Pflichten nicht nach, handeln sie ordnungswidrig und können nach § 63 Absatz 2 SGB II-E mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro belegt werden. Im SGB XII gibt es nach § 117 Absatz 9 SGB XII-E keine entsprechende Obergrenze.
Tacheles e.V. erwartet, dass Wohnungsgeber künftig noch weniger bereit sein werden, an Leistungsbeziehende nach SGB II oder SGB XII zu vermieten. In Verbindung mit dem geplanten rigiden Sanktionsrecht wird dies den Wohnungsmarkt für leistungsberechtigte Menschen weiter verschließen.
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt in ihrer Stellungnahme vom Oktober [2] vor einem "Angriff auf den Sozialstaat". AWO-Präsident Michael Groß erklärt:
Es ist absurd, Menschen aufgrund verpasster Termine die Existenzgrundlage zu nehmen. Die Bundesregierung muss sich ernsthaft fragen, ob sie es verantworten möchte, dass Familien ihre Wohnung verlieren, nur weil sie nicht rechtzeitig beim Jobcenter waren.
Die AWO betont, dass nicht einmal ein Prozent der Bürgergeld-Empfänger die Aufnahme von Arbeit verweigere. Unter dem Vorwand dieser sogenannten "Totalverweigerer" nun Millionen von Familien zu bestrafen, gehe völlig an der Realität vorbei.
Die Einschätzung der Bundesregierung, wonach der vollständige Entzug der Leistungen und sogar die Kürzung der Kosten der Unterkunft verfassungskonform seien, bezeichnet die AWO als irrwitzig.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnt in seiner Stellungnahme [3], auch vom Oktober, vor den Folgen einer möglichen Abschaffung der Karenzzeit beim Schonvermögen. SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier erklärt:
Das Jobcenter übernimmt dann über kurz oder lang nur noch einen Teil der Miete – für den anderen Teil müssen die Leistungsbeziehenden selbst aufkommen. Das bedeutet de facto eine Kürzung ihres Regelsatzes.
Der Paritätische Gesamtverband hat in einer Studie das erschreckende Ausmaß materieller Entbehrung [4] dokumentiert. Fast jeder fünfte Bürgergeld-Beziehende hat kein zweites Paar Schuhe. Jeder Dritte kann sich keine vollwertige Mahlzeit jeden zweiten Tag leisten. Mehr als die Hälfte kann kaputte Möbel nicht ersetzen.
Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärt:
Während die Bundesregierung aktuell Reformpläne vorlegt, in denen vorrangig von Kürzungen und Verschärfungen die Rede ist, können Menschen im Bürgergeld sich keine tägliche vollwertige Mahlzeit leisten und haben kein zweites Paar Schuhe. Das ist beschämend für unser Land.
Der Sozialverband VdK verwiest in seiner Stellungnahme Juni [5] auf eine Studie des Vereins Sanktionsfrei, die belegt, dass 74 Prozent der Bürgergeld-Beziehenden möglichst schnell eine existenzsichernde Arbeit aufnehmen möchten. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt:
Über die Hälfte der Befragten ist gesundheitlich eingeschränkt und benötigt dringend mehr Unterstützung durch die Jobcenter.
Die Diakonie Deutschland hat in ihrer Stellungnahme vom Oktober [6] zwar positive Ansätze erkannt, warnt aber vor den Folgen für Kinder. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch erklärt:
Kritisch sehen wir, wenn das Verhalten Einzelner negative Folgen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft hat. Die existenzsichernden Leistungen für Kinder dürfen unter keinen Umständen gekürzt werden.
Mit der Vereinbarung, dass die Kosten der Unterkunft künftig direkt an Vermieter überwiesen werden, erkenne die Koalition das reale Risiko von Wohnungslosigkeit an. Dennoch bleibe das Risiko bestehen, wenn Leistungsberechtigte den Fehlbetrag zwischen den anerkannten und den tatsächlichen Wohnkosten weiterhin selbst tragen müssten.
Für die Beratungspraxis ergeben sich aus den geplanten Änderungen erhebliche Herausforderungen. Besonders kritisch ist das Zusammenspiel von Verpflichtungsverwaltungsakten, Sanktionskaskaden und Nichterreichbarkeitsfiktion. Bereits ein einziger versäumter Termin kann eine Kette von Konsequenzen auslösen, die bis zum vollständigen Leistungsentzug führen.
Berater müssen Klienten künftig noch intensiver auf die Bedeutung jedes einzelnen Termins hinweisen. Zustellungsprobleme, Angststörungen oder Krankenhausaufenthalte können existenzielle Notlagen auslösen, wenn sie nicht rechtzeitig als wichtiger Grund geltend gemacht werden. Die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes liegt bei den Leistungsberechtigten.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die neue Nachweispflicht bei Bewerbungen. Auch wenn sich Klienten tatsächlich beworben haben, drohen Sanktionen, wenn der Nachweis nicht form- und fristgerecht erfolgt. Berater sollten ihre Klienten dabei unterstützen, ein sorgfältiges Dokumentationssystem aufzubauen.
Bei den Unterkunftskosten ist zu prüfen, ob die Deckelung auf das 1,5-fache der örtlichen Mietobergrenze verfassungsgemäß ist. Hier könnten sich Ansatzpunkte für Widersprüche und Klagen ergeben. Besonders bei alten, kranken und behinderten Menschen im SGB XII sollte die unbestimmte Härtefallregelung geltend gemacht werden.
Die neuen Vermieterpflichten dürften die ohnehin schwierige Wohnungssuche für Leistungsberechtigte weiter erschweren. Berater sollten Vermieter über die rechtlichen Konsequenzen aufklären und gleichzeitig versuchen, Vorbehalte abzubauen.
Tacheles e.V. fasst zusammen:
Insgesamt hat die "Neue Grundsicherung" mit einer echten Grundsicherung im Sinne von Existenzsicherung nichts mehr zu tun. Sie ist vielmehr ein Frontalangriff auf Leistungsberechtigte, deren Existenz auf vielen Ebenen direkt bedroht wird.
Der Verein fordert Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften, Kirchen sowie alle Organisationen, die die Interessen armer und einkommensschwacher Menschen vertreten, auf, die geplanten Neuregelungen entschieden zu kritisieren.
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Links in diesem Artikel:[1] https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/wir-schlagen-alarm.html[2] https://awo.org/pressemeldung/buergergeld-reform-awo-warnt-vor-angriff-auf-sozialstaat/[3] https://www.sovd-hb.de/aktuelles/meldung/sovd-warnt-kuerzungen-beim-buergergeld-fuehren-zu-armut[4] https://www.telepolis.de/features/Buergergeld-Nur-das-Existenzminimum-bleibt-10858683.html[5] https://www.vdk.de/presse/pressemitteilung/bentele-zur-buergergeld-studie-vorurteile-gegen-buergergeldempfaenger-halten-fakten-nicht-stand-1/[6] https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2025/oktober/diakonie-praesident-ruediger-schuch-zur-koalitionseinigung-ueber-die-buergergeld-reform
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KI-generierte Illustration
Zwei Systeme, ein Boden, ein Ziel. Schafe im Schatten, Pflanzen im Gleichgewicht. Ist das der Anfang einer neuen Landwirtschaft?
Auf den sanften Hügeln von New South Wales in Australien spielt sich ein ungewöhnliches Schauspiel ab. Zwischen Reihen glitzernder Solarpaneele grasen rund 1.700 Merino-Schafe friedlich auf saftigem Gras. Was zunächst wie ein seltsames Experiment anmutet, hat sich zu einem erstaunlichen Erfolgsmodell entwickelt.
Das Projekt [1] begann auf der Wellington Solar Farm als praktische Lösung gegen überwuchertes Gras.
Doch die Ergebnisse übertrafen alle Erwartungen: Die Schafe profitieren vom Schatten und Schutz der Paneele, der Boden unter den Modulen behält mehr Feuchtigkeit, und sogar die Wollqualität der Tiere hat sich verbessert.
Diese unerwartete Synergie zwischen Energiegewinnung und Landwirtschaft ist kein Einzelfall. Sie hat einen Namen: Agrivoltaik – die doppelte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und Solarstromerzeugung. Eine Technologie, die weltweit immer mehr Aufmerksamkeit gewinnt.
Was zunächst nach einer Nischenlösung klang, entwickelt sich zunehmend zu einer vielversprechenden Technologie. Agrivoltaik – die Kombination aus Agriculture (Landwirtschaft) und Photovoltaik – beschreibt ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und Solarstromerzeugung.
Die Idee ist bestechend einfach: Statt Landflächen entweder für Landwirtschaft oder für Solarenergie zu nutzen, werden beide Nutzungsformen kombiniert. Dadurch kann die Flächeneffizienz erheblich gesteigert werden.
Laut einer Studie der Universität Bonn [2] wird dieser Ansatz in der Bevölkerung deutlich positiver bewertet als herkömmliche Freiflächen-Solaranlagen, da Energie- und Nahrungsmittelproduktion hier Hand in Hand gehen: Fast 44 Prozent würden für Strom von diesen Flächen mehr zahlen, so das Ergebnis einer Umfrage.
Es gibt verschiedene Modelle der Agrivoltaik. In Spanien unterscheidet man laut eines Fachbeitrags der Kanzlei Rödl & Partner [3] drei Hauptvarianten.
Das sind bodennahe Systeme, bei denen die Module in Bodennähe zwischen den Pflanzenreihen installiert werden, mittelhohe Systeme (zwei bis vier Meter) und hohe Systeme mit mehr als vier Meter Höhe über dem Boden.
Für jede Kulturart gibt es dabei ein optimales Modell: Niedrige Systeme eignen sich besonders für Feldfrüchte wie Getreide, mittelhohe Anlagen passen gut zu Beerenobst, während hohe Konstruktionen ideal für Obstplantagen oder Weinreben sind.
Die Forschung zur Kombination von Solaranlagen mit Landwirtschaft bringt interessante Ergebnisse hervor. Auf der Wellington Solar Farm in Australien wurde beobachtet, dass das veränderte Mikroklima unter den Paneelen zu einer geringeren Parasitenbelastung bei den Schafen führt. Die teilweise Beschattung sorgt für eine gleichmäßigere Bodenfeuchte, wodurch das Gras auch in Trockenperioden länger grün bleibt.
Ähnliche Effekte zeigen sich beim Gemüseanbau. An der Iowa State University [4] untersuchten Forscher auf einer zehn Hektar großen Solarfarm mit 3.300 Paneelen, wie verschiedene Gemüsesorten zwischen Solarpaneelen gedeihen.
Während Brokkoli zwischen den Paneelen etwas kleiner wuchs, zeigten Sommerzucchini und Paprika auf den teilbeschatteten Flächen sogar bessere Erträge als auf den Kontrollparzellen.
Die veränderten Wachstumsbedingungen entstehen durch das spezielle Mikroklima unter den Modulen. Die teilweise Beschattung kann in heißen Sommermonaten Stress für die Pflanzen reduzieren und extreme Temperaturschwankungen abpuffern.
Zudem bleibt die Bodenfeuchtigkeit länger erhalten, was besonders in Trockenperioden ein Vorteil sein kann. Diese Beobachtungen könnten angesichts des Klimawandels mit zunehmender Hitzebelastung und unregelmäßigeren Niederschlägen von Bedeutung sein.
Auch Weinreben scheinen ideale Kandidaten für die Kombination mit Solaranlagen zu sein. In Almería, Südspanien, untersucht das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) [5], wie Merlot-Reben unter Photovoltaikmodulen gedeihen.
Die Solarpaneele erfüllen hier eine Doppelfunktion: Sie spenden Schatten in der südspanischen Hitze und schützen die empfindlichen Reben gleichzeitig vor extremen Wetterbedingungen.
Eine weitere Erfolgsgeschichte kommt aus den Niederlanden, wo Birnenbäume unter Solarpaneelen wachsen. Die Solarzellen bieten den Bäumen Schutz vor extremen Wetterbedingungen wie intensiver Sonneneinstrahlung und Hagel, wie der Agrar-Block Freshplaza [6] berichtet.
Die Umsetzung von Agrivoltaik-Projekten variiert von Land zu Land erheblich. In Südtirol [7] hat die Landesregierung strenge Kriterien für die Installation von Solaranlagen über landwirtschaftlichen Flächen erlassen.
Insgesamt 13 Regeln müssen eingehalten werden: Agrivoltaik ist nur über Äpfeln, Birnen, Kirschen, Aprikosen oder Pflaumen erlaubt, der landwirtschaftliche Ertrag darf sich um höchstens 30 Prozent der letzten fünf Jahre verringern, und die Bewirtschaftung muss auf mindestens 70 Prozent der Fläche fortbestehen. Zudem dürfen die Anlagen maximal 40 Prozent der Fläche bedecken.
Während man in Südtirol auf Vorsicht und strenge Regulierung setzt, denken die Franzosen deutlich größer. Im Südwesten Frankreichs wurde ein 450-Megawatt-Agri-Photovoltaik-Projekt auf 200 Hektar landwirtschaftlicher Fläche genehmigt, wie das PV-Magazin [8] berichtet.
Das Vorhaben wurde von 35 Landwirten ins Leben gerufen, die aufgrund von Problemen mit der Wasserqualität ihre Anbauflächen diversifizieren wollten. Auf den Flächen sollen Futtermittel, Ölsaaten und Omega-3-reiche Pflanzen angebaut werden.
Spanien wiederum setzt auf finanzielle Anreize: Mit einem Förderprogramm über 250 Millionen Euro unterstützt die Regierung innovative Agrivoltaik-Projekte – von bodennahen bis zu über vier Meter hohen Anlagen. Förderfähig sind Systeme ab 200 kWp Leistung, die bestimmte technische Standards erfüllen.
Während die Politik noch um Regeln und Fördermodelle ringt, arbeiten Wissenschaftler bereits an der nächsten Generation von Agrivoltaik-Anlagen. An der Swansea University [9] tüfteln Forscher an Solarzellen, die nicht mehr nur Strom produzieren, sondern gleichzeitig das Wachstum der Pflanzen optimieren sollen.
Der Clou: halbtransparente Solarpaneele, die genau die Lichtwellenlängen durchlassen, die Pflanzen für ihr Wachstum brauchen.
"Die Pflanze will Rot und Blau, der Mensch will Strom" – so könnte man das Konzept vereinfacht zusammenfassen. Denn während Pflanzen für ihre Photosynthese hauptsächlich rotes und blaues Licht benötigen und grünes Licht ohnehin reflektieren – weshalb wir sie auch als grün wahrnehmen – kann dieser Umstand für die Solarenergiegewinnung clever genutzt werden.
Mit einem neu entwickelten Freeware-Tool können die Forscher nun das perfekte "Lichtmenü" für jede Pflanzenart berechnen. Die passenden Solarzellen schlucken dann genau die Lichtanteile, die die Pflanzen verschmähen, und wandeln sie in Strom um.
Was übrig bleibt, ist maßgeschneidertes Licht für optimales Pflanzenwachstum. Die Forscher sprechen vom "Goldenen Gleichgewicht" zwischen Nahrungsmittelproduktion und Energiegewinnung – eine Art Win-win-Situation für Mensch und Pflanze.
Die Beispiele aus Australien, Europa und den USA zeigen: Agrivoltaik ist weit mehr als ein technischer Trend – sie ist ein möglicher Wendepunkt für unsere Beziehung zwischen Energie und Nahrung.
Während die Welt nach Wegen sucht, die Klimakrise zu bewältigen und gleichzeitig Ernährungssicherheit zu gewährleisten, könnte gerade diese doppelte Nutzung der Erde zum Symbol einer neuen Balance werden.
Die Landwirtschaft der Zukunft wird nicht mehr zwischen Nahrung und Energie wählen müssen.
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Links in diesem Artikel:[1] https://indiandefencereview.com/1700-sheep-set-loose-between-solar-panels-triggered-a-transformation-no-one-fully-expected/[2] https://www.uni-bonn.de/de/neues/094-2025[3] https://www.roedl.de/themen/spanien-foerderung-agrivoltaik[4] https://www.news.iastate.edu/news/first-year-farming-solar-power-site-shows-promise-isu-researchers-say[5] https://www.dlr.de/de/sf/aktuelles/nachrichten/2025/neue-agrivoltaik-testanlage-im-bio-weinberg-solarmodule-und-weinanbau-kombiniert[6] https://www.freshplaza.de/article/9761690/agri-pv-im-birnenanbau-weist-gute-ergebnisse-auf/[7] https://www.swz.it/article/9761690/agri-pv-im-birnenanbau-weist-gute-ergebnisse-auf/[8] https://www.pv-magazine.de/2024/09/06/frankreich-genehmigt-agri-photovoltaik-projekt-mit-450-megawatt/[9] https://www.sonnenseite.com/de/wissenschaft/neue-forschungsergebnisse-zeigen-wie-solarenergie-und-landwirtschaft-nebeneinander-existieren-koennen/
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Die Bundesnetzagentur will die Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetzwerke verschärfen. Das gab die Regulierungsbehörde am 3. November 2025 bekannt . Der Entwurf für neue Anforderungen wurde zur Konsultation gestellt. Fachlich steht nach Informationen von Golem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hinter dem erweiterten Sicherheitskatalog.
Wichtigste Änderung: Im Bereich des Radio Access Networks (RAN) war bislang lediglich das RAN-Management als kritische Funktion eingestuft. Nun ist der Vorschlag, dies auf die Basisstationen (gNodeB) auszuweiten. Ein technisches Argument, warum diese bislang keine kritische Funktion hatten, und sich dies nun verändert hat, lieferte die Bundesnetzagentur auf Anfrage von Golem bisher nicht. "Die Liste der kritischen Funktionen wurde in den Katalog von Sicherheitsanforderungen integriert" , hieß es lediglich in einer Pressemitteilung.
Endpunkte sind in der Cybersicherheit nicht als systemkritisch eingestuft, weil sie Daten durchreichen, nicht aggregieren und nicht zentral koordinieren.
Bisher galten die Mobilfunkantennen nicht als kritische Funktion, weshalb die Antennen von Huawei in der Einigung beim Streit um chinesische Ausrüstung in deutschen Mobilfunknetzen unangetastet blieben. Telekom-Konzernchef Tim Höttges sagte, dass der Netzbetreiber jedoch die Steuerungssoftware für die Antennen künftig selbst entwickeln werde. Bis Ende 2029 soll in einer zweiten Phase dann chinesische Software aus dem Managementsystem des Zugangs- und Transportnetzes entfernt werden.
Im Kernnetz müssen bis zum Jahr 2026 Komponenten chinesischer Hersteller wie Huawei oder ZTE ausgebaut werden. Telekom und Vodafone haben das ohnehin schon lange erledigt, lediglich Telefónica hat noch einige Huawei-Core-Komponenten im Netz.